Thema: ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema ÖFFENTLICHKEITSARBEIT.

Alle Beiträge zum Thema

Gastbeitrag

Vom 25.-27.10.19 gab es von "Mit Sicherheit verliebt"1 aus der Offene Fachschaft Medizin (Ofamed) der Uni Freiburg den Schwerpunktworkshop „SEX-POSITIVITY“. Etwas über 70 Studierende hatten sich zu diesem Workshop angemeldet und die Teilnehmerliste musste noch verlängert werden.

Für uns relevant war der Erste von drei Workshopblocks:
„Hier werdet ihr in Kleingruppen Gespräche mit unterschiedlichen Personen(gruppen) haben, welche entweder persönlich oder professionell mit Sexpositivität zu tun haben.“

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Mascha, Caspar, Max und Aiko waren im April 2019 zu einem „Thementag Pädophilie“ an einer deutschen Uni eingeladen. Organisiert von zwei Arbeitskreisen aus den Fachschaften Medizin und Psychologie, die sich mit Diversität, Sexualaufklärung und auch Missbrauchsprävention auseinandersetzen. Das Interesse war umwerfend groß: mit 40 Teilnehmern wurde gerechnet, 85 meldeten sich an und letztendlich waren etwa 90 tatsächlich anwesend. Zur Sicherheit wurden alle registriert und mussten ihre Handys an der Garderobe abgeben.

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Titelbild zu Bericht: Workshop zum Thema Pädophilie im Rahmen eines LGBT+ Seminars

Am Freitag, den 10.11.2017 trafen sich Max, Sirius und ein weiteres Mitglied des SuH-Teams, das in diesem Bezug nicht genannt werden möchte, im Rahmen eines von Mascha aus dem GSA-Forum mitorganisierten Seminars zum Themenbereich LGBTIQ+ (lesbian, gay, bi, trans, intersex, queer und weitere). Dort hatten wir die Möglichkeit, ein wenig Aufklärung zu betreiben und einen allgemeinen Vortrag zum Thema Pädophilie mit unseren persönlichen Geschichten und Perspektiven zu vertiefen. Die Seminargruppe bestand aus ca. 20 Personen im Alter von 20-35 Jahren aus 12 Ländern, wesentlich mehr Frauen als Männer, von denen die Mehrzahl selber schwul, lesbisch, bi, transgender oder transsexuell war.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung