Thema: GESETZE

Hier findest du alle auf Kinder im Herzen veröffentlichten Beiträge zum Thema GESETZE.

Alle Beiträge zum Thema

Titelbild zu Wir brauchen einen Paradigmenwechsel

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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Titelbild zu Reflexion eines vergangenen Jahres

2024 war ein bewegtes Jahr. Im Rückblick wirkt das Jahr wie ein Fiebertraum, wie ein Gleiten von einer Katastrophe in die nächste, während sich die schlimmsten politischen Prognosen eine nach der anderen erfüllten. Egal ob es die Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen waren, der Erfolg rechter Parteien bei den EU-Wahlen oder die Wiederwahl Trumps in den USA, die Welt scheint nach rechts zu rücken, während Bürgerrechte eingeschränkt und Minderheiten zunehmend bedroht werden. Als letzter großer Knall scheiterte zuletzt schließlich auch krachend die Ampelkoalition. Die Regierung, die vor drei Jahren noch als „Fortschrittskoalition“ an die Macht getreten ist, konnte in ihren letzten Zügen nur noch durch konservative Law-and-Order-Politik und der Übernahme fremdenfeindlicher Narrativen direkt aus dem Wahlprogramm der AfD glänzen. Nach den Gewalttaten in Solingen etwa wurde kurzerhand Migration als Wurzel des Übels deklariert und ein „Sicherheitspaket“ hastig durchgewunken, das als Antwort auf einen grauenvollen Einzelfall vor allem die Rechte und Freiheiten von Migrant:innen einschränkt und sie

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Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Titelbild zu Kinderpornografie, Missbrauchsabbildungen, digitale Delikte: Der Versuch einer differenzierten Debatte

Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind, dessen Seele zerstört wurde. Wenn es um Kinderpornografie geht, zieht sich dieser Satz in dieser oder ähnlicher Form durch sämtliche Leitmedien und ist zu einem der zentralen Narrativen der Berichterstattung zu dem Thema geworden. Demzufolge zeigt jeder kinderpornografische Inhalt schwerste Gewalt an Kindern, und jede:r Konsument:in eines solchen Inhalts macht sich des Missbrauchs mindestens mitschuldig, oder steht mit den Missbrauchstäter:innen auf einer Stufe.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Guter Artikel! Was ich traurig finde ist das auch nicht-pädophile durch solche Verbote leiden. Sei es teiliophile die solche Puppen als Kinderersatz kaufen, oder Fiktophile/Fiktosexuelle Menschen die sich zu realen Menschen und somit Kindern nicht hingezogen fühlen. Sie haben tatsächlich als einzige Quelle der Liebe und Befriedigung ihre Fiktion. https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktosexualit%C3%A4t
Das krasse an der Debatte ist ja das auf Shein auch Schusswaffen usw. verkauft wurden. Die sind ja jetzt auch Teil der Untersuchungen gegen Shein, aber die gesamte Aufmerksamkeit widmet man einem Stück Plastik. Nicht dem illegalen Waffenhandel womit auch tatsächlich schreckliche Verbrechen begangen werden können. Eine Entscheidung vom BVerfG wäre jetzt echt günstig gewesen. Schade!
Moral Panic zu Scheinbare Objektivität
Machen wir es kurz: It shall be within the discretion of Member States to decide whether paragraphs 2 and 6 of this Article apply to cases where it is established that pornographic material as referred to in Article 2(c)(iv) is produced and possessed by the producer solely for his or her private use in so far as no pornographic material as referred to in Article 2(c)(i), (ii) or (iii) has been used for the purpose of its production and provided that the act involves no risk of dissemination of the material. Warum stellt die EU eine Ausnahme für (iv) zur Verfügung solange kein Material aus (i), oder (ii) für dessen Herstellung genutzt wurde? Damit wird doch schon deutlich das sich (ii) auf reales Material bezieht. Sirius, du hast hier zu dieser chaotischen Debatte beigetragen.
Also sorry, aber wenn wir jetzt alles vermischen, US-, EU- und nationale Gesetze, Besitz und Verkauf, Puppen und Mangas, macht jede weitere Diskussion keinen Sinn mehr.
@Sirius Die Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 (Artikel 2 c) ii): jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes für primär sexuelle Zwecke) und die sog. Lanzarote-Konvention (Artikel 20 Absatz 2: … jede Abbildung der Geschlechtsteile eines Kindes zu vorwiegend sexuellen Zwecken) fordern die Erfassung solcher Abbildungen als Kinderpornographie. Und gleichzeitig fordern die Juristen: Die Reformkommission empfiehlt, §§ 184b und 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften) dahingehend einzuschränken, dass fiktive Kinder- und Jugendpornographie nicht erfasst wird Wird dir jetzt klar das sich (ii) auf reale Kinder bezieht? Ich hasse es wenn Menschen mit juristischem Halbwissen solche Informationen in die Welt setzen und sämtliche Rechtsprechung ignorieren. Ich musste fast zwei Jahre darunter leiden, weil ich dachte der Besitz von Comics wäre strafbar. Das hat mich richtig fertig gemacht. Quelle: https://krimpub.krimz.de/frontdoor/deliver/index/docId/181/file/Abschlussbericht_Reformkommission_Sexualstrafrecht.pdf