Über Kinder im Herzen

Kinder im Herzen ist ein von einem Team pädophil empfindender Menschen betriebenes Blogportal. Unser Ziel ist es, ein breiteres Bild zum Thema Pädophilie in die Öffentlichkeit zu tragen.

Der Umgang über das Thema Pädophilie in der Öffentlichkeit wird oft meist Fachleuten, Wissenschaftler:innen und Therapeut:innen bestimmt. Es ist kaum möglich, als pädophiler Mensch eine Stimme zu bekommen und ungefiltert die eigenen Ansichten darlegen zu können. Beim Thema Pädophilie gibt es vor allem einen Dialog über, aber selten mit Betroffenen. Das wollen wir ändern.

Mit Kinder im Herzen möchten wir versuchen, denjenigen eine Stimme zu geben, die ansonsten selten Gehör finden. Dabei ist KiH im Kern ein demokratisches Projekt. Jeder kann bei uns einen Gastbeitrag einreichen oder potentiell auch als regelmäßiger Autor einsteigen, die einzige Voraussetzung ist eine Verpflichtung zu unseren Grundsätzen.

Unser Ziel ist es, eine möglichst große Bandbreite an Texten zum Thema Pädophilie zu sammeln. Wir möchten mit diesen Blog pädophilen Menschen, Angehörigen, Freunden und Anderen, die in mit dem Thema in Berührung gekommen sind, eine Bühne geben um ihre Erfahrungen, Meinungen und Perspektiven zu dem Thema darzustellen.

Unsere Grundsätze

Wir sind der Meinung, dass jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen inakzeptabel ist, da das Risiko dem Kind dabei Leid zuzufügen (sei es durch den Kontakt selber oder die Umstände beim Aufdecken des Kontaktes) nicht vertretbar ist. Das gilt ohne Einschränkung in jeder Situation, unabhängig davon, ob der Kontakt von dem Erwachsenen ausgeht oder von dem Kind gewollt ist.

Eine ähnliche Haltung vertreten wir auch beim Thema Kinderpornographie. Abbildungen, die den Missbrauch von realen Kindern dokumentieren sind unserer Meinung nach moralisch nicht zu rechtfertigen und deren Produktion, Vertrieb und Besitz damit zu Recht strafbar. Damit unterschreiben wir den Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention, der den Schutz vor sexuellem Missbrauch als eines der Grundrechte von Kindern formuliert. Es ist nicht unser Ziel, die Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch zu bagatellisieren. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Bewegungen pädophiler Menschen, die derartige Ziele verfolgen oder in der Vergangenheit verfolgt haben.

Wir akzeptieren das in Deutschland bestehende Schutzalter, weshalb unsere Grundsätze auch Sexualität zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter 14 mit einschließen.

Diese Grundsätze finden sich auch in unseren Inhaltsrichtlinien. Die Verpflichtung zu diesen Grundsätzen ist Voraussetzung dafür, bei KiH als Autor teilnehmen zu können.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Korrektur zu meinem Kommentar von eben: Es war die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie ist auch von der FDP, aber der Nachfolger hat den gleichen Kurs gehalten. Also können sich auch die ganzen Lolicons bei der FDP bedanken.
@Nixda @Anonym Also ich finde es ehrlich gesagt auch Schade das die FDP "gestorben" ist. Auch wenn es viel zu kritisieren gibt, so war sie tatsächlich (früher zumindest) eine Stimme der Vernunft. So ist es bspw. der ehemalige Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig von der FDP der die Besitzstrafbarkeit von erkennbar fiktiven Inhalten abgelehnt hatte, obwohl der Bundesrat das aggressiv forderte. Solche sachlichen und evidenzbasierten Politiker gibt es leider kaum bis gar nicht mehr. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte der Tatbestand der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen durch Videofilm, Film oder Photo ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird. [...] Der Strafgrund für den neuen Besitztatbestand liegt daher nicht vor. Die in der Stellungnahme des Bundesrates befürchteten Beweisschwierigkeiten dürften nicht bestehen Quelle: 03.07.1992, Drucksache 12/3001, S.10
Ja, das neuste Beispiel ist die Folge von Böhmermann über Fr. Behrendt bzw. Kinderschutz und Rechtsextremismus. Da hat er pädophile in "Gefahr für Kinder" übersetzt, also im Kontext "Sie vergleicht hier homosexuelle mit einer Gefahr für Kinder". Er war in der Hinsicht nicht besser als Fr. Behrendt. Die FDP war und ist eig. im Strafrecht immer ziemlich progressiv gewesen und war ja auch die Partei die die "Modernisierung des StGB" vorangebracht hat und dieser Prozess bis heute noch durchgeführt wird.
Apropos moralische Überlegenheit: Ich hab früher mal gedacht, das Thema Pädophilie vs. sexueller Kindesmissbrauch wäre doch mal was für Böhmermanns Sendung und dass es dort eigentlich auch ganz gut ins Konzept passen würde - aber spätestens seit der Sendung mit Toyah Diebel, bei der es um Kinderbilder im Netz ging, war mir klar, dass Böhmi, beim Thema Pädo, voll auf Mainstreamkurs schwimmt. Eigentlich auch schon seit Edathy. Damals hatte Böhmermann geargwöhnt, dass illegale Musikdownloads härter bestraft würden, als KiPo-Downloads. Dass Edathy insgesamt viel zu billig davongekommen sei, war ja damals ohnehin fast schon allgemeiner Konsens. Dankenswerterweise hat Wolfgang Kubicki in einer Talkshow differenziert, dass Edathy ja keinen direkten sex. Missbrauch begangen hat, sondern eine Besitzstraftat und dafür Strafe und soziale Ächtung zu hart sind. Leider werden solche Stimmen, die differenziert und ohne Schaum vorm Mund argumentieren (gefühlt) immer seltener.
Ungeachtet der Frage, ob das Puppenverbot den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betrifft, sollte es immer noch darum gehen, ob man durch das Puppenverbot Rechtsgüter schützt und falls ja, ob dieser Schutz auch durch mildere Maßnahmen als ein Komplettverbot erreicht werden kann. Das bedeutet, es muss eigentlich um das „Argument“ der „Hemmschwellen“ gehen, mit dem das Gesetz „begründet“ wurde. Nur ist dieses eine schlichte Behauptung der Puppengegner:innen, ohne jedwede Belege. Unfassbar ist die Haltung von einigen, dass, wenn man die Auswirkungen der „Kindersexpuppen“ nicht kenne, man sie besser verbiete, um Kinder zu schützen. Das übergeht sowohl die Möglichkeit der „Ventiltheorie“ als auch den scheinbar unwichtigen Umstand, dass Menschen, also auch Pädophile, tatsächlich leiden, wenn sie einsam sind und kein Liebesleben haben. Ein konstruierter angeblicher Kinderschutz scheint vor allem den zweiten Punkt, der eine Tatsache ist, zu überwiegen. Das Verbot verletzt mehrere tatsächliche Rechtsgüter pädophiler Menschen und fügt ihnen tatsächliches Leid zu, um angeblich Kinder zu schützen. Wie wichtig eine erfüllte Sexualität und auch Nähe für alle Menschen ist, ist entgegen der „Hemmschwellenbehauptung“ nämlich wissenschaftlich belegt. Welche Rolle Puppen bei Übergriffen auf Kinder wirklich höchstens spielen, da auf jeden Fall bei Kindesmissbrauch auch mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen ist, zeigen die Polizeistatistiken im Verhältnis zum Puppenbesitz im Vergleich mit Kindesmissbrauch. Der Artikel von Sirius dazu ist zwar schon etwas älter, hat aber nach wie vor Relevanz, da er zeigt, wie selten diese Puppen als Straftat in den Statistiken auftauchen, was ebenfalls darauf hindeutet, dass Puppen mit Missbrauchstaten eher nichts zu tun haben. Wer Kinder missbraucht, tut das normalerweise ohne eine „Kindersexpuppe“ zu besitzen. Wenn man aber Strafgesetze aufgrund bloßer Behauptungen ohne jedweden Nachweis verankern kann, dann kann man auch weitergehen und Pädophile generell in ihren Freiheitsrechten einschränken, nur deshalb, weil man sie für gefährlich hält. Man behauptet einfach entsprechende Dinge und begründet alles mit angeblichem Kinderschutz - „frisch-frei“ (um diesen Begriff einmal in einer Gegenargumentation aufzugreifen) nach dem Vorbild des Puppenverbots. Wenn die Zahlen von Missbrauchstaten weiter steigen, und der aktuelle Trend zeigt genau dies, ist es nur eine Frage der Zeit, bis man Pädophile noch stärker allein schon für ihre Fantasien verfolgt.