Kinder im Herzen

Ein Blogportal zum Thema Pädophilie

Titelbild zu Warum das Puppenurteil Kinder gefährdet

Viel wurde hier schon über den unsäglichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Kindersexpuppen und dessen verheerenden Folgen für die Grund- und Persönlichkeitsrechte pädophiler Menschen in Deutschland geschrieben. Doch auch unter dem Aspekt des Kinderschutzes, unter dem das Verbot in dem Beschluss eigentlich für legitim befunden wurde, erweist sich die Entscheidung des Gerichts in der Realität als höchst problematisch. Gerade im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist die aktuelle Situation bei genauerem Hinsehen höchst unbefriedigend; Währenddessen macht der Gerichtsbeschluss die Suche nach wirkungsvolleren Maßnahmen und Alternativen, die Kinder vielleicht besser schützen könnten deutlich schwerer, wenn diese das allgemeine Moralempfinden verletzen.

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review
Titelbild zu Review: "Die umstrittene Jagd auf Pädokriminelle"

Inhaltshinweis

In diesem Artikel werden Fälle von Gewalt sowie Gewaltfantasien gegenüber Pädophilen geschildert.

Disclaimer

In diesem Artikel geht es unter anderem um Maschen, mit denen selbsternannte "Pädojäger" versuchen, Männer in die Falle zu locken, die im Internet Kinder mit dem Ziel anschreiben, sich mit diesen für sexuelle Handlungen zu treffen. Kritik an dem Vorgehen der "Pädojäger" ist nicht gleichbedeutend mit Toleranz oder Verständnis für die Taten dieser Männer. Wir verurteilen sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern sowie Versuche solche anzubahnen scharf.

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Im Juni 2021 verkündete der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, mit dem unter anderem der Erwerb, Besitz, die Herstellung und der Handel von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (Kindersexpuppen) unter Strafe gestellt wurden (§ 184l StGB). Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft bei Herstellung oder Vertrieb, und bis zu drei Jahren Haft bei Besitz und ist damit bemerkenswerterweise identisch zum Strafmaß für Kinderhandel nach

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Empfohlener Beitrag

Ich habe ein Problem. Du hast ein Problem. Wir alle haben ein Problem. Ein ziemlich großes und leider unsichtbares Problem. Keiner sieht es, denn keiner will es sehen.

Aber ganz von vorn.

Wie der ein oder andere sicher bereits vermutet hat, bin ich pädophil. Ich liebe Kinder. Demnach setze ich mich auch gern für ihre Rechte und ihr Wohlergehen ein. Vor einigen Monaten stieß ich auf eine Petition, die sich dafür einsetzt, dass Kindesmissbrauch nicht mehr verjährt. Wenn einer sein Leben lang unter den Folgen eines schweren Missbrauchs leidet und es irgendwann unter großer persönlicher Anstrengung schafft, den Täter von damals anzuzeigen, nur um zu erfahren, dass die Tat verjährt ist … ich maße mir nicht an, zu behaupten, dass ich verstehen kann, wie das ist. Aber ich kann sehen, wenn es einem Menschen schlecht geht. Und es tut mir in der Seele weh, das Leid dieser Menschen zu sehen.

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Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht setzt mir schwer zu. Dass Vorurteile in unserem angeblich „liberalen“ Land ausreichen, um Diskriminierungen per Strafgesetzbuch gegen Menschen durchzusetzen, die niemandem ein Leid zufügen, macht mich einfach nur wütend, traurig und letztendlich hilflos. Ich hätte nicht gedacht, dass das Gericht einfach selektiv vorgeht und keine ehrliche Urteilsfindung anstrebt. Selbst wenn es auch dann eine Bestätigung des Verbots geworden wäre, hätte es mich längst nicht so mitgenommen, hätte man auch Stimmen gegen das Verbot zumindest angehört und berücksichtigt. Herangezogen wurden aber nur Stimmen, die das Puppenverbot befürworten.

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Nun ist passiert, was sich rein logisch nicht erklären lässt. Aber es ist passiert, weil diese Entscheidung eben nicht auf Logik, sondern auf Gefühlen beruht, die man geschickt logisch klingend begründet hat:
Die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot wurden zurückgewiesen.

Die Begründung basiert zunächst auf tatsächlich faktischen Betrachtungen. Die Faktenlage gibt nicht her, dass Puppen ungefährlich sind, sie gibt aber auch nicht her, dass sie gefährlich sind. Um nun zu begründen, warum man mit der Gefährlichkeit der Puppen dennoch richtig liegt, hat das Verfassungsgericht selektiv Stimmen zitiert, die das Puppenverbot für gerechtfertigt halten. Herr Prof. Dr. Dr. Beier vom Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ räumte in einer vom Gericht herangezogenen öffentlichen Stellungnahme zwar ein, dass es auf seine eigenen Patienten bezogen nach seiner Einschätzung nicht zutrifft, dass Puppen die Hemmschwelle zum sexuellen Kindesmissbrauch senken. Allerdings relativierte er diese Aussage gleich im Nachgang mit einer „Sorge“, dass Puppen die „Wahrnehmungsverzerrung“ von Menschen ungünstig beeinflussen. Einen greifbaren Grund, worauf diese „Sorge“ basiert, bleibt er schuldig. Genauso gut hätte er auch umgekehrt von einer Hoffnung sprechen können, dass Puppen helfen könnten, Missbrauchsfälle zu verhindern, worauf immerhin sogar erste Studien zum Thema hindeuten. Aber er entschied sich für seine „Sorge“, ohne nachvollziehbare Gründe anführen zu können. Folglich sprechen wir von einem Vorurteil.

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Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

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Titelbild zu Können Pädophile mit Kindern arbeiten? Erfahrungen und Gedanken eines pädophilen Erziehers

"Du machst den Beruf doch nur, um dich an den Kindern aufzugeilen."

"Du wirst doch sowieso bei der erstbesten Gelegenheit ein Kind missbrauchen."

"Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Deswegen müsst ihr euch so weit von Kindern fernhalten wie nur möglich."

Diese und ähnliche Reaktionen ruft es hervor, wenn Menschen davon erfahren, dass ich oder andere Pädophile in Berufen mit Kindern arbeiten - sei es nun als Erzieher, Lehrer oder sonstiges pädagogisches Fachpersonal. So wie Pädophile allgemein auf diese eine Eigenschaft - die Pädophilie - reduziert und als Gefahr für Kinder gesehen werden, so wird auch in diesem speziellen Fall angenommen, dass Pädophile einzig und allein mit Kindern arbeiten, um sich an ihnen "aufzugeilen" und mindestens einmal Material für ihre Fantasien zu sammeln, wenn nicht sogar, um die Kinder direkt zu missbrauchen, wenn sich ihnen eine Gelegenheit bietet. In der Vorstellung dieser Leute dient alles, was Pädophile tun, letztlich nur der Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse. Und wer etwas anderes behauptet, belügt entweder sich selbst oder alle anderen. Dass Pädophile aus anderen Gründen einen Beruf mit Kindern suchen - vielleicht sogar aus den gleichen Gründen, aus denen nicht-pädophile Personen mit Kindern arbeiten -, diese Vorstellung existiert überhaupt nicht. 

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Titelbild zu Die Wahrheit über das „Kentler-Experiment“

Das Wichtigste in Kürze

  • Der seinerzeit äußerst geachtete Sozialwissenschaftler Prof. Helmut Kentler brachte vermutlich Ende der 1960er Jahre mehrere heimatlose Minderjährige bei Männern unter, die mit Kentlers Segen sexualisierte Beziehungen mit den Pflegekindern eingingen. In den Medien wurde dies später als das „Kentler-Experiment“ bekannt, das meist beschrieben wird als ein Experiment, in dem Kinder bei Pädophilen untergebracht worden seien; diese Darstellung ist aber aus mehreren Gründen fragwürdig und problematisch.
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In den letzten Jahren hat wohl kaum ein Thema so stark an Bedeutung gewonnen wie das Thema Künstliche Intelligenz. Sei es als Recherchetool, Chatbots wie ChatGPT, oder als Bild- und Videogenerierungssoftware wie z. B. Stable Diffusion – KI ist aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken.

Auch im Bereich der Pornografie wird immer mehr auf KI zurückgegriffen. Hierbei sind zwei verschiedene Arten von KI-generierter Pornografie zu unterscheiden: einerseits sogenannte Deepnudes (eine Untergattung von

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 3/3: Faktencheck

Hier ist nun endlich der dritte Teil meiner Kritik zu dem 2025 neu erschienenen Fachbuch „Das tabuisierte eine Prozent“ von Prof. Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 1, eine Zusammenfassung des Inhalts, findet sich hier und Teil 2, eine ausführliche inhaltliche Kritik, hier.

Wer Teil 2 dieser kleinen Reihe gelesen hat, den wird es nicht wundern, dass ich keine hohe Meinung von dem Werk habe. Viele Aussagen haben mich beim Lesen des Buches irritiert und geärgert, zum einen, weil ich sie als äußerst stigmatisierend gegenüber pädophilen Menschen empfunden habe. Zum anderen aber auch, weil einige Aussagen schlicht falsch sind, oder sich zumindest nicht belegen lassen und dennoch als bewiesener Fakt dargestellt werden. Einige dieser falschen oder zumindest ungenauen Aussagen möchte ich in diesem abschließenden Teil der Reihe in Form eines Faktenchecks aufarbeiten.

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Titelbild zu Hier gibt es nichts zu sehen! Schaut, dort, ein Pädo-Versteher!

Fast fing er sogar vielversprechend an, der taz Queer Talk vom 10.03. Moderator Jan Feddersen hatte die Politikwissenschaftlerin Teresa Nentwig zu Gast, um über den in Ungnade gefallenen Sozialwissenschaftler Helmut Kentler zu reden – jenem Professor, der heute vor allem dafür bekannt ist, dass er Ende der 60er Jahre männliche Jugendliche zu homosexuellen Sexualstraftätern in Pflege gab, weil er glaubte, sexuelle „Beziehungen“ mit schwulen Mentoren nach Vorbild altgriechischer Päderastie könnten die Jugendlichen von ihren Problemen heilen und in die Gesellschaft integrieren. Okay, ganz so wird es meist nicht formuliert, wenn heutzutage von Kentler die Rede ist – da heißt es meist, Kentler habe

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Vor kurzem wurde ich im Rahmen einer Diskussion im P-Punkte-Forum auf einen Blogpost aufmerksam gemacht, der sehr fragwürdige und vor allem problematische Ansichten zum Thema Pädophilie aufzeigt. Der Autor des Posts widerspricht der Auffassung, dass zwischen Pädophilie und Pädokriminalität unterschieden werden muss und behauptet weiter, dass Sexualität „Macht- und Macht-als-Gewalt-Verhältnisse“ verkörpere. Daraus folgert er, dass selbst die sexuelle Fantasie über ein Kind dazu führe, dass das Kind "entmachtet" werde. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Autor Pädophilie geradezu als ein Gedankenverbrechen sieht.

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Als ich vor ein paar Tagen mal wieder aus Langeweile auf Instagram herumgescrollt habe, wurde mir ein Post angezeigt, der in etwa folgenden Wortlaut hatte:

Wenn du Personen, die gerade erst 18 sind, attraktiv findest, bist du eine Gefahr.

In den Kommentaren überwiegende Zustimmung. Ein Kommentar verwies sogar auf Kein Täter Werden, obwohl der Post ja nichts mit Pädophilie zu tun hatte.
Und es war bei weitem nicht der erste Post mit einer derartigen Aussage, der mir angezeigt wurde. Gerade im Rahmen der Epstein Files scheinen sich solche Ansichten extrem verbreitet zu haben.

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 2/3: Thematische Kritik

Dies ist Teil zwei einer dreiteiligen Kritik zu dem Fachbuch „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln“ von Prof. Klaus M. Beier und Maximilian von Heyden. Teil ein, ein detaillierter Überblick über den Inhalt des Buches, ist hier zu finden.

Der erste Teil sollte bereits einen Eindruck geweckt haben, wie in dem Fachbuch über Pädophile gesprochen wird. Bereits in den ersten drei Sätzen werden Pädophile primär als Verursacher von Missbrauch beschrieben, und der Großteil des Buches beschäftigt sich entsprechend vor allem damit, wie man die von Pädophilen ausgehende „Gefahr“ reduzieren kann. In diesen Teil werde ich dies genauer auseinandernehmen. Dazu werde ich viel aus dem Buch zitieren, denn die Worte der Autoren vermitteln aus meiner Sicht den besten Eindruck davon, mit welcher Selbstverständlichkeit in dem Fachbuch reihenweise entwürdigende Aussagen getroffen werden.

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Am 26.09.2025 beschloss der Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen. Daraufhin haben Die Grünen am 07.10.2025 auch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingebracht.

Kritik an diesem Vorschlag kommt – wen überrascht es? - vor allem aus der rechten Ecke. Eine Petition der rechtskonservativen Plattform „Citizen Go“ behauptet, es sei ein „kaum verschleierter Versuch, Pädophilie zu legalisieren.“ Die AfD-nahe Bloggerin Anabel Schunke schrieb auf X, das Vorhaben sei „die rechtliche Abschaffung des biologischen Geschlechts und ein Einfallstor für den Verfassungsrang von Fetischen und Pädophilie.“

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Hallo,

ich bin Breaky, männlich, Anfang 30 und nicht-exklusiv pädophil. Letzteres habe ich mir allerdings erst im Laufe des Jahres 2025 vollständig eingestanden, mein Coming-in davor hat sich über mehrere Jahre gezogen. Im Mai dieses Jahres habe ich dann endlich das erste Mal zu mir selbst den Satz „Ich bin pädophil“ gesagt, und vor ein paar Monaten habe ich mich der Anti-Contact-Community angeschlossen. Ich bin seit ca. Mitte September regelmäßig bei den P-Punkten dabei, und möchte nun auch aktivistisch tätig werden.

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Als vergangene Woche das Bundeskriminalamt seinen Lagebericht zu Gewalt gegen Frauen vorstellte, fiel Innenminister Alexander Dobrindt mit einer bemerkenswerten Aussage auf. Ohne erkennbaren Anlass sprach er plötzlich über ausländische Täter und ließ verkünden:

Die Tatverdächtigen sind zu 37 % Nichtdeutsche. Das heißt, sie sind überrepräsentiert.

Guckt man rein auf die nackten Zahlen, ist das erst einmal nicht falsch. Ungefähr 15 % der in Deutschland lebenden Menschen haben keinen deutschen Pass

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Titelbild zu Kinderschutz zum Shein

Vor wenigen Wochen hat sich etwas Schreckliches ereignet. Einem aufmerksamen Beobachter in Frankreich ist aufgefallen, dass auf der Seite des asiatischen Billighändlers und Fast-Fashion-Konzerns Shein eine Puppe zum Verkauf angeboten wurde. Dass daraus in Windeseile ein handfester Skandal wurde, lag natürlich daran, dass es dabei nicht um irgendeine Puppe ging, sondern um eine Puppe für Pädophile. Genauer gesagt handelte es sich um eine Puppe, die einem etwa sechsjährigen Mädchen nachgebildet war und als Objekt zur Vornahme sexueller Handlungen beworben wurde. Also: um eine Kindersexpuppe.

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Mich beschäftigt doch schon sehr, was ich in den letzten Tagen als neue "Begründung" zum Puppenverbot gelesen habe. Daher möchte ich einen Beitrag dazu schreiben.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein. Wer niemandem einen Schaden zufügt, braucht folgerichtig für nichts bestraft zu werden. Darauf basieren die meisten Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Leider nicht alle. Längst ist nicht mehr nur strafbar, was einen tatsächlichen Schaden verursacht. Mit §184l StGB, dem Verbot von „Kindersexpuppen“, wurde etwas unter hohe Strafen gestellt, nur in der vorgeblichen Annahme, es führe zu Taten, die jemandem einen Schaden zufügen. Wenn pädophile Menschen also ein erfülltes Liebesleben mit Nähe, Emotionalität und Sexualität führen möchten, dann behauptet man einfach die Senkung einer „Hemmschwelle“, die zu sexuellen Übergriffen auf reale Kinder führe. Und schon kann man in Deutschland Gesetze einführen, die Pädophile diskriminieren und bestrafen, ohne dass diese Pädophilen irgendjemanden schädigen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Du denkst hier viel zu einseitig. Nehmen wir mal ein Videospiel aus dem Sandbox-Genre. Du kannst alles machen was du willst und das Medium ist das Videospiel. Niemand sagt dir das du jetzt massenhaft Menschen massakrieren musst, aber die Option hast du. Das Spiel an sich ist völlig neutral. Die Puppe ist hier auch ein Medium. Für sich genommen ist es nur ein Objekt und das Handeln des Besitzers lässt erst irgendeine Wertung zu.
Einmal abgesehen davon, dass in der eigentlichen Erwägung, ob etwas per Strafgesetz verboten sein sollte, genaugenommen keine Moral einfließen darf, sondern nur die Abwägung, ob durch die verbotene Sache bzw. Handlung ein realer Schaden entsteht, ist alleine schon dieser Vergleich absurd. Bei den betroffenen Puppen geht es weder um reale Kinder, noch geht es um Darstellungen von Kindern in irgendeiner entwürdigenden Art und Weise. Auch an der Art, wie Pädophile mit solchen Puppen zusammenleben würden, ist nichts Entwürdigendes. Pädophile wünschen sich im Regelfall nichts anderes in ihrem Liebesleben wie die Normalbevölkerung auch. Da geht es einfach nicht um Gewalt, sondern es geht um kuscheln, Zusammensein und ja - auch um Sex. Und Sex mit Kindern ist nicht deshalb verboten, weil er Kinder entwürdigen würde. Das ist einfach Unsinn, denn seit wann verliert jemand seine Würde, wenn er Sex hat? Sex mit Kindern ist nur daher verboten, weil Kinder nicht selbstbestimmt einwilligen können und körperlich und geistig noch nicht dafür bereit sind. Davon abzulenken und dann von entwürdigenden Darstellungen von Kindern zu sprechen, ist einfach absurd. Entgegen zu Computerspielen, die teils extreme Gewalt zeigen ist eine Puppe einfach nur eine Puppe. Sie selbst stellt überhaupt nichts dar, außer, dass sie in dem Fall Kindern ähnlich sieht. Der Vergleich mit Gewaltspielen und -darstellungen ist absolut unpassend, denn es geht bei den Puppen weder um Gewalt, noch um „Unterhaltung“. Es geht dabei um eine Möglichkeit für Menschen, sich das Grundbedürfnis nach einer Liebesbeziehung alternativ erfüllen zu können, was ohne das Hilfsmittel Liebespuppe für die Betroffenen nicht möglich ist, da Kinder weder physisch noch psychisch ein Liebesleben führen können und exklusiv Pädophile mit dem erwachsenen Körperschema nun einmal nichts anfangen können. Es geht bei dem Thema also nicht um menschenverachtende Darstellungen. Vielmehr ist es perfide und menschenverachtend, psychisch eingeschränkten Menschen Lebenshilfen nur aufgrund von Vorurteilen zu verwehren, die ihnen helfen würden und ihr Leid lindern könnten. Und die Leute, die solche Verbote unterstützen, indem sie sich Konstrukte ausdenken die scheinbar moralisch klingen, handeln deshalb selbst im größten Maße unmoralisch. Sie schützen damit nicht nur niemandem, sondern fügen mit diesem nicht haltbaren Unsinn Unschuldigen Schaden und Leid zu. Das ist absolut verachtenswert.
@Klase Wenn es die Menschenwürde von realen Menschen betrifft, dann ja. In Deutschland hat sich aber eine Haltung etabliert, wo die Würde von Menschen stellvertretend verletzt werden kann. Das beste Beispiel ist hier halt das Puppenurteil, wo die Puppen als "menschenverachtende Darstellung" stellvertretend die Würde von realen Kindern verletzt. Das hat sich schon vor Jahrzehnten so abgezeichnet, wo z. B. Videospiele zensiert wurden, weil das Töten von virtuellen Pixeln die Würde verletze, oder aber ein Horrorfilm wo man Zombies abschlachtet und da es sich um humanoide Wesen handelt haben auch sie eine Menschenwürde.
Die Menschenwürde steht eigentlich über allem - und sollte das auch weiterhin tun. Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen, leitet sich aus der Menschenwürde ab.
KTW verkennt bei der Forderung, sexuelle Wünsche pädophiler Menschen auch in unschädlichen Formen der Umsetzung zu unterdrücken, dass Sexualität ein Grundbedürfnis ist, welches nicht nur identitätsstiftend, sondern auch für die Gesundheit wichtig ist und ihre „Auslebung“ daher Teil der Menschenrechte ist, sofern niemand dabei zu Schaden kommt, was gerade bei reiner Masturbation mit Materialien gegeben ist, die wie beispielsweise Puppen nicht durch Kinderleid entstanden sind. Ich finde es sehr verstörend, dass das Leid, was bestimmte Akteur:innen durch ihre Verleumdungen und Vorurteile verursachen, die zu unsinnigen Verboten geführt haben und führen, dass dieses Leid geradezu als legitim und gewollt angesehen wird. Zunehmend habe ich den Eindruck, dass genau dieses Leid das eigentliche Ziel gewisser Akteur:innen ist, und eben nicht der Kinderschutz der ihre Aktionen legitimieren soll. Ich finde es ziemlich seltsam, dass Menschen, die vorgeben moralisch zu agieren, sich dermaßen unmoralisch und menschenverachtend verhalten. Gerade die Haltung gegen Pädophile, die niemals Kindesmissbrauch begangen haben und auch keine Missbrauchsabbildungen konsumiert haben, ja sich selbst an die aktuellen unsinnigen Verbote halten, ist unterirdisch. Auch wird verkannt, wie menschliche Grundbedürfnisse funktionieren. Einfach ausgedrückt: Wer satt ist, wird nicht seines Nachbarn Kühlschrank plündern. Natürlich gibt es auch Leute, die den ganzen Tag krankhaft Dinge in sich hineinstopfen. Die haben aber andere Probleme und eine krankhafte Ausprägung bezogen auf das Grundbedürfnis zu essen. Aber eben das ist nicht der Normalfall. Der Normalfall ist allerdings, dass wer Hunger hat, potenziell den ganzen Tag an nichts anderes als ans Essen denkt. Das ist eine so offensichtliche Logik von Grundbedürfnissen, dass es geradezu absurd ist, genau diesen Mechanismus auf Sexualität bezogen nicht wahrhaben zu wollen. Und weil KTW und ähnliche Leute sich gegen eine gesunde, opferlose und damit gute alternative Sexualität stellen, sind die hier beschrieben Rückfallquoten in für Kinder schädliche Verhaltensweisen doch absolut kein Wunder. Anstelle den Leuten einen guten Weg mit ihrer Sexualität beizubringen, fordern sie Unterdrückung, was sich letztendlich gegen den Menschen richtet und daher auch nicht funktionieren kann. Was die Wirkung solcher „Behandlungen“ bei KTW betrifft, bin ich der Auffassung, der Erfolg der Behandlungen bei KTW müsste in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Expert:innen auf den Prüfstand gestellt werden. Es kann nicht sein, dass ungeprüft Steuergelder für dubiose Methoden verbrannt werden, die am Ende möglicherweise genau das Gegenteil von dem anrichten, was sie bezwecken.