Thema: KOPFPLATZEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema KOPFPLATZEN.

Alle Beiträge zum Thema

Liebe Leser,

so langsam scheint sich die Situation mit Corona wieder ein wenig zu normalisieren, und das zeigt sich auch an der Berichterstattung zum Thema Pädophilie. Während zur Anfangszeit der Krise es kaum neue Medienberichte zum Thema gab, werden jetzt wieder häufiger Artikel veröffentlicht, in denen es direkt oder indirekt um das Thema geht. Daher werde ich auch meine Sonntagskiste von nun an wieder im wöchentlichen Turnus veröffentlichen. Diese Woche habe ich einige besonders interessante Fundstücke mitgebracht, die ich etwas ausführlicher diskutieren möchte. Zunächst einmal habe ich schlechte Nachrichten für alle, die von dem Film "Kopfplatzen" inzwischen mehr als genug gehört haben, denn einen Artikel über den Film habe ich auch diesmal mitgebracht, den ich doch noch eines Kommentars würdig halte. Davon abgesehen habe ich Artikel über einen Mordfall in Pforzheim, Inhalts-Prüfer bei facebook und einen besonders verstörenden Missbrauchsfall in Österreich dabei.

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Markus ist 29 Jahre alt, erfolgreicher Architekt - und pädophil. Niemand weiß von seiner Neigung und er verachtet sich dafür. Während er immer weiter in einen Strudel aus Selbsthass, Fremdhass, Sehnsüchten und Verlangen gerät, lernt er den Nachbarsjungen Arthur kennen. Dessen Mutter Jessica verliebt sich in Markus. Die Frage, die sich mir als Betroffener stellte war: Kann Markus es schaffen, aus diesem Strudel auszubrechen und ein glückliches Leben zu führen? Das war wohl nicht die Frage, die der Regisseur und Drehbuchautor Savaş Ceviz im Sinn hatte.

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Kopfplatzen ist ein Film von Savaş Ceviz mit Max Riemelt in der Hauptrolle, der seit Anfang April online streambar ist. Der Film zeichnet die Geschichte von Markus, einem 29-jährigen Architekten mit pädophilen Neigungen, dessen Fähigkeiten zur Selbstkontrolle auf eine harte Probe gestellt werden, als in eine Wohnung nebenan die alleinerziehende Mutter Jessica mit ihren achtjährigen Sohn einzieht.

Ruby, jochen und David haben bereits ausführliche Kritiken zu dem Film veröffentlicht, die ich im Großen und Ganzen nur unterschreiben kann, und in meiner

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Ich möchte einmal versuchen zu verdeutlichen, weshalb ich diesen Film als sehr beleidigend empfunden habe.

Er will wertfrei sein, verstärkt bestehende Vorurteile aber alleine schon dadurch, dass man (meiner Ansicht nach) merkt, wie unwohl sich die Schauspieler während des gesamten Films fühlen. Sie wirken auf mich angespannt. Als hätten sie die ganze Zeit über Angst etwas Falsches zu sagen, was ihnen später zum Vorwurf gemacht werden könnte. Als wären sie gerade lieber ganz woanders und froh gewesen, als der Film endlich vorbei war. Bestätigt wird dieser Eindruck durch Interviews mit dem Hauptdarsteller (unter anderem hier nachzulesen:

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Liebe Leser,

die aktuelle Corona-Krise scheint sich auch auf die Medienlandschaft auszuwirken, und so gibt es momentan kaum noch Berichte zum Thema Pädophilie (was zugegeben nicht unbedingt schlecht ist). Ich habe mich daher entschlossen, meine Sonntagskiste in nächster Zeit nur noch unregelmäßig im etwa zweiwöchentlichen Abstand zu veröffentlichen, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. 

Für die heutige Ausgabe habe ich einige interessante Themen aus den letzten Wochen gesammelt. So geht es einmal um die Berichterstattung um den kürzlich veröffentlichten Spielfilm "Kopfplatzen", dann gleich zweimal um Kinderbilder auf Instagram, und schlussendlich um ein äußerst verwirrendes Video des Sängers und Verschwörungstheoretikers Xavier Naidoo. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ok, ich verstehe, was du meinst. Ich habe nochmal in der Gesetzesbegründung nachgeschaut, und da steht tatsächlich: Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild können nach geltendem Recht bereits von § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) erfasst sein. Der neue Straftatbestand soll subsidiär greifen und Strafbarkeitslücken schließen. Er soll auch dann gelten, wenn nicht die Voraussetzungen für einen kinderpornographischen Inhalt vorliegen, und erfasst uneingeschränkt auch rein fiktive Darstellungen. Für mich ergibt da keinen Sinn, denn laut StGB sind Inhalte wie folgt definiert: Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden. Wie passen Puppen in diese Definition rein? Und was sollen "fiktive Darstellungen" im Kontext Puppen bedeuten? Solche, die keinen echten Kindern nachgebildet sind? Das ganze Gesetzespaket von 2021 war höchst stümperhaft und schlampig ausgearbeitet, Teile davon mussten ja sogar zurückgenommen werden, weil sie ansonsten fast die ganze Justiz lahmgelegt hätten. Ich vermute ja, der Zusatz ist im Ergebnis folgenlos und ebenfalls Ergebnis der stümperhaften Arbeit, die Rechtsexperten in dem Artikel scheinen ja auch Fragezeichen bei dem Teil zu haben.
@Sirius Nein, es wurde eingeführt um potentielle Lücken zu schließen, aber der Gesetzgeber ist tatsächlich der Meinung das Sexpuppen (nicht Bilder, sondern wirklich die Puppe selbst) an sich schon pornografische "Inhalte" nach § 184b StGB sein können: Der Gesetzgeber ist folglich davon ausgegangen, dass Sexpuppen zugleich pornographische Inhalte nach § 184b StGB sein können, wobei unklar geblieben ist, welche Fälle dies sein könnten. https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2022/dezember/detailansicht-dezember/artikel/gesetzliche-aenderungen-im-sexualstrafrecht.html
Ich bin kein Anwalt, aber so wie ich die Rechtslage verstehe ist der 184l eingeführt worden gerade weil Gegenstände keine "Inhalte" nach 184b darstellen können. Bilder, die man von einer Puppe in sexualisierten Positionen machen können zwar schon als Kinderpornografie zählen, die Puppe selber aber nicht. Und Produktbilder in neutraler Körperhaltung und bekleidet sollten meinem Verständnis nach auch nicht illegal sein.
Ich kann die Ermüdung gut nachvollziehen. Leid tut es mir vor allem um die nächsten Generationen, die in der Pubertät merken, worauf sie stehen und was das für sie bedeutet. Diese jungen Menschen werden heute mit einer noch größeren universalen Ablehnung konfrontiert, als es selbst noch zu Zeiten meines Coming-Ins der Fall war (und das war damals schon echt nicht schön). Wenn das BVerfG die Kriminalisierung von Puppen bestätigt, bedeutet dies nichts Gutes für ihre Zukunft.
@Zweifelnd: Ich gehe davon aus, dass du teleiophil bist. Ist das richtig? Vor allem, aber nicht nur unter diesem Gesichtspunkt, rechne ich es dir sehr hoch an, dass du dich mit deinen Gefühlen und Gedanken auseinandersetzt. Die allermeisten würden das nicht tun. Wir müssen uns nicht in allen Punkten einig werden. Von den anderen Kommentierenden hier wurde schon vieles dazu gesagt, deswegen werde ich die Punkte nicht widerholen. Wichtig ist die offene Haltung, denn so können wir voneinander lernen. Deswegen möchte ich dir von Herzen danken, dass du offen bist und dich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt. LG Anno Nümann