Thema: LGBTQI+

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema LGBTQI+.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Das Pendel schwingt zurück

In wenigen Tagen wird in den USA ein krimineller Egomane erneut die Macht übernehmen. In Vorbereitung auf diesen Machtwechsel pilgern schon jetzt die Reichen und Mächtigen aus aller Welt nach Mar-a-Lago, wo Donald Trump seine Privatresidenz  hat, und versuchen mit Geschenken die Gemüter des baldigen Herrschers zu besänftigen. Zu den Pilgern gehörte auch Mark Zuckerberg, Chef von Meta und damit auch von den Online-Plattformen Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp, der einige ganz besondere Geschenke für Trump im Gepäck hatte.

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This is the translated version of a text I wrote last year.

Note: The term "Human dignity is inviolable" is the first sentence in the German constitution.


I'm sitting in the audience at a concert. The theme of the evening: “I am what I am.”

I am greeted with a cheerful “Dear ladies, dear gentlemen, dear children and everyone in between and beyond”.

Between the music pieces, there are always little speeches. Relaxed, funny. Some of the speakers are probably part of the LGBTQI+ movement themselves. A man in a glittering jacket praises our constitution. He quotes the first lines, emphasizing how lucky we are to live in Germany, because other people elsewhere are not allowed to enjoy the same basic rights.

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Ich sitze im Publikum eines Konzerts. Das Thema des Abends: „Ich bin was ich bin.“

Begrüßt werde ich mit einem fröhlichen „Liebe Damen, liebe Herren, liebe Kinder und alles dazwischen und außerhalb“.

Zwischen den Stücken werden immer wieder kleine Reden geschwungen. Locker, lustig. Einige der Sprecher vermutlich selbst Teil der LGBTQI+ Bewegung. Ein Mann in einem glitzernden Jackett lobt unser Grundgesetz. Zitiert die ersten Zeilen, betont wie glücklich wir sein können, dass wir in Deutschland leben, weil es anderen Menschen anderswo nicht vergönnt ist in den Genuss eben jener Grundrechte zu kommen.

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Titelbild zu Flagge bekennen

Im Juli diesen Jahres fand der diesjährige Christopher-Street-Day in Köln statt – so weit, so normal. Was allerdings für Kontroversen gesorgt hat: Unter den Teilnehmern befanden sich auch Mitglieder des Portals K13 Online, einer Website, die sich an Pädophile richtet und hauptsächlich von dem Aktivisten Dieter Gieseking geführt wird. Der Grund für ihr Auftreten waren dabei in erster Linie gar nicht mal die Repräsentation Pädophiler, sondern persönliche Differenzen mit den Betreibern der Seite queer.de

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Vor etwa eineinhalb Jahren habe ich hier über einen Vorfall geschrieben, der sich zu der Zeit gerade in Wien abgespielt hatte. Konkret ging es um die Querdenkerin Jennifer Klauninger, die auf einer Anti-Corona-Demonstration eine Bühne erstürmte und dort öffentlich eine LGBT-Flagge zerriss, mit den Worten: "Ihr seid kein Teil unserer Gesellschaft."

Der Fall hat damals einiges an Empörung und sogar eine eigene Gegendemonstration ausgelöst, und zog schließlich eine Strafanzeige wegen Verhetzung gegen Klauninger und zwei weitere Aktivisten aus der Querdenker-Szene nach sich. Auf diesem Straftatbestand drohen in Österreich bis zu drei Jahren Haft. Die Angeklagten verteidigten sich daraufhin, indem sie behaupteten, in der Flagge ein Zeichen von "Kinderschändern" erkannt zu haben. Laut Klauninger sei

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Wie wäre es einmal mit einem Blick über den Tellerrand? Neben der Pädophilie gibt es verschiedene andere sexuelle Neigungen, die sich in vielen Punkten durchaus ähneln. Das ist mir erst kürzlich wieder bewusst geworden, als ich das Video "Wie ist das ZOOPHIL ZU SEIN?" auf dem Youtube-Kanal "Leeroy will's wissen!" entdeckt habe. Edit: Da das Video auf Youtube gelöscht wurde, hier ein Link zur ZDF-Mediathek.

Die Zoophilie beschreibt das sexuelle und/oder romantische Interesse an Tieren. Meist bezieht sich dieses auf einen eingegrenzten Kreis von Tierarten. Auch Menschen mit anderen Paraphilien als der Pädophilie grenzen sich in der Regel von uns ab, so auch in diesem Video - aber der Reihe nach.

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In Wien haben sich vor einigen Tagen einige äußerst kuriose Geschehnisse abgespielt. 

Auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen stürmte die Aktivistin Jennifer Klauninger mit einer erbeuteten LGBT-Fahne auf eine Bühne und zerriss vor versammelter Menge wutentbrannt besagte Fahne. Währenddessen hielt sie eine flammende Rede, in der sie der über die LGBT-Gemeinde sagte: "ihr seid kein Teil unserer Gesellschaft". Kinder müssen geschützt werden, sagte sie, und impliziert damit, dass Homosexuelle eine Gefahr für Kinder sind, die nicht existieren darf.

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Titelbild zu Bericht: Workshop zum Thema Pädophilie im Rahmen eines LGBT+ Seminars

Am Freitag, den 10.11.2017 trafen sich Max, Sirius und ein weiteres Mitglied des SuH-Teams, das in diesem Bezug nicht genannt werden möchte, im Rahmen eines von Mascha aus dem GSA-Forum mitorganisierten Seminars zum Themenbereich LGBTIQ+ (lesbian, gay, bi, trans, intersex, queer und weitere). Dort hatten wir die Möglichkeit, ein wenig Aufklärung zu betreiben und einen allgemeinen Vortrag zum Thema Pädophilie mit unseren persönlichen Geschichten und Perspektiven zu vertiefen. Die Seminargruppe bestand aus ca. 20 Personen im Alter von 20-35 Jahren aus 12 Ländern, wesentlich mehr Frauen als Männer, von denen die Mehrzahl selber schwul, lesbisch, bi, transgender oder transsexuell war.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Habe leider keine guten Nachrichten für die Verfassungsbeschwerden: Sehr geehrter Herr X, die Verfahren befinden sich in Bearbeitung. Der weitere Verfahrensgang ist nicht konkret absehbar. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass die Verfahren voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen X Pressestelle Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 · 76131 Karlsruhe Tel.: +49 721 / 9101 – 389 Fax: +49 721 / 9101 – 382 E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de Das macht mich gerade echt traurig.
Hier auch noch einmal die Information das ein Ausleben durch Fantasien, Fiktion und Sexpuppen nicht unter die ICD-11 Definition von "Ausleben" fällt: Legt man dies als Maßstab an, sollte Selbstbefriedigung zu Fantasien oder Gedanken nicht unter störungsrelevantes Ausleben fallen, aber auch Verhalten wie die Nutzung von kindlichen Sexpuppen würde das Kriterium des „Sozialversagens bezogen auf durchschnittlich erwartbare Partnerinteressen“ mangels belebter Partner:innen nicht erfüllen. Für die anderen genannten Verhaltensweisen ist dagegen der Aspekt der Verletzung „durchschnittlich erwartbarer Partnerinteressen“ deutlich. Das sollte wichtig sein falls jemand meint wegen so einem Verstoß mit einer Störung diagnostiziert zu werden.
Wir befinden uns in Ende 2025 was bedeutet das die Entscheidung jederzeit veröffentlicht werden kann. Persönlich sehe ich es als ein Geschenk das gerade jetzt die Debatte wieder entfacht und unzählige Artikel auftauchen, denn dadurch entfacht eine positive Entscheidung eine noch viel stärkere Wirkung und Autorität. Den von Jugendschutz.net finde ich interessant, da dieser eine Stellungnahme von KTW aus 2021 verlinkt, obwohl sämtliche empirische Studien ganz klar die Ventiltheorie unterstützen. Ich finde dieses verschweigen von (neuen) Tatsachen einfach nur schlimm. https://www.jugendschutz.net/themen/sexualisierte-gewalt/artikel/kindliche-sexpuppen-bei-shein
In einem TAZ-Artikel, welchen ich für sehr sachlich und neutral formuliert hielt (bis auf eine Ausnahme) wurde Kritik an dem Verbot von KI-Inhalten erwähnt und auch die laufenden Verfassungsbeschwerden gegen §184l StGB als Zeichen dafür das es umstritten ist. Das ist m. E. der Erste Mainstream-Artikel der diese Beschwerden erwähnt. Bei dem Autor (Christian Rath, Vorstand der Juristenpressekonferenz Karlsruhe) habe ich mich persönlich bedankt und er hat die Kritik und das Lob auch angenommen und ist sehr an den laufenden Verfassungsbeschwerden interessiert. Habe ihn daher einige Informationen gegeben und auf "Gegen das Puppenverbot" verwiesen.
Soweit ich weiß, behält sich das BVerfG, in Grundrechtsfragen, die letztinstanzliche Rechtsprechung vor, wodurch sichergestellt werden soll, dass das Schutzniveau des dt. Grundgesetzes, nicht durch EU-Recht ggf. unterschritten wird. Es bleibt also spannend. "Man regt sich aber lieber über ein Stück Plastik auf. Ich verstehe die Welt nicht mehr." - Ja, so sind viele Menschen nunmal, wenn es um Themen geht, die ihnen besonders auf emotionaler Ebene "heilig" und "unantastbar" erscheinen. Die sehen das Stück Plastik vielleicht symbolisch als sexuellen Übergriff auf ein echtes Kind bzw. auf ihr echtes Kind und flippen dann aus. So ähnlich, wie die Verbrennung eines religiösen Buches, in manchen Kulturkreisen zu Mord und Totschlag führt, obwohl es sich dabei faktisch nur um bedrucktes Papier mit Märchengeschichten handelt. Rational ist das alles nicht zu erklären.