Thema: SOZIALE MEDIEN

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema SOZIALE MEDIEN.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Kinder in der (digitalen) Öffentlichkeit

Der Umgang mit Bildern und Videos von Kindern im Internet ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Kern geht es dabei um die Frage, was für Darstellungen von Kindern in der Öffentlichkeit wir für akzeptabel halten, und wie weit wir Kindern dabei ein Mitspracherecht zugestehen. Während die Einen Aufnahmen ihrer Kinder ohne groß nachzudenken einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und Andere aus ihren Kindern kleine Social Media Stars machen, mit denen sie Geld verdienen können, warnen auf der anderen Seite der Debatte kritische Stimmen davor, Aufnahmen von Kindern überhaupt ins Internet zu stellen. Was genau die Risiken für das Kindeswohl dabei sind, bleibt aber oft unklar, und häufig wird die Komplexität des Themas auf eine vermeintliche Gefahr durch pädophile Menschen im Netz reduziert. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit Aufnahmen von Kindern ist im Zeitalter der sogenannten „sozialen“ Medien, über die ein Bild schnell ein Millionenpublikum erreichen kann, und von Deepfakes vielleicht drängender als je zuvor, betrifft aber grundsätzlich weit mehr als nur das digitale Leben.

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Titelbild zu Paravielfalt: Ein Post Mortem

Vergangenen Freitag haben wir den Betrieb unseres sozialen Netzwerks Paravielfalt eingestellt. Paravielfalt (der Name ist ein Kofferwort aus Paraphilie und Vielfalt) sollte eine Heimat für paraphile Menschen sein, die diese auf den großen sozialen Medien wegen grundloser Sperrungen und diskriminierenden Regeln nicht finden können. Im Gegensatz dazu sollte Paravielfalt ein Ort werden, in dem die paraphile Vielfalt, also die Diversität von Menschen, die wegen ihrer Sexualität von der Mehrheitsgesellschaft abgelehnt werden, akzeptiert wird und Nutzer:innen sich ausdrücken können, ohne Angst vor Zensur und Ausgrenzung haben zu müssen.

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Titelbild zu Das Pendel schwingt zurück

In wenigen Tagen wird in den USA ein krimineller Egomane erneut die Macht übernehmen. In Vorbereitung auf diesen Machtwechsel pilgern schon jetzt die Reichen und Mächtigen aus aller Welt nach Mar-a-Lago, wo Donald Trump seine Privatresidenz  hat, und versuchen mit Geschenken die Gemüter des baldigen Herrschers zu besänftigen. Zu den Pilgern gehörte auch Mark Zuckerberg, Chef von Meta und damit auch von den Online-Plattformen Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp, der einige ganz besondere Geschenke für Trump im Gepäck hatte.

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Titelbild zu 2023 + 1

Es ist mal wieder Zeit, mit viel Getöse das vergangene Jahr zu verabschieden, das neue zu begrüßen und anschließend zu versuchen, unsere zitternden Haustiere wieder unter dem Bett hervorzulocken. Wie die Zeit vergeht! Kaum zu glauben, aber diesen Blog hier gibt es jetzt schon seit über vier Jahren. Wäre der Blog ein Mensch, wäre er schon alt genug, um für unsere nepiophilen Leser:innen nicht mehr interessant zu sein!

Wie es viele in dieser Jahreszeit tun, möchte ich mich auch einmal an einen Rückblick auf das vergangene Jahr versuchen. Viele Themen waren in irgendeiner Form auch im Kontext Pädophilie relevant, und leider habe ich im Laufe des Jahres nicht annähernd so viele Sachen hier thematisiert, wie ich es gerne getan hätte. Um dieses Defizit zumindest ein wenig zu beheben, ist hier eine sicherlich unvollständige Liste an Themen, die letztes Jahr für mich im Kontext Pädophilie relevant waren, und es oft auch im nächsten Jahr noch sein werden.

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Anfang Juni veröffentlichte das Stanford Internet Observatory, eine Forschungseinrichtung der Stanford University, einen Bericht über Strukturen des Vertriebs von Kinder- und Jugendpornografie auf sozialen Medien. Die Forschergruppe stellte fest, dass es auf Online-Plattformen wie Twitter oder TikTok eine große Anzahl Accounts von anscheinend Minderjährigen gibt, die pornografisches Material, das sie selber von sich angefertigt haben, gegen Entgelt anbieten und verkaufen. Den Forschern gelang es, über das Nachverfolgen von Followern ein Netzwerk von Accounts, die damit in Verbindung stehen, zu identifizieren.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@Breaky Die sind auch hauptsächlich im Schulbereich unterwegs, da muss man halt super Kindernah rüberkommen. Man hätte auch einfach das Maul halten können, aber dafür sind sich einige zu wichtig.
@Anonym Habe dort mal einen Kommentar hinterlassen, mal sehen, ob er freigeschaltet wird. Bemerkenswert übrigens, dass die Kanzlei überhaupt nicht im Bereich Strafrecht tätig ist, sondern lediglich im Arbeits-, Erb- und Kommunalrecht. Die bisherigen mir bekannten Einschätzungen von Anwälten im Bereich Strafrecht haben das Urteil allesamt kritisiert.
Danke für diese hervorragende Stellungnahme, der ich mich nur nur vollständig anschließen kann. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist einer schwärzesten Tage in der Geschichte der Deutschen Demokratie seit 1945, weil in der Urteilsbegründung der Abschaffung zentraler Grundrechte Türen und Toren geöffnet wurden. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die diesem Urteil zugestimmt haben, haben ihre Entscheidung nicht an einer wissenschaftlichen Faktenlage begründet, sondern sich auf Vermutungen, falsche Zitate und allgemein sehr diskriminierenden Aussagen gegenüber Pädophilen gestürzt. Denn das Ergebnis, das zum Schluss herauskommen musste, stand von vornherein fest: Dass das Puppenverbot bestehen bleiben müsste, denn sonst wären alle Parteien, KTW, die Pädojäger, Kinderschützer (auch angebliche) und Therapeut*innen, die gegenüber mit stigmatisierenden Aussagen aufgefallen sind, sofort auf die Barrikaden gegangen und hätten behauptet, dass von nun an massenhaften Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet worden wäre, natürlich ohne jegliche wissenschaftliche Belege. Dafür haben die Richter*innen alle juristischen Winkelzüge verwendet, die es gibt und sind dabei hart an der Grenze vorbei geschliffen, wo auch die Einhaltung des Rechts von Bundesverfassungsrichtern nicht mehr erfolgt. Ich glaube nicht, dass Ihnen bewusst war, mit welcher brachialer Gewalt sie grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates schleifen, denn beim Thema Pädophilie wirft die Gesellschaft schnell Prinzipien über Bord, die sie an anderer Stelle vehement verteidigt: Dazu gehört, dass man nur wegen der Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht diskriminiert werden darf, was bei Pädophilen täglich mit Zustimmung einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit geschieht und die Brandmauer gegen die AfD, die beim Thema Pädophilie faktisch nicht existiert. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Folge der jahrzehntelangen Stigmatisierung von pädophilen Menschen seit den 1990er Jahren, die von allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Akteuren getragen wird. Selbst von KTW, das in den Anfangsjahren viel zur Entstigmatisierung pädophiler Menschen beigetragen hat, kommen in letzter Zeit fast ausschließlich diskriminierende Stellungsnahmen gegenüber Pädophilen, vor allem von Herrn Prof. Dr. Beier. Wenn man ständig nur das Bild von einem Pädophilen entwirft, der andauernde Gefahr für die Gesellschaft ist und nur durch Therapie und/oder triebdämpfende Medikamente von sexuellen Übergriffen auf Kindern abgehalten werden, dann muss man sich nicht wundern, dass man am Ende die völlige rechtliche Willkür gegenüber Pädophilen in Kauf nimmt. Die Gesellschaft wird dieses Urteil nicht interessieren, weil diese durch die gezielte Nichtberichterstattung im ÖRR davon nichts erfahren hat. Dabei haben sich die Vertreter der queren Community, die Pädophile ausdrücklich diskriminieren, ihr eigenes Grab geschaufelt, denn bei einem Wahlsieg der AfD werden sie die nächsten sein, die mit Unrechtsgesetzen ins Visier genommen werden und wie man aus Erfahrungen aus den USA, Russland und der Türkei weiß, werden nur sehr wenige Richter*innen den Mut haben, sich öffentlich gegen eine Regierung des Unrechtes zu stellen.
@Breaky Dann zieh dir gerne diesen abenteurlichen Artikel rein: https://grafkerssenbrock.com/kinderschutz-als-verfassungsrechtlicher-leitgedanke Der Gesetzgeber ist berechtigt, gesellschaftliche Wertentscheidungen sichtbar zu machen und durch Strafnormen deutlich zu machen, dass bestimmte Verhaltensweisen mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind. Gerade im Bereich des Kinderschutzes dürfe der Staat normativ verdeutlichen, dass Kinder niemals zum Objekt sexueller Handlungen oder sexueller Objektivierung gemacht werden dürfen. [...] Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ist keine Aufgabe eines einzelnen Rechtsgebiets. Er ist ein tragendes Strukturprinzip der gesamten Rechtsordnung.
Danke für Euern Einsatz, aber gemessen an der Historie bin ich leider sehr pessimistisch. Das beste Beispiel ist glaube ich der WELT-Artikel von Benjamin Stibi der auseinandergenommen wurde...