Beiträge von April 2025

Titelbild zu Was hat die Polizei letztes Jahr eigentlich so gemacht?

Der Frühling ist da! Und das bedeutet vor allem: Es wird wärmer, die Tage länger, die Büsche bilden die ersten zarten Knospen aus, und das Innenministerium stellt zusammen mit dem Bundeskriminalamt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres vor. Die Veröffentlichung der PKS, begleitet von meist alarmistischen Clickbait-Schlagzeilen und fragwürdigen sicherheitspolitischen Forderungen, ist schon lange ebenso wie das Ergrünen der Bäume ein fester Teil des Frühlings.

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden bundesweit alle Fälle zusammengefasst, die von der Polizei in dem Jahr bearbeitet wurden. Bei der Interpretation dieser Statistik ist dabei Vorsicht angesagt. Die PKS misst nur die Anzahl der von der Polizei erfassten Fälle, über nicht erfasste Straftaten im Dunkelfeld kann sie keine Aussage machen. Änderungen der Fallzahlen können viele Gründe haben, die nicht unbedingt damit zu tun haben, dass tatsächlich auch mehr oder weniger Straftaten verübt wurden: Mehr oder weniger Aufmerksamkeit, die einzelne Kriminalitätsfelder bekommen haben, mehr oder weniger Anzeigen durch Betroffene, Aufhellung oder Abdunklung des Dunkelfeldes, sich verändernde politische und gesellschaftliche Einstellungen, geänderte Gesetze etc. Ein offener Brief von Wissenschaftler:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kam daher kürzlich zu dem Schluss:

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Titelbild zu Kidflix und der Hass auf Pädophile

Nun schon seit Monaten werden wir auf Wir sind auch Menschen von Hassbotschaften geflutet. Der Fragebereich, den wir ursprünglich eingerichtet haben, um interessierten Menschen die Gelegenheit zu geben, ihre Fragen zum Thema Pädophilie direkt an Pädophile zu stellen, ist inzwischen vor allem zu einem Instrument geworden, über das Menschen ihre Gewaltfantasien und ihren ungehemmten Hass gegen uns transportieren. Eine typische „Frage“, von denen wir täglich meist mehrere erhalten, sieht etwa so aus (wer keine Gewaltfantasien lesen möchte, mag den nächsten Absatz gerne überspringen):

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Titelbild zu Wenn Medien zum Propaganda-Apparat der Polizei werden

Anfang April verkündeten Europol und die bayerische Polizei die Abschaltung der Darknet-Plattform Kidflix, auf der Kinder- und jugendpornografische Videos auch gegen Bezahlung angeboten wurden. Auf diese Bekanntmachung folgte eine durchweg reißerische Berichterstattung, die schnell Pädophilie als vermeintlich ursächliches Übel identifizierte und in einem verstörendem Ausmaß gegen pädophile Menschen hetzte (für mehr Details zum Ausmaß dieser medialen Hetze siehe: Kidflix und der Hass auf Pädophile

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Titelbild zu Aktenzeichen XY: Eine polemische Kritik

Pädophilie als „abnormale Sexualpräferenz“ – eine ganz schlimme Krankheit, in etwa vergleichbar mit Krebs, oder eigentlich schlimmer noch, denn Krebs ist zumindest oft heilbar, Pädophilie „leider“ nie. Betroffene haben sich von Kindern fernzuhalten und sollten sexuelle Gedanken zu Kindern immer wegschieben, da sich sonst diese krankhafte Neigung verfestigen könne. Die neuste Folge des ZDF-Podcasts Aktenzeichen XY – Unvergessene Verbrechen ist ein Gruselkabinett an stigmatisierenden Vorurteilen und entwürdigenden Aussagen, die dadurch besonders boshaft wirkt, dass sie sich als differenzierte Aufklärung versucht selbst zu inszenieren, dabei so tut, als wolle sie jenseits der gesellschaftlichen Hetze nach echten Antworten suchen, und dabei am Ende doch nur die altbekannten Stereotype verfestigt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ok, ich verstehe, was du meinst. Ich habe nochmal in der Gesetzesbegründung nachgeschaut, und da steht tatsächlich: Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild können nach geltendem Recht bereits von § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) erfasst sein. Der neue Straftatbestand soll subsidiär greifen und Strafbarkeitslücken schließen. Er soll auch dann gelten, wenn nicht die Voraussetzungen für einen kinderpornographischen Inhalt vorliegen, und erfasst uneingeschränkt auch rein fiktive Darstellungen. Für mich ergibt da keinen Sinn, denn laut StGB sind Inhalte wie folgt definiert: Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden. Wie passen Puppen in diese Definition rein? Und was sollen "fiktive Darstellungen" im Kontext Puppen bedeuten? Solche, die keinen echten Kindern nachgebildet sind? Das ganze Gesetzespaket von 2021 war höchst stümperhaft und schlampig ausgearbeitet, Teile davon mussten ja sogar zurückgenommen werden, weil sie ansonsten fast die ganze Justiz lahmgelegt hätten. Ich vermute ja, der Zusatz ist im Ergebnis folgenlos und ebenfalls Ergebnis der stümperhaften Arbeit, die Rechtsexperten in dem Artikel scheinen ja auch Fragezeichen bei dem Teil zu haben.
@Sirius Nein, es wurde eingeführt um potentielle Lücken zu schließen, aber der Gesetzgeber ist tatsächlich der Meinung das Sexpuppen (nicht Bilder, sondern wirklich die Puppe selbst) an sich schon pornografische "Inhalte" nach § 184b StGB sein können: Der Gesetzgeber ist folglich davon ausgegangen, dass Sexpuppen zugleich pornographische Inhalte nach § 184b StGB sein können, wobei unklar geblieben ist, welche Fälle dies sein könnten. https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2022/dezember/detailansicht-dezember/artikel/gesetzliche-aenderungen-im-sexualstrafrecht.html
Ich bin kein Anwalt, aber so wie ich die Rechtslage verstehe ist der 184l eingeführt worden gerade weil Gegenstände keine "Inhalte" nach 184b darstellen können. Bilder, die man von einer Puppe in sexualisierten Positionen machen können zwar schon als Kinderpornografie zählen, die Puppe selber aber nicht. Und Produktbilder in neutraler Körperhaltung und bekleidet sollten meinem Verständnis nach auch nicht illegal sein.
Ich kann die Ermüdung gut nachvollziehen. Leid tut es mir vor allem um die nächsten Generationen, die in der Pubertät merken, worauf sie stehen und was das für sie bedeutet. Diese jungen Menschen werden heute mit einer noch größeren universalen Ablehnung konfrontiert, als es selbst noch zu Zeiten meines Coming-Ins der Fall war (und das war damals schon echt nicht schön). Wenn das BVerfG die Kriminalisierung von Puppen bestätigt, bedeutet dies nichts Gutes für ihre Zukunft.
@Zweifelnd: Ich gehe davon aus, dass du teleiophil bist. Ist das richtig? Vor allem, aber nicht nur unter diesem Gesichtspunkt, rechne ich es dir sehr hoch an, dass du dich mit deinen Gefühlen und Gedanken auseinandersetzt. Die allermeisten würden das nicht tun. Wir müssen uns nicht in allen Punkten einig werden. Von den anderen Kommentierenden hier wurde schon vieles dazu gesagt, deswegen werde ich die Punkte nicht widerholen. Wichtig ist die offene Haltung, denn so können wir voneinander lernen. Deswegen möchte ich dir von Herzen danken, dass du offen bist und dich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt. LG Anno Nümann