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Was Sie beschrieben würde ich als die zwei fundamentalen ideologischen Grundsätze von KTW (und ähnlichen Präventionsorientierten Therapien) bezeichnen.

Grundsatz 1: Pädophilie != Kindesmissbrauch. Die Differenzierung ist notwendig, denn nur so kann es überhaupt Pädophile geben, die nicht (mehr) Missbrauch begehen und dies ist ja genau das Ziel, zu dem KTW hinführen möchte. Wären alle Pädophile zu Missbrauch prädestiniert, egal was man macht, würde auch ein Therapieangebot keinen Sinn ergeben, sodass es aus Sicht von Beier und Kollegen wichtig ist, diese Vorstellung aufzubrechen.

Grundsatz 2: Pädophile sind besonders gefährdet, Kindesmissbrauch zu begehen. Nur so lässt es sich erklären, warum man sich unter der Überschrift der „verursacherbezogenen Prävention“ ausschließlich auf die Gruppe der Pädophilen konzentriert, obwohl selbst laut eigener Einschätzung die meisten Täter nicht pädophil sind.

Beide Annahmen sind wichtig, um ein Projekt wie KTW überhaupt rechtfertigen zu können. Zusammen genommen ergibt sich dann die Einstellung, dass Pädophilie und Missbrauch zwar schon unterschiedliche Dinge sind, die Konzepte aber trotzdem intrinsisch tief miteinander verknüpft sind.

In meiner Wahrnehmung ist das Stigma für Beier nur insofern ein Problem, wie es Pädophile davon abhält, in eine Therapie zu gehen. Sein Ziel ist es, das Stigma soweit abzubauen, bis sich Betroffene frei outen und in eine Therapie begehen können ohne verurteilt zu werden. Dafür ist es nicht unbedingt notwendig, Pädophile nicht mehr als gefährlich zu betrachten. Deshalb ist es aus seiner Sicht wohl auch kein Widerspruch, in einem Kapitel zu betonen wie wichtig Antistigmaarbeit und Aufklärung sei und die Stigmatisierung von Pädophilie mit scharfen Worten zu verurteilen, und in allen anderen Kapiteln von Pädophilen als Risikogruppe zu reden.

Franziska Mathäus

Ich finde, dass Sie den Inhalt des Buches sehr treffend zusammengefasst haben. Ergänzend möchte ich jedoch anmerken, dass im Text immer wieder Formulierungen auftauchen, in denen Kindesmissbrauch und Pädophilie in einem Atemzug genannt werden, etwa in Sätzen wie:

„Deshalb kann bei Kindesmissbrauch und Pädophilie von einem umfassenden gesamtgesellschaftlichen Problem ausgegangen werden ... .“

Auch wenn in einem Kapitel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Kindesmissbrauch und Pädophilie nicht gleichzusetzen sind, entsteht durch solche wiederholten Verknüpfungen dennoch der Eindruck einer inhaltlichen Gleichsetzung. Dies kann leicht dazu führen, dass Pädophilie und sexueller Kindesmissbrauch in der öffentlichen Wahrnehmung als untrennbar miteinander verbunden erscheinen.

Aus therapeutischer Perspektive ist diese Unterscheidung jedoch von zentraler Bedeutung: Pädophilie bezeichnet eine sexuelle Präferenz, während sexueller Kindesmissbrauch ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. Eine sprachliche oder inhaltliche Vermischung dieser Begriffe ist meiner Meinung nach fachlich nicht haltbar und trägt zur weiteren Stigmatisierung von Menschen mit pädophiler Neigung bei. Gerade deshalb ist Sprache in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung. Sie prägt gesellschaftliche Wahrnehmung, beeinflusst emotionale Reaktionen und bestimmt maßgeblich, ob eine sachliche und differenzierte Diskussion über Pädophilie möglich bleibt. Unpräzise oder suggestive Formulierungen (wie die Verbindung mit von Pädophilie UND Kindesmissbrauch) tragen zur Verstärkung von Vorurteilen und Ängsten bei – mit negativen Folgen sowohl für Betroffene als auch für die Präventionsarbeit insgesamt.

Franziska Mathäus

Ich muss sagen, dass mir die Bedeutung dieses Satzes ebenfalls nicht klar ist – und das, obwohl ich als Therapeutin in diesem Fachbereich arbeite. Meiner Ansicht nach liegt das weniger an mangelndem Verständnis, sondern daran, dass der Satz inhaltlich wenig Sinn ergibt. In dem Abschnitt geht es um den Personenkreis, der durch den jeweiligen Paragraphen geschützt werden soll. Nach § 184l StGB soll die Menschenwürde von Kindern unter 14 Jahren geschützt werden, die angeblich durch das Erscheinungsbild von kindlichen Sexpuppen beeinträchtigt wird. Dabei stellt sich mir die Frage, warum nicht auch die Menschenwürde von Erwachsenen – also von Frauen und Männern – durch die Existenz und Nutzung von Sexpuppen mit entsprechendem Erscheinungsbild als verletzt angesehen wird. Wenn die Nachbildung eines kindlichen Körpers schon als Verletzung der Menschenwürde von Kindern gilt, müsste man folgerichtig auch die Nachbildung erwachsener Körper als Verletzung der Menschenwürde Erwachsener bewerten. Diese Argumentation erscheint daher widersprüchlich und wirft grundlegende ethische Fragen auf. Zudem scheint die Formulierung deutlich die persönliche Haltung von Klaus M. Beier widerzuspiegeln, der kindlich wirkende Sexpuppen grundsätzlich mit einer Verletzung der Menschenwürde von Kindern gleichsetzt. Diese Sichtweise ist jedoch nicht empirisch belegt, sondern beruht auf einer moralisch-ethischen Bewertung, die wissenschaftlich bisher nicht nachgewiesen ist. Die Menschenwürde ist unantastbar – das ist ein zentraler Grundsatz, der auch im strafrechtlichen Kontext differenziert und auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse betrachtet werden sollte. Durch die aktuelle Formulierung kann jedoch der Eindruck entstehen, dass Personen, die gegen § 184l StGB sind (wozu ich auch gehöre), automatisch als Gegner der Menschenwürde von Kindern gelten. Das halte ich sowohl inhaltlich als auch ethisch für problematisch, weil es eine offene, sachliche Diskussion über das Thema erschwert.

Politische Verfolgung

@Sirius

Habe mal eine IFG-Anfrage an das BAMF gesendet mit der Frage, ob eine pädophile Neigung als ein Fluchtgrund akzeptiert werden würde, wenn Menschen aufgrund der bloßen Neigung verfolgt werden. Da es für dich vlt. interessant ist wollt ich dich mal darüber informieren.

https://fragdenstaat.de/anfrage/fluchtgruende-aus-2024/

Cornelius

Danke Sirius für die Zusammenfassung des Buches. Bei einigen Stellen bleibe ich ganz ehrlich ratlos zurück und frage mich, ob diesen Personen eigentlich bewusst ist, was sie da gerade schreiben. Genuin pädophile Frauen gibt es nicht, weil sich nur 3 Frauen bei KTW gemeldet haben? Wenn man ein Angebot nur für Männer macht, muss man sich doch nicht wundern, dass sich dort keine Frauen melden. Damit ist noch überhaupt nicht bewiesen, dass es genuin pädophile Frauen nicht gibt und auch nicht nur in ganz geringer Zahl. Die Autoren beweisen damit einmal mehr, dass sie nicht bereit sind, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und pädophile nur als von ihnen abhängige Patienten sehen. Dann sollen alle Pädophilen, die ja nur Männer sind, möglichst schön in Therapie gehen und für alle anderen Pädophilen interessieren sich die Autoren nicht die Bohne. Und wenn man eine solche Weltsicht hat, dann sind repressive Gesetze gegen die sexuelle Selbstbestimmung ohne dass es einen Schaden für Kinder gibt wie das Puppenverbot und das Verbot von virtuellen Materialien natürlich wunderbar, weil man selbst nicht pädophil ist und überhaupt kein Verständnis dafür hat, wie es ist, sein Leben lang seine Sexualität auch dann zu unterdrücken, wo es keinen Schaden für Kinder gibt.

Cornelius

Ich musste daran auch gerade an das Puppenverbot und das Verbot von virtuellen Materialien denken. Obwohl es dort keine Opfer gibt, finden es Herr Beier & Co. in Ordnung, diesen Menschen die Strafverfolgungsbehörden auf den Hals zu hetzen, nur weil ich das wunderbare Therapieangebot von KTW nicht in Anspruch genommen habe? Ihnen geht es überhaupt nicht um die Pädophile als Menschen, sondern nur darum, ihr Projekt durchzuboxen und zwar auf Kosten der Pädophilen, die keine Therapie benötigen, sich aber gesellschaftliche Veränderungen wünschen

Anonym 2

Ich weiß schon, warum ich von dem KTW-Verein noch nie was gehalten habe! Abscheulich!

Sollte nicht spätestens jetzt für SuH/GSA der Zeitpunkt gekommen sein, sich von KTW deutlich zu distanzieren? Denn auch mit der lobenden Erwähnung der Selbsthilfeforen wird nichts anderes bezweckt, als eine billige Fliegenfalle für die KTW-Maschine online zu halten.

Absurderweise erkennen die Autoren das durchaus an. Mehrfach wird betont, dass Pädophilie nach neuer ICD-Definition an sich keinen Störungswert hat, sondern erst dann, wenn Leidensdruck oder Fremdgefährdung dazu kommt. Auch sexuelle Fantasien zu Kindern seien nicht pauschal als gestört einzuordnen. Und die geschilderten Präventionsformen konzentrieren sich dann auch ausdrücklich darauf, das Ausbilden einer pädophilen Störung zu verhindern oder rückgängig zu machen.

Warum das Buch dann trotzdem so heißt? Gute Frage, vermutlich verkauft es sich so besser.

Der Titel des Buches ist doch schon stigmatisierend und veraltet. Der Titel müsste folgendermaßen heißen: "Pädophile Störung erkennen und behandeln". Die Diagnose "Pädophilie" gibt es nach dem ICD-11 einfach nicht mehr, so dass es dort nichts zu behandeln gibt. Warum orientiert man sich an einer Übergangslösung, welche durch den ICD-11 abgelöst wird? Sie ist ja seit 2022 in Kraft, aber durch unsere schöne Bürokratie noch nicht umgesetzt.

Da "Pädophilie" kein Störfaktor mehr hat wäre das im Prinzip so als würde ich ein Buch für die Behandlung sexuell übergriffiger Männer, so betiteln: "Heterosexualität erkennen und behandeln". Meine Fresse dieser Beier regt einen nur noch auf.

Anonym 3

Gleichzeitig sollen Fachpersonen Verständnis für die Ängste Pädophiler vor Stigmatisierung zeigen, insbesondere die Angst davor, dass ihnen nach Eingestehen ihrer Pädophilie „sofort eine Gefährlichkeit für Kinder unterstellt wird“. Ein konfrontatives Vorgehen solle vermieden werden, um den Widerstand der Betroffenen nicht zu erhöhen und sie besser einer Diagnostik und (gegebenenfalls medikamentösen) Behandlung zuführen zu können. Für diejenigen, die unter ihren Präferenzen nicht leiden und deswegen keine Behandlung in Anspruch nehmen wollen, verweisen die Autoren darauf, dass es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden sei, sie bei Straffälligkeit zu überführen.

Das liest sich so als solle das "Verständnis" was man teilen solle manipulativ eingesetzt werden, da die Betroffenen sonst nicht die schönen Drogen und Therapien in Anspruch nehmen. Denn die Autoren beschreiben im gleichen Artikel das die Pädophilie ein "besonders relevantes" Risiko sei. Geht auch teils echt in Richtung "Zwangsdiagnostik", wo am Ende dann mit der Strafverfolgungsbehörde gedroht wird, so als würden alle die nicht einwilligen zu 100% eine Straftat begehen.

#kognitiveverzerrung

„Geschützt wird die Menschenwürde von Kindern (< 14) – Puppen mit diesem Erscheinungsbild [sic!]“)“

Da haben die Buchautoren wohl - einmal mehr - Pech im Denken gehabt. Soll ja vorkommen.. Hoffentlich kann man das Buch noch zurückgeben. Ansonsten empfielt sich die blaue Tonne oder alternativ: Restmüll.)

Btw: Im Strafrecht gibts noch so einiges an Moral. Sieht man schon an den Mordmerkmalen.

Anonym 2

Wie bitte?

Ich muss jetzt erstmal aufhören, hier weiter zu lesen. Deine Worte zu Kapitel 4 lassen in mir blanke Wut hochsteigen. Bigotterie vom Feinsten.

Dieses Schundwerk wird in den nächsten Jahren sicherlich zum Standardwerk für Kindrschutz und Prävention werden. Herzlichen Glückwunsch.

Sirius, wie schaffst du es eigentlich, diesen Mist komplett zu lesen und dann so unaufgeregt zu kommentieren?

Er hat auf eine traurige Art und Weise nicht ganz Unrecht. Denn wer Täter ist bestimmt die Gesetzgebung und diese wird zunehmend strenger, invasiver und umfangreicher. Viele opferlose Handlungen stehen global betrachtet unter Strafe, so das es für viele Betroffene nicht immer möglich ist "nicht Täter" zu sein.

Wenn bspw. in England das Aufschreiben seiner eigenen privaten, fiktiven Fantasien im Tagebuch einen zum Täter macht. Das Problem ist daher auch eine ausufernde Kriminalpolitik, die offensichtlich einfach immer mehr Pädophile erfassen möchte. Das gab es ja auch vor einigen Tagen von der Ministerpräsidentkonferenz zu hören.

Pädophile werden durch immer mehr Gesetze, welche unser innerstes erfassen und in die Intims- und Privatsphäre eindringen zu de facto potenziellen Tätern.

Man bekommt bei Beier das Gefühl, dass er sich mit der tatsächlichen Lebensrealität von pädophilen Menschen wie uns entweder nie befasst hat oder diese ihm einfach komplett egal ist. Der Kommentar zu § 184l StGB ist das perfekte Beispiel. Wahrscheinlich hat er noch nie mit einer pädophilen Person gesprochen, von der absolut kein Risiko für Kinder ausgeht und die auch Missbrauchsdarstellungen strikt ablehnt (und auch nie konsumiert hat). Er spricht zwar gerne davon, wie wichtig Entstigmatisierung ist, und dass man Pädophilie und Kindesmissbrauch nicht gleichsetzen darf - und stigmatisiert dann aber selber direkt weiter, indem er in jedem Pädophilen einen potenziellen Täter sieht.

„(beim § 184l (Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) schreiben die Autoren dazu: „Geschützt wird die Menschenwürde von Kindern (< 14) – Puppen mit diesem Erscheinungsbild [sic!]“)“

Wenn ich sowas lese, stellt sich mir die Frage, wie durch Puppen die Menschenwürde realer Menschen verletzt werden kann. Welche Kinder genau werden namentlich geschädigt, wenn pädophile Menschen auf diese Weise ein Liebesleben (sexuell und emotional, Letzteres wird gerne vergessen) führen können, das sie mit realen Menschen nicht führen können? Und wenn keine reale Person geschädigt wird, was ist die im Buch gemachte Aussage dann anderes, als eine rein moralische Beurteilung? Mit derselben Argumentation könnte man auch erklären, dass Puppen in Frauengestalt verboten werden sollen, mit der Begründung, sie verletzen ganz allgemein die Menschenwürde aller Frauen. So ein Verbot, insbesondere mit dieser Begründung, wurde aber interessanterweise bis heute nicht durchgesetzt.

Ebenfalls müsste man nach derselben Logik die Pädophile als solche verbieten, wenn man die Einstellung hat, dass auf Kinder bezogene sexuelle Fantasien die Würde aller Kinder allgemein verletzen. Man müsste also pädophilie Menschen selbst verbieten. Was möchten uns die Autoren mit ihrer Einstellung also genau sagen?

Dass die Gesellschaft pädophilen Menschen die doch zuvor als so wichtig herausgestellten sexuellen Kontakte auch als schadlose Alternative versagt, wird offensichtlich moralisch nicht bewertet. Vielmehr wird dieses Leid gar nicht angesprochen, was gerade exklusiv pädophilen Menschen durch solche Verbote zugemutet wird, die keine normale Liebesbeziehung führen können.

In diesem Zusammenhang kann folgender Abschnitt nur noch als unehrlich und manipulativ bewertet werden: „Die therapeutische Grundhaltung solle dabei sexuelle Fantasien moralisch nicht bewerten, sondern nur grenzverletzendes Verhalten verurteilen, und den Klienten mit Respekt und einer „unbedingten positiven Wertschätzung der Person“ begegnen.“

Nebenbei beruht die das Puppenverbot auch nicht auf so einer moralisierenden Begründung, denn Paragraphen des StGB müssen sich mit Rechtsgüterschutz und nicht mit Moralvorstellungen begründen lassen.

Eine Protestaktion mit dem Motto #kognitiveverzerrung wäre ehrlich gesagt keine schlechte idee. Ein Doktor-Titel, oder auch zwei heißt nicht das jemand auch wirklich immer richtig liegt. Solche intelligenten und wissenschaftlich begabte Menschen gab es auch zu der braunen Zeit.

Verbotene Körper

Das traurige an dieser Thematik ist das viele dieser Puppen tatsächlich nicht mit dem Hintergrund "kindlich" zu wirken gestaltet sind. Klar gibt es diese, aber der Großteil wird es nicht sein zumindest nicht mit dem Vorsatz. Viele Puppen wirken bloß auf die westliche Gesellschaft "kindlich" und das aus mehreren Gründen:

  1. "Kawaii"-Kultur, wo alles verniedlicht wird, so dass auch süßes, kindliches Accessoire bei Erwachsenen Frauen zum tragen kommt. Ein Posen mit einer Plüschfigur bedeutet daher nicht zwangsläufig immer das man ein Kind darstellen möchte. Es soll "Kawaii" / süß wirken.

  2. Körbchengröße "A" ist in Asien der Durchschnitt und Menschen aus diesen Regionen sind im Durchschnitt auch kleiner und zierlicher gebaut. Ein "kindliches Erscheinungsbild" ist daher sehr subjektiv. Beispiel: in England sind Puppen kleiner als 140cm verboten, aber das solche Menschen keine Fabelwesen sind zeigt die berühmte Schriftstellerin Marie Kondo. Eine Nachbildung ihres Körpers würde höchstwarhscheinlich auch in Deutschland unter Strafe stehen. In Australien sind es übrigens Puppen, welche kleiner als 150cm sind. Es gibt unzählige Staaten, wo insb. Frauen im Durchschnitt kleiner als 150cm sind, oder sich im Bereich von 150-152cm bewegen. Auch sind dort Puppen mit einer Körbchengröße "A" verboten. Also der weltweite Durchschnitt.

Jetzt kann man sich folgendes Fragen: solchen Körpern wird im Prinzip die Existenz verweigert, denn auf die Nachbildung solcher Körper zielen diese Gesetze ja ab. Diese sollen gar nicht erst existieren und im Umkehrschluss sind auch Abbildungen von diesen Menschen gefährlich und verwerflich. Sie als reale Personen werden ebenfalls tabuisiert und stigmatisiert.

Das steht da wortwörtlich so. Ich verstehe den Satz auch nicht (und es ist nicht der einzige Satz in dem Buch, der grammatikalisch oder inhaltlich keinen Sinn ergibt). Ich vermute aber mal, damit ist gemeint, dass die Menschenwürde von Kindern auf abstrakte Art geschützt wird, indem verhindert wird, dass kindliche Körper durch Silikon-Nachbildungen sexualisiert werden. Es macht keinen Sinn, weil Puppen nunmal keine echten Kinder sind und wie du sagst, gegen (fiktive) Gewalt gegen Kinder kaum so hart vorgegangen wird, aber irgendwie muss man ein Verbot von etwas, das niemandem schadet ja rationalisieren #kognitiveverzerrung

„Geschützt wird die Menschenwürde von Kindern (< 14) – Puppen mit diesem Erscheinungsbild"

Steht das da wirklich so? Was ist mit dem Satz nach dem Gedankenstrich gemeint? Wird also die Würde der Puppen geschützt?

Warum kann ich dann Reborn-Puppen ganz legal den Kopf absägen, oder rein theorethisch Folterpuppen basteln?

Von Klaus Beier braucht man halt nichts erwarten. Das Buch trieft geradezu nach einer regelrechten Kontrollwut und das zeigt er leider auch mit der permanenten Forderung nach einer Massenüberwachung auf EU-Ebene. Danke und ich warte gespannt auf den 2. Teil

@Kitsune

Kein Problem. Ich beschäftige mich fast täglich mit diesem Thema und frage so ziemlich alle ehrlich und direkt dazu. Das BVerfG bearbeitet die Beschwerden schon seit längerem, da sie Repräsentanten an alllerlei Wissenschaftler entsendet hat.

Der Richterwechsel kann das ganze etwas verzögern, aber muss es nicht, denn der Berichterstatter ist noch da und gibt sich anscheinend viel Mühe. Denn es wurden so ziemlich alle befragt, die sich zu diesem Thema geäußert haben. Ein absolutes Verbot kann man einfach bei der aktuellen Studienlage nicht rechtfertigen. Dafür ist der Eingriff zu stark. Leider würde ich auch eine "kontrollierte Abgabe" als keinen Erfolg sehen, denn dann muss man sich irgendwo outen, steht irgendwo auf einer Liste zwecks Kontrolle (Polizist: oh Sie haben eine Lizenz, dann lassen wir die Puppe mal stehen). Das ist absurd.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Was Sie beschrieben würde ich als die zwei fundamentalen ideologischen Grundsätze von KTW (und ähnlichen Präventionsorientierten Therapien) bezeichnen. Grundsatz 1: Pädophilie != Kindesmissbrauch. Die Differenzierung ist notwendig, denn nur so kann es überhaupt Pädophile geben, die nicht (mehr) Missbrauch begehen und dies ist ja genau das Ziel, zu dem KTW hinführen möchte. Wären alle Pädophile zu Missbrauch prädestiniert, egal was man macht, würde auch ein Therapieangebot keinen Sinn ergeben, sodass es aus Sicht von Beier und Kollegen wichtig ist, diese Vorstellung aufzubrechen. Grundsatz 2: Pädophile sind besonders gefährdet, Kindesmissbrauch zu begehen. Nur so lässt es sich erklären, warum man sich unter der Überschrift der „verursacherbezogenen Prävention“ ausschließlich auf die Gruppe der Pädophilen konzentriert, obwohl selbst laut eigener Einschätzung die meisten Täter nicht pädophil sind. Beide Annahmen sind wichtig, um ein Projekt wie KTW überhaupt rechtfertigen zu können. Zusammen genommen ergibt sich dann die Einstellung, dass Pädophilie und Missbrauch zwar schon unterschiedliche Dinge sind, die Konzepte aber trotzdem intrinsisch tief miteinander verknüpft sind. In meiner Wahrnehmung ist das Stigma für Beier nur insofern ein Problem, wie es Pädophile davon abhält, in eine Therapie zu gehen. Sein Ziel ist es, das Stigma soweit abzubauen, bis sich Betroffene frei outen und in eine Therapie begehen können ohne verurteilt zu werden. Dafür ist es nicht unbedingt notwendig, Pädophile nicht mehr als gefährlich zu betrachten. Deshalb ist es aus seiner Sicht wohl auch kein Widerspruch, in einem Kapitel zu betonen wie wichtig Antistigmaarbeit und Aufklärung sei und die Stigmatisierung von Pädophilie mit scharfen Worten zu verurteilen, und in allen anderen Kapiteln von Pädophilen als Risikogruppe zu reden.
Ich finde, dass Sie den Inhalt des Buches sehr treffend zusammengefasst haben. Ergänzend möchte ich jedoch anmerken, dass im Text immer wieder Formulierungen auftauchen, in denen Kindesmissbrauch und Pädophilie in einem Atemzug genannt werden, etwa in Sätzen wie: „Deshalb kann bei Kindesmissbrauch und Pädophilie von einem umfassenden gesamtgesellschaftlichen Problem ausgegangen werden ... .“ Auch wenn in einem Kapitel ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Kindesmissbrauch und Pädophilie nicht gleichzusetzen sind, entsteht durch solche wiederholten Verknüpfungen dennoch der Eindruck einer inhaltlichen Gleichsetzung. Dies kann leicht dazu führen, dass Pädophilie und sexueller Kindesmissbrauch in der öffentlichen Wahrnehmung als untrennbar miteinander verbunden erscheinen. Aus therapeutischer Perspektive ist diese Unterscheidung jedoch von zentraler Bedeutung: Pädophilie bezeichnet eine sexuelle Präferenz, während sexueller Kindesmissbrauch ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellt. Eine sprachliche oder inhaltliche Vermischung dieser Begriffe ist meiner Meinung nach fachlich nicht haltbar und trägt zur weiteren Stigmatisierung von Menschen mit pädophiler Neigung bei. Gerade deshalb ist Sprache in diesem Kontext von entscheidender Bedeutung. Sie prägt gesellschaftliche Wahrnehmung, beeinflusst emotionale Reaktionen und bestimmt maßgeblich, ob eine sachliche und differenzierte Diskussion über Pädophilie möglich bleibt. Unpräzise oder suggestive Formulierungen (wie die Verbindung mit von Pädophilie UND Kindesmissbrauch) tragen zur Verstärkung von Vorurteilen und Ängsten bei – mit negativen Folgen sowohl für Betroffene als auch für die Präventionsarbeit insgesamt.
Ich muss sagen, dass mir die Bedeutung dieses Satzes ebenfalls nicht klar ist – und das, obwohl ich als Therapeutin in diesem Fachbereich arbeite. Meiner Ansicht nach liegt das weniger an mangelndem Verständnis, sondern daran, dass der Satz inhaltlich wenig Sinn ergibt. In dem Abschnitt geht es um den Personenkreis, der durch den jeweiligen Paragraphen geschützt werden soll. Nach § 184l StGB soll die Menschenwürde von Kindern unter 14 Jahren geschützt werden, die angeblich durch das Erscheinungsbild von kindlichen Sexpuppen beeinträchtigt wird. Dabei stellt sich mir die Frage, warum nicht auch die Menschenwürde von Erwachsenen – also von Frauen und Männern – durch die Existenz und Nutzung von Sexpuppen mit entsprechendem Erscheinungsbild als verletzt angesehen wird. Wenn die Nachbildung eines kindlichen Körpers schon als Verletzung der Menschenwürde von Kindern gilt, müsste man folgerichtig auch die Nachbildung erwachsener Körper als Verletzung der Menschenwürde Erwachsener bewerten. Diese Argumentation erscheint daher widersprüchlich und wirft grundlegende ethische Fragen auf. Zudem scheint die Formulierung deutlich die persönliche Haltung von Klaus M. Beier widerzuspiegeln, der kindlich wirkende Sexpuppen grundsätzlich mit einer Verletzung der Menschenwürde von Kindern gleichsetzt. Diese Sichtweise ist jedoch nicht empirisch belegt, sondern beruht auf einer moralisch-ethischen Bewertung, die wissenschaftlich bisher nicht nachgewiesen ist. Die Menschenwürde ist unantastbar – das ist ein zentraler Grundsatz, der auch im strafrechtlichen Kontext differenziert und auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse betrachtet werden sollte. Durch die aktuelle Formulierung kann jedoch der Eindruck entstehen, dass Personen, die gegen § 184l StGB sind (wozu ich auch gehöre), automatisch als Gegner der Menschenwürde von Kindern gelten. Das halte ich sowohl inhaltlich als auch ethisch für problematisch, weil es eine offene, sachliche Diskussion über das Thema erschwert.
@Sirius Habe mal eine IFG-Anfrage an das BAMF gesendet mit der Frage, ob eine pädophile Neigung als ein Fluchtgrund akzeptiert werden würde, wenn Menschen aufgrund der bloßen Neigung verfolgt werden. Da es für dich vlt. interessant ist wollt ich dich mal darüber informieren. https://fragdenstaat.de/anfrage/fluchtgruende-aus-2024/
Danke Sirius für die Zusammenfassung des Buches. Bei einigen Stellen bleibe ich ganz ehrlich ratlos zurück und frage mich, ob diesen Personen eigentlich bewusst ist, was sie da gerade schreiben. Genuin pädophile Frauen gibt es nicht, weil sich nur 3 Frauen bei KTW gemeldet haben? Wenn man ein Angebot nur für Männer macht, muss man sich doch nicht wundern, dass sich dort keine Frauen melden. Damit ist noch überhaupt nicht bewiesen, dass es genuin pädophile Frauen nicht gibt und auch nicht nur in ganz geringer Zahl. Die Autoren beweisen damit einmal mehr, dass sie nicht bereit sind, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und pädophile nur als von ihnen abhängige Patienten sehen. Dann sollen alle Pädophilen, die ja nur Männer sind, möglichst schön in Therapie gehen und für alle anderen Pädophilen interessieren sich die Autoren nicht die Bohne. Und wenn man eine solche Weltsicht hat, dann sind repressive Gesetze gegen die sexuelle Selbstbestimmung ohne dass es einen Schaden für Kinder gibt wie das Puppenverbot und das Verbot von virtuellen Materialien natürlich wunderbar, weil man selbst nicht pädophil ist und überhaupt kein Verständnis dafür hat, wie es ist, sein Leben lang seine Sexualität auch dann zu unterdrücken, wo es keinen Schaden für Kinder gibt.