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Autor: Klase

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Klase ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

Klases Blog

Mich beschäftigt doch schon sehr, was ich in den letzten Tagen als neue "Begründung" zum Puppenverbot gelesen habe. Daher möchte ich einen Beitrag dazu schreiben.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein. Wer niemandem einen Schaden zufügt, braucht folgerichtig für nichts bestraft zu werden. Darauf basieren die meisten Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Leider nicht alle. Längst ist nicht mehr nur strafbar, was einen tatsächlichen Schaden verursacht. Mit §184l StGB, dem Verbot von „Kindersexpuppen“, wurde etwas unter hohe Strafen gestellt, nur in der vorgeblichen Annahme, es führe zu Taten, die jemandem einen Schaden zufügen. Wenn pädophile Menschen also ein erfülltes Liebesleben mit Nähe, Emotionalität und Sexualität führen möchten, dann behauptet man einfach die Senkung einer „Hemmschwelle“, die zu sexuellen Übergriffen auf reale Kinder führe. Und schon kann man in Deutschland Gesetze einführen, die Pädophile diskriminieren und bestrafen, ohne dass diese Pädophilen irgendjemanden schädigen.

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Gerade gelesen. WTF?? Der ganze Artikel ist ja das reinste Geschwurbel. So ein Dreck steht auf einer Seite, die sich vor allem an medizinisches Fachpersonal richtet?!
Ich habe den Film jetzt auch endlich gesehen. Es ist bisher zwar der einzige Film zum Thema Pädophilie, den ich gesehen habe, daher kann ich ihn nicht mit anderen Filmen vergleichen - aber er ist sofort zu einem meiner Lieblingsfilme geworden. An vielen Stellen konnte ich mich sehr gut mit Gabo indentifizieren. Als Gabo dann auf der Straße zusammenbricht und sich schließlich bei seiner Schwester outet, kamen mir auch die Tränen. Für mich ist der Film auch kein "klares Plädoyer für mehr Prävention", sondern vor allem ein Argument für die Entstigmatisierung von Pädophilie. Es bräuchte viel mehr Filme dieser Art. Dass der Film nur so eingeschränkt verfügbar ist (in der ZDF-Mediathek z.B. nur ab 22 Uhr), ist echt schade. Carlo Krammling hat für seine Rolle als Gabo übrigens den Deutschen Schauspielpreis 2025 in der Kategorie "Nachwuchs" erhalten. Absolut verdient!
Alter lest Euch mal den DocCheck Flexikon Eintrag zur Pädophilie durch... Man soll sich für seine Neigung schlecht fühlen und das Ziel der Behandlung sei es Patienten dazu zu bringen das sie Erwachsene attraktiv finden sollen. Bin absolut schockiert. Natürlich wird auf ICD-10 verwiesen...
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in 2024 dem deutschen Bundestag die Möglichkeit angeboten zu diesen Verfahren eine Stellungnahme abzugeben: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag in diesen Verfahren Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Über den Eingang der Streitsachen wurden die Berichterstatterinnen und Berichterstatter in Streitsachen der Fraktionen unmittelbar unterrichtet und haben sich mehrheitlich nicht für eine Stellungnahme ausgesprochen. Die Verfahren sind also schon sehr lange in Bearbeitung. Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1029898/a06_110_anlagenkonvolut.pdf
"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.