Thema: KOGNITIVE VERZERRUNGEN

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Titelbild zu Kognitiv verzerrt

Vor wenigen Wochen stellte ich einen psychologischen Fragebogen als Selbsttest bereit (der auch immer noch ausgefüllt werden kann), der 1996 von dem forensischen Psychologen Kurt M. Bumby entwickelt wurde und bis heute breite Verwendung in Wissenschaft und Therapie findet, um sogenannte kognitive Verzerrungen zu Kindesmissbrauch zu ermitteln. Gemeint ist damit vor allem das, was wir als Pro-Contact (Pro-C) Ideologie bezeichnen würden: die Ansicht, dass Kinder Sex mit Erwachsenen wollen und einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern möglich sind. Der Test ist dabei so aufgebaut, dass ein besonders hohes Ergebnis für ein hohes Maß an kognitiven Verzerrungen sprechen soll.

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Unter Psychologen besteht die Annahme, dass bestimmte Glaubenssätze und persönliche Überzeugungen das Risiko für das Begehen von Missbrauchstaten erhöhen können. Diese sogenannten kognitiven Verzerrungen zu Kindesmissbrauch können zum Beispiel klassische Pro-C-Ideologie umfassen, also die Überzeugung, dass Kinder selbstbestimmt zu Sex mit Erwachsenen zustimmen können und dadurch keinen Schaden erleiden, ist aber nicht nur darauf beschränkt. Dementsprechend hoch ist auch das Interesse daran, Testverfahren zu entwickeln, die solche Verzerrungen aufdecken, damit sie danach in einer Therapie behandelt werden können.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.
Na ja, das erklärte Ziel, soll ja die Verhinderung des sexuellen Kindesmissbrauchs sein. So gesehen, wäre das Puppenverbot ein Vorfeld-Straftatbestand und ein weiterer Ausdruck des Umbaus des liberalen Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat". Das passiert im Terrorismusabwehrbereich auch schon seit langem. Dass die Legislative bei der Gesetzgebung, auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Puppenbesitz und sexuellem Kindesmissbrauch einfach komplett verzichtet hat, spricht natürlich dafür, dass das erklärte Ziel, in Wirklichkeit, nur als Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung pädophiler Menschen herhalten soll.
Das Puppengesetz ist prinzipiell mit dem Homosexuellenparagraphen zu vergleichen. Der Staat hatte gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt, obwohl es sich um mündige Erwachsene handelt. Im Falle der Puppe geht es indes viel weiter, da ein Objekt betroffen ist, kein Dritter involviert ist und keine Handlungen notwendig sind. Das erklärte Ziel ist aber 1:1 das Gleiche, wie damals. Es ist unmoralisch, nicht normal und eklig.
Wenn ich mir die Sprüche von Richtern so anhöre, die Pädophile verurteilen dann würde das glaube ich nichts ändern. Die wollen immer die absolute Abstinenz und am besten gleich noch den Keuchheitsgürtel auspacken.
Dazu muss man allerdings auch sagen, dass es bisher echt wenige Fälle gab, die überhaupt vor Gericht gelandet sind. Vor allem im Vergleich zu Kinderpornografie, wo es vor der letzten Reform etwa 1000x so viele Fälle gab, und trotzdem meines Wissens nach nur so 3-4 Richtervorlagen.