Man muss das schon etwas neutraler betrachten, was durch diese ganze Empörung und Stigmatisierung aber unmöglich ist.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetzespaket vom 2021 das Schutzalter für Gleichaltrige flexibler gestaltet, so dass bspw. ein 14 Jähriger nicht mehr automatisch zu einem Sexualstraftäter wird, wenn er mit einer 12/13 Jährigen verkehrt.
Über solche Konstellation muss und sollte man sprechen, denn durch diese angst wurden Jahrzehentelang sehr viele Jugendliche unnötig kriminalisiert. Ein großer Teil von "sexuellem Missbrauch" an Kindern im Ausland, also Hands-On-Delikte, werden übrigens an 14+ Jährigen verübt (ca. 17-40%), diese Fälle sind in DE nicht immer illegal. Ob es den Jugendlichen hier mit diesem Schutzalter jetzt schlechter, oder besser geht als bspw. in Amerika kann ich nicht beurteilen.
Zu Monika Frommel muss man der Vollständigkeit halber allerdings auch erwähnen, dass sie sich noch 2013 bei der humanistischen Union einige fragwürdige Äußerungen getätigt und sich für ein Schutzalter von 12 Jahren ausgesprochen hat:
Zum anderen wird seit etwa einem Jahrzehnt versucht, den juristischen Begriff des Kindes als „Person unter 18 Jahren“ zu definieren, um ein flächendeckend hohes Schutzalter in der Europäischen Union zu etablieren. Dieser Strategie kann man nicht mehr Homophobie vorwerfen, aber unter der Flagge des „Kinderschutzes“ wird die Infantilisierung der Gesellschaft angestrebt. […] Es droht eine moralisierende Ideologie, welche „Opferschutz“ sagt und eine verklemmte Sexualmoral meint. So gesehen sollten alle Diskutanten die Steine behalten, da sie alle im Glashaus sitzen. Unstreitig müssen Kinder (ein realistisches Schutzalter wäre 12 Jahre) absolut geschützt werden, 12-14jährige bedürfen eines starken Schutzes, Aber die Phase zwischen 15 und 18 Jahre bleibt schwierig. Es ist ein mit strafrechtlichen Mitteln unlösbares Dilemma, dass sie als sexuelle Subjekte zwar das Recht haben sich zu entfalten, zugleich aber noch nicht die Reife und Erfahrung, die nötig wäre, um tatsächlich nur das auszuleben, was ihnen zuträglich ist.
Es ist ein seltsamer Text, finde ich, der zwar einen interessanten historischen Überblick gibt und viele richtige Dinge sagt, aber sich an einigen anderen Stellen auch in sehr komische Richtungen verirrt. Die HU selber ist da leider auch vorbelastet und war einst in die Pro-C Bewegung integriert - zu den Beiratsmitgliedern zählte u.a. Helmut Kentler, für den noch 2008 ein von Rüdiger Lautmann verfasster Nachruf von der HU publiziert wurde. Erst so ab 2010 fing die HU an, sich von Pro-C Ansichten öffentlich zu distanzieren.
@UwU
Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten:
Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences)
https://www.jstor.org/stable/27283547
Dort stellt sie folgendes fest:
Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden?
Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde.
Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.)
Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand".
Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.
Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können.
Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig.
Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde.
Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.
Ich bin leider immer stärker anti-LGBT geworden, weil diese Doppelmoral unerträglich ist:
„wenn sich queere Menschen verstecken müssen, dann versagt die Demokratie an einer ihrer empfindlichsten Stellen, beim Schutz der Würde jedes Einzelnen“
Außer man ist Pädophil, dann ist die Würde jedes Einzelnen egal. Sowas und ähnliches hat ein CDU-Politiker ebenfalls gesagt nachdem er 2020 die Fantasien von einer Minderheit, die sich verstecken muss um nicht ggf. ermordet zu werden kriminalisiert hat.
Jetzt habe ich es. Monika Frommel ist dieses Jahr leider verstorben, habe sie mit Fr. Hörnle verwechselt. Sie hatte sich ebenfalls vehement gegen §184l StGB positioniert und wurde bspw. von der Humanistischen Union zitiert, welche ebenfalls für eine Abschaffung dieses Paragraphen ist:
@Nixda
Wie gesagt das Bestimmtheitsgebot ist zerstört, denn wie im Falle der Schaufensterpuppen, kann man durchaus so auch für Spielzeugpuppen argumentieren, wenn jemand mit solchen Handlungen wirbt. Ich hoffe hier wirklich auf Karlsruhe und selbst ein eher rechter Blogger sieht das Verbot von Fantasien in diesem Bereich kritisch. Zwar hat er sich nur in einer Stellungnahme im Rechtsausschuss so geäußert.
Wenn eine Puppe allein schon dadurch zur Sexpuppe wird, dass sie in sexueller Absicht geküsst oder umarmt werden kann, dann müsste auch der Besitz von Kinderspielzeugpuppen verboten sein bzw. nur dann erlaubt sein, wenn sich ein Kind nachweislich regelmäßig im Haushalt aufhält und dadurch von einem "nichtsexuellen" Gebrauch dieser Puppen ausgegangen werden kann.
Ergänzung bzw. Korrektur: Fr. Hörnle ist gar nicht verstorben. Keine Ahnung wie ich dazu kam, aber bin froh das sie noch lebt.
Das Bestimmtheitsgebot ist mehr als zerstört durch §184l StGB. Es gab einen guten Aufsatz von der leider mittlerweile verstorbenen Fr. Hörnle dazu. Es wurden teilweise schon Menschen angeklagt, weil sie Schaufensterpuppen verkauft haben da der Richter den Eindruck hatte dies erfolge zu sexuellen Zwecken, da damit geworben wurde man könne ganz einfach ein Dildo an die Puppe kleben.
Die Puppe konnte also quasi in einen illegalen Zustand versetzt werden und das reichte aus.
Im Gesetz heißt es ja "zur Vornahme sexueller Handlung bestimmt". Das OVG Lüneburg hat entschieden das küsse und Umarmungen eine "sexuelle Handlung" darstellen können und hat einen Lehrer aus seinem Dienst entlassen:
Das OVG Lüneburg wertete Küsse und Umarmungen als sexuelle Handlungen
Wer auch immer dachte das bezieht sich nur auf Penetration kann wohl selbst nichts mit Sexualität anfangen, denn dazu gehört viel mehr.
Wie ich dieses Dilemma hasse, dass man als Pädophiler entweder die Wahl hat, zu einem Präventionsprojekt für Kindesmissbrauch (obwohl Missbrauch größtenteils von nicht-Pädophilen begangen wird, aber dennoch wir angesprochen und addressiert werden), dort aber wenig Spuren von Therapie bei Stigma sind, wo auch noch hinzukommt, was Beier als Kopf des Projekts sowie andere Angestellte von verschiedenen Standorten so von sich geben oder zum gewöhnlichen Psychotherapeuten, der höchstwahrscheinlich ein Problem mit Pädophilen hat und entweder einen nicht behandeln will oder einen melden würde, zu gehen.
Schlussendlich muss ich sagen, dass die Suche nach einem Therapeuten sowie das Finden von Zeit für Termine so ein Stress sind, dass ich mein Leiden mit mir selbst bestreiten muss. Davon ganz zu schweigen, dass man bei Therapeuten auch lieber vorsichtig sein soll, dass der Diagnoseschlüssel für Pädophilie keineswegs in den Unterlagen notiert werden soll. Bis vor einigen Monaten hätte ich mir auch nie gedacht, das zu bedenken, dass man extra fragt, damit die behandelnde Person nicht den Diagnoseschlüssel notiert.
Prostasia hat sich leider aufgelöst, da sie bis heute immer wieder öffentlich diffammiert und attackiert wurden teils von großen bekannten Figuren wie Tucker Carlson, Ted Cruz etc.
Danke für diese gute Aufarbeitung. Ich bin sogar der Meinung das Problem begann mit Nick Hein, der eine große Show daraus macht, Geld dafür nimmt. Keine Reaktion von ihm auf Kritik, selbst wenn diese von Opferschutzorganisationen selbst kommt, z.B. E.V.A. Er nimmt es in Kauf Opfer zu triggern, mit seinen vermutlich auf Projektion basierenden Lockschreiben im Chat. Natürlich ruft das immer mehr "Kinderschützer" auf den Plan, die so richtig Schindluder mit dem Thema betreiben. Der Sammler von Krefeld hat gezeigt wo dieser Antrieb eher herkommen mag.
Naja, es gibt ja Leute, die sich genau das für sich selber wünschen würden - und wenn sich jemand bewußt und informiert für eine solche Manipulation entscheiden würde, wäre das völlig ok. Grundsätzlich sollte jeder mit seinem Körper - und dazu zählt auch das Gehirn - machen können, was er will. Gefährlich wird es nur, wenn versucht würde, Menschen durch Druck oder sogar Zwang, zu einer solchen Behandlung zu bewegen.
Eine kleine Anekdote zum Thema Frauen: selbst Krafft-Ebing hat schon 1886 in seiner Psychopathia sexualis erkannt, dass „diese Paedophilia erotica auch beim Weibe vorkommt“. Er beschrieb dort unter anderem den Fall einer exklusiv pädophilen jungen Frau, bei der der bloße Anblick eines Kindes, in das sie sich verliebt hatte ausreichte, um sie zum Orgasmus (inklusive Ejakulation) zu bringen.
Knapp 150 Jahre später erzählen uns jetzt anerkannte Experten wie Schiltz, Beier oder Graf, dass es angeblich keine pädophilen Frauen (zumindest in relevanter Anzahl) geben würde. Manchmal fühlt es sich so an, als ob sich im Bereich Pädophilie die Entwicklung und der Wissensstand sei Jahrzehnten rückwärts entwickelt.
Der satz "(im Sinne einer Löschung sexueller Fantasien) " ist schon heftig. Wirklich erstaunlich wie man einfach so gelassen in einer Klammer, die Manipulation der Gedankenwelt fordert. Die Gedankenfreiheit ist eines der zentralen Menschenrechte, denn sonst sind wir nur wandelnde Fleischhaufen...
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.