Thema: PÄDERASTIE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema PÄDERASTIE.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Die Wahrheit über das „Kentler-Experiment“

Das Wichtigste in Kürze

  • Der seinerzeit äußerst geachtete Sozialwissenschaftler Prof. Helmut Kentler brachte vermutlich Ende der 1960er Jahre mehrere heimatlose Minderjährige bei Männern unter, die mit Kentlers Segen sexualisierte Beziehungen mit den Pflegekindern eingingen. In den Medien wurde dies später als das „Kentler-Experiment“ bekannt, das meist beschrieben wird als ein Experiment, in dem Kinder bei Pädophilen untergebracht worden seien; diese Darstellung ist aber aus mehreren Gründen fragwürdig und problematisch.
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Titelbild zu Buchbesprechung: Peter Schult – Besuche in Sackgassen

Warum tue ich mir das eigentlich an? Diese Frage stelle ich mir mehr als einmal, während ich mich durch das 260 Seiten lange Büchlein arbeite, durch lange selbstgefällige Passagen eines Mannes, der zur Selbstreflexion unfähig zu sein scheint, Beschreibungen von sexuellen Handlungen an viel zu jungen Jugendlichen und einem überaus obszönen Gedicht mit dem Titel „Knabenliebe“, in dem selbstverständlich eine Erwähnung von Ganymed nicht fehlen darf. Die Antwort lieferte das Buch am Ende vielleicht selber, auf Seite 250: „Dabei hat Geschichte nichts mit Nostalgie zu tun, man muß wissen, woher man kommt, um seinen Standpunkt zu kennen, und nur, wer weiß, wo er steht, weiß, wohin er gehen muss.“

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Nachtrag: Natürlich müsste dieses dann erlassene Gesetz wieder vom BVerfG außer Kraft gesetzt werden. Also hast du daher praktisch Recht. Wir hätten für eine kurze Zeit legale Puppen gehabt nur um dann das positive Urteil nochmal zu beantragen. Wäre in diesem Fall sicher erfolgreich geworden, da es in so einer kurzen Zeit, mit dem gleichen Senat passiert wäre.
@Anonym Deine Ansicht teile ich in den wesentlichen Gründen, da sie Fehler enthält. Das schöne an Herrn Offenlochs Darlegung ist ja, das ein Beschluss nach seiner Handschrift uns eine ewige und absolut geschützte Intimsphäre zugesprochen hätte. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung leitet sich aus Art. 1 GG ab. "Die Menschenwürde ist unantastbar". Dementsprechend ist auch der Kernbereich "absolut" geschützt und "abwägungsfest", denn er ist unantastbar. Das Bundesverfassungsgericht behält sich in genau diesem Grundrecht die Macht vor. Internationale Verträge, Unionsrecht etc. all das wird vom BVerfG ignoriert, wenn es einen Verstoß gegen Art. 1 GG feststellt. Der Druck auf Richter, die Pädophilie nicht verstehen, war daher immens. Deutschland wäre zum Paradies für nicht übergriffige Pädophile geworden. Seit seinem sogenannten Lissabon-Urteil 2009 prüft das BVerfG auch, ob die in der deutschen Verfassung unabänderlich gewährleisteten grundlegenden Grundsätze (wie etwa die Menschenwürde oder der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt) durch einen Rechtsakt der EU berührt werden. Werden sie im Einzelfall aus Sicht des BVerfG durch einen Rechtsakt der EU verletzt, kann der Rechtsakt in Deutschland für unanwendbar erklärt werden. Der Anwendungsvorrang gilt für ihn dann nicht.
Ich bin kein Jurist und kenne mich damit nicht aus. Trotzdem möchte ich meine Gedanken dazu mal hier teilen. Ich hatte eigentlich zwei mögliche Szenarien im Kopf und beide wären nicht sonderlich gut gewesen: 1. Wir verlieren, weil keines unserer Argumente tatsächlich relevant ist. Also dass alle vorgebrachten Punkte juristisch entkräftet werden. 2. Wir gewinnen, haben aber nichts davon, z.B. weil die geplanten EU weiten Verbote kommen und bei der Umsetzung das Urteil (des deutschen Gerichts) einfach ignoriert wird. Das Urteil, was wir jetzt haben ist aber eigentlich besser als diese beiden Szenarien. Hätten wir vor dem deutschen Verfassungsgericht gewonnen, würde das ja nur bedeuten, dass ein Puppenverbot nicht mit DEUTSCHEN Recht vereinbar ist. Da das BVerfG die Klage aber aber abgewiesen hat, könnten die Beschwerdeführer nun aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) klagen. (Richtig?) Zwei Richter sehen uns im Recht und einer davon hat uns praktisch sogar eine Anleitung für eine weitere Klage geschrieben. So falsch sind unsere Annahmen also nicht und wir wissen nun, auf welche Punkte wir uns konzentrieren müssten. Hinzu kommt: Würde man vor dem EGMR gewinnen, würde das bedeuten, dass ein Puppenverbot gegen die Menschenrechte verstößt. Somit wäre es praktisch weltweit gültig. Oder sehe ich das falsch? Das wiederum würde doch bedeuten, dass eine solche Klage auch für potentielle Unterstützer anderer Länder interessant wäre, was die Liste der Unterstützer wesentlich verlängern würde. Das oben genannte Szenario 2 wäre vom Tisch, weil es nun nicht mehr auf deutsches Recht beschränkt wäre. Auch der Einfluss der deutschen Politik wäre geringer, genauso wie die Meinung von Herrn Beier da keine Rolle spielen würde, weil dieser in der internationalen Forschung nicht sonderlich bekannt zu sein scheint. (Ich habe schon einige Studien zum Thema gelesen, aber noch nie gesehen, dass da auf Herrn Beier verwiesen wurde.) Mir hat dieses Urteil und die Meinung des Richters Offenloch eigentlich nur gezeigt, dass wir im Recht sind, es aber nicht bekommen haben. Seht das Urteil also nicht als Niederlage, sondern eher als Türöffner um die Reichweite und den Einfluss einer weiteren Klage zu erhöhen. Wenn ihr jetzt aufgebt, dann gibt es wirklich keinerlei Hoffnung mehr für sehr lange Zeit. Deshalb hoffe ich, ihr findet euch nicht damit ab, sondern kämpft weiter und geht auch noch den letzten Schritt. Ihr seid im Recht.
Ne, Sirius. In diesem Falle bin ich tatsächlich ein Egoist und rate Betroffenen dazu sich nicht im Aktivismus zu zerstören. Wenn jemand wirklich eine Puppe möchte, dann sollte diese Person zunächst an ihre eigenen Interessen denken. Sie sollte schauen, welche Optionen ihr noch zur Verfügung stehen. Das ist aktuell nur ein Umzug in ein anderes Land. Ich würde mir, wenn ich mir das finanziell nicht leisten könnte, das zum Ziel machen. Denn das ist ein konkretes und greifbares Ziel, was nur von einem selbst abhängt und auch erreicht werden kann. Wenn dieses sehr persönliche Ziel erreicht ist, dann kann so eine Person aktivistisch werden. Das Selbstwohl sollte aber erstmal vorgehen. Wenn ein Betroffener den Verlust widerum verkraften kann & seine Energie aus dem Aktivismus zieht, dann soll er das verfolgen.
Also mit der Begründung im Urteil kann, nein MUSS, jedes Ersatzmaterial verboten werden. Kann man auch als etwas gutes sehen, wenn das die Anime-Community triggert. Aber ich glaube sie ist nicht mehr das was sie einmal war.