Thema: FORSCHUNG

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema FORSCHUNG.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Fragwürdige Wissenschaft: Abschlussbericht zum 2KNOW-Projekt

Anfang September veröffentlichte die finnische Kinderschutzorganisation Protect Children einen Abschlussbericht zum Projekt Knowledge to Prevent (2KNOW). Ziel dieses Projekts ist es, Informationen über Eigenschaften und Verhalten von Menschen zu erwerben, die sich Kinderpornografie und Missbrauchsabbildungen von Kindern im Internet ansehen, um mit dem gewonnenen Wissen Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Dafür wurden unter anderem anonyme Befragungen unter vermeintlichen Täter:innen im Darknet durchgeführt. Das Projekt wurde 2022 gestartet und für einen Zeitraum von zwei Jahren von der EU-Kommission finanziert.

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Wir wurden darum gebeten, diese derzeit laufende Umfrage auf unseren Seiten zu teilen. Schwerpunkt der Umfrage ist die Nutzung von Onlineforen und Chats zum Thema Pädophilie. Wenn du selbst pädophil und/oder hebephil (und mindestens 18 Jahre alt) bist und gerne teilnehmen möchtest, findest du hier den Link: https://www.soscisurvey.de/OnlineSocialSupport/?r=F1

Dieser ist auch mit Tor nutzbar.

Die Umfrage ist auf englisch, daher hier auch einmal der originale Aufruf zur Umfrage:

Hello. We are a team of researchers looking for Minor Attracted Persons (MAPs) with a sexual attraction to pre-pubescent and/or pubescent children to take part in a study on the use of online forums and online social support.

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Dr. Sara Jahnke von der Åbo Akademi Universität in Turku / Finnland rekrutiert aktuell Frauen und Männer mit sexuellem Interesse an Kindern für eine Onlinebefragungsstudie.

Darin geht es um die Themen sexuelle Interessen, Labels und Selbstbezeichnungen, Einstellungen zu und Erfahrungen mit Therapie sowie psychische Gesundheit, Stigma und Wohlbefinden. Die Teilnahme dauert zwischen 10 und 20 Minuten und ist vollständig anonym. Es können auch Menschen teilnehmen, welche niemals Therapie in Anspruch genommen haben oder die keine Therapie suchen oder benötigen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Ich kann dieses Buch, welches offiziell von dem Verlag kostenlos hier abrufbar ist: https://www.seritatyo.fi/wp-content/uploads/2023/06/Mielihalu_ja_jarkimina_Ulla-Konttila.pdf Es ist in der finnischen Sprache, aber es lohnt sich dieses Buch durch DeepL etc. übersetzen zu lassen. Es diskutiert die Pädophilie auf eine humane Weise und unterscheidet somit zwischen Missbrauch und der Neigung an sich. Ebenfalls thematisieren die Autoren auch Ersatzmaterialien und kommen im Kontext von CLSD zu dem schockierendem Ergebnis das "Wenn du ein Stück Plastik in Form bringst, dann ist es immer noch nur ein Stück Plastik."
Das lustige ist das Teile des Transsexuellengesetz ganze fünfmal als verfassungswidrig erklärt wurden: 1993: 1 BvL 38/92 2005: 1 BvL 3/03 2006: 1 BvL 1/04 und 1 BvL 12/04 2008: 1 BvL 10/05 2011: 1 BvR 32957/07 Ich kann mir nicht vorstellen das es das Gesetz als ganzes für nichtig erklärt, daher wird § 184l eine gleiche Laufbahn erleben, wenn man es darauf anlegen möchte.
Nicht nur das! Jetzt ist auch der Schutz von Gefühlen ein Staatsziel: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hessen-polizei-gesetz-sicherheitsgefuehl-verfassungswidrig-kriminalitaet-gefahr
Das ist doch alles nutzlos. Das EGMR, die höchstmögliche Instanz die wir gehen können, hat doch im Jahre 2012 bei der Inzest-Strafbarkeit folgendes geurteilt: "Deutschland habe einen weiten Entscheidungsspielraum zum Schutz der Moral, entschied der Menschenrechtsgerichtshof [...] Das vom deutschen Gesetzgeber mit dem Inzestverbot verfolgte Ziel, den Schutz der Moral und der Rechte anderer zu gewährleisten, sei ein legitimes Ziel" Die "Moral" wird auch durch das Puppenverbot geschützt. Rechtsgüter sind also ausdrücklich absolut egal, denn die "Moral" ist ein Rechtsgut. So paradox es auch klingen mag, aber Minderheiten wie wir, dessen Existenz für viele schon ein Problem ist können zum "Schutz der Moral" diskriminiert werden. Das wurde vom EGMR so bestätigt. Warum sollte das BVerfG das bei pädophilen Fantasien anders sehen? Seien wir ehrlich. Das Gericht hat ja schließlich EXPLIZIT die Moral als Rechtfertigung genannt. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-inzestverbot-geschwister-sexuelle-selbstbestimmung