Inhaltsrichtlinien

Die folgenden Inhaltsrichtlinien gelten sowohl für Beiträge, die auf Kinder im Herzen veröffentlicht werden, als auch für Kommentare. Das Team von Kinder im Herzen behält sich vor, Beiträge und Kommentare, die diese Richtlinien nicht erfüllen, nicht freizugeben oder zu löschen.

  1. Keine Verbreitung der Ansicht, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern sollten legal sein, oder dass nur das Umfeld in solchen Fällen Schaden verursacht.
  2. Keine pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte.
  3. Keine Verbreitung von rassistischen, sexistischen, rechtsextremen oder sonstwie diskriminerenden oder menschenfeindlichen Gedankengut.
  4. Keine Beleidigungen oder Hassbotschaften.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Moral Panic zu Scheinbare Objektivität
Machen wir es kurz: It shall be within the discretion of Member States to decide whether paragraphs 2 and 6 of this Article apply to cases where it is established that pornographic material as referred to in Article 2(c)(iv) is produced and possessed by the producer solely for his or her private use in so far as no pornographic material as referred to in Article 2(c)(i), (ii) or (iii) has been used for the purpose of its production and provided that the act involves no risk of dissemination of the material. Warum stellt die EU eine Ausnahme für (iv) zur Verfügung solange kein Material aus (i), oder (ii) für dessen Herstellung genutzt wurde? Damit wird doch schon deutlich das sich (ii) auf reales Material bezieht. Sirius, du hast hier zu dieser chaotischen Debatte beigetragen.
Also sorry, aber wenn wir jetzt alles vermischen, US-, EU- und nationale Gesetze, Besitz und Verkauf, Puppen und Mangas, macht jede weitere Diskussion keinen Sinn mehr.
@Sirius Die Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 (Artikel 2 c) ii): jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke) und die sog. Lanzarote-Konvention (Artikel 20 Absatz 2: … jede Abbildung der Geschlechtsteile eines Kindes zu vorwiegend sexuellen Zwecken) fordern die Erfassung solcher Abbildungen als Kinderpornographie. Und gleichzeitig fordern die Juristen: Die Reformkommission empfiehlt, §§ 184b und 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften) dahingehend einzuschränken, dass fiktive Kinder- und Jugendpornographie nicht erfasst wird Wird dir jetzt klar das sich (ii) auf reale Kinder bezieht? Ich hasse es wenn Menschen mit juristischem Halbwissen solche Informationen in die Welt setzen und sämtliche Rechtsprechung ignorieren. Ich musste fast zwei Jahre darunter leiden, weil ich dachte der Besitz von Comics wäre strafbar. Das hat mich richtig fertig gemacht. Quelle: https://krimpub.krimz.de/frontdoor/deliver/index/docId/181/file/Abschlussbericht_Reformkommission_Sexualstrafrecht.pdf
@Sirius Diese Wortwahl findet sich so eig. überall. Schau mal hier das erwähnte Beispiel aus Amerika: https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2252 Da heißt es auch permanent "any visual depiction" dieses Gesetz betrifft aber nur jegliche Darstellung einer realen Person. Deine Interpretation widerspricht sämtlicher Rechtsprechung der letztes 14 Jahre. Es ist auch kein Geheimnis das ein EU-Staat eine riesige Plattform für fiktive Comics betreibt und auch damit weltweit tätig ist.
Wenn jeder Gesetze so lesen würde wie Sirius dann könne man auch "Mord" an einer Puppe erfassen. (ii) bezieht sich auf reale Personen. Selten so einen Müll hier gelesen. Es hat schon seinen Grund warum insb. (iv) mit der kommenden Reform extrem ausgeweitet wurde und nicht (ii).