Thema: GESETZE

Seit Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie zuverlässig an und erreichen jedes Jahr ein neues Rekordniveau. Auch 2024 werden wir voraussichtlich wieder einen Anstieg der Fallzahlen sehen. Um diesem Anstieg Herr zu werden, schlagen die Regierungen der letzten Jahre immer wieder die gleichen Lösungen vor: Ausweitung von Strafen, Verschärfung von Strafmaßen, sowie Erweiterung von Ressourcen und Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Trotz steigender Ressourcen und erhöhter Aufmerksamkeit, die das Thema Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsabbildungen erhalten haben, konnten die bisher vorgeschlagenen Lösungen nichts gegen den steigenden Trend ausrichten.

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2024 war ein bewegtes Jahr. Im Rückblick wirkt das Jahr wie ein Fiebertraum, wie ein Gleiten von einer Katastrophe in die nächste, während sich die schlimmsten politischen Prognosen eine nach der anderen erfüllten. Egal ob es die Wahlergebnisse der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen waren, der Erfolg rechter Parteien bei den EU-Wahlen oder die Wiederwahl Trumps in den USA, die Welt scheint nach rechts zu rücken, während Bürgerrechte eingeschränkt und Minderheiten zunehmend bedroht werden. Als letzter großer Knall scheiterte zuletzt schließlich auch krachend die Ampelkoalition. Die Regierung, die vor drei Jahren noch als „Fortschrittskoalition“ an die Macht getreten ist, konnte in ihren letzten Zügen nur noch durch konservative Law-and-Order-Politik und der Übernahme fremdenfeindlicher Narrativen direkt aus dem Wahlprogramm der AfD glänzen. Nach den Gewalttaten in Solingen etwa wurde kurzerhand Migration als Wurzel des Übels deklariert und ein „Sicherheitspaket“ hastig durchgewunken, das als Antwort auf einen grauenvollen Einzelfall vor allem die Rechte und Freiheiten von Migrant:innen einschränkt und sie

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Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind, dessen Seele zerstört wurde. Wenn es um Kinderpornografie geht, zieht sich dieser Satz in dieser oder ähnlicher Form durch sämtliche Leitmedien und ist zu einem der zentralen Narrativen der Berichterstattung zu dem Thema geworden. Demzufolge zeigt jeder kinderpornografische Inhalt schwerste Gewalt an Kindern, und jede:r Konsument:in eines solchen Inhalts macht sich des Missbrauchs mindestens mitschuldig, oder steht mit den Missbrauchstäter:innen auf einer Stufe.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Ja, denn der ICD-11 ist seit dem 01.01.2022 in Kraft. In Deutschland wird er noch nicht im Alltag angwendet, da das ganze Gesundheitssystem umstrukturiert werden muss. Logischerweise heißt das nicht, das man das nicht einfach ignorieren kann, denn es ist in Kraft. Deutschland muss es nur umsetzen und hat dafür 5 Jahre Zeit - es wird also kommen. Das man jetzt an alten wissenschaftlichen Erkenntnissen verweist nur weil die Bürokratie/Politik so langsam ist wäre absurd. In 2 BvR 686/19, Zeile 18 wird bspw. auf den ICD-11 verwiesen (dort war es nicht einmal in Kraft getreten). Ich hoffe daher das der ICD-11 in den Verfassungsbeschwerden benannt wurden, denn diese ganzen Gesetze verfolgen somit gesunde Menschen ohne Erkrankung, aber auch solche mit einer pädophilen Störung. Es ist daher doppelt Scheiße.
Wie sieht es eig. mit dem ICD-11 aus? Muss sich das BVerfG daran orientieren? Denn sonst wird es doch wieder nur den ICD-10 nutzen und von Präferenzstörung reden und ggf. die Entscheidung negativ beeinflussen. In all den Entscheidungen, wo Pädophilie erwähnt wird geht es immer um Störung und die Gefahr einer pädophilen Neigung. Eindach selbat mal "pädophil" auf der Seite des BVerfG suchen. Im Jahr 2020 ist in einem Urteil von "schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB" die Rede (- 2 BvR 2473/17 - - 2 BvR 2696/18 -)
Unsere Verfassung ist einfach nicht so sehr auf den Schutz eines Individuums gerichtet. In den USA wurde letzte Woche geurteilt dass das Verbot von KI generierter KiPo verfassungswidrig ist, da keine realen Kinder betroffen und es somit eine opferlose Straftat ist. Abstrakte Gefährdungen rechtfertigen nicht die Verweigerung von essentiellen Grundrechten: https://www.techpolicy.press/court-rules-that-constitution-protects-private-possession-of-aigenerated-csam/ Damit dürften auch die ganzen Puppengesetze in enigen der Bundesstaaten nichtig sein.
Regenbogenfisch zu Paravielfalt: Ein Post Mortem
@Phil Daher hat es mittlerweile für mich einen äußert faden Beigeschmack, wenn queere Verbände und -Organisiationen von Toleranz, Akzeptanz, Menschenrechten und Menschenwürde reden. Geht mir genauso. Ich kann das schlichtweg nicht mehr ernst nehmen, weil ich genau weiß, dass das nicht für uns gilt. @Anonym Bei uns ist das alles mit den Pro-Contact Leuten vergleichbar, die alle in den Dreck ziehen obwohl der Großteil in Ruhe leben möchte ohne Kontakt zu Kindern. Ich würde hier spezifizieren, dass es um sexuellen Kontakt geht. Normalen Kontakt zu Kindern sehen Anti-Cs nicht zwangsläufig als problematisch und viele hätten ihn auch gerne.
Die LGBTQ-Szene ist in einem absoluten paranoiden Zustand teilweise, denn sie möchten nicht das was erkämpft wurde verlieren. Es ist jetzt auch kein Geheimnis das viele, die sich unter LGBTQ sehen diese "Szene" im Form der organisierten Aufklärung verachten. Da es in einer Weise und teils Arroganz passiert die sie nicht wollen, da es mehr schadet als nutzt. Toleranz nur für mich. Das ist leider das Motto vieler und das zerstört auch aktiv die Akzeptanz der überwiegenden LGBTQ-Angehörigen, die einfach nur ganz in ruhe leben möchten. Bei uns ist das alles mit den Pro-Contact Leuten vergleichbar, die alle in den Dreck ziehen obwohl der Großteil in Ruhe leben möchte ohne Kontakt zu Kindern.