Thema: GESETZE

Vor inzwischen eineinhalb Jahren trat in Deutschland ein Verbot von Besitz, Herstellung und Verkauf von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Kraft. Die Begründung für dieses Verbot war dabei mehr als fragwürdig. Die Benutzung von Puppen tut offenbar niemanden direkt weh. Dafür, dass die Puppen indirekt gefährlich sind, indem sie bei den Benutzer:innen die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe gegen Kinder aus Fleisch und Blut senken, fehlt wiederum bis heute jeglicher empirischer Beweis.

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Hinter jedem Bild steckt ein gequältes Kind, dessen Seele zerstört wurde. Wenn es um Kinderpornografie geht, zieht sich dieser Satz in dieser oder ähnlicher Form durch sämtliche Leitmedien und ist zu einem der zentralen Narrativen der Berichterstattung zu dem Thema geworden. Demzufolge zeigt jeder kinderpornografische Inhalt schwerste Gewalt an Kindern, und jede:r Konsument:in eines solchen Inhalts macht sich des Missbrauchs mindestens mitschuldig, oder steht mit den Missbrauchstäter:innen auf einer Stufe.

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Gastbeitrag

Was sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen? Diese Sexpuppen sind eine Nachbildung eines kindlichen Körpers und eines kindlichen Kopfes. Dabei sind diese Puppen meist aus einem Material namens TPE, selten aber auch ganz aus Silikon, darunter befindet sich ein Metallskelet mit beweglichen Teilen wie Schultern/Knien/Füße...etc. Diese Puppen weisen genauso wie andere Sexpuppen auch Öffnungen auf, um für das männliche Geschlecht eine Möglichkeit zur Selbstbefriedigung zu bieten. Es gibt auch männliche Puppen, diese sind aber nicht weit verbreitet und daher oftmals nicht in vielen Ausführungen vorhanden, können aber nach Wunsch auch erworben werden. Diese Puppen werden oftmals in China/Japan hergestellt, dabei hat man als Kunde viele Möglichkeiten, die Puppe zu verändern. Es ist möglich, einen eigenen Kopf zu erstellen, dabei wird meist ein Bild einer echten Person oder auch einer gezeichneten Person benutzt, welches mitgeschickt werden kann. Es ist auch möglich, bestimmte Körperteile zu modifizieren, um zum Beispiel das Gesicht zu verändern oder auch einzelne Finger zu bewegen, damit diese Puppe auch etwas greifen kann, das alles zu einem Aufpreis. Dabei reden wir von gut 1000€+, nach oben hin sind hier meist keine Grenzen gesetzt. Das Herstellen dauert gut 3-6 Monate und man bekommt regelmäßig Updates mit Bildern, um sicherzustellen, dass die Puppe dem Käufer auch 100% zusagt.

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Ein Verbot ohne Grundlage

Seit nun fast eineinhalb Monaten ist eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der unter anderem die Strafen für den Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie massiv verschärft wurden. In Teil I dieses Artikels habe ich unter anderem die dubiose Geschichte dieser Gesetzesänderungen beleuchtet und erklärt, warum die Verschärfung insgesamt eine schlechte und rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklung ist, die jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt, falsche Signale sendet und vor allem den Schutz von Kindern in der Zukunft wesentlich erschweren dürfte. Dies ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern die

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Liebe KiH-Leser,

angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.

Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel "Kinder im Herzen" verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:

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Münster, Bergisch-Gladbach. Das Kentler-Experiment. In den letzten Wochen und Monaten wurden immer mehr Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch aufgedeckt, deren Ausmaß das Land schockiert. Es folgten Fassungslosigkeit, Wut und dann der Ruf nach härteren Strafen. Die Politik, die im Angesicht eines von der BILD befeuerten Volkszorns im Grunde gar keine Wahl in der Sache hatte, versprach schnellstmögliche Maßnahmen. Am Mittwoch hat die Bundesjustizministerin nun ein Reformpaket vorgestellt, das unter anderem den Forderungen nach härteren Strafen nachkommt. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll nun in jedem Fall als Verbrechen eingestuft werden. Schon der Besitz eines einzigen Kinderpornographischen Bildes auf dem Handy soll ausreichen, um eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr auszusprechen.

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Über uns

Kinder im Herzen ist ein Weblog zum Thema Pädophilie, der von pädophil empfindenden Menschen betrieben wird, die sich entschieden haben ihre sexuellen Wünsche nie mit Kindern auszuleben. Wir schreiben über diverse Themen im Zusammenhang mit Pädophilie, die uns bewegen.

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Neuste Kommentare

Zyklopistische "kulturelle" aneignung der kinderrechtekultur durch woke cancel-culture - destruktions-projektion unsäglich bekannt aus der speziell deutschen geschichte und kein jota dazu gelernt..... ....aus ANGST davor- (noch nicht mal halb dem terror selbst entronnen und da schon wieder!) mit an den Pranger gestellt zu werden, das wäre wohl einfach zu phil verlangt Deshalb notfalls halt über unbekannte, da öffentlich bestenfalls anonymisierte oder halt ganz vetot-geschwiegene leichen gehen, die diese kampagne produziert - Statt die eindeutig faschistoide reduzierung der kinderliebenden auf rein biologische und biologistische Merkmale (Alter) nicht mitzutragen.... ...kann wohl dem ausgang der geschichte nur dem letzten genickbruch verpassen, dem viele lesben/schwule "fröhlichen herzens" (völlig unabsichtlich) in die hände zu arbeiten scheinen
Komisch! Ich habe mich selber auch für hebephil gehalten, weil ich dachte, damit wären Männer gemeint, die am Tresen viel heben könen: Ich hebe viel, rauche aber gar nicht! Danke für die Aufklärung! Würde mich nicht wundern, wenn das nicht veröffentlicht wird, weil dieser Witz schon einen Bart hat!
" Und nicht zuletzt kann auch der Besitz von nicht wirklichkeitsnahem Material zumindest den Vorwand für eine Hausdurchsuchung bieten." , leider kann dies bestätigen. Meine Posts(2022) in einem Doll und 3DCG-Forum hatten eine Hausdurchsuchung zur Folge(2024). Die Bilder zeigten kindliche Schaufensterpuppen in obsönen Szenen. Es ist klar erkennbar dass es sich nicht um Sexdolls handelt, da sie keine primaren Geschlechtsteile besitzen. Der Vorwurf, die Bilder zeigen mich beim Geschlechtsverkehr mit meinen Puppen macht mich sprachlos. Wie kann man mit einem Gegenstand ohne Genitalien Geschlechtsverkehr haben? Rechtfertigt das eine Hausdurchsuchung bei einem schwerst depressivem, paranoid-schizophrenen Patienten, dem vom Gericht eine Betreuung + 25% Behinderungsgrad zugestanden wurde? Soziale Phobie und Depressionen erwirken eh meine Selbstisolation. Eigentlich verlasse ich meine "sichere Wohnung" nur um Nahrungsmittel einzukaufen, in der Regel kurz vor Ladenschluss. Mich als Gefahr für irgendwen(ausser für mich selbst) zu betrachten ist unbegreiflich. Das Verfahren steht noch aus. Leider muss ich vom Recht zu Schweigen Gebrauch machen. EINFACH NUR UNFASSBAR! Die Pychose war "nur" imaginäres Zwangsouting mit Verfolgungswahn und Angst vor dem Lynchmob und Folter. Suizidversuche würden meine Situation nur verschlimmern und ggf das nächste Leben auch. Ich wünsch mir nen 16-tonnen-gewicht...
Ein wirklich ausgezeichneter Artikel, Sirius, sehr informativ und gut geschrieben und mit vielen Anregungen zum Nachdenken! Ich hoffe nur, dass die Verfasser und Gestalter der Ausstellung Deine Kritik auch noch lesen, damit diese Thematik in zukünftigen Ausstellungen anders dargestellt wird.