Beiträge von April 2025

Titelbild zu Was hat die Polizei letztes Jahr eigentlich so gemacht?

Der Frühling ist da! Und das bedeutet vor allem: Es wird wärmer, die Tage länger, die Büsche bilden die ersten zarten Knospen aus, und das Innenministerium stellt zusammen mit dem Bundeskriminalamt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres vor. Die Veröffentlichung der PKS, begleitet von meist alarmistischen Clickbait-Schlagzeilen und fragwürdigen sicherheitspolitischen Forderungen, ist schon lange ebenso wie das Ergrünen der Bäume ein fester Teil des Frühlings.

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden bundesweit alle Fälle zusammengefasst, die von der Polizei in dem Jahr bearbeitet wurden. Bei der Interpretation dieser Statistik ist dabei Vorsicht angesagt. Die PKS misst nur die Anzahl der von der Polizei erfassten Fälle, über nicht erfasste Straftaten im Dunkelfeld kann sie keine Aussage machen. Änderungen der Fallzahlen können viele Gründe haben, die nicht unbedingt damit zu tun haben, dass tatsächlich auch mehr oder weniger Straftaten verübt wurden: Mehr oder weniger Aufmerksamkeit, die einzelne Kriminalitätsfelder bekommen haben, mehr oder weniger Anzeigen durch Betroffene, Aufhellung oder Abdunklung des Dunkelfeldes, sich verändernde politische und gesellschaftliche Einstellungen, geänderte Gesetze etc. Ein offener Brief von Wissenschaftler:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kam daher kürzlich zu dem Schluss:

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Titelbild zu Kidflix und der Hass auf Pädophile

Nun schon seit Monaten werden wir auf Wir sind auch Menschen von Hassbotschaften geflutet. Der Fragebereich, den wir ursprünglich eingerichtet haben, um interessierten Menschen die Gelegenheit zu geben, ihre Fragen zum Thema Pädophilie direkt an Pädophile zu stellen, ist inzwischen vor allem zu einem Instrument geworden, über das Menschen ihre Gewaltfantasien und ihren ungehemmten Hass gegen uns transportieren. Eine typische „Frage“, von denen wir täglich meist mehrere erhalten, sieht etwa so aus (wer keine Gewaltfantasien lesen möchte, mag den nächsten Absatz gerne überspringen):

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Titelbild zu Wenn Medien zum Propaganda-Apparat der Polizei werden

Anfang April verkündeten Europol und die bayerische Polizei die Abschaltung der Darknet-Plattform Kidflix, auf der Kinder- und jugendpornografische Videos auch gegen Bezahlung angeboten wurden. Auf diese Bekanntmachung folgte eine durchweg reißerische Berichterstattung, die schnell Pädophilie als vermeintlich ursächliches Übel identifizierte und in einem verstörendem Ausmaß gegen pädophile Menschen hetzte (für mehr Details zum Ausmaß dieser medialen Hetze siehe: Kidflix und der Hass auf Pädophile

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Titelbild zu Aktenzeichen XY: Eine polemische Kritik

Pädophilie als „abnormale Sexualpräferenz“ – eine ganz schlimme Krankheit, in etwa vergleichbar mit Krebs, oder eigentlich schlimmer noch, denn Krebs ist zumindest oft heilbar, Pädophilie „leider“ nie. Betroffene haben sich von Kindern fernzuhalten und sollten sexuelle Gedanken zu Kindern immer wegschieben, da sich sonst diese krankhafte Neigung verfestigen könne. Die neuste Folge des ZDF-Podcasts Aktenzeichen XY – Unvergessene Verbrechen ist ein Gruselkabinett an stigmatisierenden Vorurteilen und entwürdigenden Aussagen, die dadurch besonders boshaft wirkt, dass sie sich als differenzierte Aufklärung versucht selbst zu inszenieren, dabei so tut, als wolle sie jenseits der gesellschaftlichen Hetze nach echten Antworten suchen, und dabei am Ende doch nur die altbekannten Stereotype verfestigt.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

https://www.heise.de/news/Innenminister-Besitz-von-Gewaltpornos-soll-teilweise-strafbar-werden-11105016.html Ach sie mal einer an. Jetzt soll auch der Besitz von "Gewaltpornos" unter Strafe gestellt werden. Die Innenminister hatten eine "Gesetzeslücke" gesehen, da eine Durchsetzung über das Urheberrecht / § 201a StGB nicht möglich ist, da man dafür nachweisen müsse das die Betroffene Person tatsächlich dort abgebildet wird. Aufgrund dieser Begründung und das man § 184a gewählt hat kann ja nur bedeuten das auch Rollenspiele etc. unter Strafe gestellt werden sollen. Wie soll eine KI denn schließlich erkennen, ob gestellt oder nicht? Das wird SEEEEEEEHR viele Menschen betreffen und zeigt mir, warum die Gesellschaft sich nur selbst ins Knie schießt, wenn sie andere opferlose Straftaten dulden.
Klaus Beier "bejaht" das KI-Inhalte Missbrauch fördern und basiert das auf keiner einzigen Studie. In der Doku wird auch die Rechtslage falsch dargestellt, so ist davon die Rede das Herstellung und Besitz von "wirklichkeitsnahen" Inhalten legal ist. Das stimmt nicht, da muss man sich einfach nur §184b Abs. 3 durchlesen. Der EU-Rat will wohl ebenfalls eine Ausnahme für den Eigenbesitz beibehalten und auch das wird kritisiert. Das die Weitergabe an Einzelne von fiktiver nicht-wirklichkeitsnaher Inhalte legal sei wird als "Schlupfloch" bzw. "Lücke" bezeichnet, obwohl die Experten eine komplette Streichung nahe legten und diese "Lücken" bewusst existieren. Das KI auch eine Chance sein kann wird mit einem Satz erwähnt und dann ohne Studie mit "meiner Meinung nach" entkräftet. Über die sexuelle Selbstbestimmung von Pädophilen wird überhaupt nicht gesprochen, stattdessen werden im Horror-Ton die Fantasien von Betroffenen vorgelesen. https://www.ardmediathek.de/video/gefaehrliche-intelligenz-kindesmissbrauch-mit-ki/kindesmissbrauch-mit-ki/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC82YmVlODVlZC0yNzY5LTRkY2MtOGRmMi04OWZlOTVmMTc0MzNfb25saW5lYnJvYWRjYXN0
Die Angst um alles was "kindlich" aussieht geht weiter: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/ki-konten-fluten-tiktok-mit-fakebildern-von-kindlich-aussehenden-frauen-a-fae7c703-b708-49a4-85fd-bd4382396ca2 Die Beispielbilder sehen für mich eher wie ganz normale Standardfilter aus um süß zu wirken - nur das es KI-generiert ist. Das der Großteil der Männer auf das sog. Kindchenschema (Gesicht) anspringen ist auch seit Ewigkeiten nichts neues (ein Kindchen-Anteil von 20% sei wohl die attraktivste Kombination). Der Fokus auf genau diese Inhalte zeigt aber das Ausmaß der Stigmatisierung. Im gleichen Artikel wird auch, im Nebensatz, Hass und Hetze so wie Antisemitismus erwähnt. Jung aussehende Frauen sind aber das schockierende.
In Stuttgart gibt es wohl jetzt Extra für dieses Phänomen eine eigene Ermittlungsgruppe: Leiter der Ermittlungsgruppe, Mario Teufel. „Es ist wichtig zu betonen, dass die angegriffenen Männer in den meisten Fällen nichts falsch gemacht haben, weshalb der Begriff ‚Pedo-Hunter‘ auch nicht passt. Die Tatverdächtigen haben diese Masche schlichtweg genutzt, um die Männer anzugreifen und auszurauben.“ Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/pedo-paedo-hunter-stuttgart-esslingen-waiblingen-100.html
Aus 2018: Es erregt den Verfasser offenkundig, sich Kinder und Jugendliche in den beschriebenen Posen und bei den beschriebenen sexuellen Handlungen vorzustellen oder sie in solchen Posen und bei solchen Handlungen zu betrachten. Kinder- und jugendpornographisches Material zur Befriedigung dieser Neigung ist im Internet auch leicht und anonym zu beschaffen. Vor diesem Hintergrund durfte es das Landgericht unter Heranziehung von kriminalistischer Erfahrung für möglich halten, dass der Verfasser der Chats strafbares kinderpornographisches Material zur Befriedigung seiner sexuellen Neigung besitzt Aus 2014: Danach durften die Fachgerichte berücksichtigen, dass bei Menschen mit pädophiler Neigung unter anderem ein Hang zum Sammeln und Aufbewahren einmal erworbenen Materials vorliegt, um das Material stets zur Verfügung zu haben und es mit Gleichgesinnten auszutauschen. Ebenso konnte von der Möglichkeit des Bezugs weiterer kinderpornographischer Schriften ausgegangen werden. Aus 2003: Dass die Strafvollstreckungskammer dieses Risiko zusätzlich wegen der festgestellten pädophilen Neigungen als erhöht angesehen hat, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Aus 2021 - 1 BvR 709/21 - die mit ernsthaften Gefährdungen für das Wohl der beiden Töchter verbunden sein können und wie die Aussage des Therapeuten des Ehemanns, er habe zwar keine pädophilen Neigungen des Ehemanns aber *** für grenzüberschreitendes Verhalten festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht sieht Pädophile selber als Gefahr. Die Neigung alleine reicht aus um eine Hausdurchsuchung wegen KiPo zu rechtfertigen und je nach Darlegung auch um die Sorgeberechtigung seiner eigenen Kinder zu verlieren :)