Über Kinder im Herzen

Kinder im Herzen ist ein von einem Team pädophil empfindender Menschen betriebenes Blogportal. Unser Ziel ist es, ein breiteres Bild zum Thema Pädophilie in die Öffentlichkeit zu tragen.

Der Umgang über das Thema Pädophilie in der Öffentlichkeit wird oft meist Fachleuten, Wissenschaftler:innen und Therapeut:innen bestimmt. Es ist kaum möglich, als pädophiler Mensch eine Stimme zu bekommen und ungefiltert die eigenen Ansichten darlegen zu können. Beim Thema Pädophilie gibt es vor allem einen Dialog über, aber selten mit Betroffenen. Das wollen wir ändern.

Mit Kinder im Herzen möchten wir versuchen, denjenigen eine Stimme zu geben, die ansonsten selten Gehör finden. Dabei ist KiH im Kern ein demokratisches Projekt. Jeder kann bei uns einen Gastbeitrag einreichen oder potentiell auch als regelmäßiger Autor einsteigen, die einzige Voraussetzung ist eine Verpflichtung zu unseren Grundsätzen.

Unser Ziel ist es, eine möglichst große Bandbreite an Texten zum Thema Pädophilie zu sammeln. Wir möchten mit diesen Blog pädophilen Menschen, Angehörigen, Freunden und Anderen, die in mit dem Thema in Berührung gekommen sind, eine Bühne geben um ihre Erfahrungen, Meinungen und Perspektiven zu dem Thema darzustellen.

Unsere Grundsätze

Wir sind der Meinung, dass jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen inakzeptabel ist, da das Risiko dem Kind dabei Leid zuzufügen (sei es durch den Kontakt selber oder die Umstände beim Aufdecken des Kontaktes) nicht vertretbar ist. Das gilt ohne Einschränkung in jeder Situation, unabhängig davon, ob der Kontakt von dem Erwachsenen ausgeht oder von dem Kind gewollt ist.

Eine ähnliche Haltung vertreten wir auch beim Thema Kinderpornographie. Abbildungen, die den Missbrauch von realen Kindern dokumentieren sind unserer Meinung nach moralisch nicht zu rechtfertigen und deren Produktion, Vertrieb und Besitz damit zu Recht strafbar. Damit unterschreiben wir den Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention, der den Schutz vor sexuellem Missbrauch als eines der Grundrechte von Kindern formuliert. Es ist nicht unser Ziel, die Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch zu bagatellisieren. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Bewegungen pädophiler Menschen, die derartige Ziele verfolgen oder in der Vergangenheit verfolgt haben.

Wir akzeptieren das in Deutschland bestehende Schutzalter, weshalb unsere Grundsätze auch Sexualität zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter 14 mit einschließen.

Diese Grundsätze finden sich auch in unseren Inhaltsrichtlinien. Die Verpflichtung zu diesen Grundsätzen ist Voraussetzung dafür, bei KiH als Autor teilnehmen zu können.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Im besten Falle, ja. Im schlimmsten Fall kann man in dem Urteil auch eine Aufforderung zur Zwangskastration aller Pädophiler lesen, die argumentative Rechtfertigung dafür wird in der Urteilsbegründung jedenfalls geliefert.
Ich lese immer wieder den Wunsch, auszuwandern, und kann den Impuls ja grundsätzlich verstehen. Aber für viele ist es einfach keine Option, sei es aufgrund von mangelndem Geld, weil sie aufgrund mangelnder Qualifikationen oder Vorstrafen kein Visum bekommen, oder in einer Familie leben und diese nicht einfach so in ein anderes Land schleifen können. Überhaupt von Auswanderung sprechen zu können, ist schon eine sehr privilegierte Position, die sich viele nicht werden leisten können. Und mal ganz ehrlich, wo ist es wirklich besser? In der EU schonmal nicht, da kommt ja bald das EU-weite Puppenverbot. Die USA verbietet sich schon aus politischen Gründen. Japan vielleicht, aber ist es da wirklich so viel besser für Pädophile? Und wenn ja, wie lange bleibt das noch so? Die Bekämpfer von Gedanken und Fiktion sind auch dort auf dem Vormarsch.
Nachtrag: Natürlich müsste dieses dann erlassene Gesetz wieder vom BVerfG außer Kraft gesetzt werden. Also hast du daher praktisch Recht. Wir hätten für eine kurze Zeit legale Puppen gehabt nur um dann das positive Urteil nochmal zu beantragen. Wäre in diesem Fall sicher erfolgreich geworden, da es in so einer kurzen Zeit, mit dem gleichen Senat passiert wäre.
@Anonym Deine Ansicht teile ich in den wesentlichen Gründen, da sie Fehler enthält. Das schöne an Herrn Offenlochs Darlegung ist ja, das ein Beschluss nach seiner Handschrift uns eine ewige und absolut geschützte Intimsphäre zugesprochen hätte. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung leitet sich aus Art. 1 GG ab. "Die Menschenwürde ist unantastbar". Dementsprechend ist auch der Kernbereich "absolut" geschützt und "abwägungsfest", denn er ist unantastbar. Das Bundesverfassungsgericht behält sich in genau diesem Grundrecht die Macht vor. Internationale Verträge, Unionsrecht etc. all das wird vom BVerfG ignoriert, wenn es einen Verstoß gegen Art. 1 GG feststellt. Der Druck auf Richter, die Pädophilie nicht verstehen, war daher immens. Deutschland wäre zum Paradies für nicht übergriffige Pädophile geworden. Seit seinem sogenannten Lissabon-Urteil 2009 prüft das BVerfG auch, ob die in der deutschen Verfassung unabänderlich gewährleisteten grundlegenden Grundsätze (wie etwa die Menschenwürde oder der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt) durch einen Rechtsakt der EU berührt werden. Werden sie im Einzelfall aus Sicht des BVerfG durch einen Rechtsakt der EU verletzt, kann der Rechtsakt in Deutschland für unanwendbar erklärt werden. Der Anwendungsvorrang gilt für ihn dann nicht.
Ich bin kein Jurist und kenne mich damit nicht aus. Trotzdem möchte ich meine Gedanken dazu mal hier teilen. Ich hatte eigentlich zwei mögliche Szenarien im Kopf und beide wären nicht sonderlich gut gewesen: 1. Wir verlieren, weil keines unserer Argumente tatsächlich relevant ist. Also dass alle vorgebrachten Punkte juristisch entkräftet werden. 2. Wir gewinnen, haben aber nichts davon, z.B. weil die geplanten EU weiten Verbote kommen und bei der Umsetzung das Urteil (des deutschen Gerichts) einfach ignoriert wird. Das Urteil, was wir jetzt haben ist aber eigentlich besser als diese beiden Szenarien. Hätten wir vor dem deutschen Verfassungsgericht gewonnen, würde das ja nur bedeuten, dass ein Puppenverbot nicht mit DEUTSCHEN Recht vereinbar ist. Da das BVerfG die Klage aber aber abgewiesen hat, könnten die Beschwerdeführer nun aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) klagen. (Richtig?) Zwei Richter sehen uns im Recht und einer davon hat uns praktisch sogar eine Anleitung für eine weitere Klage geschrieben. So falsch sind unsere Annahmen also nicht und wir wissen nun, auf welche Punkte wir uns konzentrieren müssten. Hinzu kommt: Würde man vor dem EGMR gewinnen, würde das bedeuten, dass ein Puppenverbot gegen die Menschenrechte verstößt. Somit wäre es praktisch weltweit gültig. Oder sehe ich das falsch? Das wiederum würde doch bedeuten, dass eine solche Klage auch für potentielle Unterstützer anderer Länder interessant wäre, was die Liste der Unterstützer wesentlich verlängern würde. Das oben genannte Szenario 2 wäre vom Tisch, weil es nun nicht mehr auf deutsches Recht beschränkt wäre. Auch der Einfluss der deutschen Politik wäre geringer, genauso wie die Meinung von Herrn Beier da keine Rolle spielen würde, weil dieser in der internationalen Forschung nicht sonderlich bekannt zu sein scheint. (Ich habe schon einige Studien zum Thema gelesen, aber noch nie gesehen, dass da auf Herrn Beier verwiesen wurde.) Mir hat dieses Urteil und die Meinung des Richters Offenloch eigentlich nur gezeigt, dass wir im Recht sind, es aber nicht bekommen haben. Seht das Urteil also nicht als Niederlage, sondern eher als Türöffner um die Reichweite und den Einfluss einer weiteren Klage zu erhöhen. Wenn ihr jetzt aufgebt, dann gibt es wirklich keinerlei Hoffnung mehr für sehr lange Zeit. Deshalb hoffe ich, ihr findet euch nicht damit ab, sondern kämpft weiter und geht auch noch den letzten Schritt. Ihr seid im Recht.