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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Hab über count.live einen Timer erstellt, der nach Ablauf einen Ton abgibt und zehn Sekunden später einen auf die Webseite des BVerfG weiterleitet. Ich halte es für ein wichtiges Ereignis und möchte das daher so würdigen: https://count.live/?...
Es wird auf jeden Fall Suizide geben, wenn es negativ ausfällt. Viele Pädophile kennen die Selbsthilfecommunities nicht und leiden alleine. Wenn dann so ein Urteil kommt und überall sich über Pädos und ihrem kläglichem Versuch lustig gemachg wird kann ich mir halt vorstellen das so einige daran zerbrechen.
Dass über diese Themen an vielen Orten noch nicht einmal gesprochen werden darf, ist noch ein weiteres Problem. Man hat ja auch bei der Shein-Debatte gesehen, wie einseitig der Diskurs inzwischen geworden ist und wie schnell die leisen Stimmen, die ein Verbot infrage stellen niedergeschriehen, diskreditiert und wahlweise als naiv oder gefährlich verunglimpft werden. Ich fürchte, wenn das so weitergeht und nächste Woche in Karlsruhe kein Wunder geschieht wird der Gedanke, dass Puppen mal legal waren für die Leute genauso erschreckend erscheinen, wie es für uns heute erscheint, dass mal Vergewaltigung in der Ehe legal war. Genauso gespannt wie auf das Urteil bin ich daher auch darauf, ob und wie darüber berichtet und diskutiert wird - vor allem, wenn das Urteil positiv ausfällt.
@Sirius Hast wohl recht. Ein Thread bei Juraforum.de wo über die Puppen und der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde diskutiert wurde, wurde einfach kommentarlos gelöscht lol. Gab keine Anfeindungen, oder so. Hab auch keine Benachrichtung im Konto, oder Mail erhalten. Da siehste mal das selbst so etwas einfach zensiert wird, wenn es dem Mod nicht passt.
Aber bei den "Verkörperungen" geht es ja um die Träger der Inhalte. Puppen sind nicht in Verkörperungen enthalten, sie sind selber Verkörperungen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass vor dem 184l jemand wegen Puppenbesitz verurteilt wurde. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat vor dem Verbotsbeschluss ähnliches festgestellt: Grundsätzlich sind Sexpuppen als solche, und zwar auch dann, wenn sie Ähnlichkeit mit Kindern aufweisen, in Deutschland nicht Gegenstand strafrechtlicher Regulierung oder anderer gesetzlicher Verbote. Fälle, in denen die Strafverfolgungsbehörden wegen CLSD im Inland tätig geworden wären, sind bis dato allerdings nicht bekannt. Nur Bilder von Puppen in sexualisierten Posen können, wie gesagt, nach 184b strafrechtlich relevant sein, meint der Wissenschaftliche Dienst.