Thema: GRÜNE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema GRÜNE.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Buchkritik: Die Grünen und die Pädosexualität

2013 war kein gutes Jahr für die Partei der Grünen. Mitten im Bundestagswahlkampf kamen Passagen wieder an die Öffentlichkeit, die Daniel Cohn-Bendit, einer der prominentesten Vertreter der Partei, vor Jahrzehnten in seiner Autobiografie Der große Basar geschrieben hatte. Dort beschrieb Cohn-Bendit, der vor seiner Zeit als Politiker in einem Kindergarten als Erzieher gearbeitet hatte, dass sich ihm immer wieder Kinder sexuell genähert hätten: „Mein ständiger Flirt mit den Kindern nahm erotische Züge an. […] Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln.“ Cohn-Bendit tat dies später als Fiktion und „dumme Provokation“ ab, dennoch wurde damit losgetreten, was heute unter dem unglücklichen Namen

Weiterlesen…

Vor einiger Zeit machte in der Community die Hetzrede der AfD-Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski die Runde. Und im Zuge dessen dürfte einigen auch der Name Arndt Klocke ein Begriff sein. Richtig. Es handelt sich um den Mann, der sich die gesamte Hetzrede stumm anhörte und bei der ersten Erwähnung von Homosexualität, gegen Ende, die Fassung verlor. Es scheint ihm ungeheuerlich, wie jemand gegen Homosexualität hetzen kann. Hetze gegen Pädophilie ist für ihn dabei jedoch scheinbar eine Selbstverständlichkeit.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Nichts gegen euren Aktivismus, aber ich bin ganz ehrlich: Mir ist die Entstigmatisierung der Pädophilie gar nicht (mehr) wichtig. Dann hält die Gesellschaft halt Pädophile für Monster. Niemand weiß von meiner pädophilen Neigung und ich würde mich niemals outen. Es würde für mich einfach überhaupt nichts ändern. Ich habe so doch bereits Kinderkontakte - und was ich in meinen eigenen vier Wänden so mache (und welche Fantasien ich habe), erfährt keiner. Entscheidend ist doch, wie mich die Menschen sehen, die mich tatsächlich kennen. Mir ist es ansonsten jedenfalls weitaus wichtiger, mich für Kinder und frühkindliche Bildung einzusetzen.
Unser "aufdringlicher" Aktivismus auf unseren eigenen Seiten, die wir nirgends bewerben können, na klar. Diese Verknüpfung mit "Fiktion" und "Pädophilie" gab es nicht in diesem Maße. Ihr zeigt den Leuten, das ihr bock drauf habt, also muss es weg. Das ist irgendwo ironisch. Jedenfalls war das die Zeit und deswegen konnten auch Pädos daran teilnehmen, weil man es nicht als Pädo sah. Bisschen sehr kurz und naiv gedacht. Ich war mit 13+ in der deutschsprachigen Animeszene unterwegs und da gabs schon laute Schreie Sholicon zu verbieten. Das ist fast 20 Jahre her und da gabs unseren Aktivismus noch gar nicht. Davon abgesehen ist es nicht die Schuld derer die sichtbarer werden, wenn daraus falsche Schlüsse gezogen werden. Auch haben wir in keinem einzigen Interview jemals überhaupt über Puppen oder Fiktion gesprochen. Das Puppenverbot hatte mit uns rein gar nichts zu tun, sondern mit Pädohuntern wie Carsten Stahl, die meinen irgendwelche merkwürdigen Babybornpuppen auf Amazon wären Kindersexpuppen, woraufhin er die allgemein gern verboten hätte, weil er nicht wusste, dass es sowas gibt. Die höchstens paar hundert Leute in DE die Interesse an solchen Puppen haben, sind so eine enorme Minderheit in der Pädoszene. Es ging bei diesem Thema nie wirklich um die Puppen selbst. Auch bei der Klage nicht.
Das BVerfG hat selber keine Befugnis, Gesetze zu erlassen, sondern kann nur bestehende auf Verfassungskonformität prüfen (wie hier geschehen). Die Argumentation des Senats enthält dabei durchaus auch die direkte Aufforderung, weitere Ersatzmaterialien zu kriminalisieren, denn: " Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen wer- den." Jedenfalls wird aus der Argumentation im Urteil recht eindeutig, dass der Kriminalisierung von Texten und Zeichnungen von Seiten des BVerfG nichts im Wege stehen wird. Falls, oder eher wenn der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz in die Wege leitet, wird er sich auf dieses Urteil berufen können.
Zwecks Unterstützung kannst du es per Mail bei team@gegen-das-puppenverbot.de versuchen.
Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde: Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet? Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen. Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten. Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen. Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern (z.B. USA) diese mehr oder weniger legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht "Objektifizierung" und "Normalisierung" ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen. Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich. Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidung von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.