Thema: GESETZE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema GESETZE.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Wir brauchen einen Paradigmenwechsel

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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Titelbild zu Reflexion eines vergangenen Jahres

2024 war ein bewegtes Jahr. Im Rückblick wirkt das Jahr wie ein Fiebertraum, wie ein Gleiten von einer Katastrophe in die nächste, während sich die schlimmsten politischen Prognosen eine nach der anderen erfüllten. Egal ob es die Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen waren, der Erfolg rechter Parteien bei den EU-Wahlen oder die Wiederwahl Trumps in den USA, die Welt scheint nach rechts zu rücken, während Bürgerrechte eingeschränkt und Minderheiten zunehmend bedroht werden. Als letzter großer Knall scheiterte zuletzt schließlich auch krachend die Ampelkoalition. Die Regierung, die vor drei Jahren noch als „Fortschrittskoalition“ an die Macht getreten ist, konnte in ihren letzten Zügen nur noch durch konservative Law-and-Order-Politik und der Übernahme fremdenfeindlicher Narrativen direkt aus dem Wahlprogramm der AfD glänzen. Nach den Gewalttaten in Solingen etwa wurde kurzerhand Migration als Wurzel des Übels deklariert und ein „Sicherheitspaket“ hastig durchgewunken, das als Antwort auf einen grauenvollen Einzelfall vor allem die Rechte und Freiheiten von Migrant:innen einschränkt und sie

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Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Titelbild zu Kinderpornografie, Missbrauchsabbildungen, digitale Delikte: Der Versuch einer differenzierten Debatte

Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind, dessen Seele zerstört wurde. Wenn es um Kinderpornografie geht, zieht sich dieser Satz in dieser oder ähnlicher Form durch sämtliche Leitmedien und ist zu einem der zentralen Narrativen der Berichterstattung zu dem Thema geworden. Demzufolge zeigt jeder kinderpornografische Inhalt schwerste Gewalt an Kindern, und jede:r Konsument:in eines solchen Inhalts macht sich des Missbrauchs mindestens mitschuldig, oder steht mit den Missbrauchstäter:innen auf einer Stufe.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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„klinische Erfahrung“ … Das BKA hat schon alle möglichen Ausreden versucht. Erst hieß es, illegale Inhalte löschen zu lassen wäre nicht ihre Aufgabe (bitte was?); dann, dass man nicht die Zeit dafür hätte (zwei Journalisten haben mit minimalen Aufwand im Alleingang es geschafft, die Verbreitung signifikant zu stören); nun, dass man zur Beweisssicherung nicht Löschen könne (Beweissicherung heißt nicht, dass man die Inhalte online lassen muss und bei Kidflix hat es auch nichts gebracht). Gleichzeitig wurde erst politisch versprochen, Löschungen zu veranlassen, nur um in geheimen Beschlüssen das Versprechen doch wieder zu brechen. Offenbar besteht schlicht kein politischer Wille, die Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen zu verhindern. Die Frage, die sich stellen sollte: Warum ist das so, wenn gleichzeitig Konsument:innen selbst fiktiver Inhalte mit großer Härte verfolgt werden?
Habe KTW darüber informiert das sie doch bitte zwischen Pädophilie und pädophiler Störung unterscheiden und es nicht pauschal als "Störung der Sexualpräferenz" einordnen und tatsächlich eine Rückmeldung bekommen. Sie werden ihre Webseite wohl jetzt aufgrund des ICD-11 überarbeiten: Guten Tag UwU, vielen Dank für die Hinweise, die ich zum Anlass genommen habe, den teilweise seit 2005 bestehenden Text einschließlich des Venn-Diagramms zu überarbeiten. Beste Grüße Maximilian von Heyden, M.Sc. Public Health Es lohnt sich also doch Menschen auf so etwas hinzuweisen. Die Korrektur bei KTW ist umso wichtiger, da viele dort ihre Quellen beziehen (bspw. Correctiv).
Jérôme Endrass, Leiter des Amts für Justizvollzug beim Kanton Zürich und Professor für Forensische Psychologie an der Uni Konstanz, sagt, es sei unklar, ob solche Videos die Gewaltbereitschaft von Männern erhöhen. Studien zeigten, dass es für Männer eher darum gehe, in eine Fantasiewelt abzutauchen. «Die Fantasie ist das eine, die Handlungsschwelle zu überschreiten das andere – es sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.» Es sei nicht Aufgabe des Strafrechts, über diese Form der Sexualität zu urteilen. Und es sei auch nicht Aufgabe des Sexualstrafrechts zu beurteilen, ob solche Pornovideos frauenfeindlich seien. Warum kann man diese Argumentation nicht auf fiktive Inhalte anwenden, die für Pädophile interessant wären? Ist schon alles sehr unglaubwürdig das die einzige gefährliche Fantasie die von Pädophilen ist.
Als Grund hatte das BKA in einer Stellungnahme der Landesregierung NRW geantwortet das der Grund dafür das Legalitätsprinzip sei, da durch die schnelle Löschung automatisch auch Beweismittel und Spuren gelöscht werden würden. Was mich an Beier aber mehr stört ist das er sehr dazu neigt einfach irgendetwas als Fakt rauszuhauen. Die Wahl der Worte "Die Gefahr vom Konsum von KI-Darstellungen, ja das müssen wir bejahen", obwohl es bis heute keinen einzigen Beweis dafür gibt und auf KTW selber gesagt wird das man dazu keine Aussage treffen kann. Warum stellt er dann sowas als Fakt in den Raum? DAS widert mich an. Er ist ein Wissenschaftler der seine eigene Meinung jedes Gott verdammte mal als empirische Fakten hinstellt. Er möchte einen Überwachungsstaat und die Verunmöglichung einer wissenschaftlichen Evaluierung solcher Alternativen, denn etwas illegales kann man eben nicht untersuchen ohne sich strafbar zu machen. Warum auch jedes mal Länder wie Japan absolut ignoriert werden, ist mir ein Rätsel. Das Land müsste doch nach dieser Horrorgeschichten die absolute Hölle für Kinder sein. Ist es aber nicht...
Gleichzeitig weigern sich Politik und Polizei seit Jahren beharrlich, tatsächliche echte Missbrauchsabbildungen aus dem Netz zu entfernen, und schalten jahrelang CSAM-Plattformen nicht ab, obwohl sie es könnten. https://story.ndr.de/missbrauch-ohne-ende/index.html https://netzpolitik.org/2025/geheimer-beschluss-paedokriminelle-inhalte-bleiben-trotz-kenntnis-der-polizei-im-netz/ https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html https://kinder-im-herzen.net/blog/wenn-medien-zum-propaganda-apparat-der-polizei-werden Es ist wirklich nur noch zum heulen. Warum sagt Prof. Beier da eigentlich nichts gegen? Es kann doch auch nicht in seinem Sinne sein, dass diese „Versuchungen“ für seine Klienten einfach weiter verfügbar gehalten werden.