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KiH-Redaktions Blog

Titelbild zu Flagge bekennen

Im Juli diesen Jahres fand der diesjährige Christopher-Street-Day in Köln statt – so weit, so normal. Was allerdings für Kontroversen gesorgt hat: Unter den Teilnehmern befanden sich auch Mitglieder des Portals K13 Online, einer Website, die sich an Pädophile richtet und hauptsächlich von dem Aktivisten Dieter Gieseking geführt wird. Der Grund für ihr Auftreten waren dabei in erster Linie gar nicht mal die Repräsentation Pädophiler, sondern persönliche Differenzen mit den Betreibern der Seite queer.de

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Hier ein Hinweis in eigener Sache.

Austausch zum Thema Pädophilie mit dem Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden"

Wir laden Euch herzlich ein zu einer Themenwoche und einem abschließenden gemeinsamen Austausch rund um das Thema Pädophilie: Wir möchten ein Gespräch anstoßen über Haltungen und Bedürfnisse, über Stigmatisierung, Behandlung, Sorgen, Ängste und über Hilfe. Dafür schaffen die Selbsthilfegruppe „P-Punkte“ und das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ einen Raum, in dem Ihr alle Eure Fragen stellen könnt.

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Am 01.07.2021 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches neben zahlreichen Strafverschärfungen, erweiterten Befugnissen für Ermittlungsbehörden und Änderungen in der Strafprozessordnung auch Besitz und Verbreitung von Sexpuppen mit kindlichen Aussehen unter empfindliche Strafen stellt.

Dieses Verbot von kindlichen Sexpuppen ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Freiheit vor allem von pädophilen Menschen. Es wird damit eine der wenigen verbleibenden Handlungen kriminalisiert, die pädophile Menschen offen stand, um ihre Sexualität auszuleben ohne dabei Kindern einen Schaden zuzufügen. Wie dadurch Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen, ist höchst rätselhaft.

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Wir wurden darum gebeten, diese derzeit laufende Umfrage auf unseren Seiten zu teilen. Schwerpunkt der Umfrage ist die Nutzung von Onlineforen und Chats zum Thema Pädophilie. Wenn du selbst pädophil und/oder hebephil (und mindestens 18 Jahre alt) bist und gerne teilnehmen möchtest, findest du hier den Link: https://www.soscisurvey.de/OnlineSocialSupport/?r=F1

Dieser ist auch mit Tor nutzbar.

Die Umfrage ist auf englisch, daher hier auch einmal der originale Aufruf zur Umfrage:

Hello. We are a team of researchers looking for Minor Attracted Persons (MAPs) with a sexual attraction to pre-pubescent and/or pubescent children to take part in a study on the use of online forums and online social support.

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Dr. Sara Jahnke von der Åbo Akademi Universität in Turku / Finnland rekrutiert aktuell Frauen und Männer mit sexuellem Interesse an Kindern für eine Onlinebefragungsstudie.

Darin geht es um die Themen sexuelle Interessen, Labels und Selbstbezeichnungen, Einstellungen zu und Erfahrungen mit Therapie sowie psychische Gesundheit, Stigma und Wohlbefinden. Die Teilnahme dauert zwischen 10 und 20 Minuten und ist vollständig anonym. Es können auch Menschen teilnehmen, welche niemals Therapie in Anspruch genommen haben oder die keine Therapie suchen oder benötigen.

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Heute vor genau einem Jahr haben wir unser Blogportal geöffnet. Die Idee war es, pädophilen Menschen, die sonst kaum eine Stimme in unserer Gesellschaft haben ein Sprachrohr zu geben, mit dem sie ihre Gedanken und Ansichten äußern können.

Seit unserer Eröffnung haben acht Autoren und neun Gastautoren insgesamt fast 100 Beiträge geschrieben: Persönliche Erlebnisse, Gedanken, Medienanalysen, Satire, sogar kreative Beiträge wie Gedichte und Kurzgeschichten. Wir freuen uns sehr über die Vielfalt an Stimmen, die auf unserer Plattform zum Ausdruck gekommen sind und hoffen, damit wertvolle Eindrücke für den gesellschaftlichen Diskurs zu unserem Thema beitragen zu können.

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Titelbild zu Kinder im Herzen ist eröffnet!

Hallo liebe Leser,

hiermit ist das Blogportal Kinder im Herzen offiziell eröffnet!

Wir hoffen mit KiH Menschen eine Stimme zu geben, die ansonsten selten ungefiltert Gehör bekommen. Auf KiH möchten wir Perspektiven von unterschiedlichen Menschen zum Thema Pädophilie sammeln und damit dazu beitragen, ein umfassenderes Verständnis zu dem Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. Mitmachen kann dabei jeder – alles, was wir einfordern ist eine Verpflichtung zu unseren Grundsätzen.

Wir sind sehr gespannt darauf, wie sich das Projekt entwickeln wird und freuen uns schon auf jede Teilnahme daran. Weitere Fragen haben wir unten in der FAQ beantwortet. Wenn ihr noch etwas wissen möchtet, könnt ihr gerne die Kommentarfunktion benutzen oder eine

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Aja und den Anfangsverdacht bei Puppenbesitzern kann man auch so ausweiten das man ja bei der Suche nach seiner Puppe ja auf illegale Produktbilder (Geschlechtsorgane, Posing...) gestoßen sein könnte und somit den Aufruf von Inhalten nach §184b billigend in Kauf genommen hat...
Klase, da hast du recht aber mein vertrauen in den Staat ist einfach nicht mehr vorhanden. Wenn jemand eine Puppe besitzt dann kann halt ein "Anfangsverdacht" konstruiert werden. Die Tatsache das in vielen Ländern (bspw. Frankreich) die Puppe an sich bereits "KiPo" ist bestätigt mich in meiner Sorge. Ich hoffe einfach jetzt auf einen positiven Ausgang für die Puppen. Die Begründung wird extrem wichtig sein, denn daraus kann man dann ableiten, ob ggf. auch Bestandteile von anderen Gesetzen verfassungswidrig sind. In der Entscheidung könnte auch dokumentiert werden das die Evidenz eher suggeriert das Verbote von Fiktion den Missbrauch fördern. Dann hat man vom obersten Gericht diesen wissenschaftlichen Stand dargelegt und die Organisationen, die sich für Menschenrechte aber auch Kinderschutz interessieren, wären sicherlich dann eher bereit zu sprechen.
Ein paar Unterschiede gibt es: Das Puppenverbot ist noch nicht ganz so alt wie die Bestimmungen von §184b StGB, die auch rein fiktives Material beschränken. Damit kann §184b auch hinsichtlich fiktivem Material nicht mehr direkt über eine Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, es sei denn, jemand, der dagegen verstoßen hat, möchte sich nach seiner rechtskräftigen Verurteilung gerne mit verschwindend geringen Chancen durch die Instanzen klagen. Dieser Weg ist IMHO der Falsche. Eine Änderung von §184b StGB hinsichtlich rein fiktivem Material sollte also sinnvollerweise politisch und nicht juristisch angestrebt werden. Der zweite wichtige Unterschied ist, dass man mit Liebespuppenkindern nicht nur Sex haben kann. Man kann auch mit ihnen zusammensein, kuscheln, Zeit mit ihnen verbringen beim gemeinsamen Lesen, Filmeschauen, oder Hörspielhören. Man kann Puppenkinder frisieren, neu einkleiden, oder sich auch von ihnen trösten lassen, indem man sie in den Arm nimmt, wenn man traurig ist. Das meiste dieser Möglichkeiten ist nicht mit virtuellen Materialien möglich, die nach §184b StGB verboten sind. Und niemand muss Bilder produzieren, die nach §184b StGB strafbar wären, sollte ein Zusammenleben mit Liebespuppenkindern wieder legal möglich werden. Ich habe solche Bilder jedenfalls nicht vermisst, als ich damals, vor dem Puppenverbot, noch glücklich und zufrieden mit meiner künstlichen Familie leben durfte, die ich nun in dieser Form durch das ungerechtfertigte Verbot verloren habe. Das soll nicht heißen, dass es richtig ist, dass man unsere Sexualität auch in Fällen mit §184b StGB einschränken sollte, in denen keine realen Kinder involviert sind, es also ausschließlich um fiktive Dinge geht. Aber ich möchte damit sagen, dass das Puppenthema eben noch ein anderes Thema ist, als nur reiner "Sex".
@Nixda Das Puppenverbot und §184b sind für mich schon miteinander verzweigt bin ich ganz ehrlich. Das muss man auch anerkennen, denn genau diesen "Anfangsverdacht" kann man tatsächlich konstruieren, wenn die Puppen wieder legal werden sollten. Wenn man eine hochrealistische Puppe nämlich auf bestimmte Art und Weise fotografiert wäre §184b StGB erfüllt... Ich kann mir so kein "ruhiges" leben mit einer Puppe vorstellen, da ich auch gerne Momente festhalten wollen würde. Es wäre auch für mich etwas widersprüchlich wenn Liebespuppen legal werden, aber fiktive Bilder weiterverfolgt werden, da man die Puppe ja entsprechend in Szene setzen kann - was dann wie dem betrachten eines fiktiven Bildes entspricht.
@Klase "Ich finde es unpassend und problematisch ..." - Von mir aus gerne. Kann jeder finden, wie er will. Meine Kernaussage war, dass eben auch moralisch hochtrabende Persönlichkeiten, die öffentlichkeitswirksam gern das Schild des Progressivismus vor sich her tragen, ganz schnell Hakenkreuze in den Augen bekommen können, wenn es ums Thema "Pädo" geht. Btw: Im Fall Edathy wurde ein - zum damaligen Zeitpunkt - legales Verhalten zum Anlass für Ermittlungen und Durchsuchungen. Nicht auszuschließen, dass nach etwaiger Aufhebung des Puppenverbots, ein Anfangsverdacht auf ähnliche Weise konstruiert wird. Nach dem Motto: Wer solche Puppen besitzt, der besitzt wahrscheinlich auch noch irgendwas Verbotenes. Und da schließt sich der Kreis wieder. Ok, wer sich gern durchsuchen lässt: Why not? Beste Grüße :+)