Kinder im Herzen

Ein Blogportal zum Thema Pädophilie

Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

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Titelbild zu Können Pädophile mit Kindern arbeiten? Erfahrungen und Gedanken eines pädophilen Erziehers

"Du machst den Beruf doch nur, um dich an den Kindern aufzugeilen."

"Du wirst doch sowieso bei der erstbesten Gelegenheit ein Kind missbrauchen."

"Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Deswegen müsst ihr euch so weit von Kindern fernhalten wie nur möglich."

Diese und ähnliche Reaktionen ruft es hervor, wenn Menschen davon erfahren, dass ich oder andere Pädophile in Berufen mit Kindern arbeiten - sei es nun als Erzieher, Lehrer oder sonstiges pädagogisches Fachpersonal. So wie Pädophile allgemein auf diese eine Eigenschaft - die Pädophilie - reduziert und als Gefahr für Kinder gesehen werden, so wird auch in diesem speziellen Fall angenommen, dass Pädophile einzig und allein mit Kindern arbeiten, um sich an ihnen "aufzugeilen" und mindestens einmal Material für ihre Fantasien zu sammeln, wenn nicht sogar, um die Kinder direkt zu missbrauchen, wenn sich ihnen eine Gelegenheit bietet. In der Vorstellung dieser Leute dient alles, was Pädophile tun, letztlich nur der Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse. Und wer etwas anderes behauptet, belügt entweder sich selbst oder alle anderen. Dass Pädophile aus anderen Gründen einen Beruf mit Kindern suchen - vielleicht sogar aus den gleichen Gründen, aus denen nicht-pädophile Personen mit Kindern arbeiten -, diese Vorstellung existiert überhaupt nicht. 

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Titelbild zu Die Wahrheit über das „Kentler-Experiment“

Das Wichtigste in Kürze

  • Der seinerzeit äußerst geachtete Sozialwissenschaftler Prof. Helmut Kentler brachte vermutlich Ende der 1960er Jahre mehrere heimatlose Minderjährige bei Männern unter, die mit Kentlers Segen sexualisierte Beziehungen mit den Pflegekindern eingingen. In den Medien wurde dies später als das „Kentler-Experiment“ bekannt, das meist beschrieben wird als ein Experiment, in dem Kinder bei Pädophilen untergebracht worden seien; diese Darstellung ist aber aus mehreren Gründen fragwürdig und problematisch.
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Empfohlener Beitrag

review

Aufgrund der vor Kurzem herausgebrachten Folge vom Y-Kollektiv mit dem Titel "Sexpuppen mit kindlichen Zügen: Anreiz oder Präventionsmaßnahme für Pädophile?" habe ich mir ein paar Gedanken dazu gemacht, wie ich selbst denn eigentlich zu der Thematik stehe.

Auf die rechtlichen Aspekte möchte ich in meinem Beitrag nicht allzu sehr eingehen, da hat sich Sirius schon einige Male in seinen Sonntagskisten soweit wie möglich zu geäußert. Ich möchte hier einmal ein wenig auf den Beitrag vom Y-Kollektiv selbst eingehen.

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In den letzten Jahren hat wohl kaum ein Thema so stark an Bedeutung gewonnen wie das Thema Künstliche Intelligenz. Sei es als Recherchetool, Chatbots wie ChatGPT, oder als Bild- und Videogenerierungssoftware wie z. B. Stable Diffusion – KI ist aus der heutigen Welt nicht mehr wegzudenken.

Auch im Bereich der Pornografie wird immer mehr auf KI zurückgegriffen. Hierbei sind zwei verschiedene Arten von KI-generierter Pornografie zu unterscheiden: einerseits sogenannte Deepnudes (eine Untergattung von

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 3/3: Faktencheck

Hier ist nun endlich der dritte Teil meiner Kritik zu dem 2025 neu erschienenen Fachbuch „Das tabuisierte eine Prozent“ von Prof. Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 1, eine Zusammenfassung des Inhalts, findet sich hier und Teil 2, eine ausführliche inhaltliche Kritik, hier.

Wer Teil 2 dieser kleinen Reihe gelesen hat, den wird es nicht wundern, dass ich keine hohe Meinung von dem Werk habe. Viele Aussagen haben mich beim Lesen des Buches irritiert und geärgert, zum einen, weil ich sie als äußerst stigmatisierend gegenüber pädophilen Menschen empfunden habe. Zum anderen aber auch, weil einige Aussagen schlicht falsch sind, oder sich zumindest nicht belegen lassen und dennoch als bewiesener Fakt dargestellt werden. Einige dieser falschen oder zumindest ungenauen Aussagen möchte ich in diesem abschließenden Teil der Reihe in Form eines Faktenchecks aufarbeiten.

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Titelbild zu Hier gibt es nichts zu sehen! Schaut, dort, ein Pädo-Versteher!

Fast fing er sogar vielversprechend an, der taz Queer Talk vom 10.03. Moderator Jan Feddersen hatte die Politikwissenschaftlerin Teresa Nentwig zu Gast, um über den in Ungnade gefallenen Sozialwissenschaftler Helmut Kentler zu reden – jenem Professor, der heute vor allem dafür bekannt ist, dass er Ende der 60er Jahre männliche Jugendliche zu homosexuellen Sexualstraftätern in Pflege gab, weil er glaubte, sexuelle „Beziehungen“ mit schwulen Mentoren nach Vorbild altgriechischer Päderastie könnten die Jugendlichen von ihren Problemen heilen und in die Gesellschaft integrieren. Okay, ganz so wird es meist nicht formuliert, wenn heutzutage von Kentler die Rede ist – da heißt es meist, Kentler habe

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Vor kurzem wurde ich im Rahmen einer Diskussion im P-Punkte-Forum auf einen Blogpost aufmerksam gemacht, der sehr fragwürdige und vor allem problematische Ansichten zum Thema Pädophilie aufzeigt. Der Autor des Posts widerspricht der Auffassung, dass zwischen Pädophilie und Pädokriminalität unterschieden werden muss und behauptet weiter, dass Sexualität „Macht- und Macht-als-Gewalt-Verhältnisse“ verkörpere. Daraus folgert er, dass selbst die sexuelle Fantasie über ein Kind dazu führe, dass das Kind "entmachtet" werde. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Autor Pädophilie geradezu als ein Gedankenverbrechen sieht.

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Als ich vor ein paar Tagen mal wieder aus Langeweile auf Instagram herumgescrollt habe, wurde mir ein Post angezeigt, der in etwa folgenden Wortlaut hatte:

Wenn du Personen, die gerade erst 18 sind, attraktiv findest, bist du eine Gefahr.

In den Kommentaren überwiegende Zustimmung. Ein Kommentar verwies sogar auf Kein Täter Werden, obwohl der Post ja nichts mit Pädophilie zu tun hatte.
Und es war bei weitem nicht der erste Post mit einer derartigen Aussage, der mir angezeigt wurde. Gerade im Rahmen der Epstein Files scheinen sich solche Ansichten extrem verbreitet zu haben.

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 2/3: Thematische Kritik

Dies ist Teil zwei einer dreiteiligen Kritik zu dem Fachbuch „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln“ von Prof. Klaus M. Beier und Maximilian von Heyden. Teil ein, ein detaillierter Überblick über den Inhalt des Buches, ist hier zu finden.

Der erste Teil sollte bereits einen Eindruck geweckt haben, wie in dem Fachbuch über Pädophile gesprochen wird. Bereits in den ersten drei Sätzen werden Pädophile primär als Verursacher von Missbrauch beschrieben, und der Großteil des Buches beschäftigt sich entsprechend vor allem damit, wie man die von Pädophilen ausgehende „Gefahr“ reduzieren kann. In diesen Teil werde ich dies genauer auseinandernehmen. Dazu werde ich viel aus dem Buch zitieren, denn die Worte der Autoren vermitteln aus meiner Sicht den besten Eindruck davon, mit welcher Selbstverständlichkeit in dem Fachbuch reihenweise entwürdigende Aussagen getroffen werden.

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Am 26.09.2025 beschloss der Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen. Daraufhin haben Die Grünen am 07.10.2025 auch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag eingebracht.

Kritik an diesem Vorschlag kommt – wen überrascht es? - vor allem aus der rechten Ecke. Eine Petition der rechtskonservativen Plattform „Citizen Go“ behauptet, es sei ein „kaum verschleierter Versuch, Pädophilie zu legalisieren.“ Die AfD-nahe Bloggerin Anabel Schunke schrieb auf X, das Vorhaben sei „die rechtliche Abschaffung des biologischen Geschlechts und ein Einfallstor für den Verfassungsrang von Fetischen und Pädophilie.“

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Hallo,

ich bin Breaky, männlich, Anfang 30 und nicht-exklusiv pädophil. Letzteres habe ich mir allerdings erst im Laufe des Jahres 2025 vollständig eingestanden, mein Coming-in davor hat sich über mehrere Jahre gezogen. Im Mai dieses Jahres habe ich dann endlich das erste Mal zu mir selbst den Satz „Ich bin pädophil“ gesagt, und vor ein paar Monaten habe ich mich der Anti-Contact-Community angeschlossen. Ich bin seit ca. Mitte September regelmäßig bei den P-Punkten dabei, und möchte nun auch aktivistisch tätig werden.

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Als vergangene Woche das Bundeskriminalamt seinen Lagebericht zu Gewalt gegen Frauen vorstellte, fiel Innenminister Alexander Dobrindt mit einer bemerkenswerten Aussage auf. Ohne erkennbaren Anlass sprach er plötzlich über ausländische Täter und ließ verkünden:

Die Tatverdächtigen sind zu 37 % Nichtdeutsche. Das heißt, sie sind überrepräsentiert.

Guckt man rein auf die nackten Zahlen, ist das erst einmal nicht falsch. Ungefähr 15 % der in Deutschland lebenden Menschen haben keinen deutschen Pass

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Titelbild zu Kinderschutz zum Shein

Vor wenigen Wochen hat sich etwas Schreckliches ereignet. Einem aufmerksamen Beobachter in Frankreich ist aufgefallen, dass auf der Seite des asiatischen Billighändlers und Fast-Fashion-Konzerns Shein eine Puppe zum Verkauf angeboten wurde. Dass daraus in Windeseile ein handfester Skandal wurde, lag natürlich daran, dass es dabei nicht um irgendeine Puppe ging, sondern um eine Puppe für Pädophile. Genauer gesagt handelte es sich um eine Puppe, die einem etwa sechsjährigen Mädchen nachgebildet war und als Objekt zur Vornahme sexueller Handlungen beworben wurde. Also: um eine Kindersexpuppe.

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Mich beschäftigt doch schon sehr, was ich in den letzten Tagen als neue "Begründung" zum Puppenverbot gelesen habe. Daher möchte ich einen Beitrag dazu schreiben.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein. Wer niemandem einen Schaden zufügt, braucht folgerichtig für nichts bestraft zu werden. Darauf basieren die meisten Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Leider nicht alle. Längst ist nicht mehr nur strafbar, was einen tatsächlichen Schaden verursacht. Mit §184l StGB, dem Verbot von „Kindersexpuppen“, wurde etwas unter hohe Strafen gestellt, nur in der vorgeblichen Annahme, es führe zu Taten, die jemandem einen Schaden zufügen. Wenn pädophile Menschen also ein erfülltes Liebesleben mit Nähe, Emotionalität und Sexualität führen möchten, dann behauptet man einfach die Senkung einer „Hemmschwelle“, die zu sexuellen Übergriffen auf reale Kinder führe. Und schon kann man in Deutschland Gesetze einführen, die Pädophile diskriminieren und bestrafen, ohne dass diese Pädophilen irgendjemanden schädigen.

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Titelbild zu Unter Generalverdacht: eine Buchkritik zu „Das tabuisierte eine Prozent“ von Klaus Beier und Maximilian von Heyden. Teil 1/3: Inhaltszusammenfassung

Es ist wohl keine Übertreibung zu sagen, dass Hilfsangebote für pädophile Menschen rar gesät sind. In der Ausbildung von Therapeuten und Fachkräften der sozialen Arbeit spielt das Thema Pädophilie nur selten eine Rolle. Das führt dazu, dass Pädophile, die sich von Therapieprojekten wie Kein Täter Werden nicht angesprochen fühlen und anderswo Hilfe suchen oft auf überforderte Fachkräfte stoßen, die sich unsicher fühlen und nicht das notwendige Wissen haben, um eine professionelle Hilfe anzubieten. Um diese Wissenslücke aufzufüllen, gucken manche Fachkräfte vielleicht in der Fachliteratur nach. Genau diese Zielgruppe möchte das Anfang September von Prof. Klaus Beier und Maximilian von Heyden veröffentlichte Fachbuch mit dem Titel „Das tabuisierte eine Prozent: Pädophilie erkennen und behandeln. Ein Leitfaden für die psychosoziale Praxis“ füllen. Da die dort stehenden Inhalte somit auch beeinflussen sollen, welche Einstellungen Fachkräfte gegenüber Hilfe suchenden Pädophilen haben, und wie sie diese behandeln sollen, habe ich mir das Werk ebenfalls besorgt und mich durch das Buch durch gearbeitet.

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Titelbild zu Bericht und Kommentar: Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre KTW“

2005 wurde in Berlin das Präventionsprojekt Dunkelfeld, besser bekannt unter dem Namen Kein Täter Werden (KTW), in Berlin gegründet. Letzten Montag feierte das Projekt nun sein 20-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung im Centrum der Anatomie der Charité, laut Veranstaltungsinfo in „einem der traditionsreichen Hörsäle der Berliner Anatomie“ (nicht erwähnt wurde, dass es sich vermutlich auch um einen der unbequemsten Hörsäle handelt – mein Beileid an alle Student:innen der Anatomie in Berlin). Eingeladen waren mehrere Personen, die auf die ein oder andere Weise in die Geschichte des Projekts involviert waren, und insgesamt etwa drei Stunden lang Reden und Vorträge hielten. Auch ich habe mich auf den Weg nach Berlin gemacht, um die Veranstaltung zusammen mit

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Titelbild zu Wenn der Gang zum Therapeuten gefährlich wird

Jan geht es nicht gut. Schon seit längerem plagen ihn düstere Gedanken, Depressionen und Schlafstörungen, er flüchtet in den Alkoholkonsum, der seine Probleme aber nur verschlimmert. An einem Tiefpunkt angekommen stellt er fest: Er braucht Hilfe, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Nach langer Suche findet er schließlich einen Psychotherapeuten, mit dem er gut klarkommt. Immer mehr öffnet er sich in den Sitzungen, bis Jan ihm auch sein letztes, am stärksten behütetes Geheimnis anvertraut: Jan ist pädophil, er fühlt sich schon seit seiner Jugend zu Jungs im Vorschulalter hingezogen. Der Therapeut reagiert zum Glück verständnisvoll, und mit seiner Unterstützung kann Jan seine psychischen Probleme langsam in den Griff bekommen. Am Ende jeder Sitzung tippt der Therapeut seine Sitzungsnotizen in den Rechner ein und füllt nach und nach Jans Patientenakte, in der als Diagnose nun unter anderem auch der Code F65.4 notiert ist – Pädophilie.

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Titelbild zu Kinder in der (digitalen) Öffentlichkeit

Der Umgang mit Bildern und Videos von Kindern im Internet ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Kern geht es dabei um die Frage, was für Darstellungen von Kindern in der Öffentlichkeit wir für akzeptabel halten, und wie weit wir Kindern dabei ein Mitspracherecht zugestehen. Während die Einen Aufnahmen ihrer Kinder ohne groß nachzudenken einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und Andere aus ihren Kindern kleine Social Media Stars machen, mit denen sie Geld verdienen können, warnen auf der anderen Seite der Debatte kritische Stimmen davor, Aufnahmen von Kindern überhaupt ins Internet zu stellen. Was genau die Risiken für das Kindeswohl dabei sind, bleibt aber oft unklar, und häufig wird die Komplexität des Themas auf eine vermeintliche Gefahr durch pädophile Menschen im Netz reduziert. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Aufnahmen von Kindern ist im Zeitalter der sogenannten „sozialen“ Medien, über die ein Bild schnell ein Millionenpublikum erreichen kann, und von Deepfakes vielleicht drängender als je zuvor, betrifft aber grundsätzlich weit mehr als nur das digitale Leben.

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Titelbild zu Blind für die Wahrheit? Filmkritik zu „Blinder Fleck“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag geht es um körperliche, psychische und sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Gibt es geheime Organisationen, in denen Kinder in quasi-religiösen Ritualen vergewaltigt, gefoltert und vielleicht sogar getötet werden? Können solche Missbrauchsorganisationen deshalb ungehindert agieren, weil die Gesellschaft sie nicht wahrhaben will, einen riesigen blinden Fleck hat? Geht es nach dem vor wenigen Monaten uraufgeführten Film „Blinder Fleck“, ist beides mit „ja“ zu beantworten. Auf meinen Radar ist der Film vor allem aus zwei Gründen gelandet: einmal, weil er vom Verein

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Titelbild zu „Wir bedauern das sehr“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag geht es um Suizid. Anlaufstellen für Betroffene in suizidalen Krisen sind auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention gelistet. Mitarbeitende von Anlaufstellen sind nicht unbedingt zum Thema Pädophilie informiert und haben möglicherweise selber stigmatisierende Vorurteile verinnerlicht. Einen Platz zum Reden für Pädophile gibt es im Selbsthilfechat Die P-Punkte.

And all the people said
"What a shame that he's dead
But wasn't he a most peculiar man?"

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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DANKE an ALLE Beteiligten für den Versuch. Ich möchte mich insb. bei dir Bedanken, Sirius. Für deinen jahrelangen aktivistischen Einsatz. Deine Artikel waren immer sehr lesenswert! Aber auch ein dickes Lob an alle anderen Autoren. Es wäre tragisch all das durch diese Niederlage zu verlieren, aber absolut verständlich. Ihr habt wirklich echt tolle Arbeit geleistet und den Menschen Hoffnung und eine Zuflucht gegeben. Unsere Generation wird wohl keine sexuellen Freiheiten haben, aber wie du richtig sagtest kann sich das ändern. Nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann. Dem geplanten EU-weiten Verbot steht wohl nichts mehr im Weg. Wir müssen uns mental darauf vorbereiten bis an unser Lebensende unter solchen Gesetzen, die in unser privaten Fantasien eindringen, zu leben. Gesetze und Stigmata lassen sich auf so einem großen Level vlt. erst in mehreren Jahrzehnten bekämpfen. Denn wir haben keine Struktur, keine Gelder und kein Gesicht. Die Wissenschaft wird auch nicht weiterkommen. Langzeitstudien werden unmöglich bleiben. Es wirkt hoffnungslos, aber die Zeit ist endlich. Das kann einem auch Frieden geben.
Es gab wohl schon ein Urteil eines obersten Gerichts zu diesen Puppen, aber da gab es leider ein Scheitern: In 2019, the Norwegian Supreme Court essentially confirmed previous case law that considered childlike sex dolls as child pornographic material.18 It clarified that childlike sex dolls do sexualize children,19 and it asserted that also an object like a doll can be considered a “depiction” Quelle: Norwegian Supreme Court, A mot Påtalemyndigheten, 10.09.2019, hr-2019-1715 A. Es ist erschreckend, wenn ein Supreme Court solche moralischen Aussagen reproduziert. Hoffen wir das unser BVerfG da sachlicher ist.
Das ist ein guter Einwand, was den Besitz und praktischen Umgang betrifft. Die Verbreitung und das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist zwar auch für erkennbar fiktive Inhalte verboten, was jedoch für Puppen nicht sonderlich relevant sein dürfte: Es wird wohl kaum jemand eine spärlich bekleidete kindliche Puppe in aufreizender Pose öffentlich ausstellen wollen. Und im Kontext von Puppen halte ich das auch für eine noch hinnehmbare Einschränkung (das Verbot sehe ich bei anderem Medien mit fiktiven Inhalten, wie Bilder und ggf. auch kleinen Figuren, kritischer).
"Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch." Tatsächlich wäre mir das herzlich egal - solange ich davon nichts mitbekomme (und auch hinterher nicht). Ich persönlich, bin da sehr pragmatisch. Der Punkt ist aber, daß eben niemand wissen kann, was hinterher, mit auf diese Weise entstandenen Aufnahmen passiert. Ich hätte kein Interesse daran, irgendwo über solche Bilder von mir zu stolpern. "Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält." Warum nicht? Wenn sich diese Person bei der Arbeit korrekt verhält, d.h, auch die besondere Schutzbedürftigkeit anerkennt und danach handelt, steht dem doch nichts entgegen. Man hat Anspruch auf eine professionelle Dienstleistung, nicht aber auf bestimmte Gefühlslagen des Dienstleistungspersonals. "Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig." Eben. Es gibt auch homophile Frauenärztinnen. "Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören."" Verdrängen? Ganz schlechte Idee. Daß "diese Kinder da wirklich nicht hingehören" ist wohl eher ein moralisches Konstrukt.
Und jetzt ist die Frage, warum eigentlich? Bilder, digital mit einem Handy gemacht, sind ja streng genommen nur Nullen und Einsen. Ganz einfach: die Bilder existieren auf einem Datenträger und können jederzeit abhanden kommen, verbreitet werden etc. Pp. Das ist auch dann möglich, wenn man das nicht beabsichtigt z. B. wenn ein Gerät verseucht ist. Außerdem ist ein Verbot bei der Herstellung (Gaffer-Fotos) auch ein präventives Mittel, um zu verhindern das sich Märkte und Communities mit diesem Ziel entwickeln. Die Gedanken widerum werden nie deinen Kopf verlassen können. Es ist aber auch keine Seltenheit das insb. der bloße private Besitz (nicht mit Abruf zu verwechseln) von Rechtsexperten kritisiert wird. Hier würde ich eher einen gemäßigten Umgang mit der Strafandrohung erwarten (ich erinnere an die Reform, die zurückgezogen werden musste), da sonst andere Konstellationen attraktiver wirken. Nach der KiPo-Verschärfung war die Mindeststrafe für die versuchte Vergewaltigung eines Kindes niedriger als für den Besitz eines einzigen realistischen fiktiven Bildes. Das Sexualstrafrecht ist seit Jahrzehnten völlig widersprüchlich.