Thema: PRÄVALENZ

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PRÄVALENZ.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Was ist Pädophilie?

Nach sechs Jahren auf diesem Blog, inzwischen über 100 Beiträgen und mehr als einer Viertelmillion Wörter zum Thema Pädophilie ist es für mich langsam mal an der Zeit, eine grundlegende Frage zu beantworten: Was ist Pädophilie eigentlich?

Okay, vielleicht meinst du, die Antwort schon zu kennen und fühlst dich dazu verleitet, gelangweilt wegzuklicken. Wenn dem so ist, bitte ich nur um etwas Geduld. Ich verspreche, dass diese Frage interessanter ist, als es zunächst vielleicht den Anschein hat, und dass du auch dann etwas Neues lernen kannst, wenn du glaubst schon zu wissen, was Pädophilie ist.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Ja, wenn der Chef von KTW selber Pädophile als Gefahr bezeichnet und eine Massenüberwachung fordert, dann ist ja klar wie seine Position zur ePA und einem saftigen Polizeiregister ist.
Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr