Inhaltsrichtlinien

Die folgenden Inhaltsrichtlinien gelten sowohl für Beiträge, die auf Kinder im Herzen veröffentlicht werden, als auch für Kommentare. Das Team von Kinder im Herzen behält sich vor, Beiträge und Kommentare, die diese Richtlinien nicht erfüllen, nicht freizugeben oder zu löschen.

  1. Keine Verbreitung der Ansicht, sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern sollten legal sein, oder dass nur das Umfeld in solchen Fällen Schaden verursacht.
  2. Keine pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte.
  3. Keine Verbreitung von rassistischen, sexistischen, rechtsextremen oder sonstwie diskriminerenden oder menschenfeindlichen Gedankengut.
  4. Keine Beleidigungen oder Hassbotschaften.

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.
Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt: Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich. Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.
Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen. Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm. https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein
In einem TAZ-Artikel, welchen ich für sehr sachlich und neutral formuliert hielt (bis auf eine Ausnahme) wurde Kritik an dem Verbot von KI-Inhalten erwähnt und auch die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB als Zeichen dafür das es umstritten ist. Das ist m. E. der Erste Mainstream-Artikel der diese Beschwerden erwähnt. Bei dem Autor (Christian Rath, Vorstand der Juristenpressekonferenz Karlsruhe) habe ich mich persönlich bedankt und er hat die Kritik und das Lob auch angenommen und ist sehr an den laufenden Verfassungsbeschwerden interessiert. Habe ihn daher einige Informationen gegeben und auf "Gegen das Puppenverbot" verwiesen.
Soweit ich weiß, behält sich das BVerfG, in Grundrechtsfragen, die letztinstanzliche Rechtsprechung vor, wodurch sichergestellt werden soll, dass das Schutzniveau des dt. Grundgesetzes, nicht durch EU-Recht ggf. unterschritten wird. Es bleibt also spannend. "Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr." - Ja, so sind viele Menschen nunmal, wenn es um Themen geht, die ihnen besonders auf emotionaler Ebene "heilig" und "unantastbar" erscheinen. Die sehen das Stück Plastik vielleicht symbolisch als sexuellen Übergriff auf ein echtes Kind bzw. auf ihr echtes Kind und flippen dann aus. So ähnlich, wie die Verbrennung eines religiösen Buches, in manchen Kulturkreisen zu Mord und Totschlag führt, obwohl es sich dabei faktisch nur um bedrucktes Papier mit Märchengeschichten handelt. Rational ist das alles nicht zu erklären.