Thema: SUIZID

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema SUIZID.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu „Wir bedauern das sehr“

Inhaltshinweis: in diesem Beitrag geht es um Suizid. Anlaufstellen für Betroffene in suizidalen Krisen sind auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention gelistet. Mitarbeitende von Anlaufstellen sind nicht unbedingt zum Thema Pädophilie informiert und haben möglicherweise selber stigmatisierende Vorurteile verinnerlicht. Einen Platz zum Reden für Pädophile gibt es im Selbsthilfechat Die P-Punkte.

And all the people said
"What a shame that he's dead
But wasn't he a most peculiar man?"

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Hinweis: Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Suizid.

Neulich las ich einen Artikel über eine Studie, die 2017 in den USA publiziert wurde. Die Studie untersuchte die Entwicklung der Suizidrate unter Jugendlichen über einen Zeitraum von 15 Jahren und stellte dabei fest, dass in Bundesstaaten, welche die gleichgeschlechtliche Ehe in dem Zeitraum legalisiert hatten, die Suizidrate insbesondere unter queeren Jugendlichen signifikant zurückgegangen ist.

Eine mögliche Erklärung für diesen bemerkenswerten Rückgang liegt in der gesellschaftlichen Entstigmatisierung, die mit der Legalisierung einhergeht, und durch die sich psychische Belastungen von LGBT-Personen reduzieren. Dies passt auch zu Erkenntnissen aus der Stigma-Forschung, wo sich immer wieder gezeigt hat, dass soziale Ablehnung, Stigmatisierung und Vorurteile gegen marginalisierte Gruppen mit einer Vielzahl von gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Mitglieder dieser Gruppen verbunden sind.

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review

Ich möchte einmal versuchen zu verdeutlichen, weshalb ich diesen Film als sehr beleidigend empfunden habe.

Er will wertfrei sein, verstärkt bestehende Vorurteile aber alleine schon dadurch, dass man (meiner Ansicht nach) merkt, wie unwohl sich die Schauspieler während des gesamten Films fühlen. Sie wirken auf mich angespannt. Als hätten sie die ganze Zeit über Angst etwas Falsches zu sagen, was ihnen später zum Vorwurf gemacht werden könnte. Als wären sie gerade lieber ganz woanders und froh gewesen, als der Film endlich vorbei war. Bestätigt wird dieser Eindruck durch Interviews mit dem Hauptdarsteller (unter anderem hier nachzulesen:

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Das BVerfG hat selber keine Befugnis, Gesetze zu erlassen, sondern kann nur bestehende auf Verfassungskonformität prüfen (wie hier geschehen). Die Argumentation des Senats enthält dabei durchaus auch die direkte Aufforderung, weitere Ersatzmaterialien zu kriminalisieren, denn: " Den Staat trifft deshalb die besondere Pflicht, die Selbstbestimmung von Kindern zu schützen, indem er verhindert, dass Kinder zum Instrument und Objekt der Sexualität von Erwachsenen wer- den." Jedenfalls wird aus der Argumentation im Urteil recht eindeutig, dass der Kriminalisierung von Texten und Zeichnungen von Seiten des BVerfG nichts im Wege stehen wird. Falls, oder eher wenn der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz in die Wege leitet, wird er sich auf dieses Urteil berufen können.
Zwecks Unterstützung kannst du es per Mail bei team@gegen-das-puppenverbot.de versuchen.
Ein Punkt, der im Urteil nicht besprochen wurde: Was ist die Begründung dafür, dass Zeichnungen zu besitzen legal ist, während Puppen zu besitzen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bedeutet? Der Text der Verfassungsbeschwerde ist soweit ich weiß nicht öffentlich. Mich würde interessieren, ob die Verfassungsbeschwerde diesen Punkt erwähnt hat oder was die Gründe waren, nicht nach diesen verschiedenen rechtlichen Maßstäben für Zeichnungen und Puppen zu fragen. Insbesondere wurde die Verbreitung von Zeichnungen in kleinen Gruppen nicht unter Strafe gestellt, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass solche Zeichnungen ein geringes Risiko dafür haben, dass Konsumierende dadurch zu Begehung von Straftaten motiviert werden. Deshalb wurde auch die Verbreitung von Zeichnungen innerhalb kleiner Gruppen nicht verboten. Das Verfassungsgericht kann natürlich sagen, dass es dem Gesetzgeber freisteht, ohne ersichtlichen Grund diese total verschiedenen Gesetzte für Zeichnungen (und Texte) vs. Puppen zu erlassen, aber es wäre schön gewesen, wenn es durch die Verfassungsbeschwerde gezwungen worden wäre, auf darauf einzugehen. Zeichnungen und Texte können zudem auf sehr einfachen Weg online verbreitet werden, vor allem da in vielen Ländern (z.B. USA) diese mehr oder weniger legal sind. Das heißt, wenn angeblich laut Verfassungsgericht "Objektifizierung" und "Normalisierung" ein berechtigter Grund für ein Verbot sei, dann müssten Zeichnungen als noch viel gefährlicher eingestuft werden als Puppen, welche schließlich nicht einfach durch ctrl + c kopiert und verbreitet werden können, sondern viel Zeit und Geld für die Herstellung benötigen. Oder anders gesagt, wenn Zeichnungen auf vielen sozialen Medien einfach zugänglich sind, da diese sozialen Medien im Ausland sind, wo solche Zeichnungen legal sind, dann sind im Vergleich dazu Puppen nichts weiter als ein Tropfen im Ozean. Diesen Tropfen zu verbieten mit der Begründung, dass die Gefahr besteht nass zu werden, erscheint etwas lächerlich. Außerdem hätte ich gerne gesehen, was das Verfassungsgericht zu einer seiner frühreren Entscheidungen, der Mützenbacher-Entscheidung von 1990 sagt. Dort wurde explizit ein Roman mit Kapiteln, in welchen Kinderprostitution vorkommt als legal erklärt. Das Urteil stellte fest, dass Werke sowohl Kunst als auch Pornographie sein können und dass Kunstfreiheit für solche Werke gilt (solange jedenfalls wie keine echten Kinder teil des Werkes sind). Das Urteil damals berief sich auf frühere Entscheidungen, in denen Kunst sehr weit definiert wurde. Wichtig ist nicht, dass ein Werk mit viel Sorgfalt oder Talent hergestellt wurde, sondern dass die Form des Werkes künstlerisch ist, d.h. Text auf Papier oder Farbe auf Leinwand erfüllt diese Voraussetzungen, egal was auch der Text oder die Farbe darstellt. Puppen sollten demenstprechend höchstwahrscheinlich auch als Kunst aufgefasst werden.
Auch wenn hier jetzt viel übers Auswandern gesprochen wurde (mich eingeschlossen), so würde ich mir trotzdem wünschen wenn man ein Weg zum EGMR geht. Sonst geht dieses Thema glaube ich für immer unter. Ein negatives EGMR-Urteil würde auch Experten aus anderen Ländern zum sprechen bringen. Ich würde eine Klage auch finanziell unterstützen.
Daran erkennt man halt das versucht wurde es abzulehnen. Anders kann man dieses lächerliche Vorgehen nicht erklären... Wenn man tatsächlich Sorge um die Grundrechte der Beschwerdeführer gehabt hätte, dann hätte man solche Quellen hinterfragt. Dann hätte man ein Gutachten eingeholt. Wenigstens eins. EIN EINZIGES. Diese Entscheidung sollte JEDEM angst machen.