Thema: KOGNITIVE VERZERRUNGEN

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Unter Psychologen besteht die Annahme, dass bestimmte Glaubenssätze und persönliche Überzeugungen das Risiko für das Begehen von Missbrauchstaten erhöhen können. Diese sogenannten kognitiven Verzerrungen zu Kindesmissbrauch können zum Beispiel klassische Pro-C-Ideologie umfassen, also die Überzeugung, dass Kinder selbstbestimmt zu Sex mit Erwachsenen zustimmen können und dadurch keinen Schaden erleiden, ist aber nicht nur darauf beschränkt. Dementsprechend hoch ist auch das Interesse daran, Testverfahren zu entwickeln, die solche Verzerrungen aufdecken, damit sie danach in einer Therapie behandelt werden können.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Man fühlt sich manchmal wie in einer Endlosschleife. Denselben Unsinn hat man auch schon vor 30 Jahren gehört. Als wenn man komplexe Themen und menschliches Erleben wie Pädophilie überhaupt über Hirnaktivität und Hirnanalysen erfassen und definieren könnte. Das ist einfach eine einseitig biologistisch-materialistische Sichtweise, die zu nichts führen kann ausser dem unerträglichen, anmaßenden Geschwafel dieses Herrn Professor. Er ist ein typischer Vertreter, der mehr Ideologe als Wissenschaftler ist. Und Ideologie und Wissenschaft schließen sich automatisch gegenseitig aus. Das menschliche Gehirn ist über seine grundsätzlichen Funktionen hinaus auch heute noch ein Rätsel für die Wissenschaft. Alles Übrige sind nur Behauptungen, Theorien und Mutmaßungen. Und auch dort biegt man sich viele Dinge einfach zurecht. Diese Phantasien des Herrn Professor sind jenseits der Realität. Wenn solche Leute in verantwortlichen Positionen allerdings überhand nehmen, dann ist das fatal für die seriösen Wissenschaften und für jeden geistig freien, denkenden Menschen.
Was mich wundert ist folgende Aussage: Wenn das Tatobjekt eine realitätsfremde fiktionale Darstellung ist (zB in virtuellen Welten spielt),** kann nur auf explizite oder konkludente Altersangaben abgestellt werden.** Fehlen solche Angaben, ist nicht davon auszugehen, dass Kinder dargestellt werden. Das heißt übersetzt; Die 5000 Jahre alten Loli-Dämonen würden, nach meinem Verständnis, daher nicht einmal drunter fallen auch wenn sie einen kindlichen Körper haben. Denn das körperliche Erscheinungsbild wird nur hier relevant: Bei fiktionalen Darstellungen mit realitätsnaher optischer Gestaltung (wirklichkeitsnah) kommt es auf die Perspektive eines objektiven Betrachters an, dh darauf, ob die Person eindeutig kindlich wirkt. Quellen: MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl. 2021, StGB § 184b Rn. 11-13
Zu "wirklichkeitsnah" gibt es folgende Fälle, wo auch fotorealistische Inhalte wohl nicht erfasst sind: Nicht erfasst werden Darstellungen, die in der optischen Präsentation photorealistisch sind, aber durch die Art des Gezeigten offenlegen, dass mit Animation gearbeitet wurde, zB wenn Akteure als menschenähnliche „Außerirdische“ entworfen wurden oder sonstige Elemente des Irrealen enthalten, oder wenn sie als Computerspiel zu erkennen sind. Quelle: MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl. 2021, StGB § 184b Rn. 25-27 Wie man das schließen könnte wäre ggf. interessant für den Gesetzgeber insb. den fett gedruckten Part.
Wenn ernsthaft daran gearbeitet wird, die Gedanken eines Menschen biologisch zu verändern, dann wird das Tor zur Hölle aufgemacht, an dessen Ende die Vernichtung anderer Gedanken steht. Was den totalitären Staaten des 20. Jahrhunderts nicht gelungen ist, könnte modernen Diktatoren gelingen . Für mich hat das nichts mehr mit Forschung zu tun, es ist einfach nur menschenverachtend. Wehret den Anfängen!
@Sarah Die zweite Studie ist eher positiv, weil das Ergebnis dort ist das es kaum bis keine Unterschiede zu teleiophilen gibt. Dort wird dann zwischen Pädos mit Missbrauchsvergangenheit und ohne unterschieden. Abnormale Hirnaktivitäten haben Missbrauchstäter, auch ohne Pädophile neigung. Zumal dort auch steht: To the best of our knowledge, this is the first study to differentiate brain structural anomalies in pedophiles with and without a history of CSO. Consistent with the conceptualization of the DSM-5, which specifies CSO as most the prominent criterion that differentiates pedophilia from pedophilic disorder, there were no significant differences between the GM volumes of the non- offending pedophiles and the teleiophilic controls.