Beiträge von Februar 2025

Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet heute Phil, ein nicht-exklusiv Pädo- und Hebephiler, diese Frage.


Was bedeutet ein würdevolles Leben für mich als Pädophiler (oder MAP im weiteren Sinne)?
Zunächst ist zu bemerken, dass Paraphilien wie die Pädophilie, Hebephilie, ect. alle, wie auch die Teleiophilie, sexuelle Orientierungen sind, welche unabänderliche Eigenschaften sind welche sich kein Mensch aussucht und welche keinen Menschen direkt zu einer Gefahr für andere machen. Umso weniger dürfen diese mit Straftaten wie Kindesmissbrauch gleichgestellt werden (ein Verständnis, welches ich im Folgenden beim Leser implizit in allen Ausführungen voraussetze). Dementsprechend darf Hass gegen unbescholtene Menschen auf Grundlage dieser Eigenschaften nicht toleriert werden. Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung auf Grundlage der Sexualität wenn es um Paraphilien geht. Ein würdevolles Leben muss aber diesen Schutz beinhalten, sodass wir nicht auf Grundlage dieser Orientierung unseren Arbeitsplatz verlieren können, nicht gegen uns gehetzt werden darf und Gewalt gegen uns als Hassverbrechen gelten. Dazu muss auch zählen, dass menschenverachtende Aussagen, wie "Pädophile gehören alle weg-gesperrt / gefoltert / ausradiert", als das behandelt werden, was sie sind: Hetze und Aufrufe zur Gewalt bzw. Mord, welche gesetzlich verfolgt und geahndet werden müssen.

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Titelbild zu Wahlkampf auf dem Rücken von Minderheiten

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag werden schwere Gewalt- und Missbrauchstaten auch gegen Kinder erwähnt.

In den letzten Monaten ist die Bundesrepublik von einer Reihe an Gewaltverbrechen erschüttert worden. Im August 2024 tötete ein junger Mann auf einem Volksfest in Solingen drei Menschen und verletzte mehrere andere schwer; im Dezember verübte ein Mann einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg; und erst im letzten Monat griff ein Mann eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg an und tötete dabei ein Kind und einen Mann. All diese Taten erzeugten ein weitreichendes mediales und politisches Echo, das insbesondere im Angesicht der anstehenden Wahlen nun ein explosives Potenzial entfaltet.

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Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet Ruby diese Frage, eine nicht-exklusive nepio-pädophile Frau.

Eine sehr philosophische Frage, wie ich finde. Allerdings eine, mit der sich vermutlich jeder pädophile Mensch irgendwann einmal befasst. Wenn ich mir mein Leben so anschaue, dann würde ich sagen, dass ich großes Glück gehabt habe. Einmal damit, dass ich nie mit dieser Scham, die viele Pädophile beschreiben, auf meine Sexualität geblickt habe und auch damit, dass ich in meiner Jugend auf sehr verständnisvolle Menschen getroffen bin, die sozusagen mit mir zusammen mein Coming-In erlebt haben (auch wenn ich mich damals noch nicht als pädophil bezeichnet habe). Außerdem natürlich, weil ich über dieses Thema meinen Mann kennengelernt habe und ich damit auch in meinem Privatleben, abseits der gemeinsamen Projekte, jemanden an meiner Seite habe, der versteht wie ich fühle, vor dem ich nichts verheimlichen muss, sondern mit dem ich auch meine intimsten Gedanken teilen kann. Letztendlich habe ich damit etwas, das sich wohl viele nicht-exklusive Pädophile wünschen - einen Partner, der mich nicht trotz, sondern auch wegen meiner Pädophilie liebt. Nicht vergessen will ich dabei die Kontakte, die ich über die Jahre geknüpft habe und die mir damit einen normalen Umgang mit meiner Neigung als einfachen Teil von mir ermöglicht haben. Auch wenn nicht alle davon von Dauer waren, so bin ich doch froh für die Erfahrungen, die ich gemacht habe, denn auch aus negativen Erfahrungen nimmt man etwas für sich mit und lernt dazu. 

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Nachdem Sirius schon im September vergangenen Jahres meinen Artikel angekündigt hat, will ich diesen nun endlich veröffentlichen. Ich will hierin herausarbeiten, warum die Empfehlung der Unabhängigen Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), den Begriff ’Pädosexualität’ statt ’Pädophilie’ zu verwenden, unsinnig ist.

Die UBSKM schreibt auf ihrer Website bei der Definition der Begriffe Pädophilie und Pädosexualität das Folgende: ”In den Sozialwissenschaften ist der medizinische Begriff Pädophilie umstritten, weil ’-philie’ (griech.) Liebe bedeutet. Als angemessener gilt der Begriff Pädosexualität, weil er das sexuelle Begehren in den Vordergrund rückt.” Die UBSKM

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Titelbild zu Nichts reizt den brüllenden Mob mehr als Würde: Gedanken über ein würdevolles Leben als Pädophiler

Teil 5 einer Miniserie zum Thema Würde.
Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Diese Frage haben wir mehreren Leuten gestellt. Hier findest du die vorigen Teile:

  1. Lu Erker
  2. Phil
  3. Regenbogenfisch
  4. Rubricappula

Oxford Town around the bend
He come to the door, he couldn’t get in
All because of the color of his skin
What do you think about that, my friend?

Bob Dylan, Oxford Town

Würde ist die Essenz des Menschseins: das, was uns alle tief im Inneren als Individuen auszeichnet und gleichzeitig als Teile der menschlichen Rasse verbindet. Sie steht grundsätzlich jedem Menschen zu, unabhängig von Klasse, Herkunft, Sexualität, und kann selbst durch eigene Handlungen nicht verloren gehen. Die Anerkennung der universellen Menschenwürde bildet das Fundament sowohl für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, und ist damit die ideologische Basis, aus der sich unser Umgang miteinander in den modernen Gesellschaften ableitet. Dies ist dabei keineswegs selbstverständlich oder naturgegeben, sondern das Ergebnis der harten Lektionen, die wir aus dem dunklen Kapitel des Nationalsozialismus und ähnlich inhumaner Systeme gelernt haben. Dort, wo wir die hohe Idee der Menschenwürde aufgeben oder relativieren, legen wir die Grundsteine für die Begehung schlimmster Gräueltaten.

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Titelbild zu Verständnis für Missbrauchsopfer - Eine Einbahnstraße?

Ich möchte mich in diesem Beitrag einem (erneut eher kontroversem) Thema widmen, das mir schon lange im Kopf herumgeht. Durch eine Mail die uns kürzlich erreicht hat, wurde mir nun der nötige Anstoß dafür gegeben, auch tatsächlich einen Beitrag dazu zu schreiben: Das Verhalten (nicht-pädophiler) Missbrauchsbetroffener, pädophilen Menschen gegenüber.

Als pädophile Frau, die sich mit der Seite "Wir sind auch Menschen" in erster Linie an nicht-pädophile Menschen richtet und bereit ist, sich mit diesen auseinanderzusetzen, werden mir (und natürlich auch den anderen Teammitgliedern) gerne Vorwürfe gemacht, Taten und Charaktereigenschaften zugeschrieben und ganz allgemein die Fähigkeit abgesprochen, Mitgefühl für von Missbrauch Betroffene zu empfinden oder einen, ihrer Ansicht nach, angemessenen Umgang mit der Thematik zu haben. Gern wird mir auch persönlich unterstellt, ich wäre verantwortlich dafür, was (mitunter) andere pädophile Menschen, eigentlich: Missbrauchstäter, ihnen oder anderen Kindern angetan haben oder tun. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man muss die Sachen auch genau lesen: Ein Eingriff in den von Art. 8 geschützten Bereich muss auch notwendig sein. Und bei deinem Zitat aus Art. 6 geht es um "Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden" - das wird wohl kaum Gegenstand der Beschwerde sein.
Zeitverschwendung ist es eher nicht, weil selbst eine Niederlage entsprechende Reaktionen hervorrufen wird. Ich denke nicht das man das so einfach hinnehmen wird, wenn für ganz Europa geurteilt wird das es klar geht wenn man den Akt der bloßen Masturbation nicht nur verbieten, sondern regulieren, überwachen und Gegenstand der öffentlichen Sicherheit machen kann. Da werden so einige aufwachen.
_"Laut Urteil des BVerfG fällt auch die Verwendung von Kindersexpuppen in privaten Räumlichkeiten genauso nicht in diesen Kernbereich. Das Gericht begründet das damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Nutzung von Kindersexpuppen die Gefahr für reale sexuelle Übergriffe erhöhen kann (siehe oben). Diese potenziell erhöhte Gefahr reiche aber aus, um einen Sozialbezug herzustellen, selbst wenn die Puppennutzung selber im Verborgenen stattfindet. Hierzu stellt sich unmittelbar die Frage: für die meisten Menschen dürfte die Nutzung von Sexspielzeugen zur Masturbation so ziemlich der privateste und intimste Bereich ihres Lebens sein. Was also, wenn nicht das, soll denn Teil eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung sein? Die Rechtfertigung für diesen Sozialbezug ist denkbar dünn."_ Die Rechtfertigung ist nicht dünn, sie ist irre. Wir leben im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe, wir können keine Erdkrümmung erkennen. Diese Begründung entspringt keinen rationalen Gedanken. Das kann nur so niedergeschrieben werden, weil man Pädophile hasst, sich vor ihnen ekelt, ihnen daher nicht mal ein Minimum an Privatsphäre zugesteht. Für Pädophile gilt nicht, dass auch sie Menschenwürde haben. Direkt sagen kann man das öffentlich nicht, also muss man es anders "formulieren". Man muss sie kontrollieren, selbst wenn sie völlig allein mit sich sind und sich an einem kümmerlichen Gegenstand aus Plastik reiben möchten. Das ist nicht einmal "dünn", das ist einfach nur verrückt.
Ist sowieso Zeitverschwendung und dient höchstens dafür um das Thema am Leben zu erhalten. Wer hier an einen Sieg glaubt sollte die Drogen absetzen. Ein Blick in die Menschenrechtskonvention sagt alles: Art. 8: Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Art. 6 wenn dies im Interesse der Moral [...] liegt Hier kann man nur auf Art. 14 hoffen, weil der besagt das diese Menschenrechte nicht aufgrund eines "sonstigen Status" verwehrt werden dürfen. Man wird das Verbot aber nicht an der Pädophilie festmachen, sondern einfach das es dem Kinderschutz dient.
Wie sieht das eig. mit der Beschwerde vor dem EGMR aus? Ich lese man muss das innerhalb von 4 Monaten nach der letzten Entscheidung vorbringen. Das gültige Datum soll wohl der Datum des Beschlusses sein, also ab dem 21.05.2026. "You must submit your application within the strict 4-month time limit of the final domestic court decision that exhausted your remedies (this was reduced from 6 months on 1 February 2022). The deadline is calculated from the date of the final decision — not when you received it." Ist das nicht etwas absurd, oder verstehe ich was falsch.