Thema: ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema ÖFFENTLICHKEITSARBEIT.

Alle Beiträge zum Thema

Gastbeitrag

Vom 25.-27.10.19 gab es von "Mit Sicherheit verliebt"1 aus der Offene Fachschaft Medizin (Ofamed) der Uni Freiburg den Schwerpunktworkshop „SEX-POSITIVITY“. Etwas über 70 Studierende hatten sich zu diesem Workshop angemeldet und die Teilnehmerliste musste noch verlängert werden.

Für uns relevant war der Erste von drei Workshopblocks:
„Hier werdet ihr in Kleingruppen Gespräche mit unterschiedlichen Personen(gruppen) haben, welche entweder persönlich oder professionell mit Sexpositivität zu tun haben.“

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Mascha, Caspar, Max und Aiko waren im April 2019 zu einem „Thementag Pädophilie“ an einer deutschen Uni eingeladen. Organisiert von zwei Arbeitskreisen aus den Fachschaften Medizin und Psychologie, die sich mit Diversität, Sexualaufklärung und auch Missbrauchsprävention auseinandersetzen. Das Interesse war umwerfend groß: mit 40 Teilnehmern wurde gerechnet, 85 meldeten sich an und letztendlich waren etwa 90 tatsächlich anwesend. Zur Sicherheit wurden alle registriert und mussten ihre Handys an der Garderobe abgeben.

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Titelbild zu Bericht: Workshop zum Thema Pädophilie im Rahmen eines LGBT+ Seminars

Am Freitag, den 10.11.2017 trafen sich Max, Sirius und ein weiteres Mitglied des SuH-Teams, das in diesem Bezug nicht genannt werden möchte, im Rahmen eines von Mascha aus dem GSA-Forum mitorganisierten Seminars zum Themenbereich LGBTIQ+ (lesbian, gay, bi, trans, intersex, queer und weitere). Dort hatten wir die Möglichkeit, ein wenig Aufklärung zu betreiben und einen allgemeinen Vortrag zum Thema Pädophilie mit unseren persönlichen Geschichten und Perspektiven zu vertiefen. Die Seminargruppe bestand aus ca. 20 Personen im Alter von 20-35 Jahren aus 12 Ländern, wesentlich mehr Frauen als Männer, von denen die Mehrzahl selber schwul, lesbisch, bi, transgender oder transsexuell war.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge. Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase "Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht. Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not? Beste Grüße :+)