Thema: GESETZESÄNDERUNG

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema GESETZESÄNDERUNG.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Schmetterlingseffekt

Im vergangenen Sommer bin ich Zeuge eines Verbrechens geworden.

Der Tatort: ein Meeresstrand an einem warmen Sommertag. Das Opfer war ein Junge im Alter von vielleicht acht oder neun Jahren, der mit seiner Familie dort völlig unbedarft am Strand spielte. Die Täterin war die Großmutter des Jungen. Plötzlich zückte sie ohne jegliches Schuldbewusstsein ihr Handy und nahm mehrere Bilder und Videos von ihrer Familie auf – darunter auch von ihrem Enkel, der im Übrigen völlig nackt am Strand herumtobte und für die Kamera von sich aus diverse Posen einnahm.

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Am 01.07.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches neben zahlreichen Strafverschärfungen, erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden und Änderungen in der Strafprozessordnung auch Besitz und Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen unter empfindliche Strafen stellt.

Dieses Verbot von kindlichen Sexpuppen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Freiheit vor allem von pädophilen Menschen. Es wird damit eine der wenigen verbleibenden Handlungen kriminalisiert, die pädophile Menschen offen stand, um ihre Sexualität auszuleben ohne dabei Kindern einen Schaden zuzufügen. Wie dadurch Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, ist höchst rätselhaft.

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Heute, am 1. Juli 2021, findet eine traurige Geschichte ihr Ende, die ihren Anfang vor über einem Jahr genommen hat. Im Kern ist es die uralte Geschichte darüber, was passiert, wenn der blinde Zorn der Masse gegenüber Besonnenheit und Vernunft siegt. Es ist eine Geschichte über unvorstellbares Leid, welches, instrumentalisiert in der Hand politischer Opportunisten, mehr Leid erzeugt, welches weiter instrumentalisiert werden kann. Und für mich persönlich ist es die Geschichte, wie ich mein tief verwurzeltes Urvertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein Stück weit verloren habe.

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Im Jahr 2010 bin ich dem Gruppenzwang erlegen. Jeder in meiner Klasse hatte einen Account bei Facebook. Ich nicht, und so musste ich mir in den Pausen scharfe Kommentare über mein soziales Desinteresse (wie es gewertet wurde), anhören. „Na du Opfer, biste zurückgeblieben?“ „Bist du irgendwann eigentlich auch mal in der Pubertät?“

Heute betrachte ich es als schade, dass ich mich von Leuten bequatschen lassen habe, die sich darüber definieren, dass sie sich in der Pubertät befinden. Damals habe ich aus irgendeinem Grund was darauf gegeben. Nach monatelangen Sticheleien, Beleidigungen, Handgreiflichkeiten, um meine Schwäche zu demonstrieren, bin ich tatsächlich schwach geworden. Ich habe getan, was sie wollten, damit sie mich nicht mehr als „schwaches Kleinkind“ bezeichneten. Als einer, der „nicht mal als Mädchen was taugt“. Ja. Das haben sie gesagt.

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Wie einige die mir schon etwas länger folgen eventuell mitbekommen haben, war ich bis zum Start der Anti-Puppen-Kampagne sehr still auf Twitter. Und für die, die es nicht tun, ja vor dem Gesetz hatte ich einen Account mit, wenn es hoch kommt, 30 Tweets. Heute habe ich einen 2. und mehr als 1000. Bis zu diesem Gesetzesentwurf habe ich mich rausgehalten und die Allgemeinheit machen lassen. Die Regelungen betrafen mich nicht besonders und ich war mit ihnen im großen und ganzen einverstanden. Ich habe Deutschland, die Regierung und diese Regelungen sogar mehrmals verteidigt.

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Wenn ich sage, dass ich zutiefst enttäuscht von der Menschheit bin, klingt das erstmal ziemlich abgedroschen. Eine schwache Aussage, die schon viel zu oft genutzt wurde. Sie kann einfach nicht all die Emotionen ausdrücken die damit verknüpft sind - aber das ist wohl wie man am besten zusammenfassen kann, was ich zur Zeit fühle. Ich bin regelrecht angewidert - von allem und jedem. Ich bin wütend, empfinde Angst, hege Zweifel an dem was ich tue, spüre wie ich zunehmend zynischer werde. Die Enttäuschung macht mich fassungslos und lähmt mich.

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Lieber Leser,

dieses Mal bringe ich in meiner Kiste einige Beiträge mit, die sich tiefergehend mit dem Thema Pädophilie beschäftigt haben. Was grundsätzlich keine schlechte Sache ist, wird leider dadurch ein wenig getrübt, dass all diese Betrachtungen durch die letzten Missbrauchsskandale motiviert sind. Und somit wird das Thema nur unter dem Aspekt der Straftatprävention diskutiert, und pädophile Menschen in dem Zusammenhang vor allem als "potentielle Täter" betrachtet. Nichtsdestotrotz habe ich diese Woche neben einigen weniger gelungenen Beiträgen auch einige positive Perlen mitgebracht, die einen etwas differenzierteren Blick in die Diskussionen getragen haben.

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Lieber Leser,

wir leben in schwierigen Zeiten. Die Medien werden regelmäßig von Missbrauchsskandalen erschüttert – wenn das Echo zu einem Fall gerade etwas abgeklungen ist, gibt es etwas Neues zu einem anderen Fall zu berichten, was die Maschinerie wieder ans Laufen bringt. Im Zuge dieser Berichterstattungen sind stigmatisierende Äußerungen gegen Pädophile zum Alltag geworden. Man liest öffentliche Forderungen nach Meldepflichten für Pädophile, und härteren Strafen. Im besten Fall findet man noch das ein oder andere Interview mit einem Therapeuten, der versichert, dass man mit ganz viel Glück und Therapie einen Pädophilen vielleicht doch entschärfen kann. Ich habe den Eindruck, mit jeder verstreichenden Woche werden die Aussagen gegen Pädophile in den Medien stärker und diskriminierender, und es ist nicht abzusehen, dass sich dieser Kurs in naher Zukunft ändert.  

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Ich habe ein Problem. Du hast ein Problem. Wir alle haben ein Problem. Ein ziemlich großes und leider unsichtbares Problem. Keiner sieht es, denn keiner will es sehen.

Aber ganz von vorn.

Wie der ein oder andere sicher bereits vermutet hat, bin ich pädophil. Ich liebe Kinder. Demnach setze ich mich auch gern für ihre Rechte und ihr Wohlergehen ein. Vor einigen Monaten stieß ich auf eine Petition, die sich dafür einsetzt, dass Kindesmissbrauch nicht mehr verjährt. Wenn einer sein Leben lang unter den Folgen eines schweren Missbrauchs leidet und es irgendwann unter großer persönlicher Anstrengung schafft, den Täter von damals anzuzeigen, nur um zu erfahren, dass die Tat verjährt ist … ich maße mir nicht an, zu behaupten, dass ich verstehen kann, wie das ist. Aber ich kann sehen, wenn es einem Menschen schlecht geht. Und es tut mir in der Seele weh, das Leid dieser Menschen zu sehen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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KiH und WsaM waren Versuche, die Gesellschaft aufzuklären und "von unten" zu ändern. Das Ergebnis ist, dass wir so ziemlich überall aus dem Diskurs ausgesperrt wurden und WsaM zu wenig mehr als einem Stichwortgeber für rechtsextreme Fliegenfänger geworden ist. Die Verfassungsbeschwerden waren umgekehrt der Versuch, "von oben" rote Linien zu definieren und feststellen zu lassen, dass auch Pädophile unveräußerbare Rechte haben, und das ist nun noch katastrophaler gescheitert, als ich es vorher für möglich gehalten hätte. Der einzige Weg vorwärts ist in meiner Sicht Solidarität nach innen, der Aufbau einer Community und einer Untergrundbewegung, aus der sich größeres in die Gesellschaft erwachsen kann. Alleingänge wie von Georg oder Klase führen leider nur dazu, dass sich der gesammelte Hass auf diese Personen entlädt. Aber ich bin jetzt auch schon seit über 10 Jahren in der Szene und habe in der Zeit einiges ausprobiert, aber von einer nennenswerten Bewegung, die daraus entstanden wäre, kann auch nicht die Rede sein. Ich bin für jede Idee, was man noch versuchen könnte um mehr Pädophile anzusprechen und aktivistisch einzubinden dankbar. Ich will nicht aufgeben, aber ich sehe im Moment nicht, was wir überhaupt noch tun können.
Ich glaube nicht, dass das etwas gebracht hätte. Richter sollten sich von solchen Kampagnen generell nicht beeinflussen lassen. Wenn das Gericht keine Ahnung von Pädophilie hat (was man an jeder Ecke des Urteils merkt), wäre es ihre Aufgabe gewesen, Informationen einzuholen, aber das Gericht hielt es ja noch nicht einmal für nötig ein Gutachten von jemanden wie Beier einzuholen, um ihn zu zwingen seine vagen Sorgen und Befürchtungen fachlich zu untermauern. Hier kann man auch klare Parallelen zum Homosexuellenurteil von 1957 erkennen. Auch damals hat das BVerfG absurde Dinge behauptet, und es nicht für notwendig befunden Schwule selber vorzuladen, um auf diese Vorurteile zu antworten.
Der große Fehler war das man keine öffentlichen Kampagnen hatte z. B. über Dritte. Ja, ist schwer, aber man sieht gut wie die Richter keine Ahnung von Pädophilie haben, weil da draußen in der Welt und im Internet nur Müll erzählt wird.
Das BVerfG hat sich mit solchen Argumenten keinen Gefallen getan und schadet seinem Image aufs übelste. Selbst die meisten "normalen" Menschen mit Hirn halten solche Sätze für moralisches Gehampel und nutzen daher, wenn sie dagegen sind, eher so Dinge wie "Hemmschwelle" etc. Das wird den meisten irgendwann klar werden. Im Grunde kann jetzt auch Inzestpornographie vollständig verboten werden. Hat man in England mit "Kinderschutz" begründet. Danach kommt dann BDSM und was weiß ich noch alles. Das Masturbationsverhalten geht niemanden etwas an, solange kein direktes Opfer existiert. Offenloch und der/die anonyme Richter/in haben es im Senat bestimmt kaum ausgehalten sich solchen Rotz anhören zu müssen.
Besonders problematisch finde ich die in der Urteilsbegründung zu findende Behauptung, es sei Teil der Intention von § 184l StGB, "eine – sexualbezogene – Objektifizierung von Kindern und damit zugleich eine schleichende Verharmlosung beziehungsweise Normalisierung sexueller Handlungen an Kindern zu verhindern." Das war jedoch - wie Offenloch im Sondervotum auch korrekterweise anmerkt - nie Teil der eigentlichen Gesetzesbegründung! Offenloch vermutet hier, dass es sich um eine eigene Interpretation der Senatsmehrheit handelt, aber m. E. legt die hier behauptete Intention auch nahe, dass das BVerfG hiermit selbst versucht, die Vorschrift zu rechtfertigen, anstatt sie bloß hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität zu prüfen. Und das wäre eine gefährliche Kompetenzüberschreitung durch das BVerfG!