Beiträge von Mai 2025

Unter Psychologen besteht die Annahme, dass bestimmte Glaubenssätze und persönliche Überzeugungen das Risiko für das Begehen von Missbrauchstaten erhöhen können. Diese sogenannten kognitiven Verzerrungen zu Kindesmissbrauch können zum Beispiel klassische Pro-C-Ideologie umfassen, also die Überzeugung, dass Kinder selbstbestimmt zu Sex mit Erwachsenen zustimmen können und dadurch keinen Schaden erleiden, ist aber nicht nur darauf beschränkt. Dementsprechend hoch ist auch das Interesse daran, Testverfahren zu entwickeln, die solche Verzerrungen aufdecken, damit sie danach in einer Therapie behandelt werden können.

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Achtung: der folgende Text ist nichts für schwache Nerven. Zumindest muss davon ausgegangen werden, denn Nepiophilie (die sexuelle Orientierung zu Babys und Kleinkindern) scheint für viele noch schwerer erträglich als der Gedanke, dass es so etwas wie Pädophilie gibt. Das mussten wir (das sind: Ruby und Sirius, zwei Exemplare dieser schwer fassbaren Spezies der Nepiophilen) erst letztens wieder erfahren, als wir ein Video des sich überwiegend an Jugendliche richtenden YouTube-Kanals jungsfragen über Pädophilie schauten. Während die Erklärung über Pädophilie weitestgehend neutral vorgebracht wurde, musste der YouTuber sich bei der Erklärung zur Nepiophilie doch an den Kopf fassen und schwer durchatmen, denn da fange bei ihm das Kopfkino an. Aus dem daraus folgenden Unverständnis entwickelte sich das folgende Gespräch, das hier als Transkription ausschnittsweise wiedergegeben ist.

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Wie sieht ein würdevolles Leben als Pädophiler aus? Im nächsten Teil unserer Reihe beantwortet Ursus diese Frage, ein nicht-exklusiver Pädophiler.

Eine Frage, die mich sehr berührt, da sie sehr viele negative Erinnerungen weckt, an die ich mich zurückerinnere. Wieso aber? Weil ich diesen Aspekt an mir nicht toll finde? Nein, meine Neigung stört mich nicht. Sie bereichert mich, auch wenn das viele Leute abschreckt. Durch meine Neigung und durch das mit einhergehende Stigma habe ich viel gelernt und sehr wichtige und wunderbare Personen kennengelernt, sowohl im Internet als auch persönlich. Aber gucken wir uns erstmal an, was falsch läuft, im Bezug auf den Umgang der Gesellschaft mit Pädophilen.

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Titelbild zu Was ist Pädophilie?

Nach sechs Jahren auf diesem Blog, inzwischen über 100 Beiträgen und mehr als einer Viertelmillion Wörter zum Thema Pädophilie ist es für mich langsam mal an der Zeit, eine grundlegende Frage zu beantworten: Was ist Pädophilie eigentlich?

Okay, vielleicht meinst du, die Antwort schon zu kennen und fühlst dich dazu verleitet, gelangweilt wegzuklicken. Wenn dem so ist, bitte ich nur um etwas Geduld. Ich verspreche, dass diese Frage interessanter ist, als es zunächst vielleicht den Anschein hat, und dass du auch dann etwas Neues lernen kannst, wenn du glaubst schon zu wissen, was Pädophilie ist.

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Titelbild zu Kognitiv verzerrt

Vor wenigen Wochen stellte ich einen psychologischen Fragebogen als Selbsttest bereit (der auch immer noch ausgefüllt werden kann), der 1996 von dem forensischen Psychologen Kurt M. Bumby entwickelt wurde und bis heute breite Verwendung in Wissenschaft und Therapie findet, um sogenannte kognitive Verzerrungen zu Kindesmissbrauch zu ermitteln. Gemeint ist damit vor allem das, was wir als Pro-Contact (Pro-C) Ideologie bezeichnen würden: die Ansicht, dass Kinder Sex mit Erwachsenen wollen und einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern möglich sind. Der Test ist dabei so aufgebaut, dass ein besonders hohes Ergebnis für ein hohes Maß an kognitiven Verzerrungen sprechen soll.

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Titelbild zu Kommentar zu „Unter4Augen“ mit Prof. Klaus Beier

„In einem eindringlichen Dialog stellt sich Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier den Fragen von Jerome Braun“, so wird die neuste Folge des Kinderschutzpodcasts „Unter4Augen“ mit Klaus Beier als Gast bei Kein Täter Werden angeteasert. In Wahrheit handelt es sich eher eine um einseitige Lobeshymne. Unwidersprochen darf er selbst extrem fragwürdige Ansichten verbreiten, die schon als grund- und menschenrechtswidrig bezeichnet werden müssen. In den ganzen etwa 30 Minuten des Podcasts wird nicht eine einzige kritische Frage gestellt und keine Aussage Beiers auch nur vorsichtig hinterfragt, obwohl es dazu mehr als genug Anlass gegeben hätte, denn die von Beier propagierten Ansichten sind unwissenschaftlich und gefährlich, nicht nur für Pädophile, sondern eigentlich für alle Menschen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

"Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet." - Jo, hab ich ja auch geschrieben - aber vor 2004 und zur Zeit des o.g. Urteils, war das eben noch anders.
@Sirius Ja. Man soll als Fachkraft "Verständnis zeigen". Dazu reicht es natürlich auch aus, lediglich vorzugeben, Verständnis dafür zu haben, dass Pädophile Angst davor haben, als gefährlich gesehen zu werden. Das meinte ich mit "taktische Erwägungen". Dahinter dürfte das Kalkül stehen, dass man - ähnlich wie in Polizeiverhören - mit einer verständnisvollen, zugewandten Kommunikation, üblicherweise einfach mehr im eigenen Sinne erreicht, als mit konfrontativem Auftreten - auch (und gerade dann) wenn man dem zu Verhörenden bzw. dem zu Behandelnden, in Wahrheit die Pest an den Hals (oder die Schlinge um ebendiesen) wünscht.
Objektifizierung zu Scheinbare Objektivität
Das was du beschreibst scheint tatsächlich ein neuer Trend bei Behörden / Regierungen zu sein. Damals hieß es immer "hinter jedem Bild steck ein Opfer" usw. Das kann man aber bei Puppen und virtuellem Material nicht sagen. Wenn Fiktion verboten wurde, dann weil es "Hemmschwellen" senkt. Auch das BKA versucht krampfhaft irgendetwas zu konstruieren, so heißt es bspw.: Denn auch wenn Inhalte vollständig künstlich generiert wurden und kein reales Opfer dargestellt wird, trägt KI-generiertes Material zu einer sexuellen Objektifizierung von Kindern und Jugendlichen bei. Sofern Bezüge nach Deutschland vorliegen, gehen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden diesen Fällen daher analog zu realen kinder- / jugendpornografischen Inhalten nach. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie_node.html Der Gesetzgeber hat diesen Grund bei der Einführung von "wirklichkeitsnah" so nicht begründet, sondern auf die Beweisschwierigkeiten hingewiesen. Warum sich das BKA daher dieser Begründung bedient weiß ich nicht. Ein "Objekt", eine Fiktion, kann man nicht Objektifizieren, denn sie ist bereits ein Objekt. Da kein reales Kind betroffen ist werden diese auch nicht objektifiziert. Anonsten objektifiziert jede Art von Fiktion reale Menschen, aber dieses Argument verwendet man dort so nicht. Folgt man dieser Begründung, so müsste man auch die Gedanken verbieten, oder die Neigung an sich.
Selbst dann wäre genaugenommen immer noch zu begründen, warum Liebespuppenkinder die Menschenwürde realer Kinder verletzen. Aktuell ist das nichts weiter als ein nicht näher bestimmter Kampfbegriff. Und anders als bei Videospielcharakteren geschieht den Liebespuppenkindern nichts Entwürdigendes, wenn pädophile Menschen Emotionalität und Sexualität mit ihnen erfahren. Warum daran nichts entwürdigend ist, habe ich bereits erläutert. Noch dazu kann man das Moralargument auch umdrehen: Wie würdevoll kann gerade ein exklusiv pädophiler Mensch leben, dem eine Liebesbeziehung und damit auch ein Familienersatz vorenthalten wird, obwohl kein Kind darunter leiden würde? Wie moralisch ist das? Gegner:innen dieser Puppen lassen echte Menschen leiden, nämlich die Pädophilen, für ein konstruiertes Leid, das sie sich ausdenken. Sollte es wirklich so kommen wie Du schreibst, können wir nur versuchen, für unsere Grundrechte weiterzukämpfen. Doch braucht es für neue Diskriminierungen dann nicht mehr die Abwägung von Rechtsgütern realer Menschen. Um Diskriminierung zu schaffen, kann man unserer Minderheit dann alles antun, egal ob Kinder dadurch geschützt werden, oder uns lediglich Leid zugefügt wird. Alles wäre (scheinbar) gerechtfertigt. Es werden damit jetzt schon Menschen politisch verfolgt und uns Gefängnis gesteckt, die niemandem etwas getan haben. Wenn sich dieser Trend nicht stoppen lässt, wird der Gesetzgeber genau das ausweiten. Und das darf einfach so nicht sein.
"Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen (vor allem sogenannte Zombies) hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen." Und jetzt lies dir mal §131 in der aktuellen Fassung durch. Dort sind "menschenähnliche Wesen" aufgelistet. Am Ende des Tages kritisiert das Gericht einfach nur das der Gesetzgeber, wenn er Fantasiewesen erfassen möchte, diese auch auflisten muss. Das hat er getan und ist daher auch mit dem Grundgesetz vereinbar.