Thema: SCHEINMINDERJÄHRIGKEIT

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema SCHEINMINDERJÄHRIGKEIT.

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review

Aufgrund der vor Kurzem herausgebrachten Folge vom Y-Kollektiv mit dem Titel "Sexpuppen mit kindlichen Zügen: Anreiz oder Präventionsmaßnahme für Pädophile?" habe ich mir ein paar Gedanken dazu gemacht, wie ich selbst denn eigentlich zu der Thematik stehe.

Auf die rechtlichen Aspekte möchte ich in meinem Beitrag nicht allzu sehr eingehen, da hat sich Sirius schon einige Male in seinen Sonntagskisten soweit wie möglich zu geäußert. Ich möchte hier einmal ein wenig auf den Beitrag vom Y-Kollektiv selbst eingehen.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Die AfD hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, wo sie die weitere Finanzierung von "Kein Täter Werden" fordert und dafür soll die Befristung im SGB V verlängert werden. Das komische an dem ganzen ist das in dem Entwurf darüber berichtet wird das die Stigmatisierung kontraproduktiv sei und nicht jeder Pädophile auch Täter wird. Die öffentliche Position der AfD ist da natürlich eine ganz andere, da sie das Thema jedes mal instrumentalisiert und Menschen aufgrund ihrer bloßen Existenz attackiert. https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101548.pdf
@Nixda Das Inzestverbot ist nicht vergleichbar da, wie oben bereits beschrieben, eine weitere Person notwendig ist. Inzest geht nicht allein im Privaten. Dadurch erlangt diese Handlung also einen Sozialbezug und unterliegt nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Deswegen kann auch niemand für Folter oder so sich zur Verfügung stellen, auch dann wenn er es möchte. Für den notwendigen Sozialbezug sei vor allem auf die Kommunikation mit einer anderen Person abzustellen BGH 2 StR 509/10
Hier mal ein heute veröffentlichter Beschluss als Beispiel, wie widerlich selbst oberste Gerichte einfach einen Scheiß auf die Einhaltung der Verfassung geben: "Das Verfassungsgebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, dient der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im gerichtlichen Verfahren schlechthin. [...] Sie dürfen sich nicht über sie hinwegsetzen, sondern haben von sich aus über deren Einhaltung zu wachen (vgl. BVerfGE 40, 356 ; 138, 64 )." In der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde ging es um 184b Abs. 3 und dass das OLG eine Vorlage aufgrund einer vermuteten Verfassungswidrigkeit nicht initiert hat, weil der Beschwerdeführer sowieso hart bestraft gehört.
"Mir ist allerdings kein anderer Fall bekannt, wo so offensichtlich in die Intimsphäre eingegriffen wurde ohne das ein Rechtsgut betroffen ist." Das Inzestverbot greift in die sexuelle Selbstbestimmung ein, begründet mit dem abstrakten Schutzgut "Ehe und Familie". Beim Puppenverbot ist es der Kinderschutz. Beides entbehrt jeder Grundlage.
@Sirius Kann ich verstehen. Mir ist das so wichtig, weil je mehr kriminalisiert wird umso stärker wird auch das Stigmata. Man kann Menschen nicht erzählen das sie zwischen Neigung und Tat unterscheiden sollen, wenn Fantasien kriminalisiert werden. Denn "irgendetwas muss ja dann doch an diesen Pädos gefährlich sein."