Thema: SOZIALE MEDIEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema SOZIALE MEDIEN.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Kinder in der (digitalen) Öffentlichkeit

Der Umgang mit Bildern und Videos von Kindern im Internet ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Kern geht es dabei um die Frage, was für Darstellungen von Kindern in der Öffentlichkeit wir für akzeptabel halten, und wie weit wir Kindern dabei ein Mitspracherecht zugestehen. Während die Einen Aufnahmen ihrer Kinder ohne groß nachzudenken einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und Andere aus ihren Kindern kleine Social Media Stars machen, mit denen sie Geld verdienen können, warnen auf der anderen Seite der Debatte kritische Stimmen davor, Aufnahmen von Kindern überhaupt ins Internet zu stellen. Was genau die Risiken für das Kindeswohl dabei sind, bleibt aber oft unklar, und häufig wird die Komplexität des Themas auf eine vermeintliche Gefahr durch pädophile Menschen im Netz reduziert. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Aufnahmen von Kindern ist im Zeitalter der sogenannten „sozialen“ Medien, über die ein Bild schnell ein Millionenpublikum erreichen kann, und von Deepfakes vielleicht drängender als je zuvor, betrifft aber grundsätzlich weit mehr als nur das digitale Leben.

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Titelbild zu Paravielfalt: Ein Post Mortem

Vergangenen Freitag haben wir den Betrieb unseres sozialen Netzwerks Paravielfalt eingestellt. Paravielfalt (der Name ist ein Kofferwort aus Paraphilie und Vielfalt) sollte eine Heimat für paraphile Menschen sein, die diese auf den großen sozialen Medien wegen grundloser Sperrungen und diskriminierenden Regeln nicht finden können. Im Gegensatz dazu sollte Paravielfalt ein Ort werden, in dem die paraphile Vielfalt, also die Diversität von Menschen, die wegen ihrer Sexualität von der Mehrheitsgesellschaft abgelehnt werden, akzeptiert wird und Nutzer:innen sich ausdrücken können, ohne Angst vor Zensur und Ausgrenzung haben zu müssen.

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Titelbild zu Das Pendel schwingt zurück

In wenigen Tagen wird in den USA ein krimineller Egomane erneut die Macht übernehmen. In Vorbereitung auf diesen Machtwechsel pilgern schon jetzt die Reichen und Mächtigen aus aller Welt nach Mar-a-Lago, wo Donald Trump seine Privatresidenz  hat, und versuchen mit Geschenken die Gemüter des baldigen Herrschers zu besänftigen. Zu den Pilgern gehörte auch Mark Zuckerberg, Chef von Meta und damit auch von den Online-Plattformen Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp, der einige ganz besondere Geschenke für Trump im Gepäck hatte.

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Titelbild zu 2023 + 1

Es ist mal wieder Zeit, mit viel Getöse das vergangene Jahr zu verabschieden, das neue zu begrüßen und anschließend zu versuchen, unsere zitternden Haustiere wieder unter dem Bett hervorzulocken. Wie die Zeit vergeht! Kaum zu glauben, aber diesen Blog hier gibt es jetzt schon seit über vier Jahren. Wäre der Blog ein Mensch, wäre er schon alt genug, um für unsere nepiophilen Leser:innen nicht mehr interessant zu sein!

Wie es viele in dieser Jahreszeit tun, möchte ich mich auch einmal an einen Rückblick auf das vergangene Jahr versuchen. Viele Themen waren in irgendeiner Form auch im Kontext Pädophilie relevant, und leider habe ich im Laufe des Jahres nicht annähernd so viele Sachen hier thematisiert, wie ich es gerne getan hätte. Um dieses Defizit zumindest ein wenig zu beheben, ist hier eine sicherlich unvollständige Liste an Themen, die letztes Jahr für mich im Kontext Pädophilie relevant waren, und es oft auch im nächsten Jahr noch sein werden.

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Anfang Juni veröffentlichte das Stanford Internet Observatory, eine Forschungseinrichtung der Stanford University, einen Bericht über Strukturen des Vertriebs von Kinder- und Jugendpornografie auf sozialen Medien. Die Forschergruppe stellte fest, dass es auf Online-Plattformen wie Twitter oder TikTok eine große Anzahl Accounts von anscheinend Minderjährigen gibt, die pornografisches Material, das sie selber von sich angefertigt haben, gegen Entgelt anbieten und verkaufen. Den Forschern gelang es, über das Nachverfolgen von Followern ein Netzwerk von Accounts, die damit in Verbindung stehen, zu identifizieren.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Die Entscheidung wird echt spannend wegen der Begründung. In der damaligen Tagebuch-Entscheidung ging es um die Frage ob niedergeschriebene Worte mit höchstpersönlichem Charakter zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und somit zum absoluten Schutzbereich gehören. Leider konnte sich das Gericht nicht einigen. Es kam zu einer 4 VS. 4 Entscheidung. Daher findet man in der Entscheidung einfach nur beide Meinungen niedergeschrieben, wobei eine Seite argumentiert hat das sobald etwas verkörpert wird und somit das "innere Erleben" ist es auch nicht mehr Teil des Kernbereichs. Die Gegenseite sah das nicht so, da eine private Auseinandersetzung auch durch Verkörperungen das "innere ich" erst für das "äußere Ich" sichtbar macht und für das Menschsein essenziell ist. Bei den Sexpuppen sind es ja Objekte, so dass man lt. einem Teil der Richter davon ausgehen muss das der Betroffene wissentlich das Risiko einer Offenbarung akzeptiert und somit den Kernbereich verlassen hat. Diese Frage wird daher auch dort eine Rolle spielen, da sie durch den Patt offen ist.
Ja das hoffe ich sehr, denn wenn das Verbot besteht dann werde ich alles daran setzen dieses Land zu verlassen. Geld ist hier zum Glück kein Problem. Glaube aber das hat auch was mit dem Richterwechsel zu tun, denn heute wurde eine Senatsentscheidung des zweiten Senats veröffentlicht und diese fand ohne die zwei neuen Richterinnen statt.
Man kann das aber vielleicht auch als Zeichen werten, dass das BVerfG die Sache gewissenhaft prüft und nicht einfach der moralischen Empörung der Massen folgt.
Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.
Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt: Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich. Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.