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KiH-Redaktions Blog

Titelbild zu Flagge bekennen

Im Juli diesen Jahres fand der diesjährige Christopher-Street-Day in Köln statt – so weit, so normal. Was allerdings für Kontroversen gesorgt hat: Unter den Teilnehmern befanden sich auch Mitglieder des Portals K13 Online, einer Website, die sich an Pädophile richtet und hauptsächlich von dem Aktivisten Dieter Gieseking geführt wird. Der Grund für ihr Auftreten waren dabei in erster Linie gar nicht mal die Repräsentation Pädophiler, sondern persönliche Differenzen mit den Betreibern der Seite queer.de

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Hier ein Hinweis in eigener Sache.

Austausch zum Thema Pädophilie mit dem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden"

Wir laden Euch herzlich ein zu einer Themenwoche und einem abschließenden gemeinsamen Austausch rund um das Thema Pädophilie: Wir möchten ein Gespräch anstoßen über Haltungen und Bedürfnisse, über Stigmatisierung, Behandlung, Sorgen, Ängste und über Hilfe. Dafür schaffen die Selbsthilfegruppe „P-Punkte“ und das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ einen Raum, in dem Ihr alle Eure Fragen stellen könnt.

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Am 01.07.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches neben zahlreichen Strafverschärfungen, erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden und Änderungen in der Strafprozessordnung auch Besitz und Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen unter empfindliche Strafen stellt.

Dieses Verbot von kindlichen Sexpuppen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Freiheit vor allem von pädophilen Menschen. Es wird damit eine der wenigen verbleibenden Handlungen kriminalisiert, die pädophile Menschen offen stand, um ihre Sexualität auszuleben ohne dabei Kindern einen Schaden zuzufügen. Wie dadurch Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, ist höchst rätselhaft.

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Wir wurden darum gebeten, diese derzeit laufende Umfrage auf unseren Seiten zu teilen. Schwerpunkt der Umfrage ist die Nutzung von Onlineforen und Chats zum Thema Pädophilie. Wenn du selbst pädophil und/oder hebephil (und mindestens 18 Jahre alt) bist und gerne teilnehmen möchtest, findest du hier den Link: https://www.soscisurvey.de/OnlineSocialSupport/?r=F1

Dieser ist auch mit Tor nutzbar.

Die Umfrage ist auf englisch, daher hier auch einmal der originale Aufruf zur Umfrage:

Hello. We are a team of researchers looking for Minor Attracted Persons (MAPs) with a sexual attraction to pre-pubescent and/or pubescent children to take part in a study on the use of online forums and online social support.

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Dr. Sara Jahnke von der Åbo Akademi Universität in Turku / Finnland rekrutiert aktuell Frauen und Männer mit sexuellem Interesse an Kindern für eine Onlinebefragungsstudie.

Darin geht es um die Themen sexuelle Interessen, Labels und Selbstbezeichnungen, Einstellungen zu und Erfahrungen mit Therapie sowie psychische Gesundheit, Stigma und Wohlbefinden. Die Teilnahme dauert zwischen 10 und 20 Minuten und ist vollständig anonym. Es können auch Menschen teilnehmen, welche niemals Therapie in Anspruch genommen haben oder die keine Therapie suchen oder benötigen.

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Heute vor genau einem Jahr haben wir unser Blogportal geöffnet. Die Idee war es, pädophilen Menschen, die sonst kaum eine Stimme in unserer Gesellschaft haben ein Sprachrohr zu geben, mit dem sie ihre Gedanken und Ansichten äußern können.

Seit unserer Eröffnung haben acht Autoren und neun Gastautoren insgesamt fast 100 Beiträge geschrieben: Persönliche Erlebnisse, Gedanken, Medienanalysen, Satire, sogar kreative Beiträge wie Gedichte und Kurzgeschichten. Wir freuen uns sehr über die Vielfalt an Stimmen, die auf unserer Plattform zum Ausdruck gekommen sind und hoffen, damit wertvolle Eindrücke für den gesellschaftlichen Diskurs zu unserem Thema beitragen zu können.

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Titelbild zu Kinder im Herzen ist eröffnet!

Hallo liebe Leser,

hiermit ist das Blogportal Kinder im Herzen offiziell eröffnet!

Wir hoffen mit KiH Menschen eine Stimme zu geben, die ansonsten selten ungefiltert Gehör bekommen. Auf KiH möchten wir Perspektiven von unterschiedlichen Menschen zum Thema Pädophilie sammeln und damit dazu beitragen, ein umfassenderes Verständnis zu dem Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. Mitmachen kann dabei jeder – alles, was wir einfordern ist eine Verpflichtung zu unseren Grundsätzen.

Wir sind sehr gespannt darauf, wie sich das Projekt entwickeln wird und freuen uns schon auf jede Teilnahme daran. Weitere Fragen haben wir unten in der FAQ beantwortet. Wenn ihr noch etwas wissen möchtet, könnt ihr gerne die Kommentarfunktion benutzen oder eine

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.
Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können. Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig. Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde. Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.