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Autor: Klase

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Klase ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

Klases Blog

Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.
Na ja, das erklärte Ziel, soll ja die Verhinderung des sexuellen Kindesmissbrauchs sein. So gesehen, wäre das Puppenverbot ein Vorfeld-Straftatbestand und ein weiterer Ausdruck des Umbaus des liberalen Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat". Das passiert im Terrorismusabwehrbereich auch schon seit langem. Dass die Legislative bei der Gesetzgebung, auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Puppenbesitz und sexuellem Kindesmissbrauch einfach komplett verzichtet hat, spricht natürlich dafür, dass das erklärte Ziel, in Wirklichkeit, nur als Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung pädophiler Menschen herhalten soll.
Das Puppengesetz ist prinzipiell mit dem Homosexuellenparagraphen zu vergleichen. Der Staat hatte gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt, obwohl es sich um mündige Erwachsene handelt. Im Falle der Puppe geht es indes viel weiter, da ein Objekt betroffen ist, kein Dritter involviert ist und keine Handlungen notwendig sind. Das erklärte Ziel ist aber 1:1 das Gleiche, wie damals. Es ist unmoralisch, nicht normal und eklig.
Wenn ich mir die Sprüche von Richtern so anhöre, die Pädophile verurteilen dann würde das glaube ich nichts ändern. Die wollen immer die absolute Abstinenz und am besten gleich noch den Keuchheitsgürtel auspacken.
Dazu muss man allerdings auch sagen, dass es bisher echt wenige Fälle gab, die überhaupt vor Gericht gelandet sind. Vor allem im Vergleich zu Kinderpornografie, wo es vor der letzten Reform etwa 1000x so viele Fälle gab, und trotzdem meines Wissens nach nur so 3-4 Richtervorlagen.