Thema: GRUNDGESETZ

Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet heute Regenbogenfisch diese Frage.

 Der aktuelle Umgang mit Pädophilen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1, Abs. 1 GG

Aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde ergibt sich aufgrund des Menschseins des Pädophilen auch, dass die Würde des Pädophilen unantastbar ist. Bevor ich also überlegen kann, wie ein würdevolles Leben als Pädophiler aussehen kann, muss ich also erstmal überprüfen, ob Pädophile aktuell überhaupt das Recht besitzen, ein würdevolles Leben zu führen. 

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Ich sitze im Publikum eines Konzerts. Das Thema des Abends: „Ich bin was ich bin.“

Begrüßt werde ich mit einem fröhlichen „Liebe Damen, liebe Herren, liebe Kinder und alles dazwischen und außerhalb“.

Zwischen den Stücken werden immer wieder kleine Reden geschwungen. Locker, lustig. Einige der Sprecher vermutlich selbst Teil der LGBTQI+ Bewegung. Ein Mann in einem glitzernden Jackett lobt unser Grundgesetz. Zitiert die ersten Zeilen, betont wie glücklich wir sein können, dass wir in Deutschland leben, weil es anderen Menschen anderswo nicht vergönnt ist in den Genuss eben jener Grundrechte zu kommen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das Sexualstrafrecht ist anfällig für Übertreibungen. Der Besitz eines einzigen Bildes (darunter auch fotorealistische Fakes, oder jung wirkende Erwachsene) wurde vor der Reform der Reform noch mit mindestens einem Jahr bestraft. Die versuchte Vergewaltigung eines Kindes widerum mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Jemand der also bereits ein Kind entführt hat, oder aktiv dabei ist, wurde weniger hart bestraft. Das gibt es auch bis heute noch in der Form das Gewalt an Kindern bspw. mentale oder körperlicher (nicht sexueller) Missbrauch durch Schläge etc. deutlich sanfter bestraft werden als Puppen (i. S. v. Höchststrafen).
@Naylee: dieser Paragraph existiert in ähnlicher Form schon seit 2004. Mir wäre nicht bekannt, dass deshalb jemals jemand verurteilt worden wäre, der von positiven sexuellen Erlebnissen in seiner Kindheit berichtet hat. Verboten ist ja auch nicht zu sagen „ich hatte als Kind Sex mit einem Erwachsenen und das hat mir nicht geschadet.“ Den Gedanken, dass da draußen ganz viele Menschen wegen des § 140 sich nicht trauen, ihre Erlebnisse zu schildern und deshalb positive Erfahrungen unterrepräsentiert sind, halte ich daher für etwas weit hergeholt.
@Sirius Das kannst du in der heutigen Zeit vergessen. Als der "durchschnittliche Bürger" von der UN-Cybercrime Convention gehört hat und das dort den Mitgliedstaaten freigestellt wird nur Inhalte zu bestrafen, die "keine existierende Personen zeigen" wurde in Deutschland wieder eine Peition mit über 250-tausend Unterschriften rausgeholt. https://archive.ph/PzyIW
Es hilft aber nicht das Erwachsene sex mit 14-Jährigen haben können. Wie kann das immer noch bestehen? Mich wundert das wirklich Das geht klar, aber ein Stück plastik ist böse?
Vielen Dank, UwU. Du bringst das sehr gut auf den Punkt. Ich sehe das genauso.