Beiträge von März 2025

Titelbild zu Wir brauchen einen Paradigmenwechsel

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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Titelbild zu Buchkritik: Die Grünen und die Pädosexualität

2013 war kein gutes Jahr für die Partei der Grünen. Mitten im Bundestagswahlkampf kamen Passagen wieder an die Öffentlichkeit, die Daniel Cohn-Bendit, einer der prominentesten Vertreter der Partei, vor Jahrzehnten in seiner Autobiografie Der große Basar geschrieben hatte. Dort beschrieb Cohn-Bendit, der vor seiner Zeit als Politiker in einem Kindergarten als Erzieher gearbeitet hatte, dass sich ihm immer wieder Kinder sexuell genähert hätten: „Mein ständiger Flirt mit den Kindern nahm erotische Züge an. […] Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln.“ Cohn-Bendit tat dies später als Fiktion und „dumme Provokation“ ab, dennoch wurde damit losgetreten, was heute unter dem unglücklichen Namen

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Titelbild zu Der holprige Weg in die pädophile Utopie

Als Kein Täter Werden vor 20 Jahren die Bühne betrat, sah der öffentliche Diskurs zum Thema Pädophilie noch deutlich düsterer aus, als es selbst heute der Fall ist. Mehr noch als jetzt wurde Pädophilie mit Missbrauch gleichstellt. Pädophile, die keine Straftaten begangen haben, waren im Grunde komplett unsichtbar und existierten in der gesellschaftlichen Wahrnehmung überhaupt nicht. Insbesondere an diesen Stellen hat Kein Täter Werden einen signifikanten Teil dazu beigetragen, alternative Sichtweisen und Narrativen in den gesellschaftlichen Diskurs zu tragen und dazu beizutragen, dass mehr zwischen Pädophilie und Missbrauch differenziert wird. Dass Pädophile Menschen sind, die sich ihre Sexualität nicht ausgesucht haben, zu moralischen Handeln fähig sind und eben nicht alle zu Sexualstraftätern werden (und, andersherum, nicht alle Kindesmissbrauchstäter pädophil sind), war vorher eher arkanes Wissen von Spezialisten aus dem wissenschaftlichen und therapeutischen Bereich, das dank der Öffentlichkeitsarbeit von

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Titelbild zu Paravielfalt: Ein Post Mortem

Vergangenen Freitag haben wir den Betrieb unseres sozialen Netzwerks Paravielfalt eingestellt. Paravielfalt (der Name ist ein Kofferwort aus Paraphilie und Vielfalt) sollte eine Heimat für paraphile Menschen sein, die diese auf den großen sozialen Medien wegen grundloser Sperrungen und diskriminierenden Regeln nicht finden können. Im Gegensatz dazu sollte Paravielfalt ein Ort werden, in dem die paraphile Vielfalt, also die Diversität von Menschen, die wegen ihrer Sexualität von der Mehrheitsgesellschaft abgelehnt werden, akzeptiert wird und Nutzer:innen sich ausdrücken können, ohne Angst vor Zensur und Ausgrenzung haben zu müssen.

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Titelbild zu Das Lied von kindlicher Sinnlichkeit: „Birthday“ von den Sugarcubes

Wie viele Popsongs gibt es eigentlich, die sexuelle Gefühle verarbeiten, welche die Künstler als Kind für erwachsene Männer empfunden haben? Zumindest eines fällt mir da auf Anhieb ein. Das war Grund genug für mich, sich dieses Lied einmal genauer anzuschauen, was sich auch gelohnt hat: nicht nur handelt es sich bei dem Lied um eine absolute Perle der Musikgeschichte, beim näheren Hinsehen eröffnen sich einem mehrere Bedeutungsebenen, deren Betrachtung durchaus spannend ist.

Aber fangen wir einmal ganz von vorne an. Björk Guðmundsdóttir, geboren und aufgewachsen in Island, gehört zweifelsohne zu den ideenreichsten und kreativsten Künstlerinnen unserer Zeit. Ihren ersten Plattenvertrag bekam sie bereits 1977 im Alter von 11 Jahren – das Album kann man sich heute

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Im besten Falle, ja. Im schlimmsten Fall kann man in dem Urteil auch eine Aufforderung zur Zwangskastration aller Pädophiler lesen, die argumentative Rechtfertigung dafür wird in der Urteilsbegründung jedenfalls geliefert.
Ich lese immer wieder den Wunsch, auszuwandern, und kann den Impuls ja grundsätzlich verstehen. Aber für viele ist es einfach keine Option, sei es aufgrund von mangelndem Geld, weil sie aufgrund mangelnder Qualifikationen oder Vorstrafen kein Visum bekommen, oder in einer Familie leben und diese nicht einfach so in ein anderes Land schleifen können. Überhaupt von Auswanderung sprechen zu können, ist schon eine sehr privilegierte Position, die sich viele nicht werden leisten können. Und mal ganz ehrlich, wo ist es wirklich besser? In der EU schonmal nicht, da kommt ja bald das EU-weite Puppenverbot. Die USA verbietet sich schon aus politischen Gründen. Japan vielleicht, aber ist es da wirklich so viel besser für Pädophile? Und wenn ja, wie lange bleibt das noch so? Die Bekämpfer von Gedanken und Fiktion sind auch dort auf dem Vormarsch.
Nachtrag: Natürlich müsste dieses dann erlassene Gesetz wieder vom BVerfG außer Kraft gesetzt werden. Also hast du daher praktisch Recht. Wir hätten für eine kurze Zeit legale Puppen gehabt nur um dann das positive Urteil nochmal zu beantragen. Wäre in diesem Fall sicher erfolgreich geworden, da es in so einer kurzen Zeit, mit dem gleichen Senat passiert wäre.
@Anonym Deine Ansicht teile ich in den wesentlichen Gründen, da sie Fehler enthält. Das schöne an Herrn Offenlochs Darlegung ist ja, das ein Beschluss nach seiner Handschrift uns eine ewige und absolut geschützte Intimsphäre zugesprochen hätte. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung leitet sich aus Art. 1 GG ab. "Die Menschenwürde ist unantastbar". Dementsprechend ist auch der Kernbereich "absolut" geschützt und "abwägungsfest", denn er ist unantastbar. Das Bundesverfassungsgericht behält sich in genau diesem Grundrecht die Macht vor. Internationale Verträge, Unionsrecht etc. all das wird vom BVerfG ignoriert, wenn es einen Verstoß gegen Art. 1 GG feststellt. Der Druck auf Richter, die Pädophilie nicht verstehen, war daher immens. Deutschland wäre zum Paradies für nicht übergriffige Pädophile geworden. Seit seinem sogenannten Lissabon-Urteil 2009 prüft das BVerfG auch, ob die in der deutschen Verfassung unabänderlich gewährleisteten grundlegenden Grundsätze (wie etwa die Menschenwürde oder der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt) durch einen Rechtsakt der EU berührt werden. Werden sie im Einzelfall aus Sicht des BVerfG durch einen Rechtsakt der EU verletzt, kann der Rechtsakt in Deutschland für unanwendbar erklärt werden. Der Anwendungsvorrang gilt für ihn dann nicht.
Ich bin kein Jurist und kenne mich damit nicht aus. Trotzdem möchte ich meine Gedanken dazu mal hier teilen. Ich hatte eigentlich zwei mögliche Szenarien im Kopf und beide wären nicht sonderlich gut gewesen: 1. Wir verlieren, weil keines unserer Argumente tatsächlich relevant ist. Also dass alle vorgebrachten Punkte juristisch entkräftet werden. 2. Wir gewinnen, haben aber nichts davon, z.B. weil die geplanten EU weiten Verbote kommen und bei der Umsetzung das Urteil (des deutschen Gerichts) einfach ignoriert wird. Das Urteil, was wir jetzt haben ist aber eigentlich besser als diese beiden Szenarien. Hätten wir vor dem deutschen Verfassungsgericht gewonnen, würde das ja nur bedeuten, dass ein Puppenverbot nicht mit DEUTSCHEN Recht vereinbar ist. Da das BVerfG die Klage aber aber abgewiesen hat, könnten die Beschwerdeführer nun aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) klagen. (Richtig?) Zwei Richter sehen uns im Recht und einer davon hat uns praktisch sogar eine Anleitung für eine weitere Klage geschrieben. So falsch sind unsere Annahmen also nicht und wir wissen nun, auf welche Punkte wir uns konzentrieren müssten. Hinzu kommt: Würde man vor dem EGMR gewinnen, würde das bedeuten, dass ein Puppenverbot gegen die Menschenrechte verstößt. Somit wäre es praktisch weltweit gültig. Oder sehe ich das falsch? Das wiederum würde doch bedeuten, dass eine solche Klage auch für potentielle Unterstützer anderer Länder interessant wäre, was die Liste der Unterstützer wesentlich verlängern würde. Das oben genannte Szenario 2 wäre vom Tisch, weil es nun nicht mehr auf deutsches Recht beschränkt wäre. Auch der Einfluss der deutschen Politik wäre geringer, genauso wie die Meinung von Herrn Beier da keine Rolle spielen würde, weil dieser in der internationalen Forschung nicht sonderlich bekannt zu sein scheint. (Ich habe schon einige Studien zum Thema gelesen, aber noch nie gesehen, dass da auf Herrn Beier verwiesen wurde.) Mir hat dieses Urteil und die Meinung des Richters Offenloch eigentlich nur gezeigt, dass wir im Recht sind, es aber nicht bekommen haben. Seht das Urteil also nicht als Niederlage, sondern eher als Türöffner um die Reichweite und den Einfluss einer weiteren Klage zu erhöhen. Wenn ihr jetzt aufgebt, dann gibt es wirklich keinerlei Hoffnung mehr für sehr lange Zeit. Deshalb hoffe ich, ihr findet euch nicht damit ab, sondern kämpft weiter und geht auch noch den letzten Schritt. Ihr seid im Recht.