Über Kinder im Herzen

Kinder im Herzen ist ein von einem Team pädophil empfindender Menschen betriebenes Blogportal. Unser Ziel ist es, ein breiteres Bild zum Thema Pädophilie in die Öffentlichkeit zu tragen.

Der Umgang über das Thema Pädophilie in der Öffentlichkeit wird oft meist Fachleuten, Wissenschaftler:innen und Therapeut:innen bestimmt. Es ist kaum möglich, als pädophiler Mensch eine Stimme zu bekommen und ungefiltert die eigenen Ansichten darlegen zu können. Beim Thema Pädophilie gibt es vor allem einen Dialog über, aber selten mit Betroffenen. Das wollen wir ändern.

Mit Kinder im Herzen möchten wir versuchen, denjenigen eine Stimme zu geben, die ansonsten selten Gehör finden. Dabei ist KiH im Kern ein demokratisches Projekt. Jeder kann bei uns einen Gastbeitrag einreichen oder potentiell auch als regelmäßiger Autor einsteigen, die einzige Voraussetzung ist eine Verpflichtung zu unseren Grundsätzen.

Unser Ziel ist es, eine möglichst große Bandbreite an Texten zum Thema Pädophilie zu sammeln. Wir möchten mit diesen Blog pädophilen Menschen, Angehörigen, Freunden und Anderen, die in mit dem Thema in Berührung gekommen sind, eine Bühne geben um ihre Erfahrungen, Meinungen und Perspektiven zu dem Thema darzustellen.

Unsere Grundsätze

Wir sind der Meinung, dass jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen inakzeptabel ist, da das Risiko dem Kind dabei Leid zuzufügen (sei es durch den Kontakt selber oder die Umstände beim Aufdecken des Kontaktes) nicht vertretbar ist. Das gilt ohne Einschränkung in jeder Situation, unabhängig davon, ob der Kontakt von dem Erwachsenen ausgeht oder von dem Kind gewollt ist.

Eine ähnliche Haltung vertreten wir auch beim Thema Kinderpornographie. Abbildungen, die den Missbrauch von realen Kindern dokumentieren sind unserer Meinung nach moralisch nicht zu rechtfertigen und deren Produktion, Vertrieb und Besitz damit zu Recht strafbar. Damit unterschreiben wir den Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention, der den Schutz vor sexuellem Missbrauch als eines der Grundrechte von Kindern formuliert. Es ist nicht unser Ziel, die Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch zu bagatellisieren. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Bewegungen pädophiler Menschen, die derartige Ziele verfolgen oder in der Vergangenheit verfolgt haben.

Wir akzeptieren das in Deutschland bestehende Schutzalter, weshalb unsere Grundsätze auch Sexualität zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter 14 mit einschließen.

Diese Grundsätze finden sich auch in unseren Inhaltsrichtlinien. Die Verpflichtung zu diesen Grundsätzen ist Voraussetzung dafür, bei KiH als Autor teilnehmen zu können.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Guter Artikel! Was ich traurig finde ist das auch nicht-pädophile durch solche Verbote leiden. Sei es teiliophile die solche Puppen als Kinderersatz kaufen, oder Fiktophile/Fiktosexuelle Menschen die sich zu realen Menschen und somit Kindern nicht hingezogen fühlen. Sie haben tatsächlich als einzige Quelle der Liebe und Befriedigung ihre Fiktion. https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktosexualit%C3%A4t
Das krasse an der Debatte ist ja das auf Shein auch Schusswaffen usw. verkauft wurden. Die sind ja jetzt auch Teil der Untersuchungen gegen Shein, aber die gesamte Aufmerksamkeit widmet man einem Stück Plastik. Nicht dem illegalen Waffenhandel womit auch tatsächlich schreckliche Verbrechen begangen werden können. Eine Entscheidung vom BVerfG wäre jetzt echt günstig gewesen. Schade!
Moral Panic zu Scheinbare Objektivität
Machen wir es kurz: It shall be within the discretion of Member States to decide whether paragraphs 2 and 6 of this Article apply to cases where it is established that pornographic material as referred to in Article 2(c)(iv) is produced and possessed by the producer solely for his or her private use in so far as no pornographic material as referred to in Article 2(c)(i), (ii) or (iii) has been used for the purpose of its production and provided that the act involves no risk of dissemination of the material. Warum stellt die EU eine Ausnahme für (iv) zur Verfügung solange kein Material aus (i), oder (ii) für dessen Herstellung genutzt wurde? Damit wird doch schon deutlich das sich (ii) auf reales Material bezieht. Sirius, du hast hier zu dieser chaotischen Debatte beigetragen.
Also sorry, aber wenn wir jetzt alles vermischen, US-, EU- und nationale Gesetze, Besitz und Verkauf, Puppen und Mangas, macht jede weitere Diskussion keinen Sinn mehr.
@Sirius Die Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 (Artikel 2 c) ii): jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke) und die sog. Lanzarote-Konvention (Artikel 20 Absatz 2: … jede Abbildung der Geschlechtsteile eines Kindes zu vorwiegend sexuellen Zwecken) fordern die Erfassung solcher Abbildungen als Kinderpornographie. Und gleichzeitig fordern die Juristen: Die Reformkommission empfiehlt, §§ 184b und 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften) dahingehend einzuschränken, dass fiktive Kinder- und Jugendpornographie nicht erfasst wird Wird dir jetzt klar das sich (ii) auf reale Kinder bezieht? Ich hasse es wenn Menschen mit juristischem Halbwissen solche Informationen in die Welt setzen und sämtliche Rechtsprechung ignorieren. Ich musste fast zwei Jahre darunter leiden, weil ich dachte der Besitz von Comics wäre strafbar. Das hat mich richtig fertig gemacht. Quelle: https://krimpub.krimz.de/frontdoor/deliver/index/docId/181/file/Abschlussbericht_Reformkommission_Sexualstrafrecht.pdf