Thema: AUFARBEITUNG

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Titelbild zu Buchkritik: Die Grünen und die Pädosexualität

2013 war kein gutes Jahr für die Partei der Grünen. Mitten im Bundestagswahlkampf kamen Passagen wieder an die Öffentlichkeit, die Daniel Cohn-Bendit, einer der prominentesten Vertreter der Partei, vor Jahrzehnten in seiner Autobiografie Der große Basar geschrieben hatte. Dort beschrieb Cohn-Bendit, der vor seiner Zeit als Politiker in einem Kindergarten als Erzieher gearbeitet hatte, dass sich ihm immer wieder Kinder sexuell genähert hätten: „Mein ständiger Flirt mit den Kindern nahm erotische Züge an. […] Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln.“ Cohn-Bendit tat dies später als Fiktion und „dumme Provokation“ ab, dennoch wurde damit losgetreten, was heute unter dem unglücklichen Namen

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können. Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig. Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde. Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.
Ich bin leider immer stärker anti-LGBT geworden, weil diese Doppelmoral unerträglich ist: „wenn sich queere Menschen verstecken müssen, dann versagt die Demokratie an einer ihrer empfindlichsten Stellen, beim Schutz der Würde jedes Einzelnen“ Außer man ist Pädophil, dann ist die Würde jedes Einzelnen egal. Sowas und ähnliches hat ein CDU-Politiker ebenfalls gesagt nachdem er 2020 die Fantasien von einer Minderheit, die sich verstecken muss um nicht ggf. ermordet zu werden kriminalisiert hat.
Jetzt habe ich es. Monika Frommel ist dieses Jahr leider verstorben, habe sie mit Fr. Hörnle verwechselt. Sie hatte sich ebenfalls vehement gegen §184l StGB positioniert und wurde bspw. von der Humanistischen Union zitiert, welche ebenfalls für eine Abschaffung dieses Paragraphen ist: https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-243/publikation/entruempelung-des-strafgesetzbuchs-vorschlaege-zur-streichung-von-straftatbestaenden/
@Nixda Wie gesagt das Bestimmtheitsgebot ist zerstört, denn wie im Falle der Schaufensterpuppen, kann man durchaus so auch für Spielzeugpuppen argumentieren, wenn jemand mit solchen Handlungen wirbt. Ich hoffe hier wirklich auf Karlsruhe und selbst ein eher rechter Blogger sieht das Verbot von Fantasien in diesem Bereich kritisch. Zwar hat er sich nur in einer Stellungnahme im Rechtsausschuss so geäußert.