Thema: FORSCHUNG

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema FORSCHUNG.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Fragwürdige Wissenschaft: Abschlussbericht zum 2KNOW-Projekt

Anfang September veröffentlichte die finnische Kinderschutzorganisation Protect Children einen Abschlussbericht zum Projekt Knowledge to Prevent (2KNOW). Ziel dieses Projekts ist es, Informationen über Eigenschaften und Verhalten von Menschen zu erwerben, die sich Kinderpornografie und Missbrauchsabbildungen von Kindern im Internet ansehen, um mit dem gewonnenen Wissen Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Dafür wurden unter anderem anonyme Befragungen unter vermeintlichen Täter:innen im Darknet durchgeführt. Das Projekt wurde 2022 gestartet und für einen Zeitraum von zwei Jahren von der EU-Kommission finanziert.

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Wir wurden darum gebeten, diese derzeit laufende Umfrage auf unseren Seiten zu teilen. Schwerpunkt der Umfrage ist die Nutzung von Onlineforen und Chats zum Thema Pädophilie. Wenn du selbst pädophil und/oder hebephil (und mindestens 18 Jahre alt) bist und gerne teilnehmen möchtest, findest du hier den Link: https://www.soscisurvey.de/OnlineSocialSupport/?r=F1

Dieser ist auch mit Tor nutzbar.

Die Umfrage ist auf englisch, daher hier auch einmal der originale Aufruf zur Umfrage:

Hello. We are a team of researchers looking for Minor Attracted Persons (MAPs) with a sexual attraction to pre-pubescent and/or pubescent children to take part in a study on the use of online forums and online social support.

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Dr. Sara Jahnke von der Åbo Akademi Universität in Turku / Finnland rekrutiert aktuell Frauen und Männer mit sexuellem Interesse an Kindern für eine Onlinebefragungsstudie.

Darin geht es um die Themen sexuelle Interessen, Labels und Selbstbezeichnungen, Einstellungen zu und Erfahrungen mit Therapie sowie psychische Gesundheit, Stigma und Wohlbefinden. Die Teilnahme dauert zwischen 10 und 20 Minuten und ist vollständig anonym. Es können auch Menschen teilnehmen, welche niemals Therapie in Anspruch genommen haben oder die keine Therapie suchen oder benötigen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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"Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen." Also entweder wir haben einen Rechtsstaat oder wir haben keinen. Da ist ein großer Unterschied zwischen einer Garantie und einem Versprechen. Wenn "politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung" ausreichen, um uns die Grundrechte zu verwehren, dann haben diese Grundrechte keinen Wert. Dann waren diese nur ein nettes Versprechen, aber keine Garantie. Trotzdem halte ich diese Einschätzung natürlich für realistisch... leider.
@UwU Auf der einen Seite finde ich es natürlich Schade, dass du weg bist. Du hast uns immer mit sehr guten Informationen versorgt. Dafür möchte ich dir danken, ich weiß deine Arbeit wirklich sehr zu schätzen. Auf der anderen Seite gönne ich dir natürlich auch diese verdiente Pause. Ich wünsche dir eine gute, erholsame Zeit und freue mich, wenn du irgendwann zurück kommst. Ich hoffe, dass dann dieser Albtraum endlich ein Ende gefunden hat und wir uns über die schönen Dinge unterhalten können. Lass dich nicht unterkriegen.
Also so wie ich das hier lese gab es eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot bereits und zwar von Gieseking. Aber da er darüber nicht berichtet wurde seine wohl abgelehnt. Also, das Eure Beschwerden es geschafft haben zeigt ja schon einmal das doch Hoffnung besteht. Siehe hier in den Kommentaren, wo er in 2022 sagte: Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch auf meine Erfahrungen in eigener und dritter VBs hinweisen: https://paedoseite.home.blog/2022/07/02/verfassungsbeschwerden-eingereicht/
Hier einmal die Meinung einer KI zu den laufenden Verfahren: Risiken / Gegenargumente Das BVerfG hat bislang selten Grundrechte gegen strafrechtliche Regelungen mit starkem Schutzinteresse abgewogen. Politischer Druck und gesellschaftliche Ablehnung von können die richterliche Bewertung beeinflussen. Abschließende Einschätzung Unter Berücksichtigung der niedrigen generellen Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden, aber gleichzeitig der starken empirischen Evidenz, dass das Verbot weder wirksam noch verhältnismäßig ist, liegen die Erfolgschancen über dem Durchschnitt, jedoch nicht hoch genug, um ein garantiertes Ergebnis zu erwarten. Wenn das Verfahren die üblichen Fristen (≥ 6 Monate) übersteht und die Richter die genannten Grundrechtsverletzungen anerkennen, könnte sie das Verbot zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.
Habe mich dazu entschieden erst einmal Abstand von diesem Thema zu nehmen, da die Entscheidung ja bald da ist. Das kostet mich in letzter Zeit einfach zu viel Energie (Studien, Verfassungsrecht etc. pp.). Habe mich daher auch von Euren Webseiten abgemeldet, um auch wirklich mental den Kopf für privates freizubekommen. Danke für die tolle Zeit. Ich melde mich nach einer hoffentlich positiven Entscheidung wieder bei Euch. Aber aktuell möchte ich mich bis zu diesem Zeitpunkt auf andere Dinge konzentrieren. Ich hoffe das ich auf KiH und co. viel positives bis dahin als "backlog" lesen darf. Euch ein frohes neues Jahr und weiterhin viel Erfolg. 🐀