Beiträge von Juli 2026

Nun ist passiert, was sich rein logisch nicht erklären lässt. Aber es ist passiert, weil diese Entscheidung eben nicht auf Logik, sondern auf Gefühlen beruht, die man geschickt logisch klingend begründet hat:
Die Verfassungsbeschwerden gegen das Puppenverbot wurden zurückgewiesen.

Die Begründung basiert zunächst auf tatsächlich faktischen Betrachtungen. Die Faktenlage gibt nicht her, dass Puppen ungefährlich sind, sie gibt aber auch nicht her, dass sie gefährlich sind. Um nun zu begründen, warum man mit der Gefährlichkeit der Puppen dennoch richtig liegt, hat das Verfassungsgericht selektiv Stimmen zitiert, die das Puppenverbot für gerechtfertigt halten. Herr Prof. Dr. Dr. Beier vom Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ räumte in einer vom Gericht herangezogenen öffentlichen Stellungnahme zwar ein, dass es auf seine eigenen Patienten bezogen nach seiner Einschätzung nicht zutrifft, dass Puppen die Hemmschwelle zum sexuellen Kindesmissbrauch senken. Allerdings relativierte er diese Aussage gleich im Nachgang mit einer „Sorge“, dass Puppen die „Wahrnehmungsverzerrung“ von Menschen ungünstig beeinflussen. Einen greifbaren Grund, worauf diese „Sorge“ basiert, bleibt er schuldig. Genauso gut hätte er auch umgekehrt von einer Hoffnung sprechen können, dass Puppen helfen könnten, Missbrauchsfälle zu verhindern, worauf immerhin sogar erste Studien zum Thema hindeuten. Aber er entschied sich für seine „Sorge“, ohne nachvollziehbare Gründe anführen zu können. Folglich sprechen wir von einem Vorurteil.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Der letzte Absatz meint damit übrigens das Politiker bestimmte Qualifikationen nachweisen sollen, um sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie wählen dann einen Bereich aus und werden dort reingewählt (z. B. Bildung). So hat man überall unabhängige Experten sitzen, aber welche die auch vom Volk gewählt werden.
OSHO sagte einmal das Demokratien nicht als die finale Regierungsform betrachtet werden sollte, weil es von "Idioten" regiert wird. Politiker haben keine Qualifikationsanforderung und es drifte immer in eine Pöbelherrschaft ab insb. wenn es um Minderheiten gehe. Jetzt hat das BVerfG aber gezeigt das auch eine Aristokratie zu Unrecht in der Lage ist. Denn es sind ja alles Experten mit entsprechender Ausbildung. Man wollte sich aber bewusst nicht tiefer mit den Betroffenen beschäftigen. Eine komplette Aristokratie hätte widerum dazu beigetragen das in der gesamten Kette nur Experten enthalten sind und daher häufiger die Chance bestanden hätte nachzulenken. OSHO wünscht sich daher eine Demokratie, wo es keine Parteien gibt, denn sonst sei Demokratie nur eine temporäre Diktatur, wo Abgeordnete immer auf Linie der Partei stehen müssen und nicht mehr selber denken.
die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" Solche Argumente wären halt schwer haltbar gewesen, wenn man die ICD-11 genutzt hätte. Es ist eben keine behandelbare Krankheit, wenn weder darunter leidet, noch kein Missbrauch begeht. Warum soll man dann aber behandelt werden für Fantasien?
Man hätte auf Länder wie Japan zeigen können, die trotz einer sehr starken Verbreitung das sicherlste Land sind und die dortige Bevölkerung trotzdem Gesetze zum Schutz von Kindern fordert und erlässt Das hätte man auch bei Puppen machen können. Soweit ich weiß gibt es in Japan mindestens ein Behandlungsprogramm für Pädophile, das mit kindlichen Sexpuppen arbeitet. Stattdessen wird einfach behauptet, die Unterdrückung sexueller Impulse sei "best practice" in der Behandlung Pädophiler, mit der Begründung, dass bei KTW ja triebdämpfende Medikamente eingesetzt werden. Das Normalisierungsargument macht auch so schon keinen Sinn. Kindersexpuppen waren jahrelang in Deutschland erlaubt, und trotzdem war Sex mit Kindern ohne Frage ein absolutes und unantastbares gesellschaftliches Tabu. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass für die meisten Richterinnen die Meinung schon von vorne herein feststand, und sie nur nach Rechtfertigungen für die Gesetzgebung gesucht haben, statt den Sachverhalt neutral und ergebnisoffen zu prüfen. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte. Richtig gruselig wird es, wenn man das mit Rn 137 zusammen liest: Die Beschwerdeführer sind auch nicht in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Denn ein etwaiger Eingriff wäre aus den vorstehend zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht genannten Gründen jedenfalls gerechtfertigt. Wenn es die Pflicht des Staates ist, gegen Pädophilie an sich vorzugehen, und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit Pädophiler im Namen des Kinderschutzes gerechtfertigt ist, dann ist der Weg zu Zwangseinweisungen, Zwangskastrationen oder schlimmeres für alle Pädophilen jedenfalls geebnet.
Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen werden. Hier kann man ehrlich gesagt herauslesen das der Staat etwas gegen Pädophile tun mus. Sie sind eben für Pädophile ein Objekt der Sexualität, was man aber vom sexuellem Kindesmissbrauch trennen sollte. Wie soll der Staat diese besondere Pflicht erfüllen? Da fallen mir extrem radikale Optionen ein, die man hiermit suggerieren könnte.