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Autor: Phil

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Phil ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

Phils Blog

Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet heute Phil, ein nicht-exklusiv Pädo- und Hebephiler, diese Frage.


Was bedeutet ein würdevolles Leben für mich als Pädophiler (oder MAP im weiteren Sinne)?
Zunächst ist zu bemerken, dass Paraphilien wie die Pädophilie, Hebephilie, ect. alle, wie auch die Teleiophilie, sexuelle Orientierungen sind, welche unabänderliche Eigenschaften sind welche sich kein Mensch aussucht und welche keinen Menschen direkt zu einer Gefahr für andere machen. Umso weniger dürfen diese mit Straftaten wie Kindesmissbrauch gleichgestellt werden (ein Verständnis, welches ich im Folgenden beim Leser implizit in allen Ausführungen voraussetze). Dementsprechend darf Hass gegen unbescholtene Menschen auf Grundlage dieser Eigenschaften nicht toleriert werden. Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grundlage der Sexualität wenn es um Paraphilien geht. Ein würdevolles Leben muss aber diesen Schutz beinhalten, sodass wir nicht auf Grundlage dieser Orientierung unseren Arbeitsplatz verlieren können, nicht gegen uns gehetzt werden darf und Gewalt gegen uns als Hassverbrechen gelten. Dazu muss auch zählen, dass menschenverachtende Aussagen, wie "Pädophile gehören alle weg-gesperrt / gefoltert / ausradiert", als das behandelt werden, was sie sind: Hetze und Aufrufe zur Gewalt bzw. Mord, welche gesetzlich verfolgt und geahndet werden müssen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀