Thema: PÄDAGOGIK

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PÄDAGOGIK.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Wie Freud mich zum Anti-C machte

He said, "You cannot live in the ocean"
And she said to him, "You never can live in the sky"

- Tom Waits, Fish and BIrd

Jede:r Pädophile muss im Laufe seines Lebens (eventuell auch mehrmals) eine Entscheidung treffen: hängt man den Traum nach, dass es womöglich doch Wege geben kann, die eigenen sexuellen Wünsche mit Kindern einvernehmlich und für beide Seiten beglückend auszuleben, oder erkennt man dies als Unmöglichkeit an und verbannt es in das Reich der Fantasien? Daran, wie man diese Frage beantwortet, definiert sich die zentrale ideologische Linie innerhalb der Pädophilen-Szene, die zwischen jenen, die Sex mit Kindern pauschal ablehnen (Anti-Cs) und jenen, die ihn in bestimmten Umständen für annehmbar halten (Pro-Cs) trennt.

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review
Titelbild zu Buchrezension "Finnis Geheimnis"

Ausnahmsweise gibt es diesmal etwas anderes von mir als einen rein persönlichen Text - eine Buchrezension. Genauer gesagt geht es um das Buch "Finnis Geheimnis", geschrieben von Caroline Link, mit Zeichnungen von Sabine Büchner, das ich hier gerne ein wenig vorstellen und analysieren möchte.

Es handelt sich um ein Buch, das Erziehungsberechtigten und Erziehern dabei helfen soll, das Thema sexueller Missbrauch den Kleinsten verständlich zu machen. Nun fragt ihr euch vielleicht, warum ausgerechnet eine pädophile Frau sich eines solchen Buches annimmt... Nun, weil ich dieses Buch für sehr wertvoll halte und auch ich möchte, dass Kinder ohne diese Erfahrung aufwachsen müssen - oder, in dem Fall, dass sie diese bereits machen mussten, zumindest in der Lage sind, dies zu erkennen und sich jemandem anvertrauen können.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Hab über count.live einen Timer erstellt, der nach Ablauf einen Ton abgibt und zehn Sekunden später einen auf die Webseite des BVerfG weiterleitet. Ich halte es für ein wichtiges Ereignis und möchte das daher so würdigen: https://count.live/?...
Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine. Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.
Dass über diese Themen an vielen Orten noch nicht einmal gesprochen werden darf, ist noch ein weiteres Problem. Man hat ja auch bei der Shein-Debatte gesehen, wie einseitig der Diskurs inzwischen geworden ist und wie schnell die leisen Stimmen, die ein Verbot infrage stellen niedergeschriehen, diskreditiert und wahlweise als naiv oder gefährlich verunglimpft werden. Ich fürchte, wenn das so weitergeht und nächste Woche in Karlsruhe kein Wunder geschieht wird der Gedanke, dass Puppen mal legal waren für die Leute genauso erschreckend erscheinen, wie es für uns heute erscheint, dass mal Vergewaltigung in der Ehe legal war. Genauso gespannt wie auf das Urteil bin ich daher auch darauf, ob und wie darüber berichtet und diskutiert wird - vor allem, wenn das Urteil positiv ausfällt.
@Sirius Hast wohl recht. Ein Thread bei Juraforum.de wo über die Puppen und der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde diskutiert wurde, wurde einfach kommentarlos gelöscht lol. Gab keine Anfeindungen, oder so. Hab auch keine Benachrichtung im Konto, oder Mail erhalten. Da siehste mal das selbst so etwas einfach zensiert wird, wenn es dem Mod nicht passt.
Aber bei den "Verkörperungen" geht es ja um die Träger der Inhalte. Puppen sind nicht in Verkörperungen enthalten, sie sind selber Verkörperungen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass vor dem 184l jemand wegen Puppenbesitz verurteilt wurde. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor dem Verbotsbeschluss ähnliches festgestellt: Grundsätzlich sind Sexpuppen als solche, und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeit mit Kindern aufweisen, in Deutschland nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote. Fälle, in denen die Strafverfolgungsbehörden wegen CLSD im Inland tätig geworden wären, sind bis dato allerdings nicht bekannt. Nur Bilder von Puppen in sexualisierten Posen können, wie gesagt, nach 184b strafrechtlich relevant sein, meint der Wissenschaftliche Dienst.