Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema VERFASSUNGSBESCHWERDE.
Im Juni 2021 verkündete der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, mit dem unter anderem der Erwerb, Besitz, die Herstellung und der Handel von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (Kindersexpuppen) unter Strafe gestellt wurden (§ 184l StGB). Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft bei Herstellung oder Vertrieb, und bis zu drei Jahren Haft bei Besitz und ist damit bemerkenswerterweise identisch zum Strafmaß für Kinderhandel nach
Am 01.07.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches neben zahlreichen Strafverschärfungen, erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden und Änderungen in der Strafprozessordnung auch Besitz und Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen unter empfindliche Strafen stellt.
Dieses Verbot von kindlichen Sexpuppen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Freiheit vor allem von pädophilen Menschen. Es wird damit eine der wenigen verbleibenden Handlungen kriminalisiert, die pädophile Menschen offen stand, um ihre Sexualität auszuleben ohne dabei Kindern einen Schaden zuzufügen. Wie dadurch Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, ist höchst rätselhaft.
Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.