Thema: TOR

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Titelbild zu Von Boystown und STRG_F

Wenn man von Boystown hört, haben vermutlich die meisten direkt eine Assoziation im Kopf, da über den Fall seit Jahren berichtet wird und er immer wieder auch in anderen Dokumentationen als Beispiel herangezogen wird.  Für diejenigen, die nicht wissen, worum es geht: es handelte sich hierbei um eine der größten bekannten Plattformen für den Austausch von Kinderpornographie und Kindesmissbrauchsabbildungen im Darknet. STRG_F hat es sich nicht nehmen lassen, einen der ehemaligen Admins der Plattform nach seiner Verhaftung zu

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Alles Nazi-Taktiken. Pädophilen haben alle kognitive Verzerrungen also braucht man mit ihnen gar nicht zu sprechen.
Man fühlt sich manchmal wie in einer Endlosschleife. Denselben Unsinn hat man auch schon vor 30 Jahren gehört. Als wenn man komplexe Themen und menschliches Erleben wie Pädophilie überhaupt über Hirnaktivität und Hirnanalysen erfassen und definieren könnte. Das ist einfach eine einseitig biologistisch-materialistische Sichtweise, die zu nichts führen kann ausser dem unerträglichen, anmaßenden Geschwafel dieses Herrn Professor. Er ist ein typischer Vertreter, der mehr Ideologe als Wissenschaftler ist. Und Ideologie und Wissenschaft schließen sich automatisch gegenseitig aus. Das menschliche Gehirn ist über seine grundsätzlichen Funktionen hinaus auch heute noch ein Rätsel für die Wissenschaft. Alles Übrige sind nur Behauptungen, Theorien und Mutmaßungen. Und auch dort biegt man sich viele Dinge einfach zurecht. Diese Phantasien des Herrn Professor sind jenseits der Realität. Wenn solche Leute in verantwortlichen Positionen allerdings überhand nehmen, dann ist das fatal für die seriösen Wissenschaften und für jeden geistig freien, denkenden Menschen.
Was mich wundert ist folgende Aussage: Wenn das Tatobjekt eine realitätsfremde fiktionale Darstellung ist (zB in virtuellen Welten spielt),** kann nur auf explizite oder konkludente Altersangaben abgestellt werden.** Fehlen solche Angaben, ist nicht davon auszugehen, dass Kinder dargestellt werden. Das heißt übersetzt; Die 5000 Jahre alten Loli-Dämonen würden, nach meinem Verständnis, daher nicht einmal drunter fallen auch wenn sie einen kindlichen Körper haben. Denn das körperliche Erscheinungsbild wird nur hier relevant: Bei fiktionalen Darstellungen mit realitätsnaher optischer Gestaltung (wirklichkeitsnah) kommt es auf die Perspektive eines objektiven Betrachters an, dh darauf, ob die Person eindeutig kindlich wirkt. Quellen: MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl. 2021, StGB § 184b Rn. 11-13
Zu "wirklichkeitsnah" gibt es folgende Fälle, wo auch fotorealistische Inhalte wohl nicht erfasst sind: Nicht erfasst werden Darstellungen, die in der optischen Präsentation photorealistisch sind, aber durch die Art des Gezeigten offenlegen, dass mit Animation gearbeitet wurde, zB wenn Akteure als menschenähnliche „Außerirdische“ entworfen wurden oder sonstige Elemente des Irrealen enthalten, oder wenn sie als Computerspiel zu erkennen sind. Quelle: MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl. 2021, StGB § 184b Rn. 25-27 Wie man das schließen könnte wäre ggf. interessant für den Gesetzgeber insb. den fett gedruckten Part.
Wenn ernsthaft daran gearbeitet wird, die Gedanken eines Menschen biologisch zu verändern, dann wird das Tor zur Hölle aufgemacht, an dessen Ende die Vernichtung anderer Gedanken steht. Was den totalitären Staaten des 20. Jahrhunderts nicht gelungen ist, könnte modernen Diktatoren gelingen . Für mich hat das nichts mehr mit Forschung zu tun, es ist einfach nur menschenverachtend. Wehret den Anfängen!