Beiträge von Mai 2024

Titelbild zu  Nepiophile - Die Randgruppe unter Randgruppen

Lasst uns doch einmal über ein Thema reden, das selbst innerhalb der Pädophilencommunities eher wenig Beachtung findet: die sogenannte Nepiophilie oder auch Infantophilie. Der Name sagt es eigentlich schon, es handelt sich hierbei um die sexuelle und/oder romantische Anziehung zu den jüngsten in unserer Gesellschaft - Babys und Kleinkinder.

Wie andere Gruppen Nepiophilie sehen:

Ganz allgemein kann man wohl sagen, dass Nepiophile in der gesellschaftlichen Hierarchie  noch unter den restlichen Pädophilen (ja, die Nepiophilie ist eine Form der Pädophilie) stehen. Die meisten Teleiophilen (das ist die Norm, also Menschen, die sich zu Erwachsenen hingezogen fühlen) dürften mit dem Begriff nichts anfangen können, da er selten verwendet wird. Wenn sie aber an Leute denken, die sich zu Babys und Kleinkindern hingezogen fühlen, verbinden sie diese vermutlich als erstes mit dem Darknet - mit Missbrauchsringen, dem gravierendsten Missbrauchsmaterial, das sie sich vorstellen können und in erster Linie mit Sadismus und Gewalt.

Weiterlesen…
review
Titelbild zu ARTE im Visier

"Versteckt hinter Nutzernamen, verborgen in der Datenflut im Netz, erweitern Pädokriminelle die Grenzen des Vorstellbaren." So jedenfalls beschreibt es ARTE, deren Dokumentation "Kinderschänder im Visier" wir uns angeschaut haben. Der 90-minütige Beitrag will über sexuellen Missbrauch von Kindern und Gefahren im Netz aufklären und bietet zum Schluss sogar eine vermeintlich einfache Lösung dieser Probleme an. Doch ob der Beitrag es dabei wirklich schafft, das Thema unaufgeregt, sachlich und vor allem ohne pädophile Menschen zu stigmatisieren, zu behandeln - und ob diese Lösung tatsächlich geeignet ist, Kinder effektiv zu schützen - dieser Frage möchten wir uns im folgenden Beitrag widmen.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung