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Auf Kinder im Herzen schreibt ein Team ganz unterschiedlicher Menschen über das Thema Pädophilie. Geleitet wird das Blogportal von der Redaktion, die sich inhaltlich und organisatorisch um das Projekt kümmert.

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Sirius

Redakteur

Mein Name hier ist Sirius – angelehnt an den Doppelstern im Großen Hund. Ich bin etwa Anfang 30, und studierter Informatiker. Seit meiner Jugend weiß ich, dass ich mich zu Kindern besonders hingezogen fühle. Und auch wenn der Umgang damit nicht immer einfach war, so hat es mich doch auch unter anderem zu meinem Rotkäppchen geführt, mit der ich in einer glücklichen Beziehung lebe. In meiner Freizeit versuche ich einen Beitrag zur Aufklärung über Pädophilie zu leisten, mache gerne Musik und verzweifle gelegentlich an der Gesellschaft.

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KiH-Redaktion

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Die offizielle Redaktion von KiH.

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Regenbogenfisch

Redakteur

Ich bin männlich, Anfang 20 und interessiere mich hauptsächlich für Mädchen zwischen 3 und 15 Jahren. Auf Kinder im Herzen möchte ich mich für Aufklärung und einen sachlicheren Umgang mit dem Thema Pädophilie einsetzen. Desweiteren engagiere ich mich als Moderator im Selbsthilfechat Die P-Punkte.

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Rubricappula

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Ich bin das Rotkäppchen, Ende 20 und verheiratet mit meinem Wolf Sirius. Ich bin nicht-exklusiv heteropädophil/nepiophil, das heißt für mich, ich interessiere mich für Männer in etwa meinem Alter und Jungs um die 1-7 Jahre. Ich engagiere mich ehrenamtlich als Moderatorin in unserem Selbsthilfechat. Zeichnen entspannt mich, (auch wenn meine Zeichnungen aussehen als hätte sie ein Kind gemalt :D) ansonsten treffe ich mich mit Freunden, gehe spazieren, schreibe Geschichten, koche für andere, lache viel und bin allgemein sehr gerne albern.

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David

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Ich bin männlich, Mitte 20 und homopädophil. Das heißt, ich verliebe mich in kleine Jungs. In meiner Freizeit schreibe ich gern, mache Sport und unternehme Dinge mit Freunden. Beruflich arbeite ich als Erzieher ... Augenblick ... Erzieher und pädophil? Das geht doch nicht! ... Da die meisten Menschen so denken, stehen Menschen wie ich bei einem Outing vor dem völligen sozialen Ruin. Wir haben somit keine Stimme. Dies möchte ich ändern und hier aus meinem Leben erzählen. Aus einem Leben, zu dem jeder ein Konzept und eine Meinung hat. Obwohl niemand weiß, wie es eigentlich wirklich aussieht.

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Klase

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Lolicon

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Hey! Ich bin Lolicon. Die meisten nennen mich nur Loli. Ich bin Hetero-Kernpädophil mit einer AoA von 3 bis 12. Das heißt, ich finde kleine Mädchen im Alter zwischen 3 und 12 Jahren anziehend. Zu Erwachsenen habe ich kein Interesse, jedenfalls nicht ohne mir dabei was kindliches Vorzustellen. Meine Neigung wurde mir vor weniger als 2 Jahren erst bewusst, doch ich habe sie schon seit Anfang meiner Pubertät.

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Lu Erker

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Max Weber

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Ich bin ein pädophiler Mann Ende 30 und weiß seit dem Sommer 2004 um meine Pädophilie. Seit 2009 bin ich online als Aktivist für Aufklärung und die Prävention sexuellen Missbrauchs tätig. Die meiste Zeit bin ich einer der Leiter von Schicksal und Herausforderung gewesen, zwischenzeitlich ein paar Jahre lang Moderator bei VirPed und nun betreibe ich ein kleines persönliches Blog namens „Max’ 2 Cents“.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Die Agenda in der EU für die Puppen ist online und die Parlamentarier haben ihre Position schon hochgeladen. Auch hier wieder die gleichen Argumente wie damals in Deutschland; Puppen als eine Vorstufe zum Missbrauch, weil an diesen Puppen der Missbrauch "eingeübt" wird. Die bloße Existenz dieser Puppen "relativiere" den sexuellen Missbrauch an Kindern usw. Die anderen Gruppen (PPE, S&D, Renew, Verts/ALE) haben die Puppen nicht verurteilt sondern einfach nur wiedergegeben was Shein gemacht hat. Wer dachte das die Linke hier "freundlich" reagiert wird hier enttäuscht werden. Es sind (für mich wenig überraschend) die Mitte-Parteien, die auf eine wertende Aussage verzichten. Hier einmal übersetzt: Left Group (Links): Verurteilt aufs Schärfste den Verkauf von kindähnlichen Sexpuppen, Waffen und anderen illegalen Produkten und Materialien auf E-Commerce-Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress, Wish und Amazon, insbesondere auf deren Marktplätzen; PfE Group (Rechtsextrem) Die Herstellung und Vermarktung von Sexpuppen, die Kindern ähneln, spiegelt eine intrinsische pädokriminelle Absicht wider, da sie dazu bestimmt sind, sexuelle Handlungen mit Kindern zu simulieren und zu trivialisieren; ihre bloße Existenz stellt eine Form von Kinderpornografie und eine Trivialisierung von Sexualstraftaten gegen Minderjährige dar. ECR Group (Rechts) betont, dass solche kindähnlichen Sexpuppen nicht als harmloses Ventil betrachtet werden können, sondern als Mittel, das Täter dazu veranlasst, echte Straftaten gegen Kinder zu begehen; erinnert daran, dass Experten für Kinderschutz solche Produkte als Training oder schrittweise Konditionierung für gefährdete Personen betrachten; Quelle: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F2971%28RSP%29
Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge. Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.