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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Beier besitzt aufgrund seiner wissenschaftlichen und medialen Präsenz eine erhebliche Reichweite und prägt den öffentlichen Diskurs zu diesem Thema maßgeblich. Die daraus resultierende sprachliche Ambivalenz birgt daher für mich das Risiko, dass Pädophilie in der öffentlichen wie auch in der fachlichen Wahrnehmung weiterhin primär im Deliktkontext verortet wird. Dadurch wird eine Perspektive reproduziert, die Pädophilie weniger als eigenständige sexuelle Präferenz, sondern vornehmlich als Vorstufe oder Risikofaktor des sexuellen Kindesmissbrauchs begreift. Und genau das halte ich für ausgesprochen bedenklich. Wenn solche Formulierungen in einem beliebigen Fachtext von irgendwem stünden, ließe sich dies vielleicht als unglückliche sprachliche Verkürzung hinnehmen oder gar nicht auffallen. Doch wenn sie von einer Person stammen, die in Forschung, Öffentlichkeit und Medien als zentrale Autorität wahrgenommen wird, dann hat das eine weitreichende Wirkung.
Was Sie beschrieben würde ich als die zwei fundamentalen ideologischen Grundsätze von KTW (und ähnlichen Präventionsorientierten Therapien) bezeichnen. Grundsatz 1: Pädophilie != Kindesmissbrauch. Die Differenzierung ist notwendig, denn nur so kann es überhaupt Pädophile geben, die nicht (mehr) Missbrauch begehen und dies ist ja genau das Ziel, zu dem KTW hinführen möchte. Wären alle Pädophile zu Missbrauch prädestiniert, egal was man macht, würde auch ein Therapieangebot keinen Sinn ergeben, sodass es aus Sicht von Beier und Kollegen wichtig ist, diese Vorstellung aufzubrechen. Grundsatz 2: Pädophile sind besonders gefährdet, Kindesmissbrauch zu begehen. Nur so lässt es sich erklären, warum man sich unter der Überschrift der „verursacherbezogenen Prävention“ ausschließlich auf die Gruppe der Pädophilen konzentriert, obwohl selbst laut eigener Einschätzung die meisten Täter nicht pädophil sind. Beide Annahmen sind wichtig, um ein Projekt wie KTW überhaupt rechtfertigen zu können. Zusammen genommen ergibt sich dann die Einstellung, dass Pädophilie und Missbrauch zwar schon unterschiedliche Dinge sind, die Konzepte aber trotzdem intrinsisch tief miteinander verknüpft sind. In meiner Wahrnehmung ist das Stigma für Beier nur insofern ein Problem, wie es Pädophile davon abhält, in eine Therapie zu gehen. Sein Ziel ist es, das Stigma soweit abzubauen, bis sich Betroffene frei outen und in eine Therapie begehen können ohne verurteilt zu werden. Dafür ist es nicht unbedingt notwendig, Pädophile nicht mehr als gefährlich zu betrachten. Deshalb ist es aus seiner Sicht wohl auch kein Widerspruch, in einem Kapitel zu betonen wie wichtig Antistigmaarbeit und Aufklärung sei und die Stigmatisierung von Pädophilie mit scharfen Worten zu verurteilen, und in allen anderen Kapiteln von Pädophilen als Risikogruppe zu reden.
Ich finde, dass Sie den Inhalt des Buches sehr treffend zusammengefasst haben. Ergänzend möchte ich jedoch anmerken, dass im Text immer wieder Formulierungen auftauchen, in denen Kindesmissbrauch und Pädophilie in einem Atemzug genannt werden, etwa in Sätzen wie: „Deshalb kann bei Kindesmissbrauch und Pädophilie von einem umfassenden gesamtgesellschaftlichen Problem ausgegangen werden ... .“ Auch wenn in einem Kapitel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Kindesmissbrauch und Pädophilie nicht gleichzusetzen sind, entsteht durch solche wiederholten Verknüpfungen dennoch der Eindruck einer inhaltlichen Gleichsetzung. Dies kann leicht dazu führen, dass Pädophilie und sexueller Kindesmissbrauch in der öffentlichen Wahrnehmung als untrennbar miteinander verbunden erscheinen. Aus therapeutischer Perspektive ist diese Unterscheidung jedoch von zentraler Bedeutung: Pädophilie bezeichnet eine sexuelle Präferenz, während sexueller Kindesmissbrauch ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. Eine sprachliche oder inhaltliche Vermischung dieser Begriffe ist meiner Meinung nach fachlich nicht haltbar und trägt zur weiteren Stigmatisierung von Menschen mit pädophiler Neigung bei. Gerade deshalb ist Sprache in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung. Sie prägt gesellschaftliche Wahrnehmung, beeinflusst emotionale Reaktionen und bestimmt maßgeblich, ob eine sachliche und differenzierte Diskussion über Pädophilie möglich bleibt. Unpräzise oder suggestive Formulierungen (wie die Verbindung mit von Pädophilie UND Kindesmissbrauch) tragen zur Verstärkung von Vorurteilen und Ängsten bei – mit negativen Folgen sowohl für Betroffene als auch für die Präventionsarbeit insgesamt.
Ich muss sagen, dass mir die Bedeutung dieses Satzes ebenfalls nicht klar ist – und das, obwohl ich als Therapeutin in diesem Fachbereich arbeite. Meiner Ansicht nach liegt das weniger an mangelndem Verständnis, sondern daran, dass der Satz inhaltlich wenig Sinn ergibt. In dem Abschnitt geht es um den Personenkreis, der durch den jeweiligen Paragraphen geschützt werden soll. Nach § 184l StGB soll die Menschenwürde von Kindern unter 14 Jahren geschützt werden, die angeblich durch das Erscheinungsbild von kindlichen Sexpuppen beeinträchtigt wird. Dabei stellt sich mir die Frage, warum nicht auch die Menschenwürde von Erwachsenen – also von Frauen und Männern – durch die Existenz und Nutzung von Sexpuppen mit entsprechendem Erscheinungsbild als verletzt angesehen wird. Wenn die Nachbildung eines kindlichen Körpers schon als Verletzung der Menschenwürde von Kindern gilt, müsste man folgerichtig auch die Nachbildung erwachsener Körper als Verletzung der Menschenwürde Erwachsener bewerten. Diese Argumentation erscheint daher widersprüchlich und wirft grundlegende ethische Fragen auf. Zudem scheint die Formulierung deutlich die persönliche Haltung von Klaus M. Beier widerzuspiegeln, der kindlich wirkende Sexpuppen grundsätzlich mit einer Verletzung der Menschenwürde von Kindern gleichsetzt. Diese Sichtweise ist jedoch nicht empirisch belegt, sondern beruht auf einer moralisch-ethischen Bewertung, die wissenschaftlich bisher nicht nachgewiesen ist. Die Menschenwürde ist unantastbar – das ist ein zentraler Grundsatz, der auch im strafrechtlichen Kontext differenziert und auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse betrachtet werden sollte. Durch die aktuelle Formulierung kann jedoch der Eindruck entstehen, dass Personen, die gegen § 184l StGB sind (wozu ich auch gehöre), automatisch als Gegner der Menschenwürde von Kindern gelten. Das halte ich sowohl inhaltlich als auch ethisch für problematisch, weil es eine offene, sachliche Diskussion über das Thema erschwert.
@Sirius Habe mal eine IFG-Anfrage an das BAMF gesendet mit der Frage, ob eine pädophile Neigung als ein Fluchtgrund akzeptiert werden würde, wenn Menschen aufgrund der bloßen Neigung verfolgt werden. Da es für dich vlt. interessant ist wollt ich dich mal darüber informieren. https://fragdenstaat.de/anfrage/fluchtgruende-aus-2024/