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Autor: Phil

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Phil ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

Phils Blog

Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet heute Phil, ein nicht-exklusiv Pädo- und Hebephiler, diese Frage.


Was bedeutet ein würdevolles Leben für mich als Pädophiler (oder MAP im weiteren Sinne)?
Zunächst ist zu bemerken, dass Paraphilien wie die Pädophilie, Hebephilie, ect. alle, wie auch die Teleiophilie, sexuelle Orientierungen sind, welche unabänderliche Eigenschaften sind welche sich kein Mensch aussucht und welche keinen Menschen direkt zu einer Gefahr für andere machen. Umso weniger dürfen diese mit Straftaten wie Kindesmissbrauch gleichgestellt werden (ein Verständnis, welches ich im Folgenden beim Leser implizit in allen Ausführungen voraussetze). Dementsprechend darf Hass gegen unbescholtene Menschen auf Grundlage dieser Eigenschaften nicht toleriert werden. Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grundlage der Sexualität wenn es um Paraphilien geht. Ein würdevolles Leben muss aber diesen Schutz beinhalten, sodass wir nicht auf Grundlage dieser Orientierung unseren Arbeitsplatz verlieren können, nicht gegen uns gehetzt werden darf und Gewalt gegen uns als Hassverbrechen gelten. Dazu muss auch zählen, dass menschenverachtende Aussagen, wie "Pädophile gehören alle weg-gesperrt / gefoltert / ausradiert", als das behandelt werden, was sie sind: Hetze und Aufrufe zur Gewalt bzw. Mord, welche gesetzlich verfolgt und geahndet werden müssen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig
@Sirius Was heißt das konkret? Sind damit Pädophile gemeint, oder soll es in Zeitungen / Fernsehformaten diskutiert werden? Eine Doku über diese Puppen bzw. das Verfahren wäre schon cool. Dann kann man das endlich mal aus Sicht der Betroffenen gestalten.
Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.