Thema: GESETZE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema GESETZE.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Wir brauchen einen Paradigmenwechsel

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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Titelbild zu Reflexion eines vergangenen Jahres

2024 war ein bewegtes Jahr. Im Rückblick wirkt das Jahr wie ein Fiebertraum, wie ein Gleiten von einer Katastrophe in die nächste, während sich die schlimmsten politischen Prognosen eine nach der anderen erfüllten. Egal ob es die Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen waren, der Erfolg rechter Parteien bei den EU-Wahlen oder die Wiederwahl Trumps in den USA, die Welt scheint nach rechts zu rücken, während Bürgerrechte eingeschränkt und Minderheiten zunehmend bedroht werden. Als letzter großer Knall scheiterte zuletzt schließlich auch krachend die Ampelkoalition. Die Regierung, die vor drei Jahren noch als „Fortschrittskoalition“ an die Macht getreten ist, konnte in ihren letzten Zügen nur noch durch konservative Law-and-Order-Politik und der Übernahme fremdenfeindlicher Narrativen direkt aus dem Wahlprogramm der AfD glänzen. Nach den Gewalttaten in Solingen etwa wurde kurzerhand Migration als Wurzel des Übels deklariert und ein „Sicherheitspaket“ hastig durchgewunken, das als Antwort auf einen grauenvollen Einzelfall vor allem die Rechte und Freiheiten von Migrant:innen einschränkt und sie

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Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Titelbild zu Kinderpornografie, Missbrauchsabbildungen, digitale Delikte: Der Versuch einer differenzierten Debatte

Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind, dessen Seele zerstört wurde. Wenn es um Kinderpornografie geht, zieht sich dieser Satz in dieser oder ähnlicher Form durch sämtliche Leitmedien und ist zu einem der zentralen Narrativen der Berichterstattung zu dem Thema geworden. Demzufolge zeigt jeder kinderpornografische Inhalt schwerste Gewalt an Kindern, und jede:r Konsument:in eines solchen Inhalts macht sich des Missbrauchs mindestens mitschuldig, oder steht mit den Missbrauchstäter:innen auf einer Stufe.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Hier auch die News dazu von den Veranstaltern: https://www.medicalschool-berlin.de/news-detail/team-der-rechtspsychologie-veranstaltet-internationale-panel-diskussion/ C4OSL wird am 06.10.2026 ihre eigene Diskussionsveranstaltung bzgl. Fiktion hosten und Teilnehmer ist unter anderem die LGBT-Organisation ILGA (die asiatische Sparte), die Sex Worker Organisation Scarlett und die Bürgerrechtsorganisation Open Net Korea. @Sirius Da solltest du auch als Zuhörer rein, wenn möglich. https://c4osl.org/moral-panic-to-permanent-law-the-pattern-of-fear-censorship-in-media/
Seine These war, dass Geschichten nicht nur Wörter, sondern Ausdruck eines dahinter stehenden Verlangens seien, und dieses Verlangen schon kriminalisiert werden müsse. Hat Gannon das tatsächlich so formuliert? Das ist ja schon geradezu menschenrechtswidrig, weil er mit einer derartigen Ausdrucksweise nichts geringeres als eine Kriminalisierung von Pädophilie an sich und damit eine Kriminalisierung von Gedanken und Gefühlen fordert. Gannon klingt für mich sehr wie ein typischer Moralschützer, der mit solchen Argumenten zwar glaubt, Kinder zu schützen, aber womöglich am Ende dem Kinderschutz eher schadet, weil er mit komplett unbewiesenen Behauptungen zur Wirkung fiktiver Materialien um sich wirft (die ja z. B. bei Puppen teils schon widerlegt wurden). Wenn fiktive Materialien immer weiter kriminalisiert und wie echte Missbrauchsabbildungen werden, liegt m. E. eher die Vermutung naheliegend, dass zumindest einige dann sogar eher zu Missbrauchsabbildungen greifen, weil sie sich denken: "Macht ja eh keinen Unterschied mehr."
Geschichten und Texte sind eine der letzten Optionen zum Umgang mit pädophiler Sexualität, die relativ eindeutig legal sind und wo es (bislang) noch keine großen Initiativen gibt, ein Verbot umzusetzen. So pauschal sehe ich das nicht, weil man eine Geschichte je nach Inhalt als Missbrauchsanleitung sehen kann was im Besitz verboten ist. Darunter fallen ausdrücklich auch zweckentfremdete medizinische Inhalte, also auch Geschichten. Ich finde es gut das KTW hier nicht pauschal von Gefahren spricht im Grunde ist die Aussagr auf alles übertragbar. Selbst etwas harmloses kann für jemand anderes gefährlich sein. Das Problem ist daher nicht die Sache an sich. Ähnliches hättr KTW auch bei Puppen sagen müssen, umso armseliger das die nicht direkt gefragt wurden. Auch finde ich die Tatsache das es egal sei ob ein Opfer existiert, oder nicht völlig respektlos. Das dieser Person es scheiß egal war, wenn nicht konkrete Rechte geschützt werden können, weil man immer mehr nach Fantasien fahndet ist erschreckend. Zeigt auch sehr gut wie sich das alles verselbstständigt hat. Zu der fehlenden Perspektive: Wo sollen die denn konkret nach Pädophilen suchen? Wir sind schon sehr schlecht erreichbar und die Meinung eines einzelnen Pädos ist nichts Wert. Es müsste eine Person sein die z. B. einen Verein oder so hat. Das ist auch ein Problem unserer Unsichtbarkeit man spricht ungern mit einer Einzelnen Person das muss schon etwas wie SuH sein.
Das Gericht gibt gerade fleißig Interviews wegen dmem 75-Jährigen Jubiläum und da betteln die förmlich um die Bestätigung des Volkes. Das sei das wichtigste Mittel um einen Angriff auf die Grundrechte zu sichern. Kann mir daher vorstellen das die einfach Schiss hatten noch mehr vertrauen zu verlieren und diffamiert zu werden, da das Vertrauen in das Gericht lt. Umfragen immer weiter sinkt. Für Menschen die hinter das Stigma schauen können wurde aber deutlich das es ein Urteil auch gegen Sie war. Habe selbst AfD-Fanboys gesehen die das Urteil nicht wegen dem Ergebnis kritisieren, sondern wegen der Begründung die alles in Zukunft ermöglicht.
Ich habe in den letzten Tagen nochmal ziemlich viel über das Urteil und insbesondere über die Definition von "Sozialbezug" in diesem Urteil nachgedacht. Es ist vor allem eine absolut radikale Neudefinition. Bisher war ein Sozialbezug ja immer so definiert, dass eine Handlung "von sich aus" Berührungspunkte mit der Allgemeinheit bzw. anderen Personen aufweisen muss, worauf Offenloch in seinem Sondervotum ja auch hingewiesen hat. Jetzt soll aber plötzlich schon ein Sozialbezug vorliegen, wenn die bloße Möglichkeit, dass eine Handlung, die komplett im Verborgenen stattfindet, ja vielleicht doch noch die Lust auf eine weitere Handlung fördern könnte (obwohl die wissenschaftlichen Ergebnisse immer deutlicher dagegen sprechen), welche dann aber immer noch einen separaten Entscheidungsprozess erfordern würde?! Das ist keine Aufweichen oder Erweitern der Definition, das ist eine komplette Neudefinition, ein eklatanter Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung. Was das ganze aber noch krasser macht, ist die Tatsache, dass es sich hier um den absolut wichtigsten Punkt im Urteil handelt. Ohne diese sehr abenteuerliche Konstruktion eines Sozialbezuges hätte man die Puppennutzung ja zwangsweise im Kernbereich privater Lebensgestaltung einordnen MÜSSEN. Und damit wären alle anderen Punkte irrelevant, denn jeder Eingriff in diesen Kernbereich ist eben ausnahmslos verfassungswidrig. Für mich ist das ein ziemlich klarer Beweis, dass es sich hier um ein "Wunschergebnis" der Senatsmehrheit handelt. Hier waren 6 von 8 Richtern anscheinend gegen eine ordnungsgemäße Prüfung der Verfassungskonformität. Nur Offenloch (dessen Aufgabe als Berichterstatter es u. a. auch war, einen Entscheidungsentwurf vorzubereiten) und der/die weitere Richter:in, der ihm zugestimmt hat, haben hier wirklich ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichtet. Der Rest hat, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen, Fakten komplett verdreht und etablierte Begriffe radikal umdefiniert. Das ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit! Klar ist das ein sehr heftiger Vorwurf an das BVerfG, aber m. E. ist es tatsächlich naheliegend, dass es genau so passiert ist. Ich werde in der nächsten Zeit mal weitere, neuere Urteile des BVerfG beobachten und auf ihre Definition von "Sozialbezug" durchsuchen (falls dies erwähnt wird). Sollte in einem dieser neueren Urteile dann plötzlich wieder die ursprüngliche Definition auftauchen, hätte sich das BVerfG endgültig verraten und komplett selbst delegitimiert.