Beiträge von März 2025

Titelbild zu Wir brauchen einen Paradigmenwechsel

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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Titelbild zu Buchkritik: Die Grünen und die Pädosexualität

2013 war kein gutes Jahr für die Partei der Grünen. Mitten im Bundestagswahlkampf kamen Passagen wieder an die Öffentlichkeit, die Daniel Cohn-Bendit, einer der prominentesten Vertreter der Partei, vor Jahrzehnten in seiner Autobiografie Der große Basar geschrieben hatte. Dort beschrieb Cohn-Bendit, der vor seiner Zeit als Politiker in einem Kindergarten als Erzieher gearbeitet hatte, dass sich ihm immer wieder Kinder sexuell genähert hätten: „Mein ständiger Flirt mit den Kindern nahm erotische Züge an. […] Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln.“ Cohn-Bendit tat dies später als Fiktion und „dumme Provokation“ ab, dennoch wurde damit losgetreten, was heute unter dem unglücklichen Namen

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Titelbild zu Der holprige Weg in die pädophile Utopie

Als Kein Täter Werden vor 20 Jahren die Bühne betrat, sah der öffentliche Diskurs zum Thema Pädophilie noch deutlich düsterer aus, als es selbst heute der Fall ist. Mehr noch als jetzt wurde Pädophilie mit Missbrauch gleichstellt. Pädophile, die keine Straftaten begangen haben, waren im Grunde komplett unsichtbar und existierten in der gesellschaftlichen Wahrnehmung überhaupt nicht. Insbesondere an diesen Stellen hat Kein Täter Werden einen signifikanten Teil dazu beigetragen, alternative Sichtweisen und Narrativen in den gesellschaftlichen Diskurs zu tragen und dazu beizutragen, dass mehr zwischen Pädophilie und Missbrauch differenziert wird. Dass Pädophile Menschen sind, die sich ihre Sexualität nicht ausgesucht haben, zu moralischen Handeln fähig sind und eben nicht alle zu Sexualstraftätern werden (und, andersherum, nicht alle Kindesmissbrauchstäter pädophil sind), war vorher eher arkanes Wissen von Spezialisten aus dem wissenschaftlichen und therapeutischen Bereich, das dank der Öffentlichkeitsarbeit von

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Titelbild zu Paravielfalt: Ein Post Mortem

Vergangenen Freitag haben wir den Betrieb unseres sozialen Netzwerks Paravielfalt eingestellt. Paravielfalt (der Name ist ein Kofferwort aus Paraphilie und Vielfalt) sollte eine Heimat für paraphile Menschen sein, die diese auf den großen sozialen Medien wegen grundloser Sperrungen und diskriminierenden Regeln nicht finden können. Im Gegensatz dazu sollte Paravielfalt ein Ort werden, in dem die paraphile Vielfalt, also die Diversität von Menschen, die wegen ihrer Sexualität von der Mehrheitsgesellschaft abgelehnt werden, akzeptiert wird und Nutzer:innen sich ausdrücken können, ohne Angst vor Zensur und Ausgrenzung haben zu müssen.

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Titelbild zu Das Lied von kindlicher Sinnlichkeit: „Birthday“ von den Sugarcubes

Wie viele Popsongs gibt es eigentlich, die sexuelle Gefühle verarbeiten, welche die Künstler als Kind für erwachsene Männer empfunden haben? Zumindest eines fällt mir da auf Anhieb ein. Das war Grund genug für mich, sich dieses Lied einmal genauer anzuschauen, was sich auch gelohnt hat: nicht nur handelt es sich bei dem Lied um eine absolute Perle der Musikgeschichte, beim näheren Hinsehen eröffnen sich einem mehrere Bedeutungsebenen, deren Betrachtung durchaus spannend ist.

Aber fangen wir einmal ganz von vorne an. Björk Guðmundsdóttir, geboren und aufgewachsen in Island, gehört zweifelsohne zu den ideenreichsten und kreativsten Künstlerinnen unserer Zeit. Ihren ersten Plattenvertrag bekam sie bereits 1977 im Alter von 11 Jahren – das Album kann man sich heute

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Vor dem Urteil gab es das schon. Es ist halt jetzt für nicht-Juristen unmöglich, weil das Urteil vom BVerfG es bestätigt und das Gericht die gleichen Argumente wie die radikalen "Kinderschützer" reproduziert. Evidenzbasierte Kriminalpolitik gibt es (leider) nicht mehr und jetzt wurde es von oben abgesegnet. Klar war das schon lange Praxis, aber kritisieren kann man das fehlen solcher Kriminalpolitik nur noch schwer.
Ich halte ihn, anhand seiner Selbstbeschreibung, auch für voreingenommen: Opferanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Steffgen, hat seit 2001 viele Fälle auf Seiten der Opfer in Nebenklagen und Adhäsionsverfahren vertreten. Schade, dass gefühlt kein "Kinderschützer" oder "Opferanwalt" etwas Toleranz zeigen und über den Tellerrand schauen kann...
Einmal bitte mit 1 Stern bewerten, weil das ein echt schlechter Artikel ist: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-verbot-von-sexpuppen-mit-kindlichem-erscheinungsbild-expertenbericht-277204.html Mit seinem Beschluss vom 21.05.2026 stärkt das Bundesverfassungsgericht den präventiven Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Immer geil diese Annahme. Die Wissenschaft suggeriert ja eben das die Puppen präventiv wirken können, also kann man hier wohl eher von einem Schaden sprechen. Die Entscheidung dürfte für die zukünftige Anwendung des § 184l StGB richtungsweisend sein und setzt zugleich Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Bewertung präventiver Strafnormen im Bereich des Sexualstrafrechts. Übersetzt: Mehr Verbote! Strafbar seien ausschließlich objektiv nach außen tretende Handlungen wie Herstellung, Vertrieb, Erwerb oder Besitz entsprechender Gegenstände. Die Vorschrift erfasse somit kein reines Gedankenstrafrecht. Gedankenstrafrecht bedeutet eben viel mehr, wie z. B. "predictive policing" und genau das wird mit § 184l StGB gemacht. Meine Fresse.
@Anonym Habe ich gestern auch gesehen. Noch besser: ALLE bisherigen Kommentare dort lehnen das Urteil (und das Puppenverbot allgemein) ab.
Hey Breaky, der Kollege hat deinen Kommentar und so einige andere tatsächlich freigegeben. Finde ich schon lustig