Thema: GESELLSCHAFTSKRITIK

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema GESELLSCHAFTSKRITIK.

Alle Beiträge zum Thema

Immer wieder stoße ich auf großes Unverständnis, während ich mich an Diskussionen zum Thema Pädophilie beteilige. Eine der häufigsten Aussagen die ich lese ist die, dass ein Pädophiler sich einfach nicht dauerhaft im Griff haben kann. Diese Aussage zeigt deutlich, dass hier ein großes Misstrauen herrscht. Dieses beruht natürlich auf der Angst, dass Kinder grundsätzlich in Gefahr schweben, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe eines Pädophilen befinden. Doch wie weit geht dieses Misstrauen eigentlich, wem genau gilt es und die wichtigste Frage: Ist es berechtigt?

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Wenn ich sage, dass ich zutiefst enttäuscht von der Menschheit bin, klingt das erstmal ziemlich abgedroschen. Eine schwache Aussage, die schon viel zu oft genutzt wurde. Sie kann einfach nicht all die Emotionen ausdrücken die damit verknüpft sind - aber das ist wohl wie man am besten zusammenfassen kann, was ich zur Zeit fühle. Ich bin regelrecht angewidert - von allem und jedem. Ich bin wütend, empfinde Angst, hege Zweifel an dem was ich tue, spüre wie ich zunehmend zynischer werde. Die Enttäuschung macht mich fassungslos und lähmt mich.

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Gastbeitrag

In einer kleinen Servicefirma in einer deutschen Stadt gibt es einen Aufkleber mit dem folgenden Inhalt:

"Stoppt Tierversuche! Nehmt Kinderschänder!"

Dieser Aufkleber hat zweifellos eine besondere Qualität. Die Interpretation ist ja einfach. Er stellt eine bestimmte Gruppe von Straftätern auf eine Stufe mit Tieren. Spricht ihnen also das Menschsein ab. Mehr noch: Er stellt sie auf eine Stufe unterhalb von Tieren. So etwas bedarf einer Klärung. Denn dieser Aufkleber ist ja nicht nur das Werk eines Menschen, sondern einer Zahl von Menschen, die ihn herstellen, verteilen und verkleben.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Habe das meiner Schwester gezeigt und ihre Reaktion war "das ist doch krank, oder was meinst du?". Hab dann gesagt das Gedankenverbrechen und die Gleichsetzung mit CSAM krank ist. Hat mir dann geantwortet das es ihr eig. egal ist solange es KI ist. Hab mich über die erste Reaktion gewundert, weil sie zu Besuch eig. immer meine Anime-Sammlung sieht...
Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.