Beiträge von Mai 2024

Titelbild zu  Nepiophile - Die Randgruppe unter Randgruppen

Lasst uns doch einmal über ein Thema reden, das selbst innerhalb der Pädophilencommunities eher wenig Beachtung findet: die sogenannte Nepiophilie oder auch Infantophilie. Der Name sagt es eigentlich schon, es handelt sich hierbei um die sexuelle und/oder romantische Anziehung zu den jüngsten in unserer Gesellschaft - Babys und Kleinkinder.

Wie andere Gruppen Nepiophilie sehen:

Ganz allgemein kann man wohl sagen, dass Nepiophile in der gesellschaftlichen Hierarchie  noch unter den restlichen Pädophilen (ja, die Nepiophilie ist eine Form der Pädophilie) stehen. Die meisten Teleiophilen (das ist die Norm, also Menschen, die sich zu Erwachsenen hingezogen fühlen) dürften mit dem Begriff nichts anfangen können, da er selten verwendet wird. Wenn sie aber an Leute denken, die sich zu Babys und Kleinkindern hingezogen fühlen, verbinden sie diese vermutlich als erstes mit dem Darknet - mit Missbrauchsringen, dem gravierendsten Missbrauchsmaterial, das sie sich vorstellen können und in erster Linie mit Sadismus und Gewalt.

Weiterlesen…
review
Titelbild zu ARTE im Visier

"Versteckt hinter Nutzernamen, verborgen in der Datenflut im Netz, erweitern Pädokriminelle die Grenzen des Vorstellbaren." So jedenfalls beschreibt es ARTE, deren Dokumentation "Kinderschänder im Visier" wir uns angeschaut haben. Der 90-minütige Beitrag will über sexuellen Missbrauch von Kindern und Gefahren im Netz aufklären und bietet zum Schluss sogar eine vermeintlich einfache Lösung dieser Probleme an. Doch ob der Beitrag es dabei wirklich schafft, das Thema unaufgeregt, sachlich und vor allem ohne pädophile Menschen zu stigmatisieren, zu behandeln - und ob diese Lösung tatsächlich geeignet ist, Kinder effektiv zu schützen - dieser Frage möchten wir uns im folgenden Beitrag widmen.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Es fällt auf, dass manche Menschen ihren Hass auf gesellschaftlich verachtete Gruppen – etwa auf Kinderschänder – mit einer fast leidenschaftlichen Intensität äußern. Psychologisch betrachtet geht es dabei oft um mehr als um moralische Empörung. Diese Haltung bietet eine Möglichkeit, sich selbst als moralisch überlegen zu erleben – als jemand, der „auf der richtigen Seite“ steht. Hinter solch demonstrativer Empörung steckt nicht selten ein stilles Bedürfnis nach Selbstaufwertung. Wenn das eigene Leben wenig Raum für Anerkennung, Bildung oder Erfolg bietet, kann moralische Verurteilung zu einem Ersatz dafür werden: ein Weg, sich als „besserer Mensch“ zu fühlen, ohne tatsächlich etwas an der eigenen Situation ändern zu müssen. Der Hass wird zur Bühne für Selbstbestätigung. Interessanterweise findet man dieses Muster auch in Milieus, die selbst gesellschaftlich am Rand stehen. Manche Rocker- oder Bikergruppen, die durch Kriminalität oder Gewalt auffallen, präsentieren sich zugleich als Kämpfer gegen Kinderschänder – etwa unter dem Banner von „Bikers Against Child Abuse“. Psychologisch wirkt das wie ein Versuch, die eigene moralische Ambivalenz zu überdecken: ein Bedürfnis, das Böse außerhalb von sich selbst zu verorten, um die eigene Schattenseite nicht anerkennen zu müssen. So zeigt sich: Wo moralische Empörung am lautesten auftritt, liegt oft ein stiller innerer Konflikt darunter – der Wunsch, gut zu sein, ohne sich selbst zu hinterfragen.
Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören. Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist. Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.
Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.
Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.
Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.