Thema: ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema ÖFFENTLICHKEITSARBEIT.

Alle Beiträge zum Thema

Gastbeitrag

Vom 25.-27.10.19 gab es von "Mit Sicherheit verliebt"1 aus der Offene Fachschaft Medizin (Ofamed) der Uni Freiburg den Schwerpunktworkshop „SEX-POSITIVITY“. Etwas über 70 Studierende hatten sich zu diesem Workshop angemeldet und die Teilnehmerliste musste noch verlängert werden.

Für uns relevant war der Erste von drei Workshopblocks:
„Hier werdet ihr in Kleingruppen Gespräche mit unterschiedlichen Personen(gruppen) haben, welche entweder persönlich oder professionell mit Sexpositivität zu tun haben.“

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Mascha, Caspar, Max und Aiko waren im April 2019 zu einem „Thementag Pädophilie“ an einer deutschen Uni eingeladen. Organisiert von zwei Arbeitskreisen aus den Fachschaften Medizin und Psychologie, die sich mit Diversität, Sexualaufklärung und auch Missbrauchsprävention auseinandersetzen. Das Interesse war umwerfend groß: mit 40 Teilnehmern wurde gerechnet, 85 meldeten sich an und letztendlich waren etwa 90 tatsächlich anwesend. Zur Sicherheit wurden alle registriert und mussten ihre Handys an der Garderobe abgeben.

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Titelbild zu Bericht: Workshop zum Thema Pädophilie im Rahmen eines LGBT+ Seminars

Am Freitag, den 10.11.2017 trafen sich Max, Sirius und ein weiteres Mitglied des SuH-Teams, das in diesem Bezug nicht genannt werden möchte, im Rahmen eines von Mascha aus dem GSA-Forum mitorganisierten Seminars zum Themenbereich LGBTIQ+ (lesbian, gay, bi, trans, intersex, queer und weitere). Dort hatten wir die Möglichkeit, ein wenig Aufklärung zu betreiben und einen allgemeinen Vortrag zum Thema Pädophilie mit unseren persönlichen Geschichten und Perspektiven zu vertiefen. Die Seminargruppe bestand aus ca. 20 Personen im Alter von 20-35 Jahren aus 12 Ländern, wesentlich mehr Frauen als Männer, von denen die Mehrzahl selber schwul, lesbisch, bi, transgender oder transsexuell war.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Großartiger, sehr offener Bericht! Danke dir!
Der Fall ist ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass sich Pädophile überhaupt nicht auf die Rechtsstaatlichkeit verlassen können; auch komplett legales Verhalten schützt uns nicht vor Verfolgung. Schon die Weitergabe der Daten von der Agentur für Arbeit an die Kripo war m. E. klar rechtswidrig, da Behörden sehr strengen Datenschutzregelungen unterliegen, und es in diesem Fall null Anzeichen für eine Straftat gab.
Dieser Fall aus Lüdenscheid mit dem Kinderpfleger. Gibt von der Presse einen Facebook-Post dazu und die Top-Kommentare sind eher lobend dem Kinderpfleger über, da er selbst gekündigt hat. Habe jetzt nicht alle Kommis angeguckt (1300 Stück...), da ich mich nicht einloggen will. Denke mal aber da wird auch viel Müll dabei sein, weil der Aggro-Smiley die meistgenutzte Reaktion drauf ist.
Ich bin hoffnungslos. Wartet einfach ab. Das Gericht wird einfach das hier wiederholen: Je gewichtiger der zu erwartende Schaden für das Kind oder je weitreichender mit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls zu rechnen ist, desto geringere Anforderungen müssen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende oder erfolgte Verletzung geschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2022 - 1 BvR 1807/20 -, Rn. 45). Da hands-on-Delikte zu Lasten von Kindern schwerste Taten wie etwa den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) einschließen und damit dem betroffenen Kind im Einzelfall massive Schäden drohen, ließe sich allein mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen vermeintlich geringen Wahrscheinlichkeit der Begehung von hands-on-Delikten durch (bislang) Konsumenten von Kinderpornographie eine erhebliche Kindeswohlgefährdung im Einzelfall nicht ausschließen Kann man 1:1 auf alles opferlose anwenden, da es im Einzelfall nie ausgeschlossen werden kann.
Danke für die Info. Hängt das vielleicht damit zusammen? https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011984.pdf "Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot des Inver­kehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kind­lichem Erscheinungsbild gemäß § 184l StGB." "Bericht der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker Der Rechtsausschuss hat in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2024 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD und der Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW beschlossen zu empfehlen, in den Verfahren, die in dieser Streitsachenübersicht aufgeführt sind, keine Stellungnahme abzugeben und nicht beizutreten"