Thema: INSTAGRAM

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema INSTAGRAM.

Alle Beiträge zum Thema

Anfang Juni veröffentlichte das Stanford Internet Observatory, eine Forschungseinrichtung der Stanford University, einen Bericht über Strukturen des Vertriebs von Kinder- und Jugendpornografie auf sozialen Medien. Die Forschergruppe stellte fest, dass es auf Online-Plattformen wie Twitter oder TikTok eine große Anzahl Accounts von anscheinend Minderjährigen gibt, die pornografisches Material, das sie selber von sich angefertigt haben, gegen Entgelt anbieten und verkaufen. Den Forschern gelang es, über das Nachverfolgen von Followern ein Netzwerk von Accounts, die damit in Verbindung stehen, zu identifizieren.

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Liebe Leser,

die Corona-Krise dominiert immer noch die Medien, und Artikel zum Thema Pädophilie sind daher immer noch vergleichsweise rar gesät. Die Fundstücke, die ich diesmal mitgebracht haben beziehen sich daher nicht nur auf die letzte Woche, sondern auf die letzten beiden Wochen. Dafür habe ich aber diesmal – endlich! – mal wieder etwas Positives mitgebracht, und zwar gleich zwei interessante Interviews mit Max Weber: einmal bei Fritz, einer Radiostation des RBB, und dann bei dem Podcast von KTW. Fritz hat außerdem einen ziemlich sachlichen Artikel zum Thema Pädophilie veröffentlicht. Aber daneben gibt es natürlich auch leider wieder einiges an Hetze zu berichten, wie zum Beispiel einen Teilsieg der LGBT-feindlichen Bürgerinitiative "Stoppt Pädophilie" in Polen.

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Liebe Leser,

die aktuelle Corona-Krise scheint sich auch auf die Medienlandschaft auszuwirken, und so gibt es momentan kaum noch Berichte zum Thema Pädophilie (was zugegeben nicht unbedingt schlecht ist). Ich habe mich daher entschlossen, meine Sonntagskiste in nächster Zeit nur noch unregelmäßig im etwa zweiwöchentlichen Abstand zu veröffentlichen, bis sich die Lage wieder normalisiert hat. 

Für die heutige Ausgabe habe ich einige interessante Themen aus den letzten Wochen gesammelt. So geht es einmal um die Berichterstattung um den kürzlich veröffentlichten Spielfilm "Kopfplatzen", dann gleich zweimal um Kinderbilder auf Instagram, und schlussendlich um ein äußerst verwirrendes Video des Sängers und Verschwörungstheoretikers Xavier Naidoo. 

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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DANKE an ALLE Beteiligten für den Versuch. Ich möchte mich insb. bei dir Bedanken, Sirius. Für deinen jahrelangen aktivistischen Einsatz. Deine Artikel waren immer sehr lesenswert! Aber auch ein dickes Lob an alle anderen Autoren. Es wäre tragisch all das durch diese Niederlage zu verlieren, aber absolut verständlich. Ihr habt wirklich echt tolle Arbeit geleistet und den Menschen Hoffnung und eine Zuflucht gegeben. Unsere Generation wird wohl keine sexuellen Freiheiten haben, aber wie du richtig sagtest kann sich das ändern. Nicht heute, nicht morgen, aber irgendwann. Dem geplanten EU-weiten Verbot steht wohl nichts mehr im Weg. Wir müssen uns mental darauf vorbereiten bis an unser Lebensende unter solchen Gesetzen, die in unser privaten Fantasien eindringen, zu leben. Gesetze und Stigmata lassen sich auf so einem großen Level vlt. erst in mehreren Jahrzehnten bekämpfen. Denn wir haben keine Struktur, keine Gelder und kein Gesicht. Die Wissenschaft wird auch nicht weiterkommen. Langzeitstudien werden unmöglich bleiben. Es wirkt hoffnungslos, aber die Zeit ist endlich. Das kann einem auch Frieden geben.
Es gab wohl schon ein Urteil eines obersten Gerichts zu diesen Puppen, aber da gab es leider ein Scheitern: In 2019, the Norwegian Supreme Court essentially confirmed previous case law that considered childlike sex dolls as child pornographic material.18 It clarified that childlike sex dolls do sexualize children,19 and it asserted that also an object like a doll can be considered a “depiction” Quelle: Norwegian Supreme Court, A mot Påtalemyndigheten, 10.09.2019, hr-2019-1715 A. Es ist erschreckend, wenn ein Supreme Court solche moralischen Aussagen reproduziert. Hoffen wir das unser BVerfG da sachlicher ist.
Das ist ein guter Einwand, was den Besitz und praktischen Umgang betrifft. Die Verbreitung und das Zugänglichmachen für die Öffentlichkeit ist zwar auch für erkennbar fiktive Inhalte verboten, was jedoch für Puppen nicht sonderlich relevant sein dürfte: Es wird wohl kaum jemand eine spärlich bekleidete kindliche Puppe in aufreizender Pose öffentlich ausstellen wollen. Und im Kontext von Puppen halte ich das auch für eine noch hinnehmbare Einschränkung (das Verbot sehe ich bei anderem Medien mit fiktiven Inhalten, wie Bilder und ggf. auch kleinen Figuren, kritischer).
"Aber stellen wir uns jetzt vor, er hätte nicht nur geguckt, sondern auch noch Fotos gemacht. Heimlich geschossen, voll rangezoomt, womöglich auch noch unbemerkt während dem Umziehen oder gar während einem Toilettengang im Busch." Tatsächlich wäre mir das herzlich egal - solange ich davon nichts mitbekomme (und auch hinterher nicht). Ich persönlich, bin da sehr pragmatisch. Der Punkt ist aber, daß eben niemand wissen kann, was hinterher, mit auf diese Weise entstandenen Aufnahmen passiert. Ich hätte kein Interesse daran, irgendwo über solche Bilder von mir zu stolpern. "Auch alte Menschen können in besonderer Weise schutzbedürftig sein, wenn etwa neben den körperlichen Fähigkeiten auch die kognitiven Fähigkeiten und das Vermögen zur freien Willensbildung nachlassen. Es ergibt sich eine Vulnerabilität und Abhängigkeit ähnlich der von Kindern. Und ich würde nicht wollen, dass jemand, der sexuell ganz besonders auf ältere Menschen ansprechbar ist, dann mit dieser Gruppe arbeitet. Selbst, wenn sich diese Person während der Arbeit korrekt verhält." Warum nicht? Wenn sich diese Person bei der Arbeit korrekt verhält, d.h, auch die besondere Schutzbedürftigkeit anerkennt und danach handelt, steht dem doch nichts entgegen. Man hat Anspruch auf eine professionelle Dienstleistung, nicht aber auf bestimmte Gefühlslagen des Dienstleistungspersonals. "Wieder etwas nuancierter wird es im medizinischen Bereich. Zumindest gibt es dort aber die freie Arztwahl, und wer das nicht möchte, muss z.B. auch nicht zu einem männlichen Frauenarzt gehen... Wobei da jetzt natürlich ganz viel Heteronormativität mitschwingt, auch schwierig." Eben. Es gibt auch homophile Frauenärztinnen. "Aber dann würde ich mir zumindest eine Haltung wünschen, die sagen würde: "Wenn ich zuhause sexuelle Fantasien von Kindern habe, mit denen ich arbeite, dann hau ich mir gegen den Kopf, weil genau diese Kinder da wirklich nicht hingehören."" Verdrängen? Ganz schlechte Idee. Daß "diese Kinder da wirklich nicht hingehören" ist wohl eher ein moralisches Konstrukt.
Und jetzt ist die Frage, warum eigentlich? Bilder, digital mit einem Handy gemacht, sind ja streng genommen nur Nullen und Einsen. Ganz einfach: die Bilder existieren auf einem Datenträger und können jederzeit abhanden kommen, verbreitet werden etc. Pp. Das ist auch dann möglich, wenn man das nicht beabsichtigt z. B. wenn ein Gerät verseucht ist. Außerdem ist ein Verbot bei der Herstellung (Gaffer-Fotos) auch ein präventives Mittel, um zu verhindern das sich Märkte und Communities mit diesem Ziel entwickeln. Die Gedanken widerum werden nie deinen Kopf verlassen können. Es ist aber auch keine Seltenheit das insb. der bloße private Besitz (nicht mit Abruf zu verwechseln) von Rechtsexperten kritisiert wird. Hier würde ich eher einen gemäßigten Umgang mit der Strafandrohung erwarten (ich erinnere an die Reform, die zurückgezogen werden musste), da sonst andere Konstellationen attraktiver wirken. Nach der KiPo-Verschärfung war die Mindeststrafe für die versuchte Vergewaltigung eines Kindes niedriger als für den Besitz eines einzigen realistischen fiktiven Bildes. Das Sexualstrafrecht ist seit Jahrzehnten völlig widersprüchlich.