Beiträge von Mai 2024

Titelbild zu  Nepiophile - Die Randgruppe unter Randgruppen

Lasst uns doch einmal über ein Thema reden, das selbst innerhalb der Pädophilencommunities eher wenig Beachtung findet: die sogenannte Nepiophilie oder auch Infantophilie. Der Name sagt es eigentlich schon, es handelt sich hierbei um die sexuelle und/oder romantische Anziehung zu den jüngsten in unserer Gesellschaft - Babys und Kleinkinder.

Wie andere Gruppen Nepiophilie sehen:

Ganz allgemein kann man wohl sagen, dass Nepiophile in der gesellschaftlichen Hierarchie  noch unter den restlichen Pädophilen (ja, die Nepiophilie ist eine Form der Pädophilie) stehen. Die meisten Teleiophilen (das ist die Norm, also Menschen, die sich zu Erwachsenen hingezogen fühlen) dürften mit dem Begriff nichts anfangen können, da er selten verwendet wird. Wenn sie aber an Leute denken, die sich zu Babys und Kleinkindern hingezogen fühlen, verbinden sie diese vermutlich als erstes mit dem Darknet - mit Missbrauchsringen, dem gravierendsten Missbrauchsmaterial, das sie sich vorstellen können und in erster Linie mit Sadismus und Gewalt.

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review
Titelbild zu ARTE im Visier

"Versteckt hinter Nutzernamen, verborgen in der Datenflut im Netz, erweitern Pädokriminelle die Grenzen des Vorstellbaren." So jedenfalls beschreibt es ARTE, deren Dokumentation "Kinderschänder im Visier" wir uns angeschaut haben. Der 90-minütige Beitrag will über sexuellen Missbrauch von Kindern und Gefahren im Netz aufklären und bietet zum Schluss sogar eine vermeintlich einfache Lösung dieser Probleme an. Doch ob der Beitrag es dabei wirklich schafft, das Thema unaufgeregt, sachlich und vor allem ohne pädophile Menschen zu stigmatisieren, zu behandeln - und ob diese Lösung tatsächlich geeignet ist, Kinder effektiv zu schützen - dieser Frage möchten wir uns im folgenden Beitrag widmen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet. Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein? Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_ Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles: Art. 8: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 6 wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.