Thema: INSTAGRAM

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema INSTAGRAM.

Alle Beiträge zum Thema

Anfang Juni veröffentlichte das Stanford Internet Observatory, eine Forschungseinrichtung der Stanford University, einen Bericht über Strukturen des Vertriebs von Kinder- und Jugendpornografie auf sozialen Medien. Die Forschergruppe stellte fest, dass es auf Online-Plattformen wie Twitter oder TikTok eine große Anzahl Accounts von anscheinend Minderjährigen gibt, die pornografisches Material, das sie selber von sich angefertigt haben, gegen Entgelt anbieten und verkaufen. Den Forschern gelang es, über das Nachverfolgen von Followern ein Netzwerk von Accounts, die damit in Verbindung stehen, zu identifizieren.

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Liebe Leser,

die Corona-Krise dominiert immer noch die Medien, und Artikel zum Thema Pädophilie sind daher immer noch vergleichsweise rar gesät. Die Fundstücke, die ich diesmal mitgebracht haben beziehen sich daher nicht nur auf die letzte Woche, sondern auf die letzten beiden Wochen. Dafür habe ich aber diesmal – endlich! – mal wieder etwas Positives mitgebracht, und zwar gleich zwei interessante Interviews mit Max Weber: einmal bei Fritz, einer Radiostation des RBB, und dann bei dem Podcast von KTW. Fritz hat außerdem einen ziemlich sachlichen Artikel zum Thema Pädophilie veröffentlicht. Aber daneben gibt es natürlich auch leider wieder einiges an Hetze zu berichten, wie zum Beispiel einen Teilsieg der LGBT-feindlichen Bürgerinitiative "Stoppt Pädophilie" in Polen.

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Liebe Leser,

die aktuelle Corona-Krise scheint sich auch auf die Medienlandschaft auszuwirken, und so gibt es momentan kaum noch Berichte zum Thema Pädophilie (was zugegeben nicht unbedingt schlecht ist). Ich habe mich daher entschlossen, meine Sonntagskiste in nächster Zeit nur noch unregelmäßig im etwa zweiwöchentlichen Abstand zu veröffentlichen, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. 

Für die heutige Ausgabe habe ich einige interessante Themen aus den letzten Wochen gesammelt. So geht es einmal um die Berichterstattung um den kürzlich veröffentlichten Spielfilm "Kopfplatzen", dann gleich zweimal um Kinderbilder auf Instagram, und schlussendlich um ein äußerst verwirrendes Video des Sängers und Verschwörungstheoretikers Xavier Naidoo. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Wie gesagt es ist per eines der drei Definition von Kunst des BVerfG eben genau das; Kunst. Genau so wie Pornografie eben Kunst ist, da es ein schöpferisches Werk ist. Nur weil eine aufwendige Skulptur bspw. ebenfalls in der Lage ist "Sex zu haben" macht es dessen Erschaffung nicht weniger Wert. Ebenfalls haben viele Cosplay-Puppen ebenfalls solche Öffnungen, da sich die Hersteller so auf dem Markt besser durchsetzen und Kosten sparen. Statt verschiedener Produktionsarten, haste eben eine einheitliche. Es gibt auch viele Kunden, die kaufen sich Sexpuppen aber haben nie Sex mit ihnen. Sie dominieren halt den Markt.
Puppen müssen "nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt" sein, damit sie strafbar sind. Ich könnte mir vorstellen, dass es schwer wäre zu argumentieren, dass dies hinreichend tief in die Kunstfreiheit einschneidet - schließlich müssen Puppen zu künstlerischen Zwecken nicht zwingend funktionierende Körperöffnungen haben.
Was ich Schade finde ist das die Verfassungsbeschwerden nicht ebenfalls Art. 5 GG aufgegriffen haben. Eine Nutzung zu sexuellen Zwecken ist schließlich lt. Gesetz nicht notwendig. Da bereits der bloße Besitz ausreicht. Die Herstellung ist ein künstlerischer Prozess, da sie ein Erzeugnis menschlicher Arbeit und der Ausdruck einer Person ist. Überraschend ist auch wie viele selbst solche Puppen skulptieren (ca. 20% der Strafverfahren). Die Kunstfreiheit ist verletzt, da sie schrankenlos ist und nur unter Abwägung zu anderen Grundrechten eingeschränkt werden darf. Im Besitz bekommt es aber keiner mit und ebenfalls wird keiner geschädigt. Daher hätte man auch hier eine Grundsatzfrage klären können. Leider ein großes, verschwendetes Potential, vor allem da ja gefühlt alles was geht aufgegriffen wurde.
Man sollte auch nicht erwarten das es einen gesellschaftlichen Wandel, oder so geben wird. In Amerika ist das Ashcroft-Urteil 29 Jahre her (was ein Verbot von fiktiver Pornographie kippte) und dort ist der Hass auf Pädophile noch viel größer.
Na ja, das erklärte Ziel, soll ja die Verhinderung des sexuellen Kindesmissbrauchs sein. So gesehen, wäre das Puppenverbot ein Vorfeld-Straftatbestand und ein weiterer Ausdruck des Umbaus des liberalen Rechtsstaates hin zu einem "präventiven Sicherheitsstaat". Das passiert im Terrorismusabwehrbereich auch schon seit langem. Dass die Legislative bei der Gesetzgebung, auf den Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Puppenbesitz und sexuellem Kindesmissbrauch einfach komplett verzichtet hat, spricht natürlich dafür, dass das erklärte Ziel, in Wirklichkeit, nur als Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung pädophiler Menschen herhalten soll.