@Max Als ich schrieb, Kinder würden das nicht mitbekommen, ging ich von Pädos aus, bzw. von allein lebenden Menschen. Diese Situation wird mit Sicherheit auch der überwiegende Teil aller Fälle sein, in denen sich Menschen eine Liebespuppe - und gerade ein Liebespuppenkind! - zulegen würden. Schon zum Selbstschutz wäre es sicherlich nicht anzuraten, sich eine Liebespuppe in einem Haushalt anzuschaffen, in dem auch Kinder leben. Denn wer möchte schon gerne Rede und Antwort stehen - und gesellschaftliches Ansehen, oder gar Sorgerecht samt Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, wenn das Kind in Kindergarten oder Schule von einer entsprechenden Puppe erzählt? Gerade bei Liebespuppenkindern wird jeder normal denkende Mensch höchste Vorsicht walten lassen. Ich sehe die Relevanz daher nicht. Aber gut, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt ja auch unvorsichtige Menschen. Was also machen wir mit denen?
Ein komplettes Verbot von Liebespuppenkindern nur wegen solcher Leute einzuführen (oder in diesem Fall beizubehalten), ist dennoch ein zu harter Eingriff. Denn für den Kinderschutz würde die Einschränkung reichen, dass es verboten ist, erotische Dinge Kindern zugänglich zu machen. Ein solches Verbot haben wir für Pornographie, die Erwachsene zeigt, durchaus. Die Art der Pornographie selbst ist in diesem Fall also nicht verboten. Doch der Zugang für Kinder ist gesetzlich reglementiert. Warum sollte das bei Liebespuppen - oder Liebespuppenkindern dann abweichend durch ein Generalverbot geregelt werden? Ein Generalverbot ist ein zu harter Eingriff in Grundrechte und kann durch ein milderes Mittel gelöst werden. Demzufolge könnten jene, die darin eine Notwendigkeit sehen, analog zu der Einschränkung von „Erwachsenenpornos“, verbieten, dass Liebespuppen (insbesondere Liebespuppenkinder) Kindern zugänglich gemacht werden dürfen.
Auch auf das Binden von Polizeiressourcen und das Verbrennen von Steuergeldern, das Du in Deinem Kommentar relativierst, möchte ich gerne eingehen:
Das Puppenverbot §184l StGB habe ich nur als Beispiel angeführt, denn ich schrieb:
die zusätzlich wegen der Einführung von nutzlosen und diskriminierenden Verboten wie §184l StGB
Man beachte das „wie“.
Am Ende wird die Menge von Verboten, ähnlich diesem Verbotes, den Ausschlag geben. Wir dürfen durchaus davon ausgehen, dass diese Art von rein symbolischen „Kinderschutzgesetzen“ zunehmen wird und der Trend so fortgesetzt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dem keinen Riegel vorschiebt. Denn beispielsweise für KI generierte Materialen gilt genau genommen dasselbe. Und die dürften eine weit größere Verbreitung finden, als Liebespuppenkinder. Selbst wenn Modelle verwendet würden, die nachweislich CSAM-frei und zertifiziert sind, wäre das nach heutigem Strafrecht verboten. Selbst erotische Zeichnungen mit Kindern sind stark eingeschränkt. Das alles zu verfolgen bedeutet eine erhebliche Belastung von Polizeiressourcen und Steuermitteln. Sirius hat diesbezüglich übrigens einen sehr schönen Artikel geschrieben, wie man es besser machen könnte.
Dein Argument kann ich hier übrigens auch umdrehen: Wenn der Besitz, die Herstellung, der Verkauf, der Kauf und die Verbreitung von Liebespuppenkindern ein so verschwindend kleines Phänomen sein soll, dass es, wie Du vermutest, eben kaum weitere Polizeiressourcen blockiert und nur eine unbedeutende Menge an Steuergeldern verbrennt, dann dürfen wir uns fragen warum es dem Gesetzgeber so wichtig war, dem Randphänomen „Kindersexpuppen“ 2021 eine so große Aufmerksamkeit zu schenken. Zu behaupten, damit die erschreckend hohen Zahlen von Missbrauchsfällen in den Griff bekommen zu können ist realitätsfremd, wenn es sich nur um ein Randphänomen handelt. Zumal fehlte (und fehlt immer noch) jeglicher Beweis, dass es so etwas wie die behauptete „Hemmschwelle“ überhaupt gibt, die angeblich durch Liebespuppenkinder „gesenkt“ werden soll.
Auch mit Deiner Argumentation wird das Generalverbot von Liebespuppenkindern also überhaupt nicht plausibler.
Ob dieser Paragraph nur ein Papiertiger ist, oder nicht spielt keine Rolle für die Betroffenen. Es ist die permanente Angst erwischt zu werden und seine Puppe, welche viele als einen Partner verstehen, dauerhaft zu verheimlichen. Außerdem ist es ausreichend, wenn entsprechende Objekte/Bilder mittels einer Altersverifikation nur für Erwachsene zu sehen sind. Wenn sich viele nicht daran halten (bspw. "normale" Pornographie") dann kann nicht die Lösung sein etwas absolut und pauschal zu verbieten.
Bzgl. virtuellem Material gab es bereits internationale Operationen von Europol (Operation Cumberland) aus. Ja, hier fließen gewaltige Ressourcen in dessen Bekämpfung, die an anderer Stelle besser aufgehoben sind. Das wird in Zukunft sehr stark zunehmen, da selbst für Kriminelle kaum noch ein (wirtschaftlicher) Anreiz besteht reale Kinder zu missbrauchen. Eine simple Kosten-Nutzen-Rechnung.
Ich finde das ist einer der einleuchtendsten Aufsätze, den ich bisher dazu gelesen habe. 👍🏼 Den Absatz mit der Menschenwürde würde ich gern mal im Zusammenhang lesen können, aber das finde ich sehr interessant: es sieht für mich wus wie ein Rettungsversuch, wo man merkt: „Oh die ursprüngliche Erklärung taugt nix. Übermorgen ist Abgabetermin, äh, äh, jemand nen Vorschlag, was wir stattdessen schreiben können?“ — statt die Sache an sich zu hinterfragen.
Du machst in deinem Text jedoch einen Fehler, meiner bescheidenen Meinung nach: anzunehmen Kinder würden davon nix mitkriegen. Kinder kriegen bekanntlich immer mehr mit, als den Erwachsenen lieb ist. Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Ich hätte als Kind bei Gelegenheit definitiv „Doktorspiele“ mit so einer Puppe probiert. Ob und welchen Einfluss das auf mich gehabt hätte mitzukriegen, wenn mein Papa oder Onkel Puppen bumst, die so aussehen wie meine Mädchen in meinem Alter und darunter, … ich denke gut wär das für mich und mein Verhältnis zur Sexualität sowie meine sozialen Kontakte nicht gewesen. So ganz unrealistisch ist das leider nicht. Vergleiche Pornographie, da kommen die Kids auch ran und das zB halte ich für viel dramatischer als es derzeit in der Gesellschaft behandelt wird!
Und manche Kommentare sagen, dass die Verfolgung von Puppenbesitzern und fiktiven Bildern die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belaste. Die Logik ist schon klar, aber wieviele Fälle sind das denn aktuell so? Wieviele Leute sind bereits zu Geldstrafen oder Knast verurteilt worden seit es diese Gesetze gibt? Wievielen Anzeigen folgte eine ernstzunehmende Ermittlung? Also: wie groß ist die Gefahr konkret als Puppenbesitzer unter die Räder zu kommen: ist die groß oder ist der Paragraf bisher eigentlich ein Papiertiger, weil ihn kaum wer kontrolliert?
Beispiel: Kindern Pornos zugänglich zu machen ist ebenso strafbar, doch meines Wissens wurde noch nie jemand deswegen verurteilt (und es würde auch alle Eltern kriminalisieren, die ihrem Kind ein internetfähiges Handy geben). Doch es interessiert offenbar einfach niemanden.
Das gibt es ja auch deshalb frage ich nach der tatsächlichen Größe der Gefahr und in welcher Größenordnung es tatsächlich das Verbrennen von Steuergeldern verstärkt.
Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument. Heute sieht man weitere Verbrechen und sucht sich dazu Begründungen.
-kopfschüttel-
@Anonym
Das BVerfG hat genau das in diesem Urteil eben nicht bestätigt (s. Abs. 100). Dein unten eingefügtes Zitat sagt das ja auch schon aus. Das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" fehlte zum damaligen Zeitpunkt im §131.
@Signalpolitiker Sehr gut!
@Anonym Vielen Dank für alle Informationen, die du hier immer teilst. Auch wenn ich selten etwas schreibe, so lese ich doch immer mit.
Franziska Mathäus hat bereits einen sehr interessanten Kommentar über die Menschenwürde und den §184l geschrieben:
"... Nach § 184l StGB soll die Menschenwürde von Kindern unter 14 Jahren geschützt werden, die angeblich durch das Erscheinungsbild von kindlichen Sexpuppen beeinträchtigt wird. Dabei stellt sich mir die Frage, warum nicht auch die Menschenwürde von Erwachsenen – also von Frauen und Männern – durch die Existenz und Nutzung von Sexpuppen mit entsprechendem Erscheinungsbild als verletzt angesehen wird. Wenn die Nachbildung eines kindlichen Körpers schon als Verletzung der Menschenwürde von Kindern gilt, müsste man folgerichtig auch die Nachbildung erwachsener Körper als Verletzung der Menschenwürde Erwachsener bewerten. ..."
Vielen Dank, Klase.
Du hast ein paar sehr wichtige Argumente in deinem Artikel ausgearbeitet. Besonders gut finde ich diesen Satz: "Nur die Liebe und die Fantasie der jeweiligen Besitzer:in zum Puppenkind, machen mehr aus dieser Puppe, als sie tatsächlich ist."
Das sollte man sich immer vor Augen halten. Ich würde sogar noch etwas weiter gehen. Etwas überspitzt formuliert: Es ist die Phantasie der Menschen, die aus einer Puppe mehr macht, als ein Stück Plastik. Und das gilt für die Phantasie aller Menschen. Auch die der Puppengegner.
Der Part mit den Jugendlichen ist umso lustiger, weil der Begriff "Teen" in der Pornoindustrie absolute Normalität ist und sich diese BKA-Mitarbeiter das wahrscheinlich selber reinziehen. Außerdem gibt es in §184c im Besitz den Tatbestand "Wirklichkeitsnah" gar nicht.
Das grundsätzliche Problem ist die Sichtweise der Gesellschaft, von der auch manche Therapeuten stark beeinflusst sind, auf die Pädophilie. Der pädophilen Präferenz an sich wird eine Gefährlichkeit unterstellt, weil man davon ausgeht, dass ein Pädophiler seine Präferenz an einem Kind ausleben möchte und nur durch eine Therapie, u.a. bei KTW, davon abgehalten werden kann, seinen Wünschen nachzugehen. Dass es inzwischen eine große Gruppe von Pädophilen gibt, die freiwillig und mit voller Überzeugung darauf verzichten, ihre Sexualität an einem Kind auszuleben (sogenannte Anti-C-Pädophile) wird trotz vielfältiger Informationsmöglichkeiten nicht wahrgenommen bzw. man möchte es auch nicht wahrhaben. Nur wenn man der Pädophilie grundsätzlich eine Gefährlichkeit attestiert, kommt man zu einer Aussage, das Puppenverbot würde die Würde des Kindes schützen. Denn wenn die Verwendung einer Puppe nicht nur keinem Kind schadet, sondern auch einige Pädophile davon abhält, ein Kind zu missbrauchen, dann fällt dieses Argument wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das gleich gilt übrigens für virtuelle KP, die auf keinen realen Missbrauchsdarstellungen beruhen und für Pädophilie auch eine Möglichkeit sein können, die Sexualität ohne Schaden an einem Kind auszuüben.
Auf der anderen Seite kann ich natürlich die Sorge verstehen, dass durch die Werbung von Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild und virtueller KP für manche der Eindruck entstehen könnte, dass sexuelle Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern normal und legitim seien. Dem könnte man aber ganz einfach mit einem Werbeverbot entgegnen, zumal es vor dem Verbot von Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild auch keine weitverbreitete Vermarktung gab - in vielen europäischen Ländern, wo diese legal sind, gibt es das heute auch nicht.
Die Gesellschaft hat im Prinzip zwei Möglichkeiten, mit der Pädophilie umzugehen: Entweder man fährt den Kurs der Repression und Stigmatisierung, in dem man die Gesetze immer mehr verschärft, Stimmung gegen Pädophile macht und damit hofft, dass dadurch Straftaten gegen das körperliche und seelische Wohl von Kindern zurückgehen. Das Gegenteil ist aber der Fall und je mehr Missbrauchsskandale bekannt werden, desto härter werden die Gesetze, die teilweise aus meiner Sicht reine Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind, wie das Puppenverbot und das Verbot von virtueller KP, die Freiheit nicht nur der pädophilen Bevölkerung immer mehr einschränken. Oder man geht den Weg, Pädophile nicht mehr zu diskriminieren und diese zu akzeptieren, wenn sie darauf verzichten, ihre Sexualität an einem Kind auszuleben. Dazu gehört natürlich auch, dass man Pädophilen Möglichkeiten gibt, ihre Sexualität alternativ ohne Kinderkontakt und Schaden am Kind auszuleben. Wie diese dann aussehen, wird eine Konsensfindung entscheiden. In jedem Fall werden bei der letzteren Möglichkeit mehr Pädophile die Chance ergreifen, eine Anti-C-Einstellung zu entwickeln und dadurch auch die Zahlen von sexuellem Kindesmissbrauch zurückgehen. Die Gesellschaft hat es somit selbst in der Hand, wie sie mit Pädophilen umgehen möchte. Auch wenn die meisten Therapeut*innen vorwiegend mit Pädophilen arbeiten, die entweder selbst Straftäter geworden sind und/oder problematische Verhaltensweisen zeigen, so sollten auch sie erkennen, dass der Kurs der Repression auf verschiedenen Ebenen weder für die Kinder noch für die Pädophilen der richtige Weg ist, um mit der Pädophilie angemessen umzugehen.
"Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet." - Jo, hab ich ja auch geschrieben - aber vor 2004 und zur Zeit des o.g. Urteils, war das eben noch anders.
@Sirius
Ja. Man soll als Fachkraft "Verständnis zeigen". Dazu reicht es natürlich auch aus, lediglich vorzugeben, Verständnis dafür zu haben, dass Pädophile Angst davor haben, als gefährlich gesehen zu werden. Das meinte ich mit "taktische Erwägungen". Dahinter dürfte das Kalkül stehen, dass man - ähnlich wie in Polizeiverhören - mit einer verständnisvollen, zugewandten Kommunikation, üblicherweise einfach mehr im eigenen Sinne erreicht, als mit konfrontativem Auftreten - auch (und gerade dann) wenn man dem zu Verhörenden bzw. dem zu Behandelnden, in Wahrheit die Pest an den Hals (oder die Schlinge um ebendiesen) wünscht.
Das was du beschreibst scheint tatsächlich ein neuer Trend bei Behörden / Regierungen zu sein. Damals hieß es immer "hinter jedem Bild steck ein Opfer" usw. Das kann man aber bei Puppen und virtuellem Material nicht sagen. Wenn Fiktion verboten wurde, dann weil es "Hemmschwellen" senkt. Auch das BKA versucht krampfhaft irgendetwas zu konstruieren, so heißt es bspw.:
Denn auch wenn Inhalte vollständig künstlich generiert wurden und kein reales Opfer dargestellt wird, trägt KI-generiertes Material zu einer sexuellen Objektifizierung von Kindern und Jugendlichen bei. Sofern Bezüge nach Deutschland vorliegen, gehen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden diesen Fällen daher analog zu realen kinder- / jugendpornografischen Inhalten nach.
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie_node.html
Der Gesetzgeber hat diesen Grund bei der Einführung von "wirklichkeitsnah" so nicht begründet, sondern auf die Beweisschwierigkeiten hingewiesen. Warum sich das BKA daher dieser Begründung bedient weiß ich nicht. Ein "Objekt", eine Fiktion, kann man nicht Objektifizieren, denn sie ist bereits ein Objekt. Da kein reales Kind betroffen ist werden diese auch nicht objektifiziert. Anonsten objektifiziert jede Art von Fiktion reale Menschen, aber dieses Argument verwendet man dort so nicht. Folgt man dieser Begründung, so müsste man auch die Gedanken verbieten, oder die Neigung an sich.
Selbst dann wäre genaugenommen immer noch zu begründen, warum Liebespuppenkinder die Menschenwürde realer Kinder verletzen. Aktuell ist das nichts weiter als ein nicht näher bestimmter Kampfbegriff. Und anders als bei Videospielcharakteren geschieht den Liebespuppenkindern nichts Entwürdigendes, wenn pädophile Menschen Emotionalität und Sexualität mit ihnen erfahren. Warum daran nichts entwürdigend ist, habe ich bereits erläutert.
Noch dazu kann man das Moralargument auch umdrehen: Wie würdevoll kann gerade ein exklusiv pädophiler Mensch leben, dem eine Liebesbeziehung und damit auch ein Familienersatz vorenthalten wird, obwohl kein Kind darunter leiden würde? Wie moralisch ist das?
Gegner:innen dieser Puppen lassen echte Menschen leiden, nämlich die Pädophilen, für ein konstruiertes Leid, das sie sich ausdenken.
Sollte es wirklich so kommen wie Du schreibst, können wir nur versuchen, für unsere Grundrechte weiterzukämpfen. Doch braucht es für neue Diskriminierungen dann nicht mehr die Abwägung von Rechtsgütern realer Menschen. Um Diskriminierung zu schaffen, kann man unserer Minderheit dann alles antun, egal ob Kinder dadurch geschützt werden, oder uns lediglich Leid zugefügt wird. Alles wäre (scheinbar) gerechtfertigt. Es werden damit jetzt schon Menschen politisch verfolgt und uns Gefängnis gesteckt, die niemandem etwas getan haben. Wenn sich dieser Trend nicht stoppen lässt, wird der Gesetzgeber genau das ausweiten. Und das darf einfach so nicht sein.
"Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen (vor allem sogenannte Zombies) hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen."
Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet. Am Ende des Tages kritisiert das Gericht einfach nur das der Gesetzgeber, wenn er Fantasiewesen erfassen möchte, diese auch auflisten muss. Das hat er getan und ist daher auch mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich sehe hier zwei mögliche Erklärungen. Entweder die Autoren sind fundamental nicht in der Lage, den Widerspruch zu erkennen, womöglich weil sie sich selber als Akteure der Antistigmatisierung sehen und somit davon ausgehen, dass nichts, was sie selber sagen überhaupt stigmatisierend sein kann.
Man kann den Abschnitt aber auch deutlich bösartiger verstehen. Die Autoren sagen im Prinzip nur, man solle als Fachkraft Verständnis dafür haben, dass Pädophile Angst davor haben als gefährlich gesehen zu werden und diese Ängste adressieren. In der Aussage steckt nicht notwendigerweise die Ansicht drin, dass es wirklich auch falsch sei, Pädophile als gefährlich zu sehen. Möglicherweise ist die Haltung der Autoren somit einfach, dass Pädophile im Allgemeinen wirklich gefährlich seien, man als Therapeut diese Ansicht in der individuellen Behandlung aber nicht durchscheinen lassen solle, um die Klienten aus der Therapie nicht unnötig zu verschrecken
"Dort wurde geurteilt dass das Verbot von Medien, wo Menschen, aber auch "menschenähnliche Wesen" so dargestellt werden das ihre Menschenwürde verletzt wird mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also rein fiktive, nicht existierende Wesen."
Genaugenommen wurde dort geurteilt, dass "menschenähnliche Wesen" gerade nicht(!) unter den §131 fallen (siehe Absatz 100). Das Gesetz wurde erst im Jahr 2004 um das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" ergänzt.
Inhalte gem. §131 sind: "solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden." Btw: Mit "Verkörperungen" sind keine Puppenkörper gemeint;))
@Nixda: Für mich klingt das so, dass Entstigmatisierung nur dazu dient, pädophile Menschen den Zugang zu einer Therapie zu KTW zu erleichtern, ansonsten aber nicht von großem Interesse ist. Wieso wird sonst gleich im nächsten Satz erwähnt, es sei nicht nötig, Pädophile nicht mehr als gefährlich einzustufen? Mir erscheinen beide Sätze als die Quadratur des Kreises, denn wie möchte man eine Neigung entstigmatisieren, die man selbst als gefährlich ansieht und damit das Stigma aktiv befördert?
Die Sache mit dem Outing halte ich auch für sehr weltfremd und gefährlich. Dahinter steckt aus meiner Sicht vor allem der Präventionsgedanke, d.h. wenn sich jemand geoutet hat, kann man ihn besser kontrollieren. Wie es den Betroffenen damit geht, dass eventuell ein Jobverlust oder der Bruch von Freundschaften droht, wird hier mal wieder völlig außer Acht gelassen.
Hier muss endlich begriffen werden, Kinderschutz wird es nur mit uns geben und es ist endlich mal Zeit das diese sogenannten Wissenschaftler mal mit uns reden und nicht nur über uns.
Ich glaube, dass wir da noch viele Jahre warten können...
Ich gebe dir aber zu 100% Recht. Die meisten Maßnahmen, die Kinder von sexualisierter Gewalt schützen sollen, erreichen eher genau das Gegenteil. Dadurch, dass auch harm- und opferlose Möglichkeiten des Auslebens der Pädophilie immer mehr kriminalisiert werden, werden direkt mehrere Risikofaktoren für Missbrauch gefördert.
Viele Leute wollen es wahrscheinlich einfach nicht lernen. Die angebliche Verbindung zwischen Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch ist in den meisten Köpfen viel zu fest verankert. Schon der bloße Versuch, über Pädophilie zu sprechen, wird ja oft als "Verharmlosung" wahrgenommen. Und wenn die Leute nicht zuhören wollen, kann man ihnen auch nicht erklären, dass durch einen offeneren Umgang mit Pädophilie und Abschaffung der Verbote von schadlosen Alternativen des Auslebens die Risikofaktoren gesenkt werden könnten.
Dass ausgerechnet Beier solche Aussagen von sich gibt, macht das ganze nochmal viel schlimmer. Er wird in der Öffentlichkeit durchaus als Autorität zum Thema Pädophilie wahrgenommen, und gerade er sollte sich doch mit den tatsächlichen Risikofaktoren für sexuellen Kindesmissbrauch auskennen!
Danke für diesen Artikel, Klase. Das Problem wird leider sein das es schon Entscheidungen gab, wo das BVerfG bestätigt hat das die Menschenwürde auch dann "stellvertretend" verletzt wird, wenn es fiktive Menschen, oder "menschenähnliche Wesen" trifft und diese auf eine "der Menschenwürde verletzender Weise" dargestellt werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1992/10/rs19921020_1bvr069889.html
Diese Entscheidung hat das BVerfG selbst auf der englischen Versions ihrer Webseite unter "Selected decisions" der "Human dignity" (Menschenwürde) zugeordnet. Dort ging es um einen Horrorfilm. Es ist daher nicht unrealistisch das eine Verbreitung und Bewerbung von sexualisierten, fiktiven Inhalten so konstruiert werden kann, das die Menschenwürde von realen Kindern verletzt wird. Das wurde mit §131 bereits so bestätigt.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Decisions/SelectedDecisions/selecteddecisions_node.html
"1. Das strafrechtliche Verbot der Strafanalogie (nulla poena sine lege stricta) nach Art. 103 Abs. 2 GG steht einer Auslegung des Begriffs "Mensch" in § 131 Abs. 1 StGB in einer Weise entgegen, die auch humanoide Wesen umfasst."
Als ich das jemandem gezeigt habe war die Reaktion "Hat man also eine Heilung gefunden?".
Bei dem Titel kein Wunder.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.