Beiträge von August 2024

Titelbild zu Meine Erfahrungen mit Medikation bei Kein Täter Werden

Neulich las ich in einen Artikel zu Therapieangeboten für pädophile Menschen den Hinweis auf die Option, auch mit triebdämpfenden Medikamenten behandelt werden zu können. Diese Möglichkeit steht in Therapieangeboten wie Kein Täter Werden, deren primärer Fokus die Prävention von Kindesmissbrauch ist, meist zur Verfügung und hat sich als eine übliche Behandlungsmethode etabliert. Medikation ist ein schwieriges und kontroverses Thema, das einen eigenen, ausführlichen Beitrag verdient hat. Mich hat der besagte Artikel vor allem an eine eigene Erfahrung erinnert, die ich im Zuge meiner Behandlung bei

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review
Titelbild zu Buchrezension "Finnis Geheimnis"

Ausnahmsweise gibt es diesmal etwas anderes von mir als einen rein persönlichen Text - eine Buchrezension. Genauer gesagt geht es um das Buch "Finnis Geheimnis", geschrieben von Caroline Link, mit Zeichnungen von Sabine Büchner, das ich hier gerne ein wenig vorstellen und analysieren möchte.

Es handelt sich um ein Buch, das Erziehungsberechtigten und Erziehern dabei helfen soll, das Thema sexueller Missbrauch den Kleinsten verständlich zu machen. Nun fragt ihr euch vielleicht, warum ausgerechnet eine pädophile Frau sich eines solchen Buches annimmt... Nun, weil ich dieses Buch für sehr wertvoll halte und auch ich möchte, dass Kinder ohne diese Erfahrung aufwachsen müssen - oder, in dem Fall, dass sie diese bereits machen mussten, zumindest in der Lage sind, dies zu erkennen und sich jemandem anvertrauen können.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.
Danke für die Info. Hängt das vielleicht damit zusammen? https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011984.pdf "Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot des Inver­kehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kind­lichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB." "Bericht der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker Der Rechtsausschuss hat in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen zu empfehlen, in den Verfahren, die in dieser Streitsachenübersicht aufgeführt sind, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten"