Thema: GESETZE

2024 war ein bewegtes Jahr. Im Rückblick wirkt das Jahr wie ein Fiebertraum, wie ein Gleiten von einer Katastrophe in die nächste, während sich die schlimmsten politischen Prognosen eine nach der anderen erfüllten. Egal ob es die Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen waren, der Erfolg rechter Parteien bei den EU-Wahlen oder die Wiederwahl Trumps in den USA, die Welt scheint nach rechts zu rücken, während Bürgerrechte eingeschränkt und Minderheiten zunehmend bedroht werden. Als letzter großer Knall scheiterte zuletzt schließlich auch krachend die Ampelkoalition. Die Regierung, die vor drei Jahren noch als „Fortschrittskoalition“ an die Macht getreten ist, konnte in ihren letzten Zügen nur noch durch konservative Law-and-Order-Politik und der Übernahme fremdenfeindlicher Narrativen direkt aus dem Wahlprogramm der AfD glänzen. Nach den Gewalttaten in Solingen etwa wurde kurzerhand Migration als Wurzel des Übels deklariert und ein „Sicherheitspaket“ hastig durchgewunken, das als Antwort auf einen grauenvollen Einzelfall vor allem die Rechte und Freiheiten von Migrant:innen einschränkt und sie

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Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind, dessen Seele zerstört wurde. Wenn es um Kinderpornografie geht, zieht sich dieser Satz in dieser oder ähnlicher Form durch sämtliche Leitmedien und ist zu einem der zentralen Narrativen der Berichterstattung zu dem Thema geworden. Demzufolge zeigt jeder kinderpornografische Inhalt schwerste Gewalt an Kindern, und jede:r Konsument:in eines solchen Inhalts macht sich des Missbrauchs mindestens mitschuldig, oder steht mit den Missbrauchstäter:innen auf einer Stufe.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Jap, habe noch vergessem zu erwähnen das er zweimal Revision einlegen musste. Denn zunächst wurde er vom Amtsgericht schuldig gesprochen, dann das Landgericht. Die dachten also wirklich das er wegen einem Satz, welchen er zuhause aufschreibt mindestens für ein Jahr in den Knast muss (alte Fassung).
Interessantes Urteil, das kannte ich noch gar nicht. Sehr erfreulich, dass das OLG da ein sehr klares Urteil gesprochen hat. Ich habe leider schon öfter selbst auf Seiten der Polizei oder von Anwälten die Falschaussage gelesen, dass auch kinderpornografische Zeichnungen und Mangas pauschal verboten seien. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass der Paragraf nach Jahren der Erweiterungen, Verschärfungen und Anpassungen inzwischen derart verworren ist, dass sogar Experten Schwierigkeiten haben, den richtig zu interpretieren. Die besorgniserregende Konsequenz ist, dass man selbst wenn man sich absolut legal verhält immer in Angst vor Strafverfolgung leben muss - und sei es nur, weil die Strafverfolgungsbehörden und Richter sich nicht bewusst darüber sind, dass nicht alle zu Befriedigung führenden Handlungen pädophiler Menschen automatisch strafbar sind. Das erschwert es ungemein, als Pädophiler ein Leben zu führen, was gleichzeitig erfüllend, würdevoll und rechtssicher ist.
Ja, es ist ein globales Phänomen. Das traurige ist das der Hass auch in der Exekutive und Judikative weit verbreitet ist. Ein Mann wurde im August 2024 zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im Besitz von 225 Textdokumenten war die entsprechende sexuelle Handlungen beschreiben. Er hat Revision eingelegt und wurde freigesprochen, da nur reale bzw. fotorealistische Aufnahmen im Besitz strafbar ist. (1 ORs 16 SRs 485/24) Das gruselige an der Geschichte ist die ganze Kette des Versagens. Die durchführende Polizei, welche beim Befund direkt hätte gehen müssen, oder die Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren eingeleitet hat. Schlussendlich dann die Richter, welche wohl nicht willens waren eine Google-Suche über die Strafbarkeit zu tätigen bzw. den Beschluss des BGH oder die Drucksache des Bundestages von 2021 (23707). Noch gruseliger ist der Gedanke, wie oft so etwas passiert, aber die Betroffenen nicht in Revision gehen. Selbst der Freispruch bringt nicht viel, denn viele Menschen sind heutzutage im Besitz von firmeneigener Hardware. Spätestens durch die Beschlagnahmung dessen wird alles bekannt.
Was soll das denn? Geh dich mal lieber weiter von der Gesellschaft einschränken lassen während du sie dabei auch noch bejubelst das man eine Zukunft aufbaut in der Gesetze nicht einmal wissenschaftlich evaluiert werden müssen und sie nur basierend auf "das ist meine Meinung", "das ist eklig" Freiheitsstrafen einführen.
@Sirius Die Cybercrime Convention der UN wurde am 23.12.2024 offiziell beschlossen. Sie tritt dieses Jahr in Kraft nachdem in Vietnam die Unterschriften im Rahmen einer Zeremonie getätigt werden. Japan hat man insb. zu danken das in die Convention die Möglichkeit eingeflossen ist Zeichnungen usw. nicht zu kriminalisieren. Ich persönlich sehe eine illeberale Haltung nur in den westlichen Staaten in Taiwan wurden Zeichnungen kriminalisiert und vier Monate später legalisiert, weil die Bevölkerung dagegen war. Die "Default"-Einstellungen ist auch nur keine verbindliche Strafe, die jetzt überall gilt sondern die UN verpflichtet bloß alle Mitgliedsstaaten es unter Strafe zu stellen, das sind nur sehr wenige. Dort wo ggf. nicht explizit erwähnt wird was genau "Kinderpornographie" ist kann das ggf. bedeuten das ohne Änderung des Gesetzes ab sofort automatisch auch Zeichnungen inkludiert sind. Das liberalste Land in der EU insb. was Medien betrifft ist Finnland. Dort gelten zwar fiktive fotorealistische Darsellungen ebenfalls als CSAM, aber es ist der einzige Staat der selbst dafür eine Ausnahme in das Gesetz eingebaut hat, wenn es einen künstlerischen Wert hat.