Thema: KINDESMISSBRAUCH

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KINDESMISSBRAUCH.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Kommentar zu „Unter4Augen“ mit Prof. Klaus Beier

„In einem eindringlichen Dialog stellt sich Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier den Fragen von Jerome Braun“, so wird die neuste Folge des Kinderschutzpodcasts „Unter4Augen“ mit Klaus Beier als Gast bei Kein Täter Werden angeteasert. In Wahrheit handelt es sich eher eine um einseitige Lobeshymne. Unwidersprochen darf er selbst extrem fragwürdige Ansichten verbreiten, die schon als grund- und menschenrechtswidrig bezeichnet werden müssen. In den ganzen etwa 30 Minuten des Podcasts wird nicht eine einzige kritische Frage gestellt und keine Aussage Beiers auch nur vorsichtig hinterfragt, obwohl es dazu mehr als genug Anlass gegeben hätte, denn die von Beier propagierten Ansichten sind unwissenschaftlich und gefährlich, nicht nur für Pädophile, sondern eigentlich für alle Menschen.

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Titelbild zu Kognitiv verzerrt

Vor wenigen Wochen stellte ich einen psychologischen Fragebogen als Selbsttest bereit (der auch immer noch ausgefüllt werden kann), der 1996 von dem forensischen Psychologen Kurt M. Bumby entwickelt wurde und bis heute breite Verwendung in Wissenschaft und Therapie findet, um sogenannte kognitive Verzerrungen zu Kindesmissbrauch zu ermitteln. Gemeint ist damit vor allem das, was wir als Pro-Contact (Pro-C) Ideologie bezeichnen würden: die Ansicht, dass Kinder Sex mit Erwachsenen wollen und einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern möglich sind. Der Test ist dabei so aufgebaut, dass ein besonders hohes Ergebnis für ein hohes Maß an kognitiven Verzerrungen sprechen soll.

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Unter Psychologen besteht die Annahme, dass bestimmte Glaubenssätze und persönliche Überzeugungen das Risiko für das Begehen von Missbrauchstaten erhöhen können. Diese sogenannten kognitiven Verzerrungen zu Kindesmissbrauch können zum Beispiel klassische Pro-C-Ideologie umfassen, also die Überzeugung, dass Kinder selbstbestimmt zu Sex mit Erwachsenen zustimmen können und dadurch keinen Schaden erleiden, ist aber nicht nur darauf beschränkt. Dementsprechend hoch ist auch das Interesse daran, Testverfahren zu entwickeln, die solche Verzerrungen aufdecken, damit sie danach in einer Therapie behandelt werden können.

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Titelbild zu Was hat die Polizei letztes Jahr eigentlich so gemacht?

Der Frühling ist da! Und das bedeutet vor allem: Es wird wärmer, die Tage länger, die Büsche bilden die ersten zarten Knospen aus, und das Innenministerium stellt zusammen mit dem Bundeskriminalamt die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des vergangenen Jahres vor. Die Veröffentlichung der PKS, begleitet von meist alarmistischen Clickbait-Schlagzeilen und fragwürdigen sicherheitspolitischen Forderungen, ist schon lange ebenso wie das Ergrünen der Bäume ein fester Teil des Frühlings.

In der polizeilichen Kriminalstatistik werden bundesweit alle Fälle zusammengefasst, die von der Polizei in dem Jahr bearbeitet wurden. Bei der Interpretation dieser Statistik ist dabei Vorsicht angesagt. Die PKS misst nur die Anzahl der von der Polizei erfassten Fälle, über nicht erfasste Straftaten im Dunkelfeld kann sie keine Aussage machen. Änderungen der Fallzahlen können viele Gründe haben, die nicht unbedingt damit zu tun haben, dass tatsächlich auch mehr oder weniger Straftaten verübt wurden: Mehr oder weniger Aufmerksamkeit, die einzelne Kriminalitätsfelder bekommen haben, mehr oder weniger Anzeigen durch Betroffene, Aufhellung oder Abdunklung des Dunkelfeldes, sich verändernde politische und gesellschaftliche Einstellungen, geänderte Gesetze etc. Ein offener Brief von Wissenschaftler:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kam daher kürzlich zu dem Schluss:

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Titelbild zu Das Lied von kindlicher Sinnlichkeit: „Birthday“ von den Sugarcubes

Wie viele Popsongs gibt es eigentlich, die sexuelle Gefühle verarbeiten, welche die Künstler als Kind für erwachsene Männer empfunden haben? Zumindest eines fällt mir da auf Anhieb ein. Das war Grund genug für mich, sich dieses Lied einmal genauer anzuschauen, was sich auch gelohnt hat: nicht nur handelt es sich bei dem Lied um eine absolute Perle der Musikgeschichte, beim näheren Hinsehen eröffnen sich einem mehrere Bedeutungsebenen, deren Betrachtung durchaus spannend ist.

Aber fangen wir einmal ganz von vorne an. Björk Guðmundsdóttir, geboren und aufgewachsen in Island, gehört zweifelsohne zu den ideenreichsten und kreativsten Künstlerinnen unserer Zeit. Ihren ersten Plattenvertrag bekam sie bereits 1977 im Alter von 11 Jahren – das Album kann man sich heute

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Titelbild zu Verständnis für Missbrauchsopfer - Eine Einbahnstraße?

Ich möchte mich in diesem Beitrag einem (erneut eher kontroversem) Thema widmen, das mir schon lange im Kopf herumgeht. Durch eine Mail die uns kürzlich erreicht hat, wurde mir nun der nötige Anstoß dafür gegeben, auch tatsächlich einen Beitrag dazu zu schreiben: Das Verhalten (nicht-pädophiler) Missbrauchsbetroffener, pädophilen Menschen gegenüber.

Als pädophile Frau, die sich mit der Seite "Wir sind auch Menschen" in erster Linie an nicht-pädophile Menschen richtet und bereit ist, sich mit diesen auseinanderzusetzen, werden mir (und natürlich auch den anderen Teammitgliedern) gerne Vorwürfe gemacht, Taten und Charaktereigenschaften zugeschrieben und ganz allgemein die Fähigkeit abgesprochen, Mitgefühl für von Missbrauch Betroffene zu empfinden oder einen, ihrer Ansicht nach, angemessenen Umgang mit der Thematik zu haben. Gern wird mir auch persönlich unterstellt, ich wäre verantwortlich dafür, was (mitunter) andere pädophile Menschen, eigentlich: Missbrauchstäter, ihnen oder anderen Kindern angetan haben oder tun. 

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Pädophile Missbrauchstäter sind ein Fall für sich. Wie oft werde ich mit ihnen auf eine Stufe gestellt, obwohl ich nie in meinem Leben eine Straftat begangen habe. Gleichzeitig wird von mir als Mitbetreiberin unserer Projekte aus irgendeinem Grund erwartet, ich müsse Sympathie oder sogar Verständnis für diese Menschen aufbringen. Ich kann dazu nur eines sagen: nein, das muss ich nicht. Ein Missbrauchstäter hat mit mir so viel gemeinsam wie ein Frauenvergewaltiger mit einem gewöhnlichen heterosexuellen, teleiophilen Mann. Ich kann weder die Taten eines Missbrauchstäters (auch nicht die eines pädophilen) nachvollziehen, noch bin ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet, mich mit diesen zu solidarisieren. Ich verurteile solche Taten aus Überzeugung und jeder, der so etwas getan hat, hat seine Chance auf normalen Umgang mit Kindern verwirkt und dafür auch kein Mitleid verdient. Ich kann Täter tolerieren, die einsehen, dass das, was sie getan haben, falsch war und alles dafür tun, damit so etwas nie wieder vorkommen kann. Das ist die Grundvoraussetzung. Was ich nicht kann und werde, ist mir Rechtfertigungen von Tätern anzuhören. Jemand, der nicht versteht, warum das, was er gemacht hat, falsch war, hat keinen Grund, es nicht noch einmal zu machen und daher auch keinen Platz in irgendeinem unserer Projekte, da dies klar den Selbsthilfebereich verlässt. Es ist ganz einfach nicht meine Baustelle. Und „helfen“ kann ich hier als normaler pädophiler Mensch erst recht nicht.

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Titelbild zu "Jetzt missbraucht endlich ein Kind!"

In den vergangenen Tagen haben wir auf auf unserer Anti-Stigma-Seite Wir sind auch Menschen eine ganze Flut von Hassnachrichten, entweder über unseren Fragen & Antworten-Bereich oder über unser Kontaktformular, erhalten. Viele dieser Nachrichten enthielten Morddrohungen und generell extrem menschenfeindliche Aussagen. Den Großteil davon haben wir nicht freigeschaltet und unbeantwortet gelassen, mit Ausnahme einer "Frage", um an dieser exemplarisch zu zeigen, welchem Hass wir quasi tagtäglich ausgesetzt sind.

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Titelbild zu Von Boystown und STRG_F

Wenn man von Boystown hört, haben vermutlich die meisten direkt eine Assoziation im Kopf, da über den Fall seit Jahren berichtet wird und er immer wieder auch in anderen Dokumentationen als Beispiel herangezogen wird.  Für diejenigen, die nicht wissen, worum es geht: es handelte sich hierbei um eine der größten bekannten Plattformen für den Austausch von Kinderpornographie und Kindesmissbrauchsabbildungen im Darknet. STRG_F hat es sich nicht nehmen lassen, einen der ehemaligen Admins der Plattform nach seiner Verhaftung zu

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review
Titelbild zu Buchrezension "Finnis Geheimnis"

Ausnahmsweise gibt es diesmal etwas anderes von mir als einen rein persönlichen Text - eine Buchrezension. Genauer gesagt geht es um das Buch "Finnis Geheimnis", geschrieben von Caroline Link, mit Zeichnungen von Sabine Büchner, das ich hier gerne ein wenig vorstellen und analysieren möchte.

Es handelt sich um ein Buch, das Erziehungsberechtigten und Erziehern dabei helfen soll, das Thema sexueller Missbrauch den Kleinsten verständlich zu machen. Nun fragt ihr euch vielleicht, warum ausgerechnet eine pädophile Frau sich eines solchen Buches annimmt... Nun, weil ich dieses Buch für sehr wertvoll halte und auch ich möchte, dass Kinder ohne diese Erfahrung aufwachsen müssen - oder, in dem Fall, dass sie diese bereits machen mussten, zumindest in der Lage sind, dies zu erkennen und sich jemandem anvertrauen können.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung
"Mein persönliches Fazit über SuH ist leider, dass ihr derzeit überwiegend keinen positiven Beitrag mehr zur Entstigmatisierung leistet. Schade." Das empfinde ich auch so. Als ich noch im inneren Forum angemeldet war wurde auch immer gegen bestimmte Dinge argumentiert, weil es der Öffentlichkeit nicht gefallen könnte. SuH versucht krampfhaft das was sich die Gesellschaft wünscht zu verinnerlichen anstatt sie aufzuklären und eine starke Gegenstimme zu sein. Wenn SuH untergeht, dann würde mich das mittlerweile nicht mehr jucken.