Thema: TOR

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Titelbild zu Von Boystown und STRG_F

Wenn man von Boystown hört, haben vermutlich die meisten direkt eine Assoziation im Kopf, da über den Fall seit Jahren berichtet wird und er immer wieder auch in anderen Dokumentationen als Beispiel herangezogen wird.  Für diejenigen, die nicht wissen, worum es geht: es handelte sich hierbei um eine der größten bekannten Plattformen für den Austausch von Kinderpornographie und Kindesmissbrauchsabbildungen im Darknet. STRG_F hat es sich nicht nehmen lassen, einen der ehemaligen Admins der Plattform nach seiner Verhaftung zu

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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SuH sollte leicht im Internet zu finden Tatsächlich eher nicht. Google blockiert seit einigen Jahren von Betroffenen betriebene Webseiten (neben SuH zB auch KiH) bei so ziemlich allen relevanten Suchbegriffen. Eine Suchanfrage nach „Pädophilie Verein“ liefert zum Beispiel nur Ergebnisse zu Kinderschutzvereinen und Präventionsangeboten wie KTW.
Also was man auf jeden Fall sagen kann ist das in den beiden Verfahren der gleiche Fehler wiederholt wird, wie bei dem "Homosexuellen-Verbot" und zwar das die Betroffenen nicht angehört werden. Das wurde damals schon streng kritisiert, da man anhand von Sachverständigen das Verhalten Homosexueller beurteilt hat und das wird hier wohl genau so passieren. SuH sollte leicht im Internet zu finden sein und als eingetragener Verein wäre dieser auch für eine Stellungnahme zugänglich gewesen. Klar kann man froh sein das sich das Gericht mit Pädophilen beschäftigt, aber so wie auch bei KTW wird nicht mit ihnen gesprochen sondern über sie.
@Sirius Einfach das positive sehen. Die meisten Verfassungsbeschwerden schaffen es nicht einmal so weit, denn die beiden Beschwerden wurden immerhin zur Entscheidung angenommen. Da es sich um eine Senatsentscheidung handeln wird ist die Statistik eher auf unserer Seite. Zur Entscheidung angenommene Verfahren gab der Senat häufiger statt als er sie ablehnte. Da sich das Gericht zum ersten Mal mit den Grundrechten von Pädophilen auseinandersetzt macht sie auch zur Tatsacheninstanz, weshalb das Verfahren auch so lange dauert. Ein Erfolg wäre ein wichtiges Signal für alle inkl. KTW, da sie dann mit der Realität leben muss das ihre Patienten durchaus interesse an Puppen zeigen werden und sie nicht mehr von Gruselgeschichten labern können. Seite 19: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Mediathek/Jahresberichte/Jahresstatistiken/2020/gb2020/Gesamtstatistik-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Wer sich traut kann ja auch einfach am 03.10.2025 und 04.10.2025 zum ofiziellen Festakt zum Tag der Deutschen Einheit nach Saarbrücken fahren und dort die Richter des Bundesverfassungsgerichts persönlich fragen. Die Richter werden an der Veranstaltung freigeben und Interviews geben. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-089.html?nn=68112
Man braucht eine identifizierbare Gruppe denen man die Schule geben kann. Denn dann kann man Maßnahmen und Ziele ganz simpel definieren. Wenn man mit der Einstellung herangeht das es nicht die eine Tätergruppe sondern diese sich über sämtliche Gesellschaftsschichten zieht ist es halt schwer das Problem zu identifizieren. Menschen brauchen jemanden auf den sie zeigen können.