Avatar von Ursus

Autor: Ursus

Autor

Ursus ist ein Autor auf Kinder im Herzen.

Ursus' Blog

Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet Ursus diese Frage, ein nicht-exklusiver Pädophiler.

Eine Frage, die mich sehr berührt, da sie sehr viele negative Erinnerungen weckt, an die ich mich zurückerinnere. Wieso aber? Weil ich diesen Aspekt an mir nicht toll finde? Nein, meine Neigung stört mich nicht. Sie bereichert mich, auch wenn das viele Leute abschreckt. Durch meine Neigung und durch das mit einhergehende Stigma habe ich viel gelernt und sehr wichtige und wunderbare Personen kennengelernt, sowohl im Internet als auch persönlich. Aber gucken wir uns erstmal an, was falsch läuft, im Bezug auf den Umgang der Gesellschaft mit Pädophilen.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Selbst dann wäre genaugenommen immer noch zu begründen, warum Liebespuppenkinder die Menschenwürde realer Kinder verletzen. Aktuell ist das nichts weiter als ein nicht näher bestimmter Kampfbegriff. Und anders als bei Videospielcharakteren geschieht den Liebespuppenkindern nichts Entwürdigendes, wenn pädophile Menschen Emotionalität und Sexualität mit ihnen erfahren. Warum daran nichts entwürdigend ist, habe ich bereits erläutert. Noch dazu kann man das Moralargument auch umdrehen: Wie würdevoll kann gerade ein exklusiv pädophiler Mensch leben, dem eine Liebesbeziehung und damit auch ein Familienersatz vorenthalten wird, obwohl kein Kind darunter leiden würde? Wie moralisch ist das? Gegner:innen dieser Puppen lassen echte Menschen leiden, nämlich die Pädophilen, für ein konstruiertes Leid, das sie sich ausdenken. Sollte es wirklich so kommen wie Du schreibst, können wir nur versuchen, für unsere Grundrechte weiterzukämpfen. Doch braucht es für neue Diskriminierungen dann nicht mehr die Abwägung von Rechtsgütern realer Menschen. Um Diskriminierung zu schaffen, kann man unserer Minderheit dann alles antun, egal ob Kinder dadurch geschützt werden, oder uns lediglich Leid zugefügt wird. Alles wäre (scheinbar) gerechtfertigt. Es werden damit jetzt schon Menschen politisch verfolgt und uns Gefängnis gesteckt, die niemandem etwas getan haben. Wenn sich dieser Trend nicht stoppen lässt, wird der Gesetzgeber genau das ausweiten. Und das darf einfach so nicht sein.
"Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen (vor allem sogenannte Zombies) hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen." Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet. Am Ende des Tages kritisiert das Gericht einfach nur das der Gesetzgeber, wenn er Fantasiewesen erfassen möchte, diese auch auflisten muss. Das hat er getan und ist daher auch mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ich sehe hier zwei mögliche Erklärungen. Entweder die Autoren sind fundamental nicht in der Lage, den Widerspruch zu erkennen, womöglich weil sie sich selber als Akteure der Antistigmatisierung sehen und somit davon ausgehen, dass nichts, was sie selber sagen überhaupt stigmatisierend sein kann. Man kann den Abschnitt aber auch deutlich bösartiger verstehen. Die Autoren sagen im Prinzip nur, man solle als Fachkraft Verständnis dafür haben, dass Pädophile Angst davor haben als gefährlich gesehen zu werden und diese Ängste adressieren. In der Aussage steckt nicht notwendigerweise die Ansicht drin, dass es wirklich auch falsch sei, Pädophile als gefährlich zu sehen. Möglicherweise ist die Haltung der Autoren somit einfach, dass Pädophile im Allgemeinen wirklich gefährlich seien, man als Therapeut diese Ansicht in der individuellen Behandlung aber nicht durchscheinen lassen solle, um die Klienten aus der Therapie nicht unnötig zu verschrecken
"Dort wurde geurteilt dass das Verbot von Medien, wo Menschen, aber auch "menschenähnliche Wesen" so dargestellt werden das ihre Menschenwürde verletzt wird mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also rein fiktive, nicht existierende Wesen." Genaugenommen wurde dort geurteilt, dass "menschenähnliche Wesen" gerade nicht(!) unter den §131 fallen (siehe Absatz 100). Das Gesetz wurde erst im Jahr 2004 um das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" ergänzt. Inhalte gem. §131 sind: "solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden." Btw: Mit "Verkörperungen" sind keine Puppenkörper gemeint;))
@Nixda: Für mich klingt das so, dass Entstigmatisierung nur dazu dient, pädophile Menschen den Zugang zu einer Therapie zu KTW zu erleichtern, ansonsten aber nicht von großem Interesse ist. Wieso wird sonst gleich im nächsten Satz erwähnt, es sei nicht nötig, Pädophile nicht mehr als gefährlich einzustufen? Mir erscheinen beide Sätze als die Quadratur des Kreises, denn wie möchte man eine Neigung entstigmatisieren, die man selbst als gefährlich ansieht und damit das Stigma aktiv befördert? Die Sache mit dem Outing halte ich auch für sehr weltfremd und gefährlich. Dahinter steckt aus meiner Sicht vor allem der Präventionsgedanke, d.h. wenn sich jemand geoutet hat, kann man ihn besser kontrollieren. Wie es den Betroffenen damit geht, dass eventuell ein Jobverlust oder der Bruch von Freundschaften droht, wird hier mal wieder völlig außer Acht gelassen.