Thema: VERFASSUNGSBESCHWERDE

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Im Juni 2021 verkündete der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, mit dem unter anderem der Erwerb, Besitz, die Herstellung und der Handel von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (Kindersexpuppen) unter Strafe gestellt wurden (§ 184l StGB). Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Haft bei Herstellung oder Vertrieb, und bis zu drei Jahren Haft bei Besitz und ist damit bemerkenswerterweise identisch zum Strafmaß für Kinderhandel nach

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Am 01.07.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches neben zahlreichen Strafverschärfungen, erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden und Änderungen in der Strafprozessordnung auch Besitz und Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen unter empfindliche Strafen stellt.

Dieses Verbot von kindlichen Sexpuppen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Freiheit vor allem von pädophilen Menschen. Es wird damit eine der wenigen verbleibenden Handlungen kriminalisiert, die pädophile Menschen offen stand, um ihre Sexualität auszuleben ohne dabei Kindern einen Schaden zuzufügen. Wie dadurch Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, ist höchst rätselhaft.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Das Problem sind nicht länger die Taten Paals, sondern dass ihm nicht rechtzeitig geholfen wurde. Aus seinem individuellen Versagen macht Paal somit ein strukturelles gesellschaftliches Versagen, ..." Paal rät dazu, Hilfe zu suchen. Hätte er ja machen, oder es zumindest versuchen können. Daß er dies selbst offenbar nicht tat, ist sein Versäumnis. "Strukturelles gesellschaftliches Versagen" läßt sich daraus jedenfalls nicht konstruieren, zumal Paal ja durchaus jemand ist bzw. jemand war, der sich gewisse Dinge auch leisten kann bzw. leisten konnte. Ein Mindestmaß an Eigenverantwortung darf von mündigen Bürgern durchaus erwartet werden. Man kann von der Gesellschaft nicht verlangen, daß sie an jede Tür klopft und fragt, ob zufällig gerade jemand Hilfe braucht. Wäre auf Dauer auch ziemlich nervig. "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist (...) eine bewusste Entscheidung, für die der Täter immer die volle Verantwortung trägt." Nicht immer. Wenn bestimmte Umstände (bspw. Psychosen, Intelligenzminderung, oder wenn Täter selber Kinder sind) die Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt beeinflußt haben, wird sich das auf die Schuldfähigkeit auswirken. Dies natürlich bei allen Straftaten.
Irre, das ist alles so irre.
Nicht nur das. Die Unschuldsvermutung ist ein justizielles Menschenrecht. Das hält aber manche Leute nicht davon ab, es dennoch in Frage zu stellen.
Die Unschuldsvermutung ist ein wesentliches Fundament des Rechtsstaates und wer dies infrage stellt, stellt den Rechtsstaat infrage. Wem da etwas persönlich gefällt oder nicht, ist in diesem Punkt irrelevant.
Sicher. Man kann es aber trotzdem fordern. Manchen Feministen gefällt auch die Unschuldsvermutung so überhaupt nicht - zumindest wenn der Beschuldigte ein Mann ist.