Beiträge von Juni 2026

Titelbild zu Die Wahrheit über das „Kentler-Experiment“

Das Wichtigste in Kürze

  • Der seinerzeit äußerst geachtete Sozialwissenschaftler Prof. Helmut Kentler brachte vermutlich Ende der 1960er Jahre mehrere heimatlose Minderjährige bei Männern unter, die mit Kentlers Segen sexualisierte Beziehungen mit den Pflegekindern eingingen. In den Medien wurde dies später als das „Kentler-Experiment“ bekannt, das meist beschrieben wird als ein Experiment, in dem Kinder bei Pädophilen untergebracht worden seien; diese Darstellung ist aber aus mehreren Gründen fragwürdig und problematisch.
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Titelbild zu Können Pädophile mit Kindern arbeiten? Erfahrungen und Gedanken eines pädophilen Erziehers

"Du machst den Beruf doch nur, um dich an den Kindern aufzugeilen."

"Du wirst doch sowieso bei der erstbesten Gelegenheit ein Kind missbrauchen."

"Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Deswegen müsst ihr euch so weit von Kindern fernhalten wie nur möglich."

Diese und ähnliche Reaktionen ruft es hervor, wenn Menschen davon erfahren, dass ich oder andere Pädophile in Berufen mit Kindern arbeiten - sei es nun als Erzieher, Lehrer oder sonstiges pädagogisches Fachpersonal. So wie Pädophile allgemein auf diese eine Eigenschaft - die Pädophilie - reduziert und als Gefahr für Kinder gesehen werden, so wird auch in diesem speziellen Fall angenommen, dass Pädophile einzig und allein mit Kindern arbeiten, um sich an ihnen "aufzugeilen" und mindestens einmal Material für ihre Fantasien zu sammeln, wenn nicht sogar, um die Kinder direkt zu missbrauchen, wenn sich ihnen eine Gelegenheit bietet. In der Vorstellung dieser Leute dient alles, was Pädophile tun, letztlich nur der Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse. Und wer etwas anderes behauptet, belügt entweder sich selbst oder alle anderen. Dass Pädophile aus anderen Gründen einen Beruf mit Kindern suchen - vielleicht sogar aus den gleichen Gründen, aus denen nicht-pädophile Personen mit Kindern arbeiten -, diese Vorstellung existiert überhaupt nicht. 

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Titelbild zu Gedanken zum bevorstehenden Puppen-Urteil und der Zeit danach

Wenn der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts zu glauben ist, die ein Gast im P-Punkte-Forum angeschrieben hat, werden wir nach fast auf den Punkt vier Jahren bald endlich die Entscheidung zu Verfassungsbeschwerde zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen (§ 184l StGB) erfahren. Während es in den letzten Jahren nur wenige Neuigkeiten zu der Beschwerde gab, hat mich diese Nachricht wieder vermehrt über das Thema nachdenken lassen, und auch über die Frage, wie es nach der Entscheidung weitergehen könnte.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Zweifelnd: Ein anderes Mitglied schreibt davon, wie schön es sei, dass die Initiative immer von den Kindern ausgeht, und zählt erlebte Körperlichkeiten mit Kindern auf. Mir ging es darum, zu sagen, was ich als Pädophiler bereits schön finde und dass sich Kinder bei mir offensichtlich auch wohlfühlen. Natürlich genieße ich die körperliche Nähe, aber das Kind kann sich jederzeit lösen und entscheidet selber, ob es das möchte. Da werden von mir keine komischen Taktiken angewendet, sondern ich bin einfach ich selbst. Dann mögen mich Kinder. Zudem finde ich die Arbeit mit Kindern auch unabhängig von einer pädophilen Neigung sehr schön. Ich halte es nicht für sinnvoll, sich dafür zu entscheiden, (nur) weil man sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt. Dass so indirekt über mich gesprochen wird (und auch "diese Person"), empfinde ich als unhöflich/respektlos. @Ruby: Mhhh...Nein. Das ist schlichtweg falsch. Alleine schon, weil der Großteil aller Missbrauchstaten durch Nicht-Pädophile begangen wird. Hier ging es aber um die sexuelle Wahrnehmung von Kindern durch Pädophile und nicht um Missbrauchstaten. Ja, das hätte ich in meinem Kommentar etwas anders formulieren sollen. Meinetwegen kann das auch auf alle Menschen ausgeweitet werden, aber mein Punkt war eigentlich, dass jemand, der Kinder sexuell wahrnimmt, das nur nicht mehr machen würde bzw. könnte, wenn dieser tot ist.
Danke für den Link. Mir geht's nicht anders. :(
Die Verfassungsbeschwerden werden am 2. Juli entschieden. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html Ich zittere.
"Schließlich war hier jetzt auch die Rede davon, dass evtl. auftretende Erregungszustände ja nicht so schlimm seien, so lange man nur professionell mit ihnen umgeht." Allerdings. Im Umgang mit Menschen kann es zu jeder Art von Gefühlen kommen. Das bedeutet aber nicht, daß man sich von diesen Gefühlen leiten oder vereinnahmen läßt. Auch ein Arzt, der einen seiner Patienten abgrundtief verabscheut, wird ihn in den meisten Fällen nach allen Regeln der Kunst bestmöglich und professionell behandeln. Solange Gefühle die Performance nicht beeinträchtigen, sind diese Gefühle für die praktische Tätigkeit völlig irrelevant. "Vertrauen und Zutrauen" wurde sich gewünscht. Es fällt schwer." Nichts, was sich lohnt, ist einfach :-)