Thema: GEFAHR

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 2/3: Thematische Kritik

Dies ist Teil zwei einer dreiteiligen Kritik zu dem Fachbuch „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln“ von Prof. Klaus M. Beier und Maximilian von Heyden. Teil ein, ein detaillierter Überblick über den Inhalt des Buches, ist hier zu finden.

Der erste Teil sollte bereits einen Eindruck geweckt haben, wie in dem Fachbuch über Pädophile gesprochen wird. Bereits in den ersten drei Sätzen werden Pädophile primär als Verursacher von Missbrauch beschrieben, und der Großteil des Buches beschäftigt sich entsprechend vor allem damit, wie man die von Pädophilen ausgehende „Gefahr“ reduzieren kann. In diesen Teil werde ich dies genauer auseinandernehmen. Dazu werde ich viel aus dem Buch zitieren, denn die Worte der Autoren vermitteln aus meiner Sicht den besten Eindruck davon, mit welcher Selbstverständlichkeit in dem Fachbuch reihenweise entwürdigende Aussagen getroffen werden.

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Immer wieder stoße ich auf großes Unverständnis, während ich mich an Diskussionen zum Thema Pädophilie beteilige. Eine der häufigsten Aussagen die ich lese ist die, dass ein Pädophiler sich einfach nicht dauerhaft im Griff haben kann. Diese Aussage zeigt deutlich, dass hier ein großes Misstrauen herrscht. Dieses beruht natürlich auf der Angst, dass Kinder grundsätzlich in Gefahr schweben, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe eines Pädophilen befinden. Doch wie weit geht dieses Misstrauen eigentlich, wem genau gilt es und die wichtigste Frage: Ist es berechtigt?

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ich danke Euch. Mir geht es mittlerweile auch schon wieder besser. Glücklicherweise verläuft auch nicht alles immer gegen uns. Georg erzählte heute, dass er seinen Stand nun doch aufbauen durfte, um über Pädophilie aufzuklären. Man hat versucht, ihn politisch daran zu hindern, indem man ihm zunächst die Erlaubnis für seinen Stand verwehrte. Aber er konnte sich gerichtlich durchsetzen. Zwar ist es erschreckend, dass er erst klagen musste, um seine Öffentlichkeitsarbeit weiterzuführen. Doch es zeigt eben auch, dass nicht immer alles vergebens ist. Auf seinen Fotos vom Stand ist sogar ein Text zu sehen, den ich vor einiger Zeit verfasst hatte und mit dem er nun aufklärt. Ich finde es schön, wenn ich diese wichtige Arbeit ebenfalls ein bisschen unterstützen kann.
Lieber Klase, vielen Dank, dass du deine Gedanken so aufrichtig hier teilst. Es tut mir sehr leid, dass es dir so schlecht geht. Ich finde, du bist ein sehr liebenswerter Mensch und ich kann alles, was du schreibst, sehr gut nachvollziehen. Ich hatte zwar nie Puppen, aber die Entscheidung des Gerichts nimmt auch mich - wie viele andere, die hier schreiben - sehr mit. Ich denke, wir fühlen uns alle in unserer Würde verletzt. Du bist also nicht allein. Ich freue mich, dass die Gemeinschaft, die du online findest, dir Kraft gibt. Ich wünsche dir alles Liebe. Jan
Ich glaube, niemand hat mit einer solchen Urteilsbegründung gerechnet. Aber ich hoffe, wir geben jetzt nicht auf. Ich kann dich gut verstehen.
Man sollte auch nicht vergessen, dass sich die staatlichen Maßnahmen in China nur gegen die Hersteller (Firmen) solcher Puppen gerichtet haben, aber nicht gegen die Besitzer (Bürger). Als Puppenbesitzer kann man dort ein ganz normales Leben führen. In "unserer Demokratie", die angeblich so tolerant, fortschrittlich, rechtsstaatlich und ganz toll vielfältig ist, mit den ganzen garantierten Grund- und Menschenrechten, in der jeder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat, in der die Würde des Menschen unantastbar ist, wird man wegen einer Puppe verfolgt und bis zu 3 Jahre eingesperrt und bis zu 5 Jahre wenn man an der Puppe selbst herumgeschraubt hat. Da fragt man sich schon, welches Land nun wirklich das freiere und liberalere Land ist.
Sirius zu Generalprävention
Man kann es halt so oder so versuchen. Die Beschwerdeführer sind den Weg gegangen, sich auf den ICD-10 zu berufen um zu argumentieren, dass Pädophilie eine Behinderung sei und somit besonderen Schutz vor Diskriminierung genießt. Persönlich kann ich dem Gedanken nichts abgewinnen, aber einen Versuch war es wohl wert. Ich glaube nicht, dass das Urteil groß anders ausgesehen hätte, wenn man sich stärker auf den ICD-11 berufen hätte. Das BVerfG sagt ganz klar, dass ein Verbot auch gerechtfertigt wäre, wenn Hemmschwellen nur bei wenigen, also zB jenen mit einer pädophilen Störung, gesenkt werden würden.