Thema: KINDERPORNOGRAFIE

In den vergangenen Tagen haben wir auf auf unserer Anti-Stigma-Seite Wir sind auch Menschen eine ganze Flut von Hassnachrichten, entweder über unseren Fragen & Antworten-Bereich oder über unser Kontaktformular, erhalten. Viele dieser Nachrichten enthielten Morddrohungen und generell extrem menschenfeindliche Aussagen. Den Großteil davon haben wir nicht freigeschaltet und unbeantwortet gelassen, mit Ausnahme einer "Frage", um an dieser exemplarisch zu zeigen, welchem Hass wir quasi tagtäglich ausgesetzt sind.

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Kurzfassung. Die Vereinten Nation sind kurz davor, einen internationalen Vertrag zur Bekämpfung von Computerkriminalität zu verabschieden. In einigen Kreisen verbreitet sich die Behauptung, der Vertrag würde zumindest in Teilen Kinderpornografie legalisieren und Kinder verwundbar gegenüber sexuellen Übergriffen machen. Dies basiert auf einem fundamental falschen Verständnis der Zusammenhänge: tatsächlich werden die internationalen Regeln zu Kinderpornografie durch den Vertrag wesentlich verschärft.

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Anfang September veröffentlichte die finnische Kinderschutzorganisation Protect Children einen Abschlussbericht zum Projekt Knowledge to Prevent (2KNOW). Ziel dieses Projekts ist es, Informationen über Eigenschaften und Verhalten von Menschen zu erwerben, die sich Kinderpornografie und Missbrauchsabbildungen von Kindern im Internet ansehen, um mit dem gewonnenen Wissen Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Dafür wurden unter anderem anonyme Befragungen unter vermeintlichen Täter:innen im Darknet durchgeführt. Das Projekt wurde 2022 gestartet und für einen Zeitraum von zwei Jahren von der EU-Kommission finanziert.

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Im vergangenen Sommer bin ich Zeuge eines Verbrechens geworden.

Der Tatort: ein Meeresstrand an einem warmen Sommertag. Das Opfer war ein Junge im Alter von vielleicht acht oder neun Jahren, der mit seiner Familie dort völlig unbedarft am Strand spielte. Die Täterin war die Großmutter des Jungen. Plötzlich zückte sie ohne jegliches Schuldbewusstsein ihr Handy und nahm mehrere Bilder und Videos von ihrer Familie auf – darunter auch von ihrem Enkel, der im Übrigen völlig nackt am Strand herumtobte und für die Kamera von sich aus diverse Posen einnahm.

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Die Debatte um eine fehlgeleitete Strafrechtsverschärfung

Die Strafrechtsverschärfung vom Juli 2021 ist rückblickend betrachtet ein Paradebeispiel dafür, was passiert, wenn Populismus gegenüber rationalem Sachverstand gewinnt. Der damalige Gesetzgeber hatte unter dem Motto „Verbrechen statt Vergehen“ trotz der ausdrücklichen Warnung aller Sachverständigen die Strafmaße für Delikte im Bereich der Kinderpornografie massiv erhöht. Während für den Besitz vorher Geldstrafen bis maximal drei Jahre Haft möglich waren, wurden daraus ein bis fünf Jahre Haft. Bei Herstellung und Verbreitung wurden aus drei Monaten bis fünf Jahren Haft ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft.

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Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind, dessen Seele zerstört wurde. Wenn es um Kinderpornografie geht, zieht sich dieser Satz in dieser oder ähnlicher Form durch sämtliche Leitmedien und ist zu einem der zentralen Narrativen der Berichterstattung zu dem Thema geworden. Demzufolge zeigt jeder kinderpornografische Inhalt schwerste Gewalt an Kindern, und jede:r Konsument:in eines solchen Inhalts macht sich des Missbrauchs mindestens mitschuldig, oder steht mit den Missbrauchstäter:innen auf einer Stufe.

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review

Geschrieben mit Unterstützung von Sirius, Regenbogenfisch und Georg

Eine Betroffene von sexuellem Missbrauch und ein pädophiler Mann sitzen zusammen in einem Raum.

Josefine ist ein ehemaliges Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie wurde im Kindesalter von ihrer Mutter an einen Missbrauchsring verkauft und war bis zu ihrem 18. Lebensjahr immer wieder schwerem sexuellen Missbrauch und anderen Formen psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt. Heute setzt sie sich für Menschen ein, die ähnliches erfahren mussten.

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Künstliche Intelligenz ist ein Thema, welches immer mehr Relevanz in unserer Gesellschaft findet. Sei es ein Handy mit einer Gesichtserkennung zu entsperren, sein Zuhause mit der eigenen Stimme zu steuern, die Gefühle und anatomischen Informationen wie Herzschlagrate, Blutdruck und Alter durch das Sehen eines Gesichtes zu erkennen oder aber auch visuelle Inhalte, wie Bilder und Videos nach eigener Vorstellung zu generieren. Was vor 10 Jahren noch nach Science-Fiction klang, ist heute Realität. In diesem Beitrag werde ich genauer auf das Thema KI generierte Bilder eingehen und zeigen, inwieweit es die aktuellen Statistiken von Kindesmissbrauchstaten verändern könnte.

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Es ist soweit. Der erste (mir bekannte) Fall einer Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischen Zeichnungen. Ein 68 jähriger Mann aus Ennepetal wurde zu 2400€ Geldstrafe wegen des Besitzes (angeblich) "sehr real" aussehender kinderpornografischer Comicdarstellungen verurteilt. Mit einer Geldstrafe ist er auch nur davonkommen, weil die Wohnungsdurchsuchung bereits 2020 stattfand. Nach der Strafrechtsreform des § 184b StGB wäre es wohl eher auf ein Jahr Haft hinauslaufen - wegen Zeichnungen!

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Heute, am 1. Juli 2021, findet eine traurige Geschichte ihr Ende, die ihren Anfang vor über einem Jahr genommen hat. Im Kern ist es die uralte Geschichte darüber, was passiert, wenn der blinde Zorn der Masse gegenüber Besonnenheit und Vernunft siegt. Es ist eine Geschichte über unvorstellbares Leid, welches, instrumentalisiert in der Hand politischer Opportunisten, mehr Leid erzeugt, welches weiter instrumentalisiert werden kann. Und für mich persönlich ist es die Geschichte, wie ich mein tief verwurzeltes Urvertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein Stück weit verloren habe.

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Liebe Leser,

so langsam scheint sich die Situation mit Corona wieder ein wenig zu normalisieren, und das zeigt sich auch an der Berichterstattung zum Thema Pädophilie. Während zur Anfangszeit der Krise es kaum neue Medienberichte zum Thema gab, werden jetzt wieder häufiger Artikel veröffentlicht, in denen es direkt oder indirekt um das Thema geht. Daher werde ich auch meine Sonntagskiste von nun an wieder im wöchentlichen Turnus veröffentlichen. Diese Woche habe ich einige besonders interessante Fundstücke mitgebracht, die ich etwas ausführlicher diskutieren möchte. Zunächst einmal habe ich schlechte Nachrichten für alle, die von dem Film "Kopfplatzen" inzwischen mehr als genug gehört haben, denn einen Artikel über den Film habe ich auch diesmal mitgebracht, den ich doch noch eines Kommentars würdig halte. Davon abgesehen habe ich Artikel über einen Mordfall in Pforzheim, Inhalts-Prüfer bei facebook und einen besonders verstörenden Missbrauchsfall in Österreich dabei.

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Liebe Leser, 

ich hoffe, Ihr seid gut ins neue Jahr gerutscht und nun bereit, mit mir die erste Sonntagskiste des Jahres 2020 zu öffnen. Wie immer habe ich auch diesmal ein paar interessante Fundstücke mitgebracht. Auch diese Woche sind das leider hauptsächlich stigmatisierende und reißerische Berichte und Artikel zum Thema Pädophilie. Darunter findet sich aber auch eine umso bemerkenswertere Ausnahme eines Spiegel-Kolumnisten, der es schafft die Medienhetze kritisch zu hinterfragen.

1. Hinterfragen, was kaum hinterfragt wird

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Liebe KiH-Leser,
meine Ankündigung von letzter Woche war zum Glück etwas voreilig; und so wird es diese und in den nächsten Wochen wie gewohnt jeden Sonntag meine Sonntagskiste hier auf KiH geben. Zudem gibt es die Sonntagskiste diese Woche auch gleich mit einem neuen Bild (vielen Dank an Ruby dafür!)

Diese Woche habe ich nicht allzu viele Fundstücke in meiner Kiste mitgebracht. Zunächst geht es um zwei vorgeschlagene Gesetzesänderungen, welche einmal Ermittlern die Nutzung illegaler Bilder ermöglichen, und Sexualstraftätern die Arbeit mit Kindern für immer verbieten sollen. Zudem habe ich noch einige Beispiele für die stigmatisierende Erwähnung von Pädophilen in den Medien mitgebracht.

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Es ist kaum zu glauben, aber Halloween liegt jetzt schon hinter uns, und bald können wir schon die Adventszeit einläuten (war nicht erst gestern noch Juli?) Ich hoffe, Ihr habt die gruseligste Nacht des Jahres gut überstanden und Euch von eventuellen Schrecken gut genug erholt, um mit mir zusammen ein wenig in meiner Kiste kramen zu können. Nach den prall gefüllten Kisten der letzten beiden Wochen habe ich diese Woche allerdings kaum etwas mitgebracht, diesmal gab es nur vergleichsweise wenig Neues zum Thema Pädophilie (was wohl eher positiv zu bewerten ist). Was ich gefunden habe sind noch einige Stimmen zum Thema "Original Play", eine etwas kuriose Verurteilung wegen Kinderpornographie, und eine RTL-Meldung, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet.

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Der Sonntag ist da, und damit ist es wieder Zeit für meinen Wochenrückblick zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es neben den üblichen reißerischen Medienberichten vor allem um neue Aufregung um das Thema Kindervideos auf Youtube, ein umstrittenes pädagogisches Konzept, zwei Podcasts, die neue Folgen zum Thema Pädophilie veröffentlicht haben, und eine bedauerliche Nachricht um einen der 12 Standorte von Kein Täter Werden.

1. Kindervideos auf YouTube: die Saga geht weiter

(YouTube, 23.10.2019)

Anfang des Jahres hat der Youtuber Matt Watson in

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Eine weitere Woche geht zu Ende, und damit ist es wieder einmal Zeit meine Kiste aus ihrem Versteck zu holen und auszupacken. Diese Woche gab es besonders viel Tumult zum Thema Pädophilie, und zum ersten Mal musste ich tatsächlich eine Auswahl treffen, welche Sachen ich in die Kiste packe und was ich aus Platzgründen rauslassen muss. Die meisten meiner Fundstücke sind leider – wieder einmal – eher negativ, vor allem scheinen es viele Medien einfach nicht zu schaffen den Unterschied zwischen Pädophilie und Kindesmissbrauch richtig darzustellen. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Jap, habe noch vergessem zu erwähnen das er zweimal Revision einlegen musste. Denn zunächst wurde er vom Amtsgericht schuldig gesprochen, dann das Landgericht. Die dachten also wirklich das er wegen einem Satz, welchen er zuhause aufschreibt mindestens für ein Jahr in den Knast muss (alte Fassung).
Interessantes Urteil, das kannte ich noch gar nicht. Sehr erfreulich, dass das OLG da ein sehr klares Urteil gesprochen hat. Ich habe leider schon öfter selbst auf Seiten der Polizei oder von Anwälten die Falschaussage gelesen, dass auch kinderpornografische Zeichnungen und Mangas pauschal verboten seien. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass der Paragraf nach Jahren der Erweiterungen, Verschärfungen und Anpassungen inzwischen derart verworren ist, dass sogar Experten Schwierigkeiten haben, den richtig zu interpretieren. Die besorgniserregende Konsequenz ist, dass man selbst wenn man sich absolut legal verhält immer in Angst vor Strafverfolgung leben muss - und sei es nur, weil die Strafverfolgungsbehörden und Richter sich nicht bewusst darüber sind, dass nicht alle zu Befriedigung führenden Handlungen pädophiler Menschen automatisch strafbar sind. Das erschwert es ungemein, als Pädophiler ein Leben zu führen, was gleichzeitig erfüllend, würdevoll und rechtssicher ist.
Ja, es ist ein globales Phänomen. Das traurige ist das der Hass auch in der Exekutive und Judikative weit verbreitet ist. Ein Mann wurde im August 2024 zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im Besitz von 225 Textdokumenten war die entsprechende sexuelle Handlungen beschreiben. Er hat Revision eingelegt und wurde freigesprochen, da nur reale bzw. fotorealistische Aufnahmen im Besitz strafbar ist. (1 ORs 16 SRs 485/24) Das gruselige an der Geschichte ist die ganze Kette des Versagens. Die durchführende Polizei, welche beim Befund direkt hätte gehen müssen, oder die Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren eingeleitet hat. Schlussendlich dann die Richter, welche wohl nicht willens waren eine Google-Suche über die Strafbarkeit zu tätigen bzw. den Beschluss des BGH oder die Drucksache des Bundestages von 2021 (23707). Noch gruseliger ist der Gedanke, wie oft so etwas passiert, aber die Betroffenen nicht in Revision gehen. Selbst der Freispruch bringt nicht viel, denn viele Menschen sind heutzutage im Besitz von firmeneigener Hardware. Spätestens durch die Beschlagnahmung dessen wird alles bekannt.
Was soll das denn? Geh dich mal lieber weiter von der Gesellschaft einschränken lassen während du sie dabei auch noch bejubelst das man eine Zukunft aufbaut in der Gesetze nicht einmal wissenschaftlich evaluiert werden müssen und sie nur basierend auf "das ist meine Meinung", "das ist eklig" Freiheitsstrafen einführen.
@Sirius Die Cybercrime Convention der UN wurde am 23.12.2024 offiziell beschlossen. Sie tritt dieses Jahr in Kraft nachdem in Vietnam die Unterschriften im Rahmen einer Zeremonie getätigt werden. Japan hat man insb. zu danken das in die Convention die Möglichkeit eingeflossen ist Zeichnungen usw. nicht zu kriminalisieren. Ich persönlich sehe eine illeberale Haltung nur in den westlichen Staaten in Taiwan wurden Zeichnungen kriminalisiert und vier Monate später legalisiert, weil die Bevölkerung dagegen war. Die "Default"-Einstellungen ist auch nur keine verbindliche Strafe, die jetzt überall gilt sondern die UN verpflichtet bloß alle Mitgliedsstaaten es unter Strafe zu stellen, das sind nur sehr wenige. Dort wo ggf. nicht explizit erwähnt wird was genau "Kinderpornographie" ist kann das ggf. bedeuten das ohne Änderung des Gesetzes ab sofort automatisch auch Zeichnungen inkludiert sind. Das liberalste Land in der EU insb. was Medien betrifft ist Finnland. Dort gelten zwar fiktive fotorealistische Darsellungen ebenfalls als CSAM, aber es ist der einzige Staat der selbst dafür eine Ausnahme in das Gesetz eingebaut hat, wenn es einen künstlerischen Wert hat.