Thema: KOPFPLATZEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KOPFPLATZEN.

Alle Beiträge zum Thema

Liebe Leser,

so langsam scheint sich die Situation mit Corona wieder ein wenig zu normalisieren, und das zeigt sich auch an der Berichterstattung zum Thema Pädophilie. Während zur Anfangszeit der Krise es kaum neue Medienberichte zum Thema gab, werden jetzt wieder häufiger Artikel veröffentlicht, in denen es direkt oder indirekt um das Thema geht. Daher werde ich auch meine Sonntagskiste von nun an wieder im wöchentlichen Turnus veröffentlichen. Diese Woche habe ich einige besonders interessante Fundstücke mitgebracht, die ich etwas ausführlicher diskutieren möchte. Zunächst einmal habe ich schlechte Nachrichten für alle, die von dem Film "Kopfplatzen" inzwischen mehr als genug gehört haben, denn einen Artikel über den Film habe ich auch diesmal mitgebracht, den ich doch noch eines Kommentars würdig halte. Davon abgesehen habe ich Artikel über einen Mordfall in Pforzheim, Inhalts-Prüfer bei facebook und einen besonders verstörenden Missbrauchsfall in Österreich dabei.

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Markus ist 29 Jahre alt, erfolgreicher Architekt - und pädophil. Niemand weiß von seiner Neigung und er verachtet sich dafür. Während er immer weiter in einen Strudel aus Selbsthass, Fremdhass, Sehnsüchten und Verlangen gerät, lernt er den Nachbarsjungen Arthur kennen. Dessen Mutter Jessica verliebt sich in Markus. Die Frage, die sich mir als Betroffener stellte war: Kann Markus es schaffen, aus diesem Strudel auszubrechen und ein glückliches Leben zu führen? Das war wohl nicht die Frage, die der Regisseur und Drehbuchautor Savaş Ceviz im Sinn hatte.

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Kopfplatzen ist ein Film von Savaş Ceviz mit Max Riemelt in der Hauptrolle, der seit Anfang April online streambar ist. Der Film zeichnet die Geschichte von Markus, einem 29-jährigen Architekten mit pädophilen Neigungen, dessen Fähigkeiten zur Selbstkontrolle auf eine harte Probe gestellt werden, als in eine Wohnung nebenan die alleinerziehende Mutter Jessica mit ihren achtjährigen Sohn einzieht.

Ruby, jochen und David haben bereits ausführliche Kritiken zu dem Film veröffentlicht, die ich im Großen und Ganzen nur unterschreiben kann, und in meiner

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Ich möchte einmal versuchen zu verdeutlichen, weshalb ich diesen Film als sehr beleidigend empfunden habe.

Er will wertfrei sein, verstärkt bestehende Vorurteile aber alleine schon dadurch, dass man (meiner Ansicht nach) merkt, wie unwohl sich die Schauspieler während des gesamten Films fühlen. Sie wirken auf mich angespannt. Als hätten sie die ganze Zeit über Angst etwas Falsches zu sagen, was ihnen später zum Vorwurf gemacht werden könnte. Als wären sie gerade lieber ganz woanders und froh gewesen, als der Film endlich vorbei war. Bestätigt wird dieser Eindruck durch Interviews mit dem Hauptdarsteller (unter anderem hier nachzulesen:

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Liebe Leser,

die aktuelle Corona-Krise scheint sich auch auf die Medienlandschaft auszuwirken, und so gibt es momentan kaum noch Berichte zum Thema Pädophilie (was zugegeben nicht unbedingt schlecht ist). Ich habe mich daher entschlossen, meine Sonntagskiste in nächster Zeit nur noch unregelmäßig im etwa zweiwöchentlichen Abstand zu veröffentlichen, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. 

Für die heutige Ausgabe habe ich einige interessante Themen aus den letzten Wochen gesammelt. So geht es einmal um die Berichterstattung um den kürzlich veröffentlichten Spielfilm "Kopfplatzen", dann gleich zweimal um Kinderbilder auf Instagram, und schlussendlich um ein äußerst verwirrendes Video des Sängers und Verschwörungstheoretikers Xavier Naidoo. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Vor einem Monat kam wieder eine neue Studie heraus, die auch das Puppenthema nochmal aufgreift und auch zeigt das auch Pädophile ein Recht auf Sexualität haben: Bärbel Knorr | Heino Stöver , Sexuelle Rechte und Gesundheit in Haft, 21.11.2025 Bei der Nutzung solcher Puppen für masturbatorische Ersatzhandlungen fehlt es an einem Opfer, an einer Rechtsgutsverletzung und an jeglicher schädigenden Außenwirkung bei Dritten. Selbst eine entfernte schädigende Wirkung der Art, dass durch die Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder angeregt würden, besteht vor dem Hintergrund von Forschungsergebnissen nicht. Es zeigt sich vielmehr sogar ein umgekehrter Effekt, wonach die Masturbation unter Nutzung solcher Puppen Taten gegen reale Kinder ersetzen und damit verhindern kann (Desbuleux/Fuss 2024). Die Kriminalisierung zielt letztlich auf die bloße – moralisch abgewertete – Phantasie (Lederer 2025). Trotz solcher Durchbrechungen zeigt sich anhand der, hier nur holz schnittartig skizzierten, Entwicklung des Sexualstrafrechts, dass ein Recht auf Sexualität im Kern durchaus anerkannt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Grund recht auf sexuelle Selbstbestimmung in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert, das dort erstmals 2008 Erwähnung fand (BVerfGE 120, 224 (239); zum Ganzen Valentiner 2021). Unterstützung, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen sollen, ist kaum ersichtlich, eher wird von ihnen schlicht verlangt, dieses Verhalten und am besten gleich dieses Begehren, einzustellen. Finden entsprechende Phantasien dennoch ihre Fortsetzung, so weichen die Betroffenen im Vollzug oft auf Abbildungen aus, die keinen erkennbaren Sexualitätsbezug haben, etwa Wäschekataloge oder Abbildungen von Kindern allgemein. Auch zeichnen sie öfter selbst, und dann auch Kinder. Quelle (Open Access): https://www.inlibra.com/de/document/view/pdf/uuid/843651d4-17a3-318c-ba8b-f990a777f9e8?page=1&toc=4659161
@Nixda ich habe mich hier auf die Zeit bezogen, wo Schwule strafrechtlich verfolgt und gesellschaftlich geächtet wurden. Welche Firma wollte damals schon "schwulenfreundlich" sein? Merkste selber?
@Anonym Der Unterschied liegt in der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Bewertung von Pädophilie und Homophilie, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass es auf Grund negativer Reaktionen, seitens der Firmenbelegschaft, zu einer solchen Drucksituation kommt, dürfte bei einem pädophilen Arbeitnehmer sehr viel höher sein, als sie es bei einem schwulen Arbeitnehmer jemals wäre. Hinzu kommt, wie ich weiter oben schon schrieb, dass es in unserer Gesellschaft für eine Firma eher geschäftsschädigend wäre, als schwulenfeindlich dazustehen, also ein Diskriminierungsschutz, für schwule Arbeitnehmer, schon im Interesse der Firmenreputation ist. Bei der Pädophilie verhält es sich genau umgekehrt. Welche Firma will schon als "pädofreundlich" verschrien sein. @Breaky Ja eben, die meisten Leute sind sehr wohl dazu in der Lage, zwischen "Sein" und "Tun" zu unterscheiden. Sicher, die Leute werden beeinflusst. Das Schlagwort "pädophil", lässt sich medial und politisch bestens vermarkten, erzeugt Aufmerksamkeit plus Emotion und damit Clicks und Quote und generiert Wählerstimmen - aber reproduziert und verfestigt damit das Zerrbild des "Pädos", der irgendwie immer ein Täter ist bzw. des SMK-Täters, der irgendwie immer ein "Pädo" ist. Aber die meisten Leute sind dieser Beeinflussung ja nicht ohnmächtig ausgeliefert. Sie brauchen nur eine gewisse Bereitschaft, sich mal abseits aller Klischees mit dem Thema auseinanderzusetzen. Kann man natürlich nicht erzwingen, sondern sich nur erhoffen.
Ich glaube leider nicht, dass die faschistische Trump-Regierung solche Forschung noch zulassen wird, wenn sie jetzt schon wissenschaftliche Arbeiten zensiert, in denen nur Wörter wie „Gleichberechtigung“ oder „Diversität“ vorkommen.
In den USA könnten Wissenschaftler entsprechende Studien eig. durchführen, da in letzter Zeit zweimal höchstrichterlich bestätigt wurde das der Besitz von fiktiven Inhalten, auch wenn sie fotorealistisch sind, von der amerikanischen Verfassung geschützt ist. In Lewis v. State, 2023 hat das Gericht auch klar gemacht das die Beweislast beim Staat liegt, dieser also nachweisen muss das es sich bei dem Bild um ein tatsächliches Kind handelt: Im vorliegenden Fall stimmte das Gericht Lewis zu, dass der Staat keine Beweise dafür vorgelegt hatte, dass die Bilder, die vom Sachverständigen des Staates in den Anklagepunkten 1, 15, 16 und 23-30 als CGI identifiziert worden waren, das Bild eines Kindes darstellten oder enthielten. Das Gericht führte eine eigene unabhängige Untersuchung des Bildes in Ziffer 1 durch und kam zu dem Schluss, dass es kein Bild eines Kindes darstellte oder enthielt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „dies einen Mangel an Beweisen darstellt, der ausreicht, um die Verurteilung von Lewis aufzuheben“. https://www.criminallegalnews.org/news/2023/jun/15/arkansas-supreme-court-reverses-11-counts-possession-child-pornography-because-cgi-images-do-not-depict-image-child/