Beiträge von Juli 2024

Titelbild zu Wir wollen doch alle dasselbe

… oder nicht?

Als ich vor gut sieben Jahren angefangen habe, in der deutschsprachigen Online-Pädophilenszene aktiv zu werden, war diese noch weitestgehend von sogenannten Pro-Contactern dominiert, also Menschen, die sexuelle Kontakte mit Kindern legalisieren möchten. Auf der Seite der Anti-Contacter, also derjenigen, die eine solche Legalisierung ablehnen, gab es eigentlich nur Schicksal und Herausforderung, das abgesehen von einem Gästebuch keine Möglichkeiten zum Austausch hatte. Dem gegenüber standen mehrere Foren und Webseiten, die von Pro-Contactern betrieben wurden (und immer noch werden), und in denen Pro-Contact-Ideologie mindestens toleriert wurde.

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Vor etwa einem Jahr hatten Rubricappula und ich einen Beitrag geschrieben, in dem wir uns mit den Begriffen Anti-Contact, Pro-Contact und Contact-Neutral auseinandergesetzt haben, sowie mit der Frage, ob es überhaupt möglich ist, "Contact-neutral" zu sein. Seitdem habe ich - auch dank einiger Kommentare und Anmerkungen zu dem Artikel - nochmal über das Thema nachgedacht und möchte hier einige Dinge spezifizieren und Überlegungen bezüglich der Grenzen der Begrifflichkeiten anstellen. 

Zur Erinnerung hier nochmal die Definitionen der einzelnen Begriffe, wie wir sie in unserem letzten Artikel genutzt haben: 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Die Agenda in der EU für die Puppen ist online und die Parlamentarier haben ihre Position schon hochgeladen. Auch hier wieder die gleichen Argumente wie damals in Deutschland; Puppen als eine Vorstufe zum Missbrauch, weil an diesen Puppen der Missbrauch "eingeübt" wird. Die bloße Existenz dieser Puppen "relativiere" den sexuellen Missbrauch an Kindern usw. Die anderen Gruppen (PPE, S&D, Renew, Verts/ALE) haben die Puppen nicht verurteilt sondern einfach nur wiedergegeben was Shein gemacht hat. Wer dachte das die Linke hier "freundlich" reagiert wird hier enttäuscht werden. Es sind (für mich wenig überraschend) die Mitte-Parteien, die auf eine wertende Aussage verzichten. Hier einmal übersetzt: Left Group (Links): Verurteilt aufs Schärfste den Verkauf von kindähnlichen Sexpuppen, Waffen und anderen illegalen Produkten und Materialien auf E-Commerce-Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress, Wish und Amazon, insbesondere auf deren Marktplätzen; PfE Group (Rechtsextrem) Die Herstellung und Vermarktung von Sexpuppen, die Kindern ähneln, spiegelt eine intrinsische pädokriminelle Absicht wider, da sie dazu bestimmt sind, sexuelle Handlungen mit Kindern zu simulieren und zu trivialisieren; ihre bloße Existenz stellt eine Form von Kinderpornografie und eine Trivialisierung von Sexualstraftaten gegen Minderjährige dar. ECR Group (Rechts) betont, dass solche kindähnlichen Sexpuppen nicht als harmloses Ventil betrachtet werden können, sondern als Mittel, das Täter dazu veranlasst, echte Straftaten gegen Kinder zu begehen; erinnert daran, dass Experten für Kinderschutz solche Produkte als Training oder schrittweise Konditionierung für gefährdete Personen betrachten; Quelle: https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2025%2F2971%28RSP%29
Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge. Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.