Thema: KINDERPUPPEN

Wenn im offenen Bereich des Forums Gemeinsam statt allein eine Diskussion über zu sogenannten Ersatzmaterialien stattfindet, nimmt dies in der Regel kein gutes Ende. Ersatzmaterialien meint dabei Materialien wie Zeichnungen oder kindliche Puppen, die sexuelle und emotionale Bedürfnisse pädophiler Menschen erfüllen können, ohne dass dabei reale Kinder involviert sind. Das letzte Mal hat es den Trägerverein Schicksal und Herausforderung e. V. (SuH) zu einer inzwischen scheinbar gelöschten Stellungnahme veranlasst, in der Befürworter:innen von Ersatzmaterialien eine Nähe zu Pro-Cs unterstellt wurde, was viele Menschen irritiert und verärgert hat. Nun gab es kürzlich im Forum wieder eine Diskussion um das Thema, die erneut aus dem Ruder gelaufen ist und in einer öffentlichen Stellungnahme mündete, die in Teilen sehr ärgerlich ist.

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Am 1. Juli 2023 wurden es nun zwei Jahre seitdem das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft getreten ist. Und in dieser Zeit hat sich (in meiner Wahrnehmung) ein erstaunlicher Wandel in der Gesellschaft bezüglich dieser Puppen und deren Verbot vollzogen.

Als vor etwa drei Jahren die Diskussion um jene Puppen begann, hatte ich den Eindruck, dass ein Großteil der nicht-pädophilen Bevölkerung zu dem Zeitpunkt gegen ein Verbot war. Beispielhaft sei dabei dieses Interview der damaligen Bundestagsabgeordneten Sylvia Pantel mit der BILD

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Hinweis: Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Suizid.

Neulich las ich einen Artikel über eine Studie, die 2017 in den USA publiziert wurde. Die Studie untersuchte die Entwicklung der Suizidrate unter Jugendlichen über einen Zeitraum von 15 Jahren und stellte dabei fest, dass in Bundesstaaten, welche die gleichgeschlechtliche Ehe in dem Zeitraum legalisiert hatten, die Suizidrate insbesondere unter queeren Jugendlichen signifikant zurückgegangen ist.

Eine mögliche Erklärung für diesen bemerkenswerten Rückgang liegt in der gesellschaftlichen Entstigmatisierung, die mit der Legalisierung einhergeht, und durch die sich psychische Belastungen von LGBT-Personen reduzieren. Dies passt auch zu Erkenntnissen aus der Stigma-Forschung, wo sich immer wieder gezeigt hat, dass soziale Ablehnung, Stigmatisierung und Vorurteile gegen marginalisierte Gruppen mit einer Vielzahl von gesundheitlichen und psychischen Folgen für die Mitglieder dieser Gruppen verbunden sind.

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Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Es ist soweit. Der erste (mir bekannte) Fall einer Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischen Zeichnungen. Ein 68 jähriger Mann aus Ennepetal wurde zu 2400€ Geldstrafe wegen des Besitzes (angeblich) "sehr real" aussehender kinderpornografischer Comicdarstellungen verurteilt. Mit einer Geldstrafe ist er auch nur davonkommen, weil die Wohnungsdurchsuchung bereits 2020 stattfand. Nach der Strafrechtsreform des § 184b StGB wäre es wohl eher auf ein Jahr Haft hinauslaufen - wegen Zeichnungen!

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Zu keinem anderen Thema gibt es wohl so viele Vorurteile wie zu Pädophilie. Dazu passt, dass auch die Vergleiche, die im Zusammenhang mit Pädophilie angestellt werden, mitunter einfach nur absurd sind. Natürlich bedeutet Vergleichen nicht Gleichsetzen und ein Vergleich kann einen komplexen Sachverhalt niemals zu 100% erklären. Dennoch gibt es natürlich Vergleiche, die sich bei diesem Versuch besser anstellen als andere. In diesem Beitrag möchte ich ein paar dieser eher unpassenden Vegleiche nennen, die sich entweder besonders hartnäckig halten oder die ich besonders absurd fand.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Am 01.07.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches neben zahlreichen Strafverschärfungen, erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden und Änderungen in der Strafprozessordnung auch Besitz und Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen unter empfindliche Strafen stellt.

Dieses Verbot von kindlichen Sexpuppen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Freiheit vor allem von pädophilen Menschen. Es wird damit eine der wenigen verbleibenden Handlungen kriminalisiert, die pädophile Menschen offen stand, um ihre Sexualität auszuleben ohne dabei Kindern einen Schaden zuzufügen. Wie dadurch Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, ist höchst rätselhaft.

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Wie einige die mir schon etwas länger folgen eventuell mitbekommen haben, war ich bis zum Start der Anti-Puppen-Kampagne sehr still auf Twitter. Und für die, die es nicht tun, ja vor dem Gesetz hatte ich einen Account mit, wenn es hoch kommt, 30 Tweets. Heute habe ich einen 2. und mehr als 1000. Bis zu diesem Gesetzesentwurf habe ich mich rausgehalten und die Allgemeinheit machen lassen. Die Regelungen betrafen mich nicht besonders und ich war mit ihnen im großen und ganzen einverstanden. Ich habe Deutschland, die Regierung und diese Regelungen sogar mehrmals verteidigt.

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Gastbeitrag

Vorwort:

Dieses Verbot hat ja einige Auffälligkeiten. Hier nur zwei von diesen, viele andere sind hier auf KiH schon genannt worden:

1) Durch den Verkauf und die Benutzung kommt niemand zu Schaden. Ich halte die Strafbarkeit für juristisch problematisch.

2) Es erfolgt hier eine Umdrehung der Kausalität: Es ist ja nicht so, dass jemand durch Zufall in Besitz einer Kinder-Sexpuppe gerät und an dieser dann pädophil wird. (Dass ein Japaner in seiner beengten Wohnung womöglich ein Größenproblem bei der Verstauung hat, möchte ich hier mal vernachlässigen.) Es ist vielmehr umgekehrt: Ein Pädophiler ist sich darüber im Klaren, dass er seine Neigung nicht praktisch geltend machen kann, und verschafft sich ersatzweise Erleichterung mit solch einer Puppe.

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Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

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review

Aufgrund der vor Kurzem herausgebrachten Folge vom Y-Kollektiv mit dem Titel "Sexpuppen mit kindlichen Zügen: Anreiz oder Präventionsmaßnahme für Pädophile?" habe ich mir ein paar Gedanken dazu gemacht, wie ich selbst denn eigentlich zu der Thematik stehe.

Auf die rechtlichen Aspekte möchte ich in meinem Beitrag nicht allzu sehr eingehen, da hat sich Sirius schon einige Male in seinen Sonntagskisten soweit wie möglich zu geäußert. Ich möchte hier einmal ein wenig auf den Beitrag vom Y-Kollektiv selbst eingehen.

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Liebe Leser,

wieder einmal bringe ich Euch eine prall gefüllte Kiste mit allerlei Medienberichten zum Thema Pädophilie. Diese Woche geht es unter anderem um ein Verbot von Konversionstherapien, ein Interview mit "Kopfplatzen"-Regisseur Savaş Ceviz und einen haarsträubenden Artikel eines katholischen Internetmagazins. 

1. Konversionstherapien werden verboten (aber nicht für Pädophile)

Letzten November hat Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, der Konversionstherapien für Homosexuelle an Minderjährigen verbieten soll (siehe meine

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Liebe Leser,

es ist mal wieder Zeit, meine Kiste zu öffnen und auf die Berichterstattung der vergangenen Woche zurückzublicken. Insgesamt war auch diese Woche eher ruhig, abgesehen von den üblichen Artikeln, die Pädophilie und Kindesmissbrauch durcheinander würfeln. Dennoch habe ich ein paar Themen gesammelt und mitgebracht: unter anderem einen Kriminalroman mit einem pädophilen Ermittler, eine Hass-Kampagne in Polen, den Umgang mit Kindern in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern und den Kommentar eines Anwalts zum Thema kindlich aussehende Sexpuppen.  

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Liebe Leser,

es ist eine Weile her, seit wir den letzten positiven Medienbeitrag zum Thema Pädophilie gesehen haben. Leider wird sich diese Woche daran ebenfalls nichts ändern. Auch diesmal habe ich in meiner Kiste nur Beiträge mitgebracht, die Pädophilie im Zusammenhang mit Straftaten behandeln; Beiträge, in denen von pädophilen Tätern die Rede ist, oder von Akten von Pädophilie (sprich: Straftaten an Kindern, manchmal auch an Jugendlichen), oder von pädophilen Erwachsenen, die sich an Kinder ran machen. Inhaltlich geht es diese Woche unter anderen um Kindesmissbrauch, Cybergrooming, pädophile Ermittler und um Abtreibung.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ja, denn der ICD-11 ist seit dem 01.01.2022 in Kraft. In Deutschland wird er noch nicht im Alltag angwendet, da das ganze Gesundheitssystem umstrukturiert werden muss. Logischerweise heißt das nicht, das man das nicht einfach ignorieren kann, denn es ist in Kraft. Deutschland muss es nur umsetzen und hat dafür 5 Jahre Zeit - es wird also kommen. Das man jetzt an alten wissenschaftlichen Erkenntnissen verweist nur weil die Bürokratie/Politik so langsam ist wäre absurd. In 2 BvR 686/19, Zeile 18 wird bspw. auf den ICD-11 verwiesen (dort war es nicht einmal in Kraft getreten). Ich hoffe daher das der ICD-11 in den Verfassungsbeschwerden benannt wurden, denn diese ganzen Gesetze verfolgen somit gesunde Menschen ohne Erkrankung, aber auch solche mit einer pädophilen Störung. Es ist daher doppelt Scheiße.
Wie sieht es eig. mit dem ICD-11 aus? Muss sich das BVerfG daran orientieren? Denn sonst wird es doch wieder nur den ICD-10 nutzen und von Präferenzstörung reden und ggf. die Entscheidung negativ beeinflussen. In all den Entscheidungen, wo Pädophilie erwähnt wird geht es immer um Störung und die Gefahr einer pädophilen Neigung. Eindach selbat mal "pädophil" auf der Seite des BVerfG suchen. Im Jahr 2020 ist in einem Urteil von "schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB" die Rede (- 2 BvR 2473/17 - - 2 BvR 2696/18 -)
Unsere Verfassung ist einfach nicht so sehr auf den Schutz eines Individuums gerichtet. In den USA wurde letzte Woche geurteilt dass das Verbot von KI generierter KiPo verfassungswidrig ist, da keine realen Kinder betroffen und es somit eine opferlose Straftat ist. Abstrakte Gefährdungen rechtfertigen nicht die Verweigerung von essentiellen Grundrechten: https://www.techpolicy.press/court-rules-that-constitution-protects-private-possession-of-aigenerated-csam/ Damit dürften auch die ganzen Puppengesetze in enigen der Bundesstaaten nichtig sein.
Regenbogenfisch zu Paravielfalt: Ein Post Mortem
@Phil Daher hat es mittlerweile für mich einen äußert faden Beigeschmack, wenn queere Verbände und -Organisiationen von Toleranz, Akzeptanz, Menschenrechten und Menschenwürde reden. Geht mir genauso. Ich kann das schlichtweg nicht mehr ernst nehmen, weil ich genau weiß, dass das nicht für uns gilt. @Anonym Bei uns ist das alles mit den Pro-Contact Leuten vergleichbar, die alle in den Dreck ziehen obwohl der Großteil in Ruhe leben möchte ohne Kontakt zu Kindern. Ich würde hier spezifizieren, dass es um sexuellen Kontakt geht. Normalen Kontakt zu Kindern sehen Anti-Cs nicht zwangsläufig als problematisch und viele hätten ihn auch gerne.
Die LGBTQ-Szene ist in einem absoluten paranoiden Zustand teilweise, denn sie möchten nicht das was erkämpft wurde verlieren. Es ist jetzt auch kein Geheimnis das viele, die sich unter LGBTQ sehen diese "Szene" im Form der organisierten Aufklärung verachten. Da es in einer Weise und teils Arroganz passiert die sie nicht wollen, da es mehr schadet als nutzt. Toleranz nur für mich. Das ist leider das Motto vieler und das zerstört auch aktiv die Akzeptanz der überwiegenden LGBTQ-Angehörigen, die einfach nur ganz in ruhe leben möchten. Bei uns ist das alles mit den Pro-Contact Leuten vergleichbar, die alle in den Dreck ziehen obwohl der Großteil in Ruhe leben möchte ohne Kontakt zu Kindern.