Thema: VERFASSUNGSBESCHWERDE

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Alle Beiträge zum Thema

Am 01.07.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches neben zahlreichen Strafverschärfungen, erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden und Änderungen in der Strafprozessordnung auch Besitz und Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen unter empfindliche Strafen stellt.

Dieses Verbot von kindlichen Sexpuppen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Freiheit vor allem von pädophilen Menschen. Es wird damit eine der wenigen verbleibenden Handlungen kriminalisiert, die pädophile Menschen offen stand, um ihre Sexualität auszuleben ohne dabei Kindern einen Schaden zuzufügen. Wie dadurch Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, ist höchst rätselhaft.

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Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Kampf gegen Windmühlen zu Scheinbare Objektivität
Ob dieser Paragraph nur ein Papiertiger ist, oder nicht spielt keine Rolle für die Betroffenen. Es ist die permanente Angst erwischt zu werden und seine Puppe, welche viele als einen Partner verstehen, dauerhaft zu verheimlichen. Außerdem ist es ausreichend, wenn entsprechende Objekte/Bilder mittels einer Altersverifikation nur für Erwachsene zu sehen sind. Wenn sich viele nicht daran halten (bspw. "normale" Pornographie") dann kann nicht die Lösung sein etwas absolut und pauschal zu verbieten. Bzgl. virtuellem Material gab es bereits internationale Operationen von Europol (Operation Cumberland) aus. Ja, hier fließen gewaltige Ressourcen in dessen Bekämpfung, die an anderer Stelle besser aufgehoben sind. Das wird in Zukunft sehr stark zunehmen, da selbst für Kriminelle kaum noch ein (wirtschaftlicher) Anreiz besteht reale Kinder zu missbrauchen. Eine simple Kosten-Nutzen-Rechnung.
Ich finde das ist einer der einleuchtendsten Aufsätze, den ich bisher dazu gelesen habe. 👍🏼 Den Absatz mit der Menschenwürde würde ich gern mal im Zusammenhang lesen können, aber das finde ich sehr interessant: es sieht für mich wus wie ein Rettungsversuch, wo man merkt: „Oh die ursprüngliche Erklärung taugt nix. Übermorgen ist Abgabetermin, äh, äh, jemand nen Vorschlag, was wir stattdessen schreiben können?“ — statt die Sache an sich zu hinterfragen. Du machst in deinem Text jedoch einen Fehler, meiner bescheidenen Meinung nach: anzunehmen Kinder würden davon nix mitkriegen. Kinder kriegen bekanntlich immer mehr mit, als den Erwachsenen lieb ist. Und sobald du Liebespuppen im Umlauf hast wird es zusätzlich auch dumme Leute geben, die die offen rumliegen lassen und dann stoßen ihre Kinder darauf. Ich hätte als Kind bei Gelegenheit definitiv „Doktorspiele“ mit so einer Puppe probiert. Ob und welchen Einfluss das auf mich gehabt hätte mitzukriegen, wenn mein Papa oder Onkel Puppen bumst, die so aussehen wie meine Mädchen in meinem Alter und darunter, … ich denke gut wär das für mich und mein Verhältnis zur Sexualität sowie meine sozialen Kontakte nicht gewesen. So ganz unrealistisch ist das leider nicht. Vergleiche Pornographie, da kommen die Kids auch ran und das zB halte ich für viel dramatischer als es derzeit in der Gesellschaft behandelt wird! Und manche Kommentare sagen, dass die Verfolgung von Puppenbesitzern und fiktiven Bildern die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belaste. Die Logik ist schon klar, aber wieviele Fälle sind das denn aktuell so? Wieviele Leute sind bereits zu Geldstrafen oder Knast verurteilt worden seit es diese Gesetze gibt? Wievielen Anzeigen folgte eine ernstzunehmende Ermittlung? Also: wie groß ist die Gefahr konkret als Puppenbesitzer unter die Räder zu kommen: ist die groß oder ist der Paragraf bisher eigentlich ein Papiertiger, weil ihn kaum wer kontrolliert? Beispiel: Kindern Pornos zugänglich zu machen ist ebenso strafbar, doch meines Wissens wurde noch nie jemand deswegen verurteilt (und es würde auch alle Eltern kriminalisieren, die ihrem Kind ein internetfähiges Handy geben). Doch es interessiert offenbar einfach niemanden. Das gibt es ja auch deshalb frage ich nach der tatsächlichen Größe der Gefahr und in welcher Größenordnung es tatsächlich das Verbrennen von Steuergeldern verstärkt. Bester Satz aus den Kommentaren, finde ich: „hinter jedem Bild steck ein Opfer“ — das war mal das Argument und das war+ist ein sehr gutes Argument. Heute sieht man weitere Verbrechen und sucht sich dazu Begründungen. -kopfschüttel-
@Anonym Das BVerfG hat genau das in diesem Urteil eben nicht bestätigt (s. Abs. 100). Dein unten eingefügtes Zitat sagt das ja auch schon aus. Das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" fehlte zum damaligen Zeitpunkt im §131.
@Signalpolitiker Sehr gut! @Anonym Vielen Dank für alle Informationen, die du hier immer teilst. Auch wenn ich selten etwas schreibe, so lese ich doch immer mit.
Franziska Mathäus hat bereits einen sehr interessanten Kommentar über die Menschenwürde und den §184l geschrieben: "... Nach § 184l StGB soll die Menschenwürde von Kindern unter 14 Jahren geschützt werden, die angeblich durch das Erscheinungsbild von kindlichen Sexpuppen beeinträchtigt wird. Dabei stellt sich mir die Frage, warum nicht auch die Menschenwürde von Erwachsenen – also von Frauen und Männern – durch die Existenz und Nutzung von Sexpuppen mit entsprechendem Erscheinungsbild als verletzt angesehen wird. Wenn die Nachbildung eines kindlichen Körpers schon als Verletzung der Menschenwürde von Kindern gilt, müsste man folgerichtig auch die Nachbildung erwachsener Körper als Verletzung der Menschenwürde Erwachsener bewerten. ..." https://kinder-im-herzen.net/blog/unter-generalverdacht-eine-buchkritik-zu-das-tabuisierte-eine-prozent-von-klaus-beier-und-maximilian-von-heyden-teil-1-3-inhaltszusammenfassung#kommentar-14333