Thema: KINDERSEXPUPPEN

Wenn im offenen Bereich des Forums Gemeinsam statt allein eine Diskussion über zu sogenannten Ersatzmaterialien stattfindet, nimmt dies in der Regel kein gutes Ende. Ersatzmaterialien meint dabei Materialien wie Zeichnungen oder kindliche Puppen, die sexuelle und emotionale Bedürfnisse pädophiler Menschen erfüllen können, ohne dass dabei reale Kinder involviert sind. Das letzte Mal hat es den Trägerverein Schicksal und Herausforderung e. V. (SuH) zu einer inzwischen scheinbar gelöschten Stellungnahme veranlasst, in der Befürworter:innen von Ersatzmaterialien eine Nähe zu Pro-Cs unterstellt wurde, was viele Menschen irritiert und verärgert hat. Nun gab es kürzlich im Forum wieder eine Diskussion um das Thema, die erneut aus dem Ruder gelaufen ist und in einer öffentlichen Stellungnahme mündete, die in Teilen sehr ärgerlich ist.

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Am 1. Juli 2023 wurden es nun zwei Jahre seitdem das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft getreten ist. Und in dieser Zeit hat sich (in meiner Wahrnehmung) ein erstaunlicher Wandel in der Gesellschaft bezüglich dieser Puppen und deren Verbot vollzogen.

Als vor etwa drei Jahren die Diskussion um jene Puppen begann, hatte ich den Eindruck, dass ein Großteil der nicht-pädophilen Bevölkerung zu dem Zeitpunkt gegen ein Verbot war. Beispielhaft sei dabei dieses Interview der damaligen Bundestagsabgeordneten Sylvia Pantel mit der BILD

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Schon vor seiner Einführung in Deutschland wurde das Puppenverbot (§ 184l StGB) hauptsächlich mit zwei Positionen argumentiert. Die Befürworter*innen sprachen von „Hemmschwellen“, welche durch Puppen hinsichtlich realer sexueller Gewalt gesenkt würden. Diejenigen, welche sich gegen ein Verbot aussprachen, sprachen von der Möglichkeit der Puppen zur „Triebabfuhr“. Von dem Verbot Betroffene wurden nicht gefragt. Und als Betroffener ich bin erstaunt, dass es nur diese beiden Positionen gibt. Denn mein Zusammenleben mit Puppenkindern sah ganz anders aus, sodass ich mich keinen der beiden vorgenannten Extreme anschließen möchte. Daher denke ich, es macht viel Sinn, wenn Menschen wie ich, einmal aus ihrem eigenen alternativen Liebesleben berichten, so wie sie es damals, vor dem Verbot von Liebespuppenkindern, führten. Es ist ein sehr sensibles Thema, denn wer will schon öffentlich über sein eigenes Liebesleben berichten? Doch ich sehe die Notwendigkeit.

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Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Am 01.07.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches neben zahlreichen Strafverschärfungen, erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden und Änderungen in der Strafprozessordnung auch Besitz und Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen unter empfindliche Strafen stellt.

Dieses Verbot von kindlichen Sexpuppen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Freiheit vor allem von pädophilen Menschen. Es wird damit eine der wenigen verbleibenden Handlungen kriminalisiert, die pädophile Menschen offen stand, um ihre Sexualität auszuleben ohne dabei Kindern einen Schaden zuzufügen. Wie dadurch Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, ist höchst rätselhaft.

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Wie einige die mir schon etwas länger folgen eventuell mitbekommen haben, war ich bis zum Start der Anti-Puppen-Kampagne sehr still auf Twitter. Und für die, die es nicht tun, ja vor dem Gesetz hatte ich einen Account mit, wenn es hoch kommt, 30 Tweets. Heute habe ich einen 2. und mehr als 1000. Bis zu diesem Gesetzesentwurf habe ich mich rausgehalten und die Allgemeinheit machen lassen. Die Regelungen betrafen mich nicht besonders und ich war mit ihnen im großen und ganzen einverstanden. Ich habe Deutschland, die Regierung und diese Regelungen sogar mehrmals verteidigt.

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Gastbeitrag

Vorwort:

Dieses Verbot hat ja einige Auffälligkeiten. Hier nur zwei von diesen, viele andere sind hier auf KiH schon genannt worden:

1) Durch den Verkauf und die Benutzung kommt niemand zu Schaden. Ich halte die Strafbarkeit für juristisch problematisch.

2) Es erfolgt hier eine Umdrehung der Kausalität: Es ist ja nicht so, dass jemand durch Zufall in Besitz einer Kinder-Sexpuppe gerät und an dieser dann pädophil wird. (Dass ein Japaner in seiner beengten Wohnung womöglich ein Größenproblem bei der Verstauung hat, möchte ich hier mal vernachlässigen.) Es ist vielmehr umgekehrt: Ein Pädophiler ist sich darüber im Klaren, dass er seine Neigung nicht praktisch geltend machen kann, und verschafft sich ersatzweise Erleichterung mit solch einer Puppe.

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review

Aufgrund der vor Kurzem herausgebrachten Folge vom Y-Kollektiv mit dem Titel "Sexpuppen mit kindlichen Zügen: Anreiz oder Präventionsmaßnahme für Pädophile?" habe ich mir ein paar Gedanken dazu gemacht, wie ich selbst denn eigentlich zu der Thematik stehe.

Auf die rechtlichen Aspekte möchte ich in meinem Beitrag nicht allzu sehr eingehen, da hat sich Sirius schon einige Male in seinen Sonntagskisten soweit wie möglich zu geäußert. Ich möchte hier einmal ein wenig auf den Beitrag vom Y-Kollektiv selbst eingehen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Habe mir das Buch mal gekauft und das Kapitel von Frau Lederer durchgelesen. Sie zeigt gut auf wie das Thema von der BILD und einer CDU-Abgeordneten instrumentalisiert wurde. Der einzige Bundestagsabgeordnete der auf fehlende Evidenzen und das Korrelation nicht gleich Kausalität ist hinwies (Jürgen Martens, FDP) wurde mit moralisierenden Lügen niedergemacht. Es wird ausgeführt warum der Paragraphen gegen mehrere Grundrechte verstößt (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG). Aktuelle empirische Studien zeigen das §184l vermutlich zu mehr Opfern beitrage, aber es fehle an Langzeitstudien, die durch das Gesetz verunmöglicht wurden.
Danke ebenfalls. Habe immer wieder Suizidgedanken wegen diesem Gesetz, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Das heißt spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wenn die Beschwerden nicht erfolgreich sind dann wird es politisch immer schlimmer werden. Das kann ich und will ich nicht.
Danke für den Link.
Diese Definition des Begriffs „Pädosexualität“ findet man vor allem in Forschungsarbeiten zur Aufarbeitung von historischen Pro-C Netzwerken (Kentler und Co.). In dem Sammelband „Die Grünen und die Pädosexualität“ fand ich folgenden interessanten Ausschnitt, der vielleicht noch einmal einen anderen Blick auf die Thematik wirft: Dem Begriff der Pädophilie etwa, etymologisch verstanden als Freundschaft, Liebe oder Zuneigung mit oder zu Kindern, wird vorgeworfen, den eigentlich zentralen Aspekt der damit verbundenen sexuellen Interessen zu verschleiern. Daher wurde dieser zunächst unter anderem von Seiten einer feministisch inspirierten Forschung durch den Begriff der Pädosexualität zu ersetzen versucht. […] In Abkehr von der öffentlich schnell popularisierten Wendung von der »Pädophilie debatte« bot es sich schließlich an, besser den Begriff »Pädosexualität« als analytische Kategorie zu wählen […] Da nur die vollzogene Handlung, nicht aber eine entsprechende Neigung strafrechtlich relevant ist, beschreibt der Begriff der Pädosexualität damit zugleich das politische Kernmoment der »Pädophilie-Debatte« wesentlich eher, schließlich kulminierte diese in der Forderung, die rechtlich verbotene Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern zu legalisieren. Diese Perspektive kann ich zumindest irgendwo nachvollziehen. Pro-Cs haben im Laufe der Jahrzehnte alle möglichen Argumentationsstrukturen eingesetzt, um zu verschleiern, worum es ihnen im Kern geht: Sex mit Kindern haben zu können. Da einen Begriff zu benutzen, der diesen Aspekt der Sexualität betont kann vielleicht helfen, diese Verschleierungstaktiken zu durchdringen. Vielleicht ist das Versäumnis des UBSKM nicht, dass es uns allen unterstellt nicht lieben zu können, sondern dass es uns allen unterstellt, Pro-Cs zu sein?
Diese Idee stammt nicht vom UBSKM, sondern ist deutlich älter. Spätestens seit den frühen 2000ern findet man diese Definition von „Pädosexualität“ vor allem in feministischer Forschung, heute ist sie insbesondere im Kontext der verschiedenen Aufarbeitungsstudien verbreitet.