Ich denke daher auch das ein nicht-Pädophiler Beschwerdeführer erfolgreicher gewesen wäre. Dort hätte diese ganzen Ängste und Vorurteile keine Rolle für den Beschwerdeführer gespielt. Denn pädophile Fantasien bedeuten nicht zwangsläufig eine Pädophilie und ggf. hätte man hier auch Fiktophilie erklären können. Masturbation ist Masturbation.
Ein großer Fehler war es sich nicht auf den ICD-11 zu berufen. Die Pädophilie ist keine zu behandelnde Erkrankung mehr, dementsprechend sind auch solche Erwägungen unzulässig. Die genannten "best practices" treffen indes nur auf Menschen mit pädophiler Störung zu.
Was muss noch kommen, damit Pädophile endlich in Massen gegen solches Unrecht aufstehen, oder sich zumindest zu Wort melden?
Rein von der Gefühlslage her wäre ich mittlerweile absolut bereit für einen "Pädophilenaufstand". Ich bin es leid, selbst als komplett straffrei lebender Anti-C von der Gesellschaft und vor allem vom Staat wie der letzte Dreck behandelt zu werden. Aber es ist halt trotzdem unrealistisch, weil es, wie zu selbst schon sagst, viel zu viel zu verlieren gibt. Das Thema ist so dermaßen stigmatisiert, dass selbst Nichtpädophile teils schon komisch angeguckt werden, wenn sie sich auch nur halbwegs positiv zum Thema Pädophilie äußern.
Eine realistischere Möglichkeit jetzt wäre vielleicht, das Thema irgendwie aktuell zu halten. Versuchen, das Thema in den Medien zu halten, und damit vielleicht irgendwie auch die Betroffenenperspektive an die Öffentlichkeit zu kriegen. Das Urteil klar und deutlich kritisieren. Denn auch wenn das Urteil rein rechtlich leider nicht angreifbar ist, muss man kein Jurist sein, um zu erkennen, dass das BVerfG in der Begründung teils, gelinde gesagt, ziemliche schlechte Arbeit geleistet hat. Die sehr willkürliche Bewertung von Expertenmeinungen vs. Studien zum Beispiel. Und Offenloch kritisiert in seinem Sondervotum das Urteil ja auch an vielen Stellen. Die Öffentlichkeit muss von diesen Punkten erfahren.
Der letzte Absatz meint damit übrigens das Politiker bestimmte Qualifikationen nachweisen sollen, um sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie wählen dann einen Bereich aus und werden dort reingewählt (z. B. Bildung). So hat man überall unabhängige Experten sitzen, aber welche die auch vom Volk gewählt werden.
OSHO sagte einmal das Demokratien nicht als die finale Regierungsform betrachtet werden sollte, weil es von "Idioten" regiert wird. Politiker haben keine Qualifikationsanforderung und es drifte immer in eine Pöbelherrschaft ab insb. wenn es um Minderheiten gehe.
Jetzt hat das BVerfG aber gezeigt das auch eine Aristokratie zu Unrecht in der Lage ist. Denn es sind ja alles Experten mit entsprechender Ausbildung. Man wollte sich aber bewusst nicht tiefer mit den Betroffenen beschäftigen. Eine komplette Aristokratie hätte widerum dazu beigetragen das in der gesamten Kette nur Experten enthalten sind und daher häufiger die Chance bestanden hätte nachzulenken.
OSHO wünscht sich daher eine Demokratie, wo es keine Parteien gibt, denn sonst sei Demokratie nur eine temporäre Diktatur, wo Abgeordnete immer auf Linie der Partei stehen müssen und nicht mehr selber denken.
die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice"
Solche Argumente wären halt schwer haltbar gewesen, wenn man die ICD-11 genutzt hätte. Es ist eben keine behandelbare Krankheit, wenn weder darunter leidet, noch kein Missbrauch begeht. Warum soll man dann aber behandelt werden für Fantasien?
Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt
Das hätte man auch bei Puppen machen können. Soweit ich weiß gibt es in Japan mindestens ein Behandlungsprogramm für Pädophile, das mit kindlichen Sexpuppen arbeitet. Stattdessen wird einfach behauptet, die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" in der Behandlung Pädophiler, mit der Begründung, dass bei KTW ja triebdämpfende Medikamente eingesetzt werden.
Das Normalisierungsargument macht auch so schon keinen Sinn. Kindersexpuppen waren jahrelang in Deutschland erlaubt, und trotzdem war Sex mit Kindern ohne Frage ein absolutes und unantastbares gesellschaftliches Tabu.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass für die meisten Richterinnen die Meinung schon von vorne herein feststand, und sie nur nach Rechtfertigungen für die Gesetzgebung gesucht haben, statt den Sachverhalt neutral und ergebnisoffen zu prüfen.
Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.
Richtig gruselig wird es, wenn man das mit Rn 137 zusammen liest:
Die Beschwerdeführer sind auch nicht in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Denn ein etwaiger Eingriff wäre aus den vorstehend zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht genannten Gründen jedenfalls gerechtfertigt.
Wenn es die Pflicht des Staates ist, gegen Pädophilie an sich vorzugehen, und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Pädophiler im Namen des Kinderschutzes gerechtfertigt ist, dann ist der Weg zu Zwangseinweisungen, Zwangskastrationen oder schlimmeres für alle Pädophilen jedenfalls geebnet.
Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden.
Hier kann man ehrlich gesagt herauslesen das der Staat etwas gegen Pädophile tun mus. Sie sind eben für Pädophile ein Objekt der Sexualität, was man aber vom sexuellem Kindesmissbrauch trennen sollte.
Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.
@Sirius
Man hätte aber diesen Punkt durchaus einbringen können. Es ist ja bereits so das selbst die Verfügbarkeit solcher Zeichnungen von vielen auch verteidigt wird man eher gegensätzlich argumentiert z. B. das die Gleichsetzung von Fiktion mit Missbrauch den realen Missbrauch verharmlost.
Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt (Schutzalter in der Verfassung symbolisch anheben, da es eig. durch die Präfekturen schon behoben wurde).
Es ist halt schon sehr deutlich das diese Befürchtungen rund um "Normalisierung" etc. nicht wirklich haltbar sind. Es forderte auch keiner so wirklich eine weitere Kriminalisierung v. Zeichnungen obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland weitestgehend legal sind.
Fragst du dich nie, was aus den 1-5% der Kinder wird, die in der Pubertät feststellen werden, dass sie selber Kinder anziehend finden und dass der Rest der Gesellschaft sie allein deshalb für abscheuliche Monster hält?
Nichts gegen euren Aktivismus, aber ich bin ganz ehrlich: Mir ist die Entstigmatisierung der Pädophilie gar nicht (mehr) wichtig. Dann hält die Gesellschaft halt Pädophile für Monster. Niemand weiß von meiner pädophilen Neigung und ich würde mich niemals outen.
Es würde für mich einfach überhaupt nichts ändern. Ich habe so doch bereits Kinderkontakte - und was ich in meinen eigenen vier Wänden so mache (und welche Fantasien ich habe), erfährt keiner.
Entscheidend ist doch, wie mich die Menschen sehen, die mich tatsächlich kennen.
Mir ist es ansonsten jedenfalls weitaus wichtiger, mich für Kinder und frühkindliche Bildung einzusetzen.
Unser "aufdringlicher" Aktivismus auf unseren eigenen Seiten, die wir nirgends bewerben können, na klar.
Diese Verknüpfung mit "Fiktion" und "Pädophilie" gab es nicht in diesem Maße. Ihr zeigt den Leuten, das ihr bock drauf habt, also muss es weg. Das ist irgendwo ironisch. Jedenfalls war das die Zeit und deswegen konnten auch Pädos daran teilnehmen, weil man es nicht als Pädo sah.
Bisschen sehr kurz und naiv gedacht. Ich war mit 13+ in der deutschsprachigen Animeszene unterwegs und da gabs schon laute Schreie Sholicon zu verbieten. Das ist fast 20 Jahre her und da gabs unseren Aktivismus noch gar nicht. Davon abgesehen ist es nicht die Schuld derer die sichtbarer werden, wenn daraus falsche Schlüsse gezogen werden. Auch haben wir in keinem einzigen Interview jemals überhaupt über Puppen oder Fiktion gesprochen.
Das Puppenverbot hatte mit uns rein gar nichts zu tun, sondern mit Pädohuntern wie Carsten Stahl, die meinen irgendwelche merkwürdigen Babybornpuppen auf Amazon wären Kindersexpuppen, woraufhin er die allgemein gern verboten hätte, weil er nicht wusste, dass es sowas gibt. Die höchstens paar hundert Leute in DE die Interesse an solchen Puppen haben, sind so eine enorme Minderheit in der Pädoszene. Es ging bei diesem Thema nie wirklich um die Puppen selbst. Auch bei der Klage nicht.
Das BVerfG hat selber keine Befugnis, Gesetze zu erlassen, sondern kann nur bestehende auf Verfassungskonformität prüfen (wie hier geschehen). Die Argumentation des Senats enthält dabei durchaus auch die direkte Aufforderung, weitere Ersatzmaterialien zu kriminalisieren, denn: " Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen wer- den." Jedenfalls wird aus der Argumentation im Urteil recht eindeutig, dass der Kriminalisierung von Texten und Zeichnungen von Seiten des BVerfG nichts im Wege stehen wird. Falls, oder eher wenn der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz in die Wege leitet, wird er sich auf dieses Urteil berufen können.
Zwecks Unterstützung kannst du es per Mail bei team@gegen-das-puppenverbot.de versuchen.
Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde:
Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet?
Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen.
Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten.
Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen.
Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern (z.B. USA) diese mehr oder weniger legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht "Objektifizierung" und "Normalisierung" ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen.
Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich.
Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidung von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.
Auch wenn hier jetzt viel übers Auswandern gesprochen wurde (mich eingeschlossen), so würde ich mir trotzdem wünschen wenn man ein Weg zum EGMR geht. Sonst geht dieses Thema glaube ich für immer unter. Ein negatives EGMR-Urteil würde auch Experten aus anderen Ländern zum sprechen bringen.
Ich würde eine Klage auch finanziell unterstützen.
Daran erkennt man halt das versucht wurde es abzulehnen. Anders kann man dieses lächerliche Vorgehen nicht erklären...
Wenn man tatsächlich Sorge um die Grundrechte der Beschwerdeführer gehabt hätte, dann hätte man solche Quellen hinterfragt. Dann hätte man ein Gutachten eingeholt. Wenigstens eins. EIN EINZIGES. Diese Entscheidung sollte JEDEM angst machen.
Absolut. Ich finde es schon wild, dass RTL und SAT.1 in einem Urteil des BVerfG als Quelle zitiert werden, aber mehr noch, dass diese Quellen mehr Gewicht bekommen haben als mehrere peer-reviewte wissenschaftliche Studien.
Bei den Sachverständigen dasselbe: die eine Sachverständigenmeinung von Bussweiler, die das Verbot befürwortet hat wird höher gewertet als die restlichen fünf, die dem Verbot ablehnend gegenüber standen. Und das, obwohl mit ein wenig Recherche leicht zu sehen ist, dass die Aussagen aus Bussweilers Stellungnahmen (dass Puppen angeblich ständig bei Missbrauchstätern zu finden seien) gar nicht stimmen kann.
@Sirius
Und das müssen viele verstehen. Das Urteil wird noch zu weit mehr Unrecht führen. Ich weiß zumindest das es auch Sachverständige im Bundestag gab, die gefordert haben das man Gewaltpornographie im Besitz verbieten müsse um "Erwachsene zu schützen".
Jetzt haben sie eben auch einen Beschluss vom BVerfG der nicht-konsensuale Fantasien explizit als strafwürdig sieht.
@Sirius
Es ist ehrlich gesagt gruselig das die zentralen "Quellen" vom BVerfG irgendwelche persönliche Meinungen im Privatfernsehen sind. Die Meinung von Beier zählt mehr als die ganzen Studien die sie dort auflisten und das Gegenteil suggerieren. Sie konnte keine einzige Studie nennen, die eine Gefahr auch nur nahelegte.
Das Gericht ist für mich gestorben.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.