Thema: KEIN TÄTER WERDEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KEIN TÄTER WERDEN.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu „Wir bedauern das sehr“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag geht es um Suizid. Anlaufstellen für Betroffene in suizidalen Krisen sind auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention gelistet. Mitarbeitende von Anlaufstellen sind nicht unbedingt zum Thema Pädophilie informiert und haben möglicherweise selber stigmatisierende Vorurteile verinnerlicht. Einen Platz zum Reden für Pädophile gibt es im Selbsthilfechat Die P-Punkte.

And all the people said
"What a shame that he's dead
But wasn't he a most peculiar man?"

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Titelbild zu Kommentar zu „Unter4Augen“ mit Prof. Klaus Beier

„In einem eindringlichen Dialog stellt sich Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier den Fragen von Jerome Braun“, so wird die neuste Folge des Kinderschutzpodcasts „Unter4Augen“ mit Klaus Beier als Gast bei Kein Täter Werden angeteasert. In Wahrheit handelt es sich eher eine um einseitige Lobeshymne. Unwidersprochen darf er selbst extrem fragwürdige Ansichten verbreiten, die schon als grund- und menschenrechtswidrig bezeichnet werden müssen. In den ganzen etwa 30 Minuten des Podcasts wird nicht eine einzige kritische Frage gestellt und keine Aussage Beiers auch nur vorsichtig hinterfragt, obwohl es dazu mehr als genug Anlass gegeben hätte, denn die von Beier propagierten Ansichten sind unwissenschaftlich und gefährlich, nicht nur für Pädophile, sondern eigentlich für alle Menschen.

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Titelbild zu Kognitiv verzerrt

Vor wenigen Wochen stellte ich einen psychologischen Fragebogen als Selbsttest bereit (der auch immer noch ausgefüllt werden kann), der 1996 von dem forensischen Psychologen Kurt M. Bumby entwickelt wurde und bis heute breite Verwendung in Wissenschaft und Therapie findet, um sogenannte kognitive Verzerrungen zu Kindesmissbrauch zu ermitteln. Gemeint ist damit vor allem das, was wir als Pro-Contact (Pro-C) Ideologie bezeichnen würden: die Ansicht, dass Kinder Sex mit Erwachsenen wollen und einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern möglich sind. Der Test ist dabei so aufgebaut, dass ein besonders hohes Ergebnis für ein hohes Maß an kognitiven Verzerrungen sprechen soll.

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Titelbild zu Der holprige Weg in die pädophile Utopie

Als Kein Täter Werden vor 20 Jahren die Bühne betrat, sah der öffentliche Diskurs zum Thema Pädophilie noch deutlich düsterer aus, als es selbst heute der Fall ist. Mehr noch als jetzt wurde Pädophilie mit Missbrauch gleichstellt. Pädophile, die keine Straftaten begangen haben, waren im Grunde komplett unsichtbar und existierten in der gesellschaftlichen Wahrnehmung überhaupt nicht. Insbesondere an diesen Stellen hat Kein Täter Werden einen signifikanten Teil dazu beigetragen, alternative Sichtweisen und Narrativen in den gesellschaftlichen Diskurs zu tragen und dazu beizutragen, dass mehr zwischen Pädophilie und Missbrauch differenziert wird. Dass Pädophile Menschen sind, die sich ihre Sexualität nicht ausgesucht haben, zu moralischen Handeln fähig sind und eben nicht alle zu Sexualstraftätern werden (und, andersherum, nicht alle Kindesmissbrauchstäter pädophil sind), war vorher eher arkanes Wissen von Spezialisten aus dem wissenschaftlichen und therapeutischen Bereich, das dank der Öffentlichkeitsarbeit von

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Titelbild zu Meine Erfahrungen mit Medikation bei Kein Täter Werden

Neulich las ich in einen Artikel zu Therapieangeboten für pädophile Menschen den Hinweis auf die Option, auch mit triebdämpfenden Medikamenten behandelt werden zu können. Diese Möglichkeit steht in Therapieangeboten wie Kein Täter Werden, deren primärer Fokus die Prävention von Kindesmissbrauch ist, meist zur Verfügung und hat sich als eine übliche Behandlungsmethode etabliert. Medikation ist ein schwieriges und kontroverses Thema, das einen eigenen, ausführlichen Beitrag verdient hat. Mich hat der besagte Artikel vor allem an eine eigene Erfahrung erinnert, die ich im Zuge meiner Behandlung bei

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review

Ich möchte einmal versuchen zu verdeutlichen, weshalb ich diesen Film als sehr beleidigend empfunden habe.

Er will wertfrei sein, verstärkt bestehende Vorurteile aber alleine schon dadurch, dass man (meiner Ansicht nach) merkt, wie unwohl sich die Schauspieler während des gesamten Films fühlen. Sie wirken auf mich angespannt. Als hätten sie die ganze Zeit über Angst etwas Falsches zu sagen, was ihnen später zum Vorwurf gemacht werden könnte. Als wären sie gerade lieber ganz woanders und froh gewesen, als der Film endlich vorbei war. Bestätigt wird dieser Eindruck durch Interviews mit dem Hauptdarsteller (unter anderem hier nachzulesen:

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.
Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können. Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig. Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde. Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.