Inhaltsrichtlinien

Die folgenden Inhaltsrichtlinien gelten sowohl für Beiträge, die auf Kinder im Herzen veröffentlicht werden, als auch für Kommentare. Das Team von Kinder im Herzen behält sich vor, Beiträge und Kommentare, die diese Richtlinien nicht erfüllen, nicht freizugeben oder zu löschen.

  1. Keine Verbreitung der Ansicht, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern sollten legal sein, oder dass nur das Umfeld in solchen Fällen Schaden verursacht.
  2. Keine pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte.
  3. Keine Verbreitung von rassistischen, sexistischen, rechtsextremen oder sonstwie diskriminerenden oder menschenfeindlichen Gedankengut.
  4. Keine Beleidigungen oder Hassbotschaften.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Sirius Einfach das positive sehen. Die meisten Verfassungsbeschwerden schaffen es nicht einmal so weit, denn die beiden Beschwerden wurden immerhin zur Entscheidung angenommen. Da es sich um eine Senatsentscheidung handeln wird ist die Statistik eher auf unserer Seite. Zur Entscheidung angenommene Verfahren gab der Senat häufiger statt als er sie ablehnte. Da sich das Gericht zum ersten Mal mit den Grundrechten von Pädophilen auseinandersetzt macht sie auch zur Tatsacheninstanz, weshalb das Verfahren auch so lange dauert. Ein Erfolg wäre ein wichtiges Signal für alle inkl. KTW, da sie dann mit der Realität leben muss das ihre Patienten durchaus interesse an Puppen zeigen werden und sie nicht mehr von Gruselgeschichten labern können. Seite 19: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Mediathek/Jahresberichte/Jahresstatistiken/2020/gb2020/Gesamtstatistik-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Wer sich traut kann ja auch einfach am 03.10.2025 und 04.10.2025 zum ofiziellen Festakt zum Tag der Deutschen Einheit nach Saarbrücken fahren und dort die Richter des Bundesverfassungsgerichts persönlich fragen. Die Richter werden an der Veranstaltung freigeben und Interviews geben. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-089.html?nn=68112
Man braucht eine identifizierbare Gruppe denen man die Schule geben kann. Denn dann kann man Maßnahmen und Ziele ganz simpel definieren. Wenn man mit der Einstellung herangeht das es nicht die eine Tätergruppe sondern diese sich über sämtliche Gesellschaftsschichten zieht ist es halt schwer das Problem zu identifizieren. Menschen brauchen jemanden auf den sie zeigen können.
Mich würde mal interessieren, ob es überhaupt therapeutische Ansätze für Ersatzhandlungstäter*innen gibt. Vielleicht ist es aber auch eher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darauf hinzuweisen, dass der meiste Missbrauch innerhalb der Familie geschieht und oft Macht- und Überlegenheitsgefühle die Ursachen für den sexuellen Missbrauch an Kindern sind. Leider möchte sich die Gesellschaft dieser Herausforderung nicht annehmen, weil damit auch bestimmte Formen des Umgangs mit Kindern kritisch beleuchtet werden müssen. So gibt man lieber den Pädos allgemein die Schuld, Hauptsache man muss sich nicht mit sich selber beschäftigen.
Geschlechtsverkehr unterliegt nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung? Steile These. Ok, wenn Personen ihren Geschlechtsverkehr öffentlich zelebrieren, mag das stimmen, aber gerade von Personen, deren Sexualleben kriminalisiert ist, dürfte das eher nicht zu erwarten sein. Im Übrigen, wird der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht allein dadurch verlassen, dass eine andere Person hinzugezogen oder eingeweiht wird. So ist vertrauliche Kommunikation, etwa mit Angehörigen, Ärzten und anderen Vertrauenspersonen ebenfalls dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen. Ein Sozialbezug, durch den dieser Kernbereich verlassen wird, ergibt eher daraus, ob bzw. wie weit man dabei in die Öffentlichkeit tritt.