Thema: SEXUELLE VIELFALT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema SEXUELLE VIELFALT.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Das Lied von kindlicher Sinnlichkeit: „Birthday“ von den Sugarcubes

Wie viele Popsongs gibt es eigentlich, die sexuelle Gefühle verarbeiten, welche die Künstler als Kind für erwachsene Männer empfunden haben? Zumindest eines fällt mir da auf Anhieb ein. Das war Grund genug für mich, sich dieses Lied einmal genauer anzuschauen, was sich auch gelohnt hat: nicht nur handelt es sich bei dem Lied um eine absolute Perle der Musikgeschichte, beim näheren Hinsehen eröffnen sich einem mehrere Bedeutungsebenen, deren Betrachtung durchaus spannend ist.

Aber fangen wir einmal ganz von vorne an. Björk Guðmundsdóttir, geboren und aufgewachsen in Island, gehört zweifelsohne zu den ideenreichsten und kreativsten Künstlerinnen unserer Zeit. Ihren ersten Plattenvertrag bekam sie bereits 1977 im Alter von 11 Jahren – das Album kann man sich heute

Weiterlesen…

Am 09.01.2022 hat das Team von "Wir sind auch Menschen" dem neu ernannten "Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt", Sven Lehmann, MdB, eine E-Mail geschickt. Wir haben ihm darin zu seiner Ernennung gratuliert und ihn auf die Situation pädophiler Menschen hingewiesen. Leider haben wir trotz Nachfrage bis heute keine Antwort erhalten, weshalb wir die E-Mail jetzt zumindest öffentlich machen möchten.

Sehr geehrter Herr Lehmann,

wir, das Team des Anti-Stigmaprojekts "Wir sind auch Menschen", gratulieren Ihnen recht herzlich zu Ihrem neuen Amt als Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Weiterlesen…

Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

Suche

Neuste Kommentare

Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.
Danke für die Info. Hängt das vielleicht damit zusammen? https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011984.pdf "Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot des Inver­kehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kind­lichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB." "Bericht der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker Der Rechtsausschuss hat in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen zu empfehlen, in den Verfahren, die in dieser Streitsachenübersicht aufgeführt sind, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten"