Beiträge von Mai 2024

Lasst uns doch einmal über ein Thema reden, das selbst innerhalb der Pädophilencommunities eher wenig Beachtung findet: die sogenannte Nepiophilie oder auch Infantophilie. Der Name sagt es eigentlich schon, es handelt sich hierbei um die sexuelle und/oder romantische Anziehung zu den jüngsten in unserer Gesellschaft - Babys und Kleinkinder.

Wie andere Gruppen Nepiophilie sehen:

Ganz allgemein kann man wohl sagen, dass Nepiophile in der gesellschaftlichen Hierarchie  noch unter den restlichen Pädophilen (ja, die Nepiophilie ist eine Form der Pädophilie) stehen. Die meisten Teleiophilen (das ist die Norm, also Menschen, die sich zu Erwachsenen hingezogen fühlen) dürften mit dem Begriff nichts anfangen können, da er selten verwendet wird. Wenn sie aber an Leute denken, die sich zu Babys und Kleinkindern hingezogen fühlen, verbinden sie diese vermutlich als erstes mit dem Darknet - mit Missbrauchsringen, dem gravierendsten Missbrauchsmaterial, das sie sich vorstellen können und in erster Linie mit Sadismus und Gewalt.

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review

"Versteckt hinter Nutzernamen, verborgen in der Datenflut im Netz, erweitern Pädokriminelle die Grenzen des Vorstellbaren." So jedenfalls beschreibt es ARTE, deren Dokumentation "Kinderschänder im Visier" wir uns angeschaut haben. Der 90-minütige Beitrag will über sexuellen Missbrauch von Kindern und Gefahren im Netz aufklären und bietet zum Schluss sogar eine vermeintlich einfache Lösung dieser Probleme an. Doch ob der Beitrag es dabei wirklich schafft, das Thema unaufgeregt, sachlich und vor allem ohne pädophile Menschen zu stigmatisieren, zu behandeln - und ob diese Lösung tatsächlich geeignet ist, Kinder effektiv zu schützen - dieser Frage möchten wir uns im folgenden Beitrag widmen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.