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Autor: Klase

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Klase ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

Klases Blog

Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht setzt mir schwer zu. Dass Vorurteile in unserem angeblich „liberalen“ Land ausreichen, um Diskriminierungen per Strafgesetzbuch gegen Menschen durchzusetzen, die niemandem ein Leid zufügen, macht mich einfach nur wütend, traurig und letztendlich hilflos. Ich hätte nicht gedacht, dass das Gericht einfach selektiv vorgeht und keine ehrliche Urteilsfindung anstrebt. Selbst wenn es auch dann eine Bestätigung des Verbots geworden wäre, hätte es mich längst nicht so mitgenommen, hätte man auch Stimmen gegen das Verbot zumindest angehört und berücksichtigt. Herangezogen wurden aber nur Stimmen, die das Puppenverbot befürworten.

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Nun ist passiert, was sich rein logisch nicht erklären lässt. Aber es ist passiert, weil diese Entscheidung eben nicht auf Logik, sondern auf Gefühlen beruht, die man geschickt logisch klingend begründet hat:
Die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot wurden zurückgewiesen.

Die Begründung basiert zunächst auf tatsächlich faktischen Betrachtungen. Die Faktenlage gibt nicht her, dass Puppen ungefährlich sind, sie gibt aber auch nicht her, dass sie gefährlich sind. Um nun zu begründen, warum man mit der Gefährlichkeit der Puppen dennoch richtig liegt, hat das Verfassungsgericht selektiv Stimmen zitiert, die das Puppenverbot für gerechtfertigt halten. Herr Prof. Dr. Dr. Beier vom Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ räumte in einer vom Gericht herangezogenen öffentlichen Stellungnahme zwar ein, dass es auf seine eigenen Patienten bezogen nach seiner Einschätzung nicht zutrifft, dass Puppen die Hemmschwelle zum sexuellen Kindesmissbrauch senken. Allerdings relativierte er diese Aussage gleich im Nachgang mit einer „Sorge“, dass Puppen die „Wahrnehmungsverzerrung“ von Menschen ungünstig beeinflussen. Einen greifbaren Grund, worauf diese „Sorge“ basiert, bleibt er schuldig. Genauso gut hätte er auch umgekehrt von einer Hoffnung sprechen können, dass Puppen helfen könnten, Missbrauchsfälle zu verhindern, worauf immerhin sogar erste Studien zum Thema hindeuten. Aber er entschied sich für seine „Sorge“, ohne nachvollziehbare Gründe anführen zu können. Folglich sprechen wir von einem Vorurteil.

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Mich beschäftigt doch schon sehr, was ich in den letzten Tagen als neue "Begründung" zum Puppenverbot gelesen habe. Daher möchte ich einen Beitrag dazu schreiben.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein. Wer niemandem einen Schaden zufügt, braucht folgerichtig für nichts bestraft zu werden. Darauf basieren die meisten Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Leider nicht alle. Längst ist nicht mehr nur strafbar, was einen tatsächlichen Schaden verursacht. Mit §184l StGB, dem Verbot von „Kindersexpuppen“, wurde etwas unter hohe Strafen gestellt, nur in der vorgeblichen Annahme, es führe zu Taten, die jemandem einen Schaden zufügen. Wenn pädophile Menschen also ein erfülltes Liebesleben mit Nähe, Emotionalität und Sexualität führen möchten, dann behauptet man einfach die Senkung einer „Hemmschwelle“, die zu sexuellen Übergriffen auf reale Kinder führe. Und schon kann man in Deutschland Gesetze einführen, die Pädophile diskriminieren und bestrafen, ohne dass diese Pädophilen irgendjemanden schädigen.

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig
@Sirius Was heißt das konkret? Sind damit Pädophile gemeint, oder soll es in Zeitungen / Fernsehformaten diskutiert werden? Eine Doku über diese Puppen bzw. das Verfahren wäre schon cool. Dann kann man das endlich mal aus Sicht der Betroffenen gestalten.
Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.