Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft.

Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).

@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.

@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW

Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?

Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.

Vielen Dank nochmal. Ich habe mich schon oft gefragt, wie man die aktuelle Studienlage zu den Puppen einschätzen sollte.

Auch ich schätze die Konsequenzen einer gescheiterten Verfassungsbeschwerde als katastrophal ein. Es wäre eine Legitimation, den Weg der letzten Jahre fortzusetzen und sogar zu intensivieren. Es wäre ein Signal an die Gesellschaft und die Politik, dass sie noch härter gegen pädophile Menschen vorgehen können.

Hallo Sirius, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dieses Thema habe ich gar nicht vorgehabt anzusprechen, mir ging es lediglich um die Art und Weise der Diffamierung von politischen Gegnern.

Doch einen Hinweis möchte ich nun doch noch loswerden. Der § 140 des StGB betrifft die Belohnung und Billigung von Straftaten. Wer unter anderem eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d belohnt oder billigt in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3), der wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Es wird also so gut wie keine Privatpersonen geben, die ihre Freiheit gefährden für ein paar Worte oder geschriebene Zeilen. Ferner kann ich nur vermuten, ob unter diese Strafandrohung auch Forschung und wissenschaftliche Arbeiten zählen. Ich bin kein Rechtsexperte, bin mir aber ziemlich sicher, unter anderem durch den oben dargelegten Sachverhalt auch zukünftig keine Studien zu dieser Thematik finden zu können.

Darüber hinaus halte ich es wie in eurem Artikel über die Unantastbarkeit der Würde der Pädophilen: Auch ich habe keine Probleme damit, meine Sexualität von Kindern fernzuhalten. Weder unternehme ich Versuche der sexuellen Anbahnung von Gelegenheiten, noch versuche ich Kinder zu manipulieren oder zu überreden.

Der Abschlussbericht aus 2017 betont aber nur klar erkennbare fiktive Pornographie. Das noch als Ergänzung. "Wirklichkeitsnahe" Geschehen wurden auch dort abgelehnt und eine komplette Entkriminalisierungn bspw. nur "als erkennbare Zeichnung" befürwortet (§184b Abs. 1 und Satz 1 Nummer 4)

Immer wenn juristisch von fiktiver Kinderpornographie gesprochen wird sind Comics etc. gemeint, der Rest ist durch wirklichkeitsnahes und tatsächliches Geschehen differenziert (s. auch BVerfG zu den Richtervorlagen bzgl. §184b vom AG München).

Die Grünen haben in den 80ern keine „pro-pädophile Haltung“ gezeigt, sondern sie haben sich (in Teilen) kurzzeitig für die Abschaffung des Schutzalters und die Legalisierung von SmK eingesetzt.

Im Kontext der Zeit ist diese Haltung gar nicht mal so unbegreiflich, wie sie heute gesehen werden. Im Fahrtwasser der sexuellen Revolution wurden alle Normen infrage gestellt und festgestellt, dass viele Gesetze einfach nur auf moralischen Überlegungen von „Sittlichkeit“ basierten, und damit Handlungen unter Strafe stellten, die überhaupt niemanden schadeten. Dass SmK ebenfalls in diese Kategorie fallen würde erschien gar nicht mal so unwahrscheinlich, sodass viele Reformpädagog:innen und Sexualwissenschaftler:innen sich gegen die Strafbarkeit ausgesprochen haben, obwohl es fast keine wissenschaftlichen Erkenntnisse in dem Bereich gab.

Heutige Pro-Cs stecken immer noch in dieser Zeit fest und wiederholen mantraartig Argumente, die Helmut Kentler oder Eberhard Schorsch in den 70ern geprägt haben (und lassen dabei unter den Tisch fallen, dass letzterer später sich davon distanziert und seine Haltungen kritisch reflektiert hat). Spätestens seit den Enthüllungen um die Odenwaldschule und den Missbrauchsfällen im Kontext des „Kentler-Experiments“ sollten wir wissen, dass deren Ideen der Wirklichkeit nicht standhalten. Pro-Cs scheinen aber immer noch in einer Nostalgie für die „goldene Zeit“ der DSAP festzustecken, und vergessen dabei, dass sich die Welt weiter gedreht hat und auch die Erkentnisse zu den Folgen „zärtlicher“ sexueller Handlungen mit Kindern inzwischen deutlich weiter ist. Pro-C Haltungen sind nicht „pro-pädophil“, sondern schädlich für Pädophile, so wie sie es für Kinder wären wenn diese je umgesetzt werden würden, und aus diesem Grund werde ich an der „Brandmauer“ in diese Richtung auch solange nicht rütteln, bis nicht jemand mit fundamental neuen Erkenntnissen daher kommt, die alles infrage stellen, was wir bisher über vermeintlich „einvernehmliche“ Sexualität mit Kindern zu wissen glauben.

Unser Standpunkt ist nicht nur, dass gelebter SMK nicht passieren sollte, sondern, dass die Legalisierung von SMK als solches kein erstrebenswertes Ziel ist. Darin unterscheiden wir uns fundamental vom GLF und ähnlichen Foren. Im GLF wirst man mit dieser Haltung auch nicht akzeptiert, sondern fertig gemacht und rausgemobbt, bis man irgendwann freiwillig geht (diese Erfahrung haben hier mehrere gemacht).

Und das Grundproblem ist in meinen Augen nicht, dass auch Hands-On Täter registriert sind, sondern wenn diese Täter andere Nutzer angehen, deren Umgang mit Sexualität grundlos problematisiert und die Moderation dem nicht Einhalt gebietet.

Der Gesetzgeber ist leider nicht wirklich bereit auf Expertenmeinungen zuhören, zumindest dann nicht, wenn diese eine Entschärfung des Straftrechts forden. Schon 2017 hat eine eingesetzte Reformkomission zum Sexualstrafrecht gefordert, fiktive Kinderpornografie vollständig zu legalisieren. Passiert ist das bis heeute nicht, stattdessen wurden die Strafen dafür im Gegenteil noch erhöht.

2023 hat der damalige Justizminister Buschmann sogar bestätigt, dass er an dem Verbot für Kindersexpuppen festhalten möchte, und wiederholt dabei die alten und inzwischen tendenziell wiederlegten Mythen, dass diese „Hemmschwellen senken“ und die „sexuelle Fixierung“ festigen würden. Ich denke, es ist klar, dass in einer zukünftigen Regierung unter Kanzler Merz die Chancen zur Legalisierung nicht besser sein werden, eher werden die Strafen noch weiter verschärft werden. Die Verfassungsbeschwerden sind daher in der Tat die einzige Hoffnung, der Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Aus den Berichten von GLF-Nutzern, die beim GSA aus verschiedensten Gründen rausgeflogen sind, ergibt sich immer wieder dasselbe Muster: Der Nutzer verstößt gegen die selbst auferlegten Regeln des GSA und wird daraufhin gemobbt und dann gesperrt. Seinen Frust tut er dann im GLF kund und gibt dazu einen kurzen Abriss, wie es dazu kam. Kurze Zeit später meldet sich ein GSA-Nutzer und stellt den Sachverhalt ziemlich genau umgekehrt dar. Beispiel: Aus einem Rausschmiss wird ein freiwilliger Rücktritt. Da dies mittlerweile schon mindestens drei Mal nach diesem Muster abgelaufen ist, bleiben in mir große Zweifel an der Integrität der dementierenden GSA-Leute.

Und nun zum positiven Teil dieses Kommentares. :-)

Es ist völlig unerheblich, welche Verbeugung wir vor der "besorgten" Bevölkerung machen. Sexpuppen Ja/Nein/Vielleicht? Völlig egal! Wir als Pädophile werden immer die Sündenböcke sein. Warum das so ist? Weil wir in einer zutiefst verunsichernden Zeit leben, in der alte Werte nicht mehr zählen und Verlässlichkeit ein rares Gut ist. Da kommen die Pädophilen doch ganz recht, denn auf denen lässt es sich gut herumtrampeln, im Krieg gegen DIE kann sich die "besorgte Mom" und der "Stammtisch-Andi" stark fühlen. Die Freiräume haben sich immer weiter verengt und seit mindestens vier Jahren wird von der AfD Stimmung gemacht gegen Die Grünen, weil diese in den 80ern einmal pro-pädophile Haltung gezeigt haben. Completely ridiculous!

Es geht nicht um Pädophilie, es geht nicht um Kinderschutz. Die derzeitigen und auch zukünftig anberaumten Angriffe auf WsaM zeigen dies mehr als deutlich. Es geht um Stimmung. Umso ärgerlicher, wenn wir uns in Grabenkämpfen verzetteln und unsere Stimmen, so vielfältig sie sein mögen und auch müssen, zum Schweigen bringen.

Nun, das GLF ist tatsächlich so ein Zwischending mit einer gesunden Mischung. Wenn du nämlich aktiv dort mitmachst, wirst du sehen, wie wenig sich die Standpunkte im GLF von euren unterscheiden und wie sehr sich die Nutzer gegen gelebten SMK aussprechen. Im Unterschied zum GSA sind dort aktuell auch keine "Täter" registriert, die hands-on-Delikte begangen haben.

Da im GLF ein Ort der freien Meinungsäußerung ist kann es natürlich vorkommen, dass Nutzer wie Sto**** ihre kruden Gedanken und Thesen dort hinterlassen. Nicht aber, ohne massiven Gegenwind zu erfahren, so dass es für jeden Besucher deutlich werden sollte, welche Ansichten akzeptiert sind und welche nicht.

Noch ein kleiner Nachtrag zu meinem Kommentar von eben. Man muss aber realisieren das wenn die Verfassungsbeschwerden nicht erfolgreich sind das es die Politik und Gesellschaft immens stärken wird.

Es fällt und steht mit diesen zwei Verfassungsbeschwerden und das ist keine Übertreibung, denn opferlose Straftaten und die ewige Enthaltung pädophiler würde höchstrichterlich gebilligt werden. Es wird ein großer Tag, auch weil es seit über 20 Jahren keine Entscheidung zum Sexualstrafrecht gab.

Kein Problem, Kitsune. Ich empfehle jedem der sich für das Puppenverbot interessiert sich diese Ausgabe zu beschaffen. Man kann auch ein Probeabo abschließen und sofort kündigen damit es sich nicht verlängert.

Hier noch ein Zitat, um zu zeigen wie ernst die Autorin es meint:

"Wäre seinerzeit vorhandene Forschung berücksichtigt oder wären laufende Forschungsvorhaben abgewartet worden [...] insb. die aktuellen Erkenntnisse sollten Warnung genug sein, §184l StGB schnellstmöglich ersatzlos zu streichen. Die Hoffnung liegt spätestens beim BVerfG [...]. Die Argumente, die für die Verfassungswidrigkeit streiten, überzeugen."

"Dieser Zustand ist unerträglich." Schön das eine nicht Betroffene so sympathisieren kann. Am Ende wird es am BVerfG liegen, denn im Mai 2024 hat der deutsche Anwaltverein im Rahmen einer Stellungnahme bereits den Gesetzgeber darum gebeten §184l zu entkriminalisieren insb. unter Anbetracht neuster Forschungsergebnisse und dem Ultima-Ratio Grundsatz. Ist natürlich nicht passiert.

Vielen Dank, Anon, dass du diese Erkenntnisse hier mit uns teilst. Das macht Hoffnung. Es ist schade, dass der komplette Artikel nicht frei zugänglich ist.

Zu den Puppen mal: Hatte mir den Straverteidiger Heft 2 - 2025 gekauft und mittlerweile durchgelesen. Im Vergleich zum LTO-Artikel umfasst dieser ganze sieben große Seiten und ist wirklich sehr gut geschrieben mit entsprechenden Quellenverweisen.

Anscheinend gibt es wirklich viel Kritik an dem Paragraphen, wie zitierte Kommentierungen von Rechtsexperten (Fischer, Hörnle, Kinzig etc. pp.) zeigen. Die Autorin hält den Paragraphhen für eindeutig verfassungswidrig und setzt ihre Hoffnung auf das BVerfG. Daher nochmal danke an wer auch immer die zwei Personen sind, die Beschwerde eingelegt haben. Lt. der Autorin handelt der Gesetzgeber spätestens jetzt fahrlässig und setzt Kindern einem höheren Risiko aus, da aktuelle Studien einen Anstieg von Missbrauchstaten klar zeigen. Zumal eine weiterführende Forschung durch das Gesetz unmöglich gemacht wurde, wenn aktuelle Studien aber solche Ergebnisse zeigen dann ist eine Verweigerung dessen Erforschung genau das Gegenteil vom Kinderschutz.

"Das Verbot betrifft Personen, die bemüht waren, alternative Verhaltensweisen für die Befriedigung ihrer pädo-hebephilen sexuellen Bedürfnisse zu finden, bei denen sie keinem Menschen schaden". (Zeitschrift für Sexualforschung 2024, Desbuleuxl Fuß)

Ich zitiere das Ende: "Aber die im Dunkeln sieht man nicht, erst Recht nicht, wenn man selbst im Lichte ist und bleibt. [...] Es wird Zeit, die im Dunkeln sichtbar zu machen - und ihnen zu helfen, damit im besten Fall Übergriffe auf reale Opfer sexuellen Missbrauchs verhindert werden und sich die dunkle Prognose gar eines Anstieges von hands-on-Delikten nicht bewahrheiten wird."

Meine Sorge ist nämlich, dass, wenn niemand dort sachlich gegen irrationale Verbote argumentiert, Wissenschaftler:innen dort in Studien nur noch Vorurteile zusammentragen können.

Genau das ist der Punkt, der mich am Ende dazu motiviert hat, den Beitrag zu schreiben. Es geht mir auch darum auch mal zu zeigen, dass die Anti-Cs keine einheitliche Masse sind und SuH/GSA mit ihrer vermeintlich gemäßigten Person auch ganz vielen Leuten vor den Kopf stoßen. Die Alternative wäre gewesen, zu dem Vorfall zu schweigen und GSA die vermeintliche Deutungshoheit zu überlassen. Im Forum selber darüber zu diskutieren, nachdem der Thread geschlossen, unser Account gesperrt und die Diskussion selber stark und ziemlich einseitig zensiert wurde, halte ich nicht mehr für sinnvoll. Meine Hoffnung ist, dass das vielleicht auch bei SuH etwas aufrüttelt und eine offenere Debatte anstoßen kann.

Du kannst den Text einfach in "Deepl" oder irgendeinen anderen Übersetzer deiner Wahl schmeißen. Ich glaube nicht, dass eine Übersetzung hier auf KiH nötig ist.

Aber diesen Streit solltet ihr nicht öffentlich in Form von GSA-Moderationsbeitrag gegen KiH-Blog machen,

Ist immer leicht gesagt, wenn wir diejenigen sind, die die Klappe zu halten haben. GSA hat das gestartet, nicht wir. Sie haben eine unnütze öffentliche Stellungnahme zu uns gemacht. Sie haben das in die Öffentlichkeit gezogen. Ich hab meinen Beitrag bearbeitet und mit unserer Sperre dort wäre das für uns gegessen gewesen. GSA hat daraufhin jedoch einen Kleinkrieg gestartet und weitergeführt, nicht wir. Sag das also denen.

Aber wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht und man nicht mehr miteinander redet,

Nochmal: Sag das denen, die alle Brücken abgebrannt haben. Wir haben das nicht, dieser "Streit" wächst allein auf deren Mist. GSA hat entschieden, dieser eine Beitrag ist so schlimm, schlimmer als alles was GFLer und und andere Pro-Cs schreiben, sodass man uns daraufhin sperren muss.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Mitmachen!

Du möchtest auch einen Text auf Kinder im Herzen veröffentlichen? Dann reiche doch einen Gastbeitrag ein!

Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.