Über Kinder im Herzen

Kinder im Herzen ist ein von einem Team pädophil empfindender Menschen betriebenes Blogportal. Unser Ziel ist es, ein breiteres Bild zum Thema Pädophilie in die Öffentlichkeit zu tragen.

Der Umgang über das Thema Pädophilie in der Öffentlichkeit wird oft meist Fachleuten, Wissenschaftler:innen und Therapeut:innen bestimmt. Es ist kaum möglich, als pädophiler Mensch eine Stimme zu bekommen und ungefiltert die eigenen Ansichten darlegen zu können. Beim Thema Pädophilie gibt es vor allem einen Dialog über, aber selten mit Betroffenen. Das wollen wir ändern.

Mit Kinder im Herzen möchten wir versuchen, denjenigen eine Stimme zu geben, die ansonsten selten Gehör finden. Dabei ist KiH im Kern ein demokratisches Projekt. Jeder kann bei uns einen Gastbeitrag einreichen oder potentiell auch als regelmäßiger Autor einsteigen, die einzige Voraussetzung ist eine Verpflichtung zu unseren Grundsätzen.

Unser Ziel ist es, eine möglichst große Bandbreite an Texten zum Thema Pädophilie zu sammeln. Wir möchten mit diesen Blog pädophilen Menschen, Angehörigen, Freunden und Anderen, die in mit dem Thema in Berührung gekommen sind, eine Bühne geben um ihre Erfahrungen, Meinungen und Perspektiven zu dem Thema darzustellen.

Unsere Grundsätze

Wir sind der Meinung, dass jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen inakzeptabel ist, da das Risiko dem Kind dabei Leid zuzufügen (sei es durch den Kontakt selber oder die Umstände beim Aufdecken des Kontaktes) nicht vertretbar ist. Das gilt ohne Einschränkung in jeder Situation, unabhängig davon, ob der Kontakt von dem Erwachsenen ausgeht oder von dem Kind gewollt ist.

Eine ähnliche Haltung vertreten wir auch beim Thema Kinderpornographie. Abbildungen, die den Missbrauch von realen Kindern dokumentieren sind unserer Meinung nach moralisch nicht zu rechtfertigen und deren Produktion, Vertrieb und Besitz damit zu Recht strafbar. Damit unterschreiben wir den Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention, der den Schutz vor sexuellem Missbrauch als eines der Grundrechte von Kindern formuliert. Es ist nicht unser Ziel, die Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch zu bagatellisieren. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Bewegungen pädophiler Menschen, die derartige Ziele verfolgen oder in der Vergangenheit verfolgt haben.

Wir akzeptieren das in Deutschland bestehende Schutzalter, weshalb unsere Grundsätze auch Sexualität zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter 14 mit einschließen.

Diese Grundsätze finden sich auch in unseren Inhaltsrichtlinien. Die Verpflichtung zu diesen Grundsätzen ist Voraussetzung dafür, bei KiH als Autor teilnehmen zu können.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ja, denn der ICD-11 ist seit dem 01.01.2022 in Kraft. In Deutschland wird er noch nicht im Alltag angwendet, da das ganze Gesundheitssystem umstrukturiert werden muss. Logischerweise heißt das nicht, das man das nicht einfach ignorieren kann, denn es ist in Kraft. Deutschland muss es nur umsetzen und hat dafür 5 Jahre Zeit - es wird also kommen. Das man jetzt an alten wissenschaftlichen Erkenntnissen verweist nur weil die Bürokratie/Politik so langsam ist wäre absurd. In 2 BvR 686/19, Zeile 18 wird bspw. auf den ICD-11 verwiesen (dort war es nicht einmal in Kraft getreten). Ich hoffe daher das der ICD-11 in den Verfassungsbeschwerden benannt wurden, denn diese ganzen Gesetze verfolgen somit gesunde Menschen ohne Erkrankung, aber auch solche mit einer pädophilen Störung. Es ist daher doppelt Scheiße.
Wie sieht es eig. mit dem ICD-11 aus? Muss sich das BVerfG daran orientieren? Denn sonst wird es doch wieder nur den ICD-10 nutzen und von Präferenzstörung reden und ggf. die Entscheidung negativ beeinflussen. In all den Entscheidungen, wo Pädophilie erwähnt wird geht es immer um Störung und die Gefahr einer pädophilen Neigung. Eindach selbat mal "pädophil" auf der Seite des BVerfG suchen. Im Jahr 2020 ist in einem Urteil von "schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB" die Rede (- 2 BvR 2473/17 - - 2 BvR 2696/18 -)
Unsere Verfassung ist einfach nicht so sehr auf den Schutz eines Individuums gerichtet. In den USA wurde letzte Woche geurteilt dass das Verbot von KI generierter KiPo verfassungswidrig ist, da keine realen Kinder betroffen und es somit eine opferlose Straftat ist. Abstrakte Gefährdungen rechtfertigen nicht die Verweigerung von essentiellen Grundrechten: https://www.techpolicy.press/court-rules-that-constitution-protects-private-possession-of-aigenerated-csam/ Damit dürften auch die ganzen Puppengesetze in enigen der Bundesstaaten nichtig sein.
Regenbogenfisch zu Paravielfalt: Ein Post Mortem
@Phil Daher hat es mittlerweile für mich einen äußert faden Beigeschmack, wenn queere Verbände und -Organisiationen von Toleranz, Akzeptanz, Menschenrechten und Menschenwürde reden. Geht mir genauso. Ich kann das schlichtweg nicht mehr ernst nehmen, weil ich genau weiß, dass das nicht für uns gilt. @Anonym Bei uns ist das alles mit den Pro-Contact Leuten vergleichbar, die alle in den Dreck ziehen obwohl der Großteil in Ruhe leben möchte ohne Kontakt zu Kindern. Ich würde hier spezifizieren, dass es um sexuellen Kontakt geht. Normalen Kontakt zu Kindern sehen Anti-Cs nicht zwangsläufig als problematisch und viele hätten ihn auch gerne.