Thema: GESETZE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema GESETZE.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Wir brauchen einen Paradigmenwechsel

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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Titelbild zu Reflexion eines vergangenen Jahres

2024 war ein bewegtes Jahr. Im Rückblick wirkt das Jahr wie ein Fiebertraum, wie ein Gleiten von einer Katastrophe in die nächste, während sich die schlimmsten politischen Prognosen eine nach der anderen erfüllten. Egal ob es die Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen waren, der Erfolg rechter Parteien bei den EU-Wahlen oder die Wiederwahl Trumps in den USA, die Welt scheint nach rechts zu rücken, während Bürgerrechte eingeschränkt und Minderheiten zunehmend bedroht werden. Als letzter großer Knall scheiterte zuletzt schließlich auch krachend die Ampelkoalition. Die Regierung, die vor drei Jahren noch als „Fortschrittskoalition“ an die Macht getreten ist, konnte in ihren letzten Zügen nur noch durch konservative Law-and-Order-Politik und der Übernahme fremdenfeindlicher Narrativen direkt aus dem Wahlprogramm der AfD glänzen. Nach den Gewalttaten in Solingen etwa wurde kurzerhand Migration als Wurzel des Übels deklariert und ein „Sicherheitspaket“ hastig durchgewunken, das als Antwort auf einen grauenvollen Einzelfall vor allem die Rechte und Freiheiten von Migrant:innen einschränkt und sie

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Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Titelbild zu Kinderpornografie, Missbrauchsabbildungen, digitale Delikte: Der Versuch einer differenzierten Debatte

Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind, dessen Seele zerstört wurde. Wenn es um Kinderpornografie geht, zieht sich dieser Satz in dieser oder ähnlicher Form durch sämtliche Leitmedien und ist zu einem der zentralen Narrativen der Berichterstattung zu dem Thema geworden. Demzufolge zeigt jeder kinderpornografische Inhalt schwerste Gewalt an Kindern, und jede:r Konsument:in eines solchen Inhalts macht sich des Missbrauchs mindestens mitschuldig, oder steht mit den Missbrauchstäter:innen auf einer Stufe.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

@UwU Es ist schon etwas merkwürdig, so im Nachgang die privaten Kommentare von Fr. Frommel zu lesen. Sie war auf jeden Fall eine Frau die ihre Meinung hart raushaut und gerne Menschen beleidigt (was ich amüsant finde). Schade, denn genau solche Menschen brauchen Minderheiten: https://taz.de/!ku41876/ Die dort hinterlegte Mail-Adresse stimmt mit der von der Universität Kiel überein (https://www.uni-kiel.de/en/law/research/criminal-sciences) https://www.jstor.org/stable/27283547 Dort stellt sie folgendes fest: Im Folgenden geht es nur um die Tathandlung des Besitzes; denn Besitzstrafbarkeit ist in besonderem Maße begründungspflichtig. Dass die Rechtsordnung sittenwidrige Geschäfte nicht duldet und ggf. bestraft, ist leicht zu begründen. Aber eine reine Besitzstrafbarkeit ist weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes legitimierbar noch ist ersichtlich, welche soziale Norm strafrechtlich stabilisiert werden soll, denn sexuelle Handlungen mit oder unter Benutzung von Puppen sind weder schädlich noch stören sie die gesellschaftliche Ordnung, da sie privat bleiben. Sie propagieren nicht, dass strafbare Handlungen des sexuellen Missbrauchs „normal“ seien, sondern folgen einer tragischen sexuellen Orientierung. [...] Pädophilie ist ein tragisches Schicksal. Die Gesellschaft verlangt aus gutem Grund von Menschen mit dieser Veranlagung Abstinenz. Aber wieso darf dann eine Kompensation mit einem Spielzeug strafrechtlich verboten werden? Deswegen gehe ich auch davon aus das §184l StGB nur in Teilen aufgehoben wird. Ein legaler Besitz ist bei einem physischen Objekt natürlich nicht viel Wert, da die Anschaffung illegal wäre, aber Fr. Frommel argumentiert eben mit der gesellschaftlichen Ordnung als Rechtsgut, so dass man da durchaus sowas verbieten könnte.
Ja, das es solche Diskussionen überhaupt gibt zeigt ja schon gut auf, wie es um das Bestimmtheitsgebot geht. Wenn es nur ein Paar Privatleute sind dann ist das ja i. O., denn Gesetze kann nicht jeder verstehen. Aber das erstreckt sich ja schon auf Gerichte, wo jemand wegen dem Handel mit Schaufensterpuppen verurteilt wurde. Ein Strafverteidiger aus Niedersachsen berichtet auch von skurillen Polizeieinsätzen, wo die Beamten zur Hausdurchsuchung ein Maßband mitbringen und die Puppe an Ort und Stelle vermessen lt. dem Anwalt hat sich wohl eine Größe unter 150cm als Verdachtsfall etabliert. Meine 25 Jahre alte Schwester ist mit 146cm damit ein Kind in den Augen von Günther und Thomas. Das ist einfach nur lächerlich mittlerweile und nichts weiter als pädophobe, als auch rassistische Politik.
Man kann Gesetze unterschiedlich interpretieren. Wenn ich vom (vorgeschobenen) Sinn und Zweck des Gesetzes ausgehe, also der "Verhinderung des Einübens von Geschlechtsverkehr mit Kindern", dann verstehe ich es so, dass es für die Anwendung der Strafnorm nicht ausreicht, dass irgendwelche Kinderpuppen theoretisch zur Vornahme irgendwelcher sexueller Handlungen geeignet sein könnten, oder auch praktisch dazu genutzt werden, sondern dass die Bestimmung zur Vornahme sexueller Handlungen sich direkt aus entsprechenden Eigenschaften hinsichtlich ihrer Beschaffenheit ableitet, die diese Puppen letztlich als Sexpuppen qualifizieren. (Kinderspielzeug und Sammlerpuppen, hatte der Gesetzgeber dabei sicher nicht im Visier.) Außerdem beschreibt "Beschaffenheit" ja nun eindeutig einen Ist-Zustand und keinen "Könnte-vielleicht-werden-Zustand". Ändert natürlich nichts daran, dass die Strafnorm insgesamt Schrott ist und schnellstmöglich abgeschafft gehört.
Wenn du damit wirbst das man normale Puppen mit einem Sexspielzeug "aufrüsten" kannst, dann erhält die Puppe die zur Vornahme sexueller Handlungen notwendige Beschaffenheit. Eine Sexpuppe ist ganz nüchtern betrachtet auch nur eine normale Puppe mit bestimmten Beschaffenheiten, welche auch nachträglich durch Bastelein hinzugefügt werden können. Wie gesagt muss das aber nicht unbedingt notwendig sein, denn wenn jemand jetzt öffentlich aussagt das er seine Künstlerpuppe für sexuelle Zwecke erworben hat und mit dieser masturbationsähnliche Handlungen durchführt (reiben etc. pp), dann kann das auch unter §184l StGB fallen. Auf Jura-Foren wird das teilweise auch für Sammelfiguren möglich gehalten, obwohl sie über keine Öffnungen verfügen und aufgrund der Größe kein "Sex" möglich ist, aber Masturbation, "lecken" an bestimmten teilen usw. wäre möglich und somit einschlägig. Das Gesetz ist absoluter Müll.
Die Argumentation würde nur dann Sinn machen, wenn das Wort "Beschaffenheit" nicht im Gesetzestext stünde. Dann würde im Gesetz stehen, dass der Besitz, Handel, Verkauf etc. jeder(!) körperlichen Nachbildung eines Kindes/kindlichen Körperteils, die/das zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, bestraft wird.