Thema: DISKRIMINIERUNG

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema DISKRIMINIERUNG.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Der holprige Weg in die pädophile Utopie

Als Kein Täter Werden vor 20 Jahren die Bühne betrat, sah der öffentliche Diskurs zum Thema Pädophilie noch deutlich düsterer aus, als es selbst heute der Fall ist. Mehr noch als jetzt wurde Pädophilie mit Missbrauch gleichstellt. Pädophile, die keine Straftaten begangen haben, waren im Grunde komplett unsichtbar und existierten in der gesellschaftlichen Wahrnehmung überhaupt nicht. Insbesondere an diesen Stellen hat Kein Täter Werden einen signifikanten Teil dazu beigetragen, alternative Sichtweisen und Narrativen in den gesellschaftlichen Diskurs zu tragen und dazu beizutragen, dass mehr zwischen Pädophilie und Missbrauch differenziert wird. Dass Pädophile Menschen sind, die sich ihre Sexualität nicht ausgesucht haben, zu moralischen Handeln fähig sind und eben nicht alle zu Sexualstraftätern werden (und, andersherum, nicht alle Kindesmissbrauchstäter pädophil sind), war vorher eher arkanes Wissen von Spezialisten aus dem wissenschaftlichen und therapeutischen Bereich, das dank der Öffentlichkeitsarbeit von

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Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet heute Phil, ein nicht-exklusiv Pädo- und Hebephiler, diese Frage.


Was bedeutet ein würdevolles Leben für mich als Pädophiler (oder MAP im weiteren Sinne)?
Zunächst ist zu bemerken, dass Paraphilien wie die Pädophilie, Hebephilie, ect. alle, wie auch die Teleiophilie, sexuelle Orientierungen sind, welche unabänderliche Eigenschaften sind welche sich kein Mensch aussucht und welche keinen Menschen direkt zu einer Gefahr für andere machen. Umso weniger dürfen diese mit Straftaten wie Kindesmissbrauch gleichgestellt werden (ein Verständnis, welches ich im Folgenden beim Leser implizit in allen Ausführungen voraussetze). Dementsprechend darf Hass gegen unbescholtene Menschen auf Grundlage dieser Eigenschaften nicht toleriert werden. Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grundlage der Sexualität wenn es um Paraphilien geht. Ein würdevolles Leben muss aber diesen Schutz beinhalten, sodass wir nicht auf Grundlage dieser Orientierung unseren Arbeitsplatz verlieren können, nicht gegen uns gehetzt werden darf und Gewalt gegen uns als Hassverbrechen gelten. Dazu muss auch zählen, dass menschenverachtende Aussagen, wie "Pädophile gehören alle weg-gesperrt / gefoltert / ausradiert", als das behandelt werden, was sie sind: Hetze und Aufrufe zur Gewalt bzw. Mord, welche gesetzlich verfolgt und geahndet werden müssen.

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Die Debatte um eine fehlgeleitete Strafrechtsverschärfung

Die Strafrechtsverschärfung vom Juli 2021 ist rückblickend betrachtet ein Paradebeispiel dafür, was passiert, wenn Populismus gegenüber rationalem Sachverstand gewinnt. Der damalige Gesetzgeber hatte unter dem Motto „Verbrechen statt Vergehen“ trotz der ausdrücklichen Warnung aller Sachverständigen die Strafmaße für Delikte im Bereich der Kinderpornografie massiv erhöht. Während für den Besitz vorher Geldstrafen bis maximal drei Jahre Haft möglich waren, wurden daraus ein bis fünf Jahre Haft. Bei Herstellung und Verbreitung wurden aus drei Monaten bis fünf Jahren Haft ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft.

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Titelbild zu Pädophile werden aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen

Fast drei Monate ist es nun her, dass die Frageplattform GuteFrage.net ihre Richtlinien zum Umgang mit dem Thema Pädophilie angepasst hat. Mit fadenscheinigen und teils frei erfundenen Fallbeispielen wurde jegliche Auseinandersetzung praktisch unmöglich gemacht und als anstößig, obszön und vulgär diffamiert. Regenbogenfisch hat damals ausführlich darüber geschrieben.

Ähnlich wie Regenbogenfisch habe ich die Plattform dabei lange Zeit als einen angenehmen Ort für Aufklärung und Informationen empfunden. Es kamen häufig ernst gemeinte und interessante Fragen herein. Sachliche Diskussionen unter den Fragen wurden zugelassen, während offene Beleidigungen, Bedrohungen und sonstige Formen digitaler Gewalt gegen pädophile Nutzer:innen zeitnah gelöscht wurden.

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Titelbild zu Die Chatkontrolle im Kontext Pädophilie

Stellen wir uns einmal eine Welt vor, in der es keine vertraulichen Gespräche mehr gibt. In dieser Welt wird jede private Kommunikation zwischen zwei oder mehr Personen von staatlichen Agenten mitgelesen und auf Unbedenklichkeit geprüft. Automatisierte Verfahren erfassen jede versendete Nachricht, und schauen sich jedes einzelne verschickte Bild an – Milliarden und Abermilliarden von Dateien und Wörtern, jeden Tag. Wird dabei etwas gefunden, was als kritisch eingestuft wird, werden die örtlichen Behörden – ebenfalls vollautomatisch – benachrichtigt, und stehen kurz darauf mit einem Durchsuchungsbeschluss vor deiner Tür.

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Immer wieder stoße ich auf großes Unverständnis, während ich mich an Diskussionen zum Thema Pädophilie beteilige. Eine der häufigsten Aussagen die ich lese ist die, dass ein Pädophiler sich einfach nicht dauerhaft im Griff haben kann. Diese Aussage zeigt deutlich, dass hier ein großes Misstrauen herrscht. Dieses beruht natürlich auf der Angst, dass Kinder grundsätzlich in Gefahr schweben, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe eines Pädophilen befinden. Doch wie weit geht dieses Misstrauen eigentlich, wem genau gilt es und die wichtigste Frage: Ist es berechtigt?

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Im Jahr 2010 bin ich dem Gruppenzwang erlegen. Jeder in meiner Klasse hatte einen Account bei Facebook. Ich nicht, und so musste ich mir in den Pausen scharfe Kommentare über mein soziales Desinteresse (wie es gewertet wurde), anhören. „Na du Opfer, biste zurückgeblieben?“ „Bist du irgendwann eigentlich auch mal in der Pubertät?“

Heute betrachte ich es als schade, dass ich mich von Leuten bequatschen lassen habe, die sich darüber definieren, dass sie sich in der Pubertät befinden. Damals habe ich aus irgendeinem Grund was darauf gegeben. Nach monatelangen Sticheleien, Beleidigungen, Handgreiflichkeiten, um meine Schwäche zu demonstrieren, bin ich tatsächlich schwach geworden. Ich habe getan, was sie wollten, damit sie mich nicht mehr als „schwaches Kleinkind“ bezeichneten. Als einer, der „nicht mal als Mädchen was taugt“. Ja. Das haben sie gesagt.

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Vor einiger Zeit machte in der Community die Hetzrede der AfD-Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski die Runde. Und im Zuge dessen dürfte einigen auch der Name Arndt Klocke ein Begriff sein. Richtig. Es handelt sich um den Mann, der sich die gesamte Hetzrede stumm anhörte und bei der ersten Erwähnung von Homosexualität, gegen Ende, die Fassung verlor. Es scheint ihm ungeheuerlich, wie jemand gegen Homosexualität hetzen kann. Hetze gegen Pädophilie ist für ihn dabei jedoch scheinbar eine Selbstverständlichkeit.

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Am Montag hat ein Nutzer der Plattform reddit einen neuen Thread auf dem Subreddit r/rant erstellt. Reddit, für diejenigen die es nicht kennen, ist eine vor allem in den USA sehr beliebte Social-Media-Plattform. Nutzer organisieren sich in diverse Communitys (sog. „Subreddits“) und können dort Inhalte teilen und diskutieren. 

Der eingangs erwähnte Thread lautet übersetzt wie folgt:

Ich wünschte jeder Pädo oder "Minor Attracted Person" würde vor Qualen zuckend tot umfallenSie sind der Abschaum dieser Erde und ich hoffe, dass jeder Einzelne von ihnen die grausamsten physischen Qualen erleiden muss und dann tot umfällt.Scheiß widerliche Perverslinge, die Leben zerstören. Und dann verlangen, Teil der LGBT Community zu sein.Fickt sie.
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Gastbeitrag
Titelbild zu Vivien

Triggerwarnung: Gewalt an Kindern

Ich saß in meiner Zelle. Morgen Vormittag sollte es so weit sein. Ich hatte meinen Leuten noch einen Brief schreiben können. Verrückt – dafür, dass ich zu meinem Glauben hielt und niemanden umbringen wollte, sollte ich nun selbst sterben! Traurig, dass sich die Menschheit in einem neuen Weltkrieg wieder so weit herabließ.

Zudem hatten sie bei der Hausdurchsuchung rausgekriegt, dass ich…

Auf dem Flur wurde lautes Schimpfen hörbar und dazwischen eine flehende Kinderstimme. Dann stieß der Wachmann meine Tür auf.

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Hi Frau Apfel, Hi liebes Focus-Team,

wenn man sich als Pädophiler so in der Medienwelt herumtreibt, ist es ja keine Überraschung mehr, an jeder Ecke hanebüchenen Unsinn zu lesen. Es kommt also gar nicht mehr so häufig vor, dass die Dummdreistigkeit einzelner Journalisten, mich noch zu überraschen vermag. Doch heute war wieder so ein Moment. Ich mach‘s ganz kurz: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben versagt. ;-)

Dröseln wir‘s mal auf. Vorweg noch: Falls sich jemand vergewissern möchte, dass das auch alles stimmt, was ich hier erzähle, hab ich an entsprechenden Stellen Fußnoten gesetzt. Alles klar? Dann kann‘s ja losgehen. Was sehen wir, wenn wir den Artikel öffnen? Uns springt ein riesiges Bild ins Auge. (siehe Fußnote 1) Eine dunkle, schattenhafte Figur ist im Begriff, sich ein kleines Mädchen zu schnappen. Was hat es nur vor, das grausige Untier? Welch widerwärtiger Plan entfaltet sich im Kopf, der hinter diesen klauenhaften Fingern steckt? Das überlassen Sie geschickterweise der Imagination Ihrer Leser, Frau Apfel. ;)

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.
Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können. Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig. Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde. Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.