Thema: SOZIALE MEDIEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema SOZIALE MEDIEN.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Kinder in der (digitalen) Öffentlichkeit

Der Umgang mit Bildern und Videos von Kindern im Internet ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Kern geht es dabei um die Frage, was für Darstellungen von Kindern in der Öffentlichkeit wir für akzeptabel halten, und wie weit wir Kindern dabei ein Mitspracherecht zugestehen. Während die Einen Aufnahmen ihrer Kinder ohne groß nachzudenken einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und Andere aus ihren Kindern kleine Social Media Stars machen, mit denen sie Geld verdienen können, warnen auf der anderen Seite der Debatte kritische Stimmen davor, Aufnahmen von Kindern überhaupt ins Internet zu stellen. Was genau die Risiken für das Kindeswohl dabei sind, bleibt aber oft unklar, und häufig wird die Komplexität des Themas auf eine vermeintliche Gefahr durch pädophile Menschen im Netz reduziert. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Aufnahmen von Kindern ist im Zeitalter der sogenannten „sozialen“ Medien, über die ein Bild schnell ein Millionenpublikum erreichen kann, und von Deepfakes vielleicht drängender als je zuvor, betrifft aber grundsätzlich weit mehr als nur das digitale Leben.

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Titelbild zu Paravielfalt: Ein Post Mortem

Vergangenen Freitag haben wir den Betrieb unseres sozialen Netzwerks Paravielfalt eingestellt. Paravielfalt (der Name ist ein Kofferwort aus Paraphilie und Vielfalt) sollte eine Heimat für paraphile Menschen sein, die diese auf den großen sozialen Medien wegen grundloser Sperrungen und diskriminierenden Regeln nicht finden können. Im Gegensatz dazu sollte Paravielfalt ein Ort werden, in dem die paraphile Vielfalt, also die Diversität von Menschen, die wegen ihrer Sexualität von der Mehrheitsgesellschaft abgelehnt werden, akzeptiert wird und Nutzer:innen sich ausdrücken können, ohne Angst vor Zensur und Ausgrenzung haben zu müssen.

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Titelbild zu Das Pendel schwingt zurück

In wenigen Tagen wird in den USA ein krimineller Egomane erneut die Macht übernehmen. In Vorbereitung auf diesen Machtwechsel pilgern schon jetzt die Reichen und Mächtigen aus aller Welt nach Mar-a-Lago, wo Donald Trump seine Privatresidenz  hat, und versuchen mit Geschenken die Gemüter des baldigen Herrschers zu besänftigen. Zu den Pilgern gehörte auch Mark Zuckerberg, Chef von Meta und damit auch von den Online-Plattformen Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp, der einige ganz besondere Geschenke für Trump im Gepäck hatte.

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Titelbild zu 2023 + 1

Es ist mal wieder Zeit, mit viel Getöse das vergangene Jahr zu verabschieden, das neue zu begrüßen und anschließend zu versuchen, unsere zitternden Haustiere wieder unter dem Bett hervorzulocken. Wie die Zeit vergeht! Kaum zu glauben, aber diesen Blog hier gibt es jetzt schon seit über vier Jahren. Wäre der Blog ein Mensch, wäre er schon alt genug, um für unsere nepiophilen Leser:innen nicht mehr interessant zu sein!

Wie es viele in dieser Jahreszeit tun, möchte ich mich auch einmal an einen Rückblick auf das vergangene Jahr versuchen. Viele Themen waren in irgendeiner Form auch im Kontext Pädophilie relevant, und leider habe ich im Laufe des Jahres nicht annähernd so viele Sachen hier thematisiert, wie ich es gerne getan hätte. Um dieses Defizit zumindest ein wenig zu beheben, ist hier eine sicherlich unvollständige Liste an Themen, die letztes Jahr für mich im Kontext Pädophilie relevant waren, und es oft auch im nächsten Jahr noch sein werden.

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Anfang Juni veröffentlichte das Stanford Internet Observatory, eine Forschungseinrichtung der Stanford University, einen Bericht über Strukturen des Vertriebs von Kinder- und Jugendpornografie auf sozialen Medien. Die Forschergruppe stellte fest, dass es auf Online-Plattformen wie Twitter oder TikTok eine große Anzahl Accounts von anscheinend Minderjährigen gibt, die pornografisches Material, das sie selber von sich angefertigt haben, gegen Entgelt anbieten und verkaufen. Den Forschern gelang es, über das Nachverfolgen von Followern ein Netzwerk von Accounts, die damit in Verbindung stehen, zu identifizieren.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase "Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht. Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not? Beste Grüße :+)
Salus ist da nicht die einzige App die mit Missbrauchsabbildungen trainiert wird. Deutschland verwendet auch so eine KI und erwirbt sie sogar kommerziell, sie finanziert also ein Unternehmen was aktiv Missbrauchsabbildungen für ihr Produkt nutzt. Darüber hinaus steht mit „Griffeye Brain“ auch eine werkseigene KI zur Verfügung, die hinsichtlich inkriminierten Materials trainiert ist. [...] Heute ist die Software „Griffeye Analyze DI Pro“ in Schleswig-Holstein sowie auch in mehreren weiteren Länderpolizeien flächendeckend im Einsatz. Die Polizei in Niedersachsen hat eine Eigenentwicklung im Einsatz "KiPo-Analyzer". Finde es interessant wie man die Verwendung für "das gute" rechtfertigen kann, so als ob die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen plötzlich ein Dreck wert sind.
Auch dann ergibt das keinen Sinn. Pädophilie ist kein Verhalten.