Thema: KINDERSCHUTZ

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KINDERSCHUTZ.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Kinder in der (digitalen) Öffentlichkeit

Der Umgang mit Bildern und Videos von Kindern im Internet ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Kern geht es dabei um die Frage, was für Darstellungen von Kindern in der Öffentlichkeit wir für akzeptabel halten, und wie weit wir Kindern dabei ein Mitspracherecht zugestehen. Während die Einen Aufnahmen ihrer Kinder ohne groß nachzudenken einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und Andere aus ihren Kindern kleine Social Media Stars machen, mit denen sie Geld verdienen können, warnen auf der anderen Seite der Debatte kritische Stimmen davor, Aufnahmen von Kindern überhaupt ins Internet zu stellen. Was genau die Risiken für das Kindeswohl dabei sind, bleibt aber oft unklar, und häufig wird die Komplexität des Themas auf eine vermeintliche Gefahr durch pädophile Menschen im Netz reduziert. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Aufnahmen von Kindern ist im Zeitalter der sogenannten „sozialen“ Medien, über die ein Bild schnell ein Millionenpublikum erreichen kann, und von Deepfakes vielleicht drängender als je zuvor, betrifft aber grundsätzlich weit mehr als nur das digitale Leben.

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Nachdem Sirius schon im September vergangenen Jahres meinen Artikel angekündigt hat, will ich diesen nun endlich veröffentlichen. Ich will hierin herausarbeiten, warum die Empfehlung der Unabhängigen Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), den Begriff ’Pädosexualität’ statt ’Pädophilie’ zu verwenden, unsinnig ist.

Die UBSKM schreibt auf ihrer Website bei der Definition der Begriffe Pädophilie und Pädosexualität das Folgende: ”In den Sozialwissenschaften ist der medizinische Begriff Pädophilie umstritten, weil ’-philie’ (griech.) Liebe bedeutet. Als angemessener gilt der Begriff Pädosexualität, weil er das sexuelle Begehren in den Vordergrund rückt.” Die UBSKM

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Titelbild zu Fragwürdige Wissenschaft: Abschlussbericht zum 2KNOW-Projekt

Anfang September veröffentlichte die finnische Kinderschutzorganisation Protect Children einen Abschlussbericht zum Projekt Knowledge to Prevent (2KNOW). Ziel dieses Projekts ist es, Informationen über Eigenschaften und Verhalten von Menschen zu erwerben, die sich Kinderpornografie und Missbrauchsabbildungen von Kindern im Internet ansehen, um mit dem gewonnenen Wissen Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Dafür wurden unter anderem anonyme Befragungen unter vermeintlichen Täter:innen im Darknet durchgeführt. Das Projekt wurde 2022 gestartet und für einen Zeitraum von zwei Jahren von der EU-Kommission finanziert.

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review

Geschrieben mit Unterstützung von Sirius, Regenbogenfisch und Georg

Eine Betroffene von sexuellem Missbrauch und ein pädophiler Mann sitzen zusammen in einem Raum.

Josefine ist ein ehemaliges Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie wurde im Kindesalter von ihrer Mutter an einen Missbrauchsring verkauft und war bis zu ihrem 18. Lebensjahr immer wieder schwerem sexuellen Missbrauch und anderen Formen psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt. Heute setzt sie sich für Menschen ein, die ähnliches erfahren mussten.

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1. Einleitung

Immer wieder wird Menschen, die sich für Aufklärung zum Thema Pädophilie, sowie für Toleranz gegenüber nicht straffälligen Pädophilen einsetzen, vorgeworfen, die Interessen von pädophilen Menschen über den Schutz von Kindern zu stellen. Sie werden mitunter sogar angegriffen oder bedroht. Gerade vor kurzem ist es zu mehreren Fällen dieser Art gekommen.

In diesem Artikel möchte ich aufzeigen, wieso die Aufklärung über und Entstigmatiserung von Pädophilie und pädophilen Menschen im Allgemeinen und ganz konkret auch unsere Arbeit (auf

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Heute, am 1. Juli 2021, findet eine traurige Geschichte ihr Ende, die ihren Anfang vor über einem Jahr genommen hat. Im Kern ist es die uralte Geschichte darüber, was passiert, wenn der blinde Zorn der Masse gegenüber Besonnenheit und Vernunft siegt. Es ist eine Geschichte über unvorstellbares Leid, welches, instrumentalisiert in der Hand politischer Opportunisten, mehr Leid erzeugt, welches weiter instrumentalisiert werden kann. Und für mich persönlich ist es die Geschichte, wie ich mein tief verwurzeltes Urvertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein Stück weit verloren habe.

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Immer wieder stoße ich auf großes Unverständnis, während ich mich an Diskussionen zum Thema Pädophilie beteilige. Eine der häufigsten Aussagen die ich lese ist die, dass ein Pädophiler sich einfach nicht dauerhaft im Griff haben kann. Diese Aussage zeigt deutlich, dass hier ein großes Misstrauen herrscht. Dieses beruht natürlich auf der Angst, dass Kinder grundsätzlich in Gefahr schweben, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe eines Pädophilen befinden. Doch wie weit geht dieses Misstrauen eigentlich, wem genau gilt es und die wichtigste Frage: Ist es berechtigt?

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Die Leute […] denken sich gern Ungeheuer und Ungeheuerlichkeiten aus. Sie selbst kommen sich dann weniger ungeheuerlich vor. Wenn sie sich volllaufen lassen, betrügen, stehlen, die Frau mit dem Riemen prügeln, die alte Großmutter hungern lassen, mit der Mistgabel einen in die Falle geratenen Fuchs erstechen oder das letzte Einhorn der Welt mit Pfeilen spicken, stellen sie sich gern vor, dass die Mora, die im Morgengrauen durch die Hütten geht, noch schlimmer ist als sie. Davon wird ihnen etwas leichter ums Herz. Und es lebt sich einfacher. - Geralt von Riva (Andrzej Sapkowski – Der letzte Wunsch – Seite 232)

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Als ich das jemandem gezeigt habe war die Reaktion "Hat man also eine Heilung gefunden?". Bei dem Titel kein Wunder.
"Sein Ziel ist es, das Stigma soweit abzubauen, bis sich Betroffene frei outen und in eine Therapie begehen können ohne verurteilt zu werden. Dafür ist es nicht unbedingt notwendig, Pädophile nicht mehr als gefährlich zu betrachten." Klingt ja fast schon lustig. Kann natürlich nur für mich sprechen, aber ich würde mich nie in einem gesellschaftlichen Umfeld "frei outen", das mich als Gefahr für Kinder betrachtet. Dann könnte ich mir genausogut auch gleich `ne Zielscheibe auf die Stirn tätowieren und "Gefahr für Kinder" in den Pass stempeln lassen. Ebensowenig würde ich mich einem Therapeuten gegenüber offenbaren, der Verständnis und Wohlwollen aus rein taktischen Erwägungen heraus heuchelt. Weiß nicht, auf welchem Planeten dieser Beier lebt..
Also das KTW so das Stigma fördert und damit auch die Pro-Contakter wie die Krumme13, finde ich unglaublich. Hier wird wieder das narrativ bedient, du Pädophil und du wirst so wieso ein Täter, außerdem du kommst zu uns. Der Abschnitt mit dem Puppen ist totaler Blödsinn, was denkt er sich dabei eigentlich. Es ist auch sehr problematisch, dass er der Meinung ist das nur Pädophile behandelt werden können, was ich dann doch bezweifle. Denn dank moderner Technologie kann für jeden auch eine Abkehr realen Missbrauch geben. Was mir aber wirklich gegen den Strich geht, hier geht es nur um Missbrauch und Sex wenn man so will. Aber es gehört doch so viel mehr dazu. Wir haben auch eine emotionale Ansprechbarkeit zu Kinder und es geht nicht immer nur um Sex. Naja die beiden Herren scheinen da vom Leben ja nicht viel zu verstehen. Vermutlich dürften wir noch nicht mal mehr im Öffentlichen Nahverkehr mit fahren, weil wir ja eine Gefahr sind. Also ganz ehrlich für mich ist er kein Wissenschaftler mehr, den dafür sollte man alle in einen solchen Buch berücksichtigen. Es geht eben nicht zu schreiben, Sexualität ist für ein Glückliches Leben wichtig und im nächsten Absatz dann, aber Puppen sind verboten und das ist richtig so. Hier muss endlich begriffen werden, Kinderschutz wird es nur mit uns geben und es ist endlich mal Zeit das diese sogenannten Wissenschaftler mal mit uns reden und nicht nur über uns. Danke an Sirus für den sehr guten Beitrag.
Man orientiert sich hier wohl an dieser BVerfG-Entscheidung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1992/10/rs19921020_1bvr069889.html § 131 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "in einer die Menschenwürde verletzenden Weise" nach Maßgabe der Gründe mit dem Grundgesetz vereinbar. Dort wurde geurteilt dass das Verbot von Medien, wo Menschen, aber auch "menschenähnliche Wesen" so dargestellt werden das ihre Menschenwürde verletzt wird mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also rein fiktive, nicht existierende Wesen. Die Autoren haben das daher nicht aus der Luft gegriffen. Der Unterschied wird wohl sein das die Puppe an sich erst einmal ganz neutral ist, da es kein Medium ist sondern ein Objekt woran Handlungen ausgeführt werden können. Bei §184l geht es aber insb. um den Besitz und der Tatsache das die Sexualität zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört und man sich diese nicht aussucht. Gewalt widerum ist kein Grundbedürfnis daher ist §131 nur begrenzt vergleichbar.
Man verwendet hier die "Menschenwürde", da sie absolut geschützt ist. Damit erhoffen sich die Befürwörter das diese Norm nie gekippt werden kann. Dieser Grund wurde übrigens im Gesetzgebungsverfahren nicht genannt, da ging es um "Hemmschwellen" usw. was das BVerfG auch im Jahresbericht 2024 erwähnt: Der Gesetzgeber hatte die Einführung des Straftatbestands insbesondere mit der Gefahr begründet, dass Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bei den Nutzern die Hemmschwelle zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder senkten und damit zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder mittelbar beitrügen. Die Beschwerdeführer berufen sich auf gegenteilige Studien und sehen das Verbot als unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Intimsphäre an