Thema: MARK ZUCKERBERG

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Titelbild zu Das Pendel schwingt zurück

In wenigen Tagen wird in den USA ein krimineller Egomane erneut die Macht übernehmen. In Vorbereitung auf diesen Machtwechsel pilgern schon jetzt die Reichen und Mächtigen aus aller Welt nach Mar-a-Lago, wo Donald Trump seine Privatresidenz  hat, und versuchen mit Geschenken die Gemüter des baldigen Herrschers zu besänftigen. Zu den Pilgern gehörte auch Mark Zuckerberg, Chef von Meta und damit auch von den Online-Plattformen Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp, der einige ganz besondere Geschenke für Trump im Gepäck hatte.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Punkt (ii) definiert „jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke;“ als Kinderpornografie - darunter könnte man auch eine physische Darstellung in Puppenform verstehen. Meinen Recherchen nach wurde die Frage noch nicht abschließend geklärt. Die EU-Kommission hat 2020 zwar angekündigt, zu prüfen ob es „Gesetzeslücken“ gibt, die Kindersexpuppen erlauben könnten, daraus ist aber nichts geworden. 2025 ist sie der Meinung, dass solche Puppen in der ganzen EU nicht zum Verkauf angeboten werden sollen. Aus dem Dezember 2024 gibt es lediglich einen Vorschlag der Mitgliedsstaaten, bei der Überarbeitung der Richtlinie Sexpuppen und -Roboter explizit mit aufzunehmen, woraus aber auch nicht folgt, dass diese nicht jetzt schon verboten wären.
Moral Panic zu Scheinbare Objektivität
Eine Frage von irgendeiner Abgeordneten steht also über dem Gesetzestext? Die Frau versteht das Gesetz nicht, denn wenn man ihre Interpretation so akzeptiert dann wären auch Zeichnungen darunter zu fassen ("depictions of a minor"). Genau das wird aber in der aktuellen Reform ausgeschlossen, obwohl sich an Art. 2c (i) nichts geändert hat. Auch gibt es Jahre an Rechtsprechungen die erkennbare Fiktion schützen (Finnland, Spanien etc.), oder Texte nicht einmal erfassen (Österreich). Es wird also daraus hinauslaufen das es entweder aufgrund der DSA zu Sanktionen kommen wird und/oder festgestellt wird das es aktuell nicht eindeutig erfasst werden kann. Dann fließt das in die laufende Reform mit rein. Es ist aber aktuell nicht teil der Directive.
In 2011/93/EU werden nur realistische Darstellung erfasst. Ab wann ist eine Puppe "realistisch"? Unter Article 2c gibt es die jeweiligen Definitionen, wobei (i) und (ii) auf reale Kinder abzielt, das simuliert bezieht sich auf manipulierte Inhalte und findet sich auch so 1:1 in Amerika, wo auch nur reale Kinder erfasst werden (außer gesondert im Obszönitäten-Paragraphen). Das einzige was sich auf fiktive Inhalte bezieht ist (iv) und dort heißt es "realistic images". Betonung auf "IMAGES". Es ist also richtig das die Produktbilder usw. darunter fallen können, aber nicht die Puppe als solches. Andernfalls würde (i) und (ii) ausreichen und auch Strichmännchenfiguren erfassen, welche aber nicht dem EU-Recht unterliegen und wie gesagt Fiktion auf (iv) begrenzt ist. Eig. auch (iii) aber das bezieht sich auf reale Personen die jung wirken.
Ich wäre mir da nicht so sicher. Vor allem muss man zwischen Besitz und Verkauf differenzieren. 2011/93/EU erlaubt es Mitgliedsstaaten, den Besitz von Kinderpornografie zu rein privaten Gebrauch unter bestimmten Umständen zu legalisieren (Artikel 5 Absatz 6). Demnach könnten Staaten den Besitz von Puppen also durchaus legal lassen, ohne gegen die Richtlinie zu verstoßen. Bei Verkauf bzw. Verbreitung sieht das aber anders aus. Medizinpuppen wiederum dienen keinen primär sexuellen Zwecken. The international legal framework on child pornography (the 2000 Optional Protocol to the UNCRC on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography, the 2001 Budapest Convention, the 2007 Lanzarote Convention and Directive 2011/93/EU) currently does not provide a basis for banning these objects. Zu der Aussage gibt es in der Arbeit nur einen Quellenverweis, in dem aber gar nicht drinsteht, was das Zitat behauptet. In der Quelle steht lediglich, dass die EU-Richtlinie nicht für Dänemark gilt, da das Land sich in dem ganzen Themenbereich ein Opt-Out angewandt hat. Davon abgesehen sagt die EU-Kommission, dass sie noch prüfen lassen will, ob Kindersexpuppen unter die Richtlinie fallen können. Das war 2020. Der Meinung, dass der Verkauf von Puppen EU-weit durch 2011/93/EU schon verboten ist, sind zumindest auch Mitglieder des EU-Parlaments (siehe https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2025-004389_EN.html). Dies ist die Grundlage dafür, dass Frankreich nicht nur auf nationaler, sondern auch auf EU-Ebene gegen Shein vorzugehen versucht (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handel-frankreich-fordert-hartes-durchgreifen-der-eu-gegen-shein-14772752.html).
@Sirius Wäre cool wenn du nicht von der Rechtslage eines Staates auf Unionsrecht schlussfolgerst. The international legal framework on child pornography (the 2000 Optional Protocol to the UNCRC on the Sale of Children, Child Prostitution and Child Pornography, the 2001 Budapest Convention, the 2007 Lanzarote Convention and Directive 2011/93/EU) currently does not provide a basis for banning these objects. https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1023263X231176908 Zu diesem Ergebnis kam bis jetzt jedes EU-Land was ein Verbot eingeführt hat. Zuletzt die Niederlande.